es werde/ wo nicht allen/ doch etlichen aufrichtig - gesinneten angenehm seyn/ indem man doch bey dergleichen und andern Voltern m. m. sich etwas darnach richten kan:
PROTOCOL,
Actum Brennhausen /
Donnerstags/ den ersten Junii, Anno 1693.
NAchdem die jüngsthin am 29sten April. A. C. verdächtiger Hex- und Zauberey halber in Hafft gebrachte Anna Wettermacherin zwar am 12ten Maji auf gewisse aus der summarisch abgehörten Zeugen Aussage verabfaste Inquisitional-Articul examiniret/ dieselbe aber alle von ihr verneinet/ ja/ ob schon die Zeugen eydlich vernommen/ und mit ihr confrontiret worden/ dennoch nicht das geringste gestehen/ vielweniger einige Defension führen wollen/ sind die wieder sie ergangene Acta den 20. Maji in den Schöppen-Stuhl nacher N. verschicket worden/ welcher ihr/ wenn sie nochmahls in Güte ihr Bekäntnis / wegen der wieder sie streitenden vielen und schweren Indicien, nicht thun würde / die Tortur ziemlicher maßen zuerkant/ und ist drauf gestern die Anstalt zu solcher Volter/ nachgesetzter maßen/ gemacht worden/ nemlich der Ambtmann allhier/ Ernesrus Hexenfeind/ hat denen beyden Gericht-Schöppen Gotfried Ehrlichen/ und Casparo Unverzagten/ wie auch mir dem geschwornen Ambts-Actuario und N. P. C. Johann Spudaeo, durch den Ambts-Diener Hanß Packan / ansagen lassen/ daß wir allerseits auf heute früh puncto 3. Uhr bey ihm in der Fürstl. Amt-Stube hieselbst erscheinen/ und fernern Andeutung gewarthen möchten: Es ist auch dem Scharfrichter/ Meister Hanß Streck ebeinen anbefohlen / sich gleichfals mit seinem Knecht/ Jost Dehnern/ und denen zur Tortur gehörigen Instrumenten auf gesetzte Stunde einzustellellen/ welchem auch also gebührende Folge geleistet worden. Als nun angeregte Personen mit einander heute früh üm 3. Uhr sich im Fürstl. Ambthause eingefunden/ hat der Ambtmann die beyde Gericht-Schöppen durch mich/ den Actuarium, in die Ambt-Stube ruffen und kommen lassen /
es werde/ wo nicht allen/ doch etlichen aufrichtig - gesinneten angenehm seyn/ indem man doch bey dergleichen und andern Voltern m. m. sich etwas darnach richten kan:
PROTOCOL,
Actum Brennhausen /
Donnerstags/ den ersten Junii, Anno 1693.
NAchdem die jüngsthin am 29sten April. A. C. verdächtiger Hex- und Zauberey halber in Hafft gebrachte Anna Wettermacherin zwar am 12ten Maji auf gewisse aus der summarisch abgehörten Zeugen Aussage verabfaste Inquisitional-Articul examiniret/ dieselbe aber alle von ihr verneinet/ ja/ ob schon die Zeugen eydlich vernommen/ und mit ihr confrontiret worden/ dennoch nicht das geringste gestehen/ vielweniger einige Defension führen wollen/ sind die wieder sie ergangene Acta den 20. Maji in den Schöppen-Stuhl nacher N. verschicket worden/ welcher ihr/ wenn sie nochmahls in Güte ihr Bekäntnis / wegen der wieder sie streitenden vielen und schweren Indicien, nicht thun würde / die Tortur ziemlicher maßen zuerkant/ und ist drauf gestern die Anstalt zu solcher Volter/ nachgesetzter maßen/ gemacht worden/ nemlich der Ambtmann allhier/ Ernesrus Hexenfeind/ hat denen beyden Gericht-Schöppen Gotfried Ehrlichen/ und Casparo Unverzagten/ wie auch mir dem geschwornen Ambts-Actuario und N. P. C. Johann Spudaeo, durch den Ambts-Diener Hanß Packan / ansagen lassen/ daß wir allerseits auf heute früh puncto 3. Uhr bey ihm in der Fürstl. Amt-Stube hieselbst erscheinen/ und fernern Andeutung gewarthen möchten: Es ist auch dem Scharfrichter/ Meister Hanß Streck ebeinen anbefohlen / sich gleichfals mit seinem Knecht/ Jost Dehnern/ und denen zur Tortur gehörigen Instrumenten auf gesetzte Stunde einzustellellen/ welchem auch also gebührende Folge geleistet worden. Als nun angeregte Personen mit einander heute früh üm 3. Uhr sich im Fürstl. Ambthause eingefunden/ hat der Ambtmann die beyde Gericht-Schöppen durch mich/ den Actuarium, in die Ambt-Stube ruffen und kommen lassen /
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0408"n="392"/>
es werde/ wo nicht allen/ doch etlichen aufrichtig - gesinneten angenehm seyn/ indem man doch bey dergleichen und andern Voltern m. m. sich etwas darnach richten kan:</p></div><div><head>PROTOCOL,</head><p>Actum Brennhausen /</p><p>Donnerstags/ den ersten Junii, Anno 1693.</p><p>NAchdem die jüngsthin am 29sten April. A. C. verdächtiger Hex- und Zauberey halber in Hafft gebrachte Anna Wettermacherin zwar am 12ten Maji auf gewisse aus der summarisch abgehörten Zeugen Aussage verabfaste Inquisitional-Articul examiniret/ dieselbe aber alle von ihr verneinet/ ja/ ob schon die Zeugen eydlich vernommen/ und mit ihr confrontiret worden/ dennoch nicht das geringste gestehen/ vielweniger einige Defension führen wollen/ sind die wieder sie ergangene Acta den 20. Maji in den Schöppen-Stuhl nacher N. verschicket worden/ welcher ihr/ wenn sie nochmahls in Güte ihr Bekäntnis / wegen der wieder sie streitenden vielen und schweren Indicien, nicht thun würde / die Tortur ziemlicher maßen zuerkant/ und ist drauf gestern die Anstalt zu solcher Volter/ nachgesetzter maßen/ gemacht worden/ nemlich der Ambtmann allhier/ Ernesrus Hexenfeind/ hat denen beyden Gericht-Schöppen Gotfried Ehrlichen/ und Casparo Unverzagten/ wie auch mir dem geschwornen Ambts-Actuario und N. P. C. Johann Spudaeo, durch den Ambts-Diener Hanß Packan / ansagen lassen/ daß wir allerseits auf heute früh puncto 3. Uhr bey ihm in der Fürstl. Amt-Stube hieselbst erscheinen/ und fernern Andeutung gewarthen möchten: Es ist auch dem Scharfrichter/ Meister Hanß Streck ebeinen anbefohlen / sich gleichfals mit seinem Knecht/ Jost Dehnern/ und denen zur Tortur gehörigen Instrumenten auf gesetzte Stunde einzustellellen/ welchem auch also gebührende Folge geleistet worden. Als nun angeregte Personen mit einander heute früh üm 3. Uhr sich im Fürstl. Ambthause eingefunden/ hat der Ambtmann die beyde Gericht-Schöppen durch mich/ den Actuarium, in die Ambt-Stube ruffen und kommen lassen /
</p></div></body></text></TEI>
[392/0408]
es werde/ wo nicht allen/ doch etlichen aufrichtig - gesinneten angenehm seyn/ indem man doch bey dergleichen und andern Voltern m. m. sich etwas darnach richten kan:
PROTOCOL, Actum Brennhausen /
Donnerstags/ den ersten Junii, Anno 1693.
NAchdem die jüngsthin am 29sten April. A. C. verdächtiger Hex- und Zauberey halber in Hafft gebrachte Anna Wettermacherin zwar am 12ten Maji auf gewisse aus der summarisch abgehörten Zeugen Aussage verabfaste Inquisitional-Articul examiniret/ dieselbe aber alle von ihr verneinet/ ja/ ob schon die Zeugen eydlich vernommen/ und mit ihr confrontiret worden/ dennoch nicht das geringste gestehen/ vielweniger einige Defension führen wollen/ sind die wieder sie ergangene Acta den 20. Maji in den Schöppen-Stuhl nacher N. verschicket worden/ welcher ihr/ wenn sie nochmahls in Güte ihr Bekäntnis / wegen der wieder sie streitenden vielen und schweren Indicien, nicht thun würde / die Tortur ziemlicher maßen zuerkant/ und ist drauf gestern die Anstalt zu solcher Volter/ nachgesetzter maßen/ gemacht worden/ nemlich der Ambtmann allhier/ Ernesrus Hexenfeind/ hat denen beyden Gericht-Schöppen Gotfried Ehrlichen/ und Casparo Unverzagten/ wie auch mir dem geschwornen Ambts-Actuario und N. P. C. Johann Spudaeo, durch den Ambts-Diener Hanß Packan / ansagen lassen/ daß wir allerseits auf heute früh puncto 3. Uhr bey ihm in der Fürstl. Amt-Stube hieselbst erscheinen/ und fernern Andeutung gewarthen möchten: Es ist auch dem Scharfrichter/ Meister Hanß Streck ebeinen anbefohlen / sich gleichfals mit seinem Knecht/ Jost Dehnern/ und denen zur Tortur gehörigen Instrumenten auf gesetzte Stunde einzustellellen/ welchem auch also gebührende Folge geleistet worden. Als nun angeregte Personen mit einander heute früh üm 3. Uhr sich im Fürstl. Ambthause eingefunden/ hat der Ambtmann die beyde Gericht-Schöppen durch mich/ den Actuarium, in die Ambt-Stube ruffen und kommen lassen /
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 392. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/408>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.