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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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und ihnen eröffnet / daß der Gefangenen Annen Wettermacherin die Tortur ziemlicher maßen in dem eingelangten Urthel zuerkant worden/ welche heute auch wieder sie vollstrecket werden solte/ wenn sie nochmahls in Güte nicht bekennen wolte/ maßen er denn deßhalber sie so früh anher beruffen lassen/ würde also ein ieder darbey thun / was seines Ambtes wäre. Der Scharfrichter ist nach diesem auch vorgelassen/ und ihm berührtes Vorhaben kund gethan/ auch zu seiner desto mehrern Information das Urthel/ so viel die Volter an sich selber betrifft/ und welcher Gradus erkant/ von mir dem Actuario ihm vorgelesen worden/ um sich darnach habende zu achten.

Drauf hat der Ambtmann [ein Virtel auf vier Uhr] nebst denen obgenandten Gerichts-Personen/ Item den Ambts-Diener/ wie auch den Scharffrichter und dessen Knecht [welche beyde Letztere ein wenig hernach folgen müssen] sich in das also genante Hexen-Hauß/ welches strack hinter dem Ambt-Hause an der Mauren lieget/ in die darinnen neu-erbauete Volter-Stube/ [dahin sonst niemand kommen / noch zuhören kan /] sich begeben/ und bey dem darinnen befindlichen Tisch mit den Gericht-Schöppen/ und dem Notario Judicii nieder gesetzet/ der Scharfrichter und dessen Knecht aber haben ein wenig vor der Thür/ auf dem Saal warten müssen/ biß die Gefangene/ auf Befehl des Ambtmanns/ durch den Diener aus dem Gefängnis geholet/ und in berührte Stuben gebracht worden. Nachdem nun dieselbe [2. Virtel auf 4. Uhr/ nach Ausweisung des in die Volter - Stube mitgenommenen/ und gleich puncto 3. ümgewendeten richtigen Stunden-Glases] angelanget/ hat der Ambts-Diener sie auf den Saale vor der Stuben/ von den Ketten und Banden loßgeschlossen/ hernach/ wie angeschellet wurde/ dieselbe hinein geführet/ und ist der Scharffrichter und sein Knecht auch mit vorgelassen/ welche die zur Tortur gehörige Instrumenta auf eine Banck nach der Riege hingelegt. Die Inquisitin bey dem Eintritt machte ein paar grosse Augen / und erblassete/ doch both sie denen Anwesenden einen guten Morgen! Wie der Ambts-Diener abgetreten war/ redete der Ambtmann die Gefangene also an: Anna Wettermacherin/ du erinnerst dich/ daß du vor etlichen Wochen/ auf eingehohltes Rechtliches Erkäntnis/ verdächtiger Hex- und Zauberey halber / worinnen du dich nun etliche Jahre her in dem hiesigen Ambts-Dorff Drachenstädt sehr beschryen gemacht hast/ gefangen genommen/ und anher in Hafft gebracht worden bist. Ob man nun wohl vermeinet/ du wür-

und ihnen eröffnet / daß der Gefangenen Annen Wettermacherin die Tortur ziemlicher maßen in dem eingelangten Urthel zuerkant worden/ welche heute auch wieder sie vollstrecket werden solte/ wenn sie nochmahls in Güte nicht bekennen wolte/ maßen er denn deßhalber sie so früh anher beruffen lassen/ würde also ein ieder darbey thun / was seines Ambtes wäre. Der Scharfrichter ist nach diesem auch vorgelassen/ und ihm berührtes Vorhaben kund gethan/ auch zu seiner desto mehrern Information das Urthel/ so viel die Volter an sich selber betrifft/ und welcher Gradus erkant/ von mir dem Actuario ihm vorgelesen worden/ um sich darnach habende zu achten.

Drauf hat der Ambtmann [ein Virtel auf vier Uhr] nebst denen obgenandten Gerichts-Personen/ Item den Ambts-Diener/ wie auch den Scharffrichter und dessen Knecht [welche beyde Letztere ein wenig hernach folgen müssen] sich in das also genante Hexen-Hauß/ welches strack hinter dem Ambt-Hause an der Mauren lieget/ in die darinnen neu-erbauete Volter-Stube/ [dahin sonst niemand kommen / noch zuhören kan /] sich begeben/ und bey dem darinnen befindlichen Tisch mit den Gericht-Schöppen/ und dem Notario Judicii nieder gesetzet/ der Scharfrichter und dessen Knecht aber haben ein wenig vor der Thür/ auf dem Saal warten müssen/ biß die Gefangene/ auf Befehl des Ambtmanns/ durch den Diener aus dem Gefängnis geholet/ und in berührte Stuben gebracht worden. Nachdem nun dieselbe [2. Virtel auf 4. Uhr/ nach Ausweisung des in die Volter - Stube mitgenommenen/ und gleich puncto 3. ümgewendeten richtigen Stunden-Glases] angelanget/ hat der Ambts-Diener sie auf den Saale vor der Stuben/ von den Ketten und Banden loßgeschlossen/ hernach/ wie angeschellet wurde/ dieselbe hinein geführet/ und ist der Scharffrichter und sein Knecht auch mit vorgelassen/ welche die zur Tortur gehörige Instrumenta auf eine Banck nach der Riege hingelegt. Die Inquisitin bey dem Eintritt machte ein paar grosse Augen / und erblassete/ doch both sie denen Anwesenden einen guten Morgen! Wie der Ambts-Diener abgetreten war/ redete der Ambtmann die Gefangene also an: Anna Wettermacherin/ du erinnerst dich/ daß du vor etlichen Wochen/ auf eingehohltes Rechtliches Erkäntnis/ verdächtiger Hex- und Zauberey halber / worinnen du dich nun etliche Jahre her in dem hiesigen Ambts-Dorff Drachenstädt sehr beschryen gemacht hast/ gefangen genommen/ und anher in Hafft gebracht worden bist. Ob man nun wohl vermeinet/ du wür-

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[393/0409] und ihnen eröffnet / daß der Gefangenen Annen Wettermacherin die Tortur ziemlicher maßen in dem eingelangten Urthel zuerkant worden/ welche heute auch wieder sie vollstrecket werden solte/ wenn sie nochmahls in Güte nicht bekennen wolte/ maßen er denn deßhalber sie so früh anher beruffen lassen/ würde also ein ieder darbey thun / was seines Ambtes wäre. Der Scharfrichter ist nach diesem auch vorgelassen/ und ihm berührtes Vorhaben kund gethan/ auch zu seiner desto mehrern Information das Urthel/ so viel die Volter an sich selber betrifft/ und welcher Gradus erkant/ von mir dem Actuario ihm vorgelesen worden/ um sich darnach habende zu achten. Drauf hat der Ambtmann [ein Virtel auf vier Uhr] nebst denen obgenandten Gerichts-Personen/ Item den Ambts-Diener/ wie auch den Scharffrichter und dessen Knecht [welche beyde Letztere ein wenig hernach folgen müssen] sich in das also genante Hexen-Hauß/ welches strack hinter dem Ambt-Hause an der Mauren lieget/ in die darinnen neu-erbauete Volter-Stube/ [dahin sonst niemand kommen / noch zuhören kan /] sich begeben/ und bey dem darinnen befindlichen Tisch mit den Gericht-Schöppen/ und dem Notario Judicii nieder gesetzet/ der Scharfrichter und dessen Knecht aber haben ein wenig vor der Thür/ auf dem Saal warten müssen/ biß die Gefangene/ auf Befehl des Ambtmanns/ durch den Diener aus dem Gefängnis geholet/ und in berührte Stuben gebracht worden. Nachdem nun dieselbe [2. Virtel auf 4. Uhr/ nach Ausweisung des in die Volter - Stube mitgenommenen/ und gleich puncto 3. ümgewendeten richtigen Stunden-Glases] angelanget/ hat der Ambts-Diener sie auf den Saale vor der Stuben/ von den Ketten und Banden loßgeschlossen/ hernach/ wie angeschellet wurde/ dieselbe hinein geführet/ und ist der Scharffrichter und sein Knecht auch mit vorgelassen/ welche die zur Tortur gehörige Instrumenta auf eine Banck nach der Riege hingelegt. Die Inquisitin bey dem Eintritt machte ein paar grosse Augen / und erblassete/ doch both sie denen Anwesenden einen guten Morgen! Wie der Ambts-Diener abgetreten war/ redete der Ambtmann die Gefangene also an: Anna Wettermacherin/ du erinnerst dich/ daß du vor etlichen Wochen/ auf eingehohltes Rechtliches Erkäntnis/ verdächtiger Hex- und Zauberey halber / worinnen du dich nun etliche Jahre her in dem hiesigen Ambts-Dorff Drachenstädt sehr beschryen gemacht hast/ gefangen genommen/ und anher in Hafft gebracht worden bist. Ob man nun wohl vermeinet/ du wür-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 393. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/409>, abgerufen am 24.11.2024.