pist. 459. Corn. Agrippa, de Vanit. scient. c. 86. Gomez. tom. 3. Var. Resolut. 14. n. 9. Carpzov. p, 3. Pract. Crim. q. 137. n. 52. & in J. P. Consist. lib. 2. tit. 25. Def. 411. Adrian Beier, de Cadver. punitor. c. 3. n. 51. &. mult. seqq. Brunnemann. in Process. c. 10. n. 34. Seb. Guazzin, in tract. ad Defens. Inquisit. tom. 2. Defens. 38. c. 8.
Welches etliche nur einzig und allein auf die Medicinische Facultät der Universitäten restringiren, ausser denselben aber es nicht einmahl einem promoto Doctori gestatten wollen.
Vid. Bechmann. Disp. de Privileg. Studiosor. tit. 3.
D. Schlegel tamen hanc sectionem Hamburgi instituit in usum Chirurgorum, autoritate Senatus, scil. extra Electoratum & procul ab Academiis.
Carpz. Consist. lib. 2. Def. q. [unleserliches Material]. Beier, d. tr. n. 74.
Des justificirten Befreundten ist es auch noch erträglicher/ wenn die Cörper zur Anatomi verabfolget werden/ und das Fleisch unter die Erde kömmet/ als wenn es zu ihrer Schande an Galgen und Rädern von den Raben gefressen wird.
cit. Beier, d. tr. c. 3. n. 67,
CCCLXXV. Wir schlissen endlich dieses Capitul mit nochmahligen Zuruf an alle und jede Richter.
Sehet zu ihr Richter/ was ihr thut/ denn ihr haltet das Gericht nicht den Menschen/ sondern dem HErrn/ und er ist mit euch im Gericht/ darum lasset die Furcht des HErren bey euch seyn/ und hütet euch/ und thuts/ denn bey denn HErrn unserm GOtt ist kein Unrecht/ noch Ansehen der Person/ noch Annehmung des Geschencks.
Lib. 2. Chron. 19. v. 6.
Item mit den Worten der Tentschen Glossae, im Landrecht/ lib. 3. art. 30.
Höre zu/ der du ein Richter bist/ und siehe zu/ daß du ein gleicher und rechter Richter seyst/ und gedencke an das strenge Gericht unsers HErrn JEsu CHristi. Denn GOtt ist zu derselbigen Zeit und Stunde andem Orthe/ wenn und da du richtest/ ein gestrenger Richter/ und richtet über dich gleicher maßen / als du über andere richtest sc.
pist. 459. Corn. Agrippa, de Vanit. scient. c. 86. Gomez. tom. 3. Var. Resolut. 14. n. 9. Carpzov. p, 3. Pract. Crim. q. 137. n. 52. & in J. P. Consist. lib. 2. tit. 25. Def. 411. Adrian Beier, de Cadver. punitor. c. 3. n. 51. &. mult. seqq. Brunnemann. in Process. c. 10. n. 34. Seb. Guazzin, in tract. ad Defens. Inquisit. tom. 2. Defens. 38. c. 8.
Welches etliche nur einzig und allein auf die Medicinische Facultät der Universitäten restringiren, ausser denselben aber es nicht einmahl einem promoto Doctori gestatten wollen.
Vid. Bechmann. Disp. de Privileg. Studiosor. tit. 3.
D. Schlegel tamen hanc sectionem Hamburgi instituit in usum Chirurgorum, autoritate Senatus, scil. extra Electoratum & procul ab Academiis.
Carpz. Consist. lib. 2. Def. q. [unleserliches Material]. Beier, d. tr. n. 74.
Des justificirten Befreundten ist es auch noch erträglicher/ wenn die Cörper zur Anatomi verabfolget werden/ und das Fleisch unter die Erde kömmet/ als wenn es zu ihrer Schande an Galgen und Rädern von den Raben gefressen wird.
cit. Beier, d. tr. c. 3. n. 67,
CCCLXXV. Wir schlissen endlich dieses Capitul mit nochmahligen Zuruf an alle und jede Richter.
Sehet zu ihr Richter/ was ihr thut/ denn ihr haltet das Gericht nicht den Menschen/ sondern dem HErrn/ und er ist mit euch im Gericht/ darum lasset die Furcht des HErren bey euch seyn/ und hütet euch/ und thuts/ denn bey denn HErrn unserm GOtt ist kein Unrecht/ noch Ansehen der Person/ noch Annehmung des Geschencks.
Lib. 2. Chron. 19. v. 6.
Item mit den Worten der Tentschen Glossae, im Landrecht/ lib. 3. art. 30.
Höre zu/ der du ein Richter bist/ und siehe zu/ daß du ein gleicher und rechter Richter seyst/ und gedencke an das strenge Gericht unsers HErrn JEsu CHristi. Denn GOtt ist zu derselbigen Zeit und Stunde andem Orthe/ wenn und da du richtest/ ein gestrenger Richter/ und richtet über dich gleicher maßen / als du über andere richtest sc.
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pist. 459. Corn. Agrippa, de Vanit. scient. c. 86. Gomez. tom. 3. Var. Resolut. 14. n. 9. Carpzov. p, 3. Pract. Crim. q. 137. n. 52. & in J. P. Consist. lib. 2. tit. 25. Def. 411. Adrian Beier, de Cadver. punitor. c. 3. n. 51. &. mult. seqq. Brunnemann. in Process. c. 10. n. 34. Seb. Guazzin, in tract. ad Defens. Inquisit. tom. 2. Defens. 38. c. 8.</p><p>Welches etliche nur einzig und allein auf die Medicinische Facultät der Universitäten restringiren, ausser denselben aber es nicht einmahl einem promoto Doctori gestatten wollen.</p><p>Vid. Bechmann. Disp. de Privileg. Studiosor. tit. 3.</p><p>D. Schlegel tamen hanc sectionem Hamburgi instituit in usum Chirurgorum, autoritate Senatus, scil. extra Electoratum & procul ab Academiis.</p><p>Carpz. Consist. lib. 2. Def. q. <gapreason="illegible"/>. Beier, d. tr. n. 74.</p><p>Des justificirten Befreundten ist es auch noch erträglicher/ wenn die Cörper zur Anatomi verabfolget werden/ und das Fleisch unter die Erde kömmet/ als wenn es zu ihrer Schande an Galgen und Rädern von den Raben gefressen wird.</p><p>cit. Beier, d. tr. c. 3. n. 67,</p><p>CCCLXXV. Wir schlissen endlich dieses Capitul mit nochmahligen Zuruf an alle und jede Richter.</p><p>Sehet zu ihr Richter/ was ihr thut/ denn ihr haltet das Gericht nicht den Menschen/ sondern dem HErrn/ und er ist mit euch im Gericht/ darum lasset die Furcht des HErren bey euch seyn/ und hütet euch/ und thuts/ denn bey denn HErrn unserm GOtt ist kein Unrecht/ noch Ansehen der Person/ noch Annehmung des Geschencks.</p><p>Lib. 2. Chron. 19. v. 6.</p><p>Item mit den Worten der Tentschen Glossae, im Landrecht/ lib. 3. art. 30.</p><p>Höre zu/ der du ein Richter bist/ und siehe zu/ daß du ein gleicher und rechter Richter seyst/ und gedencke an das strenge Gericht unsers HErrn JEsu CHristi. Denn GOtt ist zu derselbigen Zeit und Stunde andem Orthe/ wenn und da du richtest/ ein gestrenger Richter/ und richtet über dich gleicher maßen / als du über andere richtest sc.</p></div></body></text></TEI>
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pist. 459. Corn. Agrippa, de Vanit. scient. c. 86. Gomez. tom. 3. Var. Resolut. 14. n. 9. Carpzov. p, 3. Pract. Crim. q. 137. n. 52. & in J. P. Consist. lib. 2. tit. 25. Def. 411. Adrian Beier, de Cadver. punitor. c. 3. n. 51. &. mult. seqq. Brunnemann. in Process. c. 10. n. 34. Seb. Guazzin, in tract. ad Defens. Inquisit. tom. 2. Defens. 38. c. 8.
Welches etliche nur einzig und allein auf die Medicinische Facultät der Universitäten restringiren, ausser denselben aber es nicht einmahl einem promoto Doctori gestatten wollen.
Vid. Bechmann. Disp. de Privileg. Studiosor. tit. 3.
D. Schlegel tamen hanc sectionem Hamburgi instituit in usum Chirurgorum, autoritate Senatus, scil. extra Electoratum & procul ab Academiis.
Carpz. Consist. lib. 2. Def. q. _ . Beier, d. tr. n. 74.
Des justificirten Befreundten ist es auch noch erträglicher/ wenn die Cörper zur Anatomi verabfolget werden/ und das Fleisch unter die Erde kömmet/ als wenn es zu ihrer Schande an Galgen und Rädern von den Raben gefressen wird.
cit. Beier, d. tr. c. 3. n. 67,
CCCLXXV. Wir schlissen endlich dieses Capitul mit nochmahligen Zuruf an alle und jede Richter.
Sehet zu ihr Richter/ was ihr thut/ denn ihr haltet das Gericht nicht den Menschen/ sondern dem HErrn/ und er ist mit euch im Gericht/ darum lasset die Furcht des HErren bey euch seyn/ und hütet euch/ und thuts/ denn bey denn HErrn unserm GOtt ist kein Unrecht/ noch Ansehen der Person/ noch Annehmung des Geschencks.
Lib. 2. Chron. 19. v. 6.
Item mit den Worten der Tentschen Glossae, im Landrecht/ lib. 3. art. 30.
Höre zu/ der du ein Richter bist/ und siehe zu/ daß du ein gleicher und rechter Richter seyst/ und gedencke an das strenge Gericht unsers HErrn JEsu CHristi. Denn GOtt ist zu derselbigen Zeit und Stunde andem Orthe/ wenn und da du richtest/ ein gestrenger Richter/ und richtet über dich gleicher maßen / als du über andere richtest sc.
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 462. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/478>, abgerufen am 22.11.2024.
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