Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

Bild:
<< vorherige Seite

allwo er sich eine Zeitlang auf gehalten/ hintergangen/ daß er die Ehre gehabt/ Rector Magnificus zu werden.

Draco, de patriciis p. 289. Besold. in Thes. Pract. v. Scharffrichter/ p. 805. Joh. Volckm. Bechmann, tom. 2. Comment. ad Pandect. pag. 204.

Es hat aber solches/ als ein nichtiges Commentum, und purlautere Unwarheit gedachte Academie in einer besondern A. 1672. edirten Apologia geanthet/ und umständig refutiret.

C. Desgleichen schreibet Antonius Faber,

in Cod lib. 9. tit. 16. def. 1.

daß sich in Sabaudien ein Scharffrichter erkühnet/ eines vornehmen Mannes/ u. berühmten Advocatens Nahmen fälschlich anzunehmen/ und sich öffentlich zuberühmen/ er sey dessen Anverwanter/ welches doch nicht so/ sondern nur dahin angesehen war/ den ehrlichen Mann zubeschimpffen/ und dadurch zu nöthigen/ daß er ihm ein stück Geld geben möchte/ stille zu schweigen; Allein es hat der Sabaudische Senat den Vogel beym Kopf nehmen/ den Staub-Besen geben / und des Landes ewig verweisen lassen. vide Crusium.

de indiciis delictorum p. 4. cap. 52. n. 30. 31. & 32.

[Welcher will/ daß weil man einen Scharffrichter/ der ehrliche vornehme Leute injuriiret und beschimpffet/ an seinen Ehren und guten Nahmen/ dran es ihm ermangelte/ nicht straffen könte/ so solte die Obrigkeit an seinem Leib und Blut es rechen.

arg. L. 7. §. 3. ff. de jurisdict.]

CI. Georg Beatus,

in seinen Peinlichen Recht-Sprüchen/ pag. 800.

führet ein Urthel wider einen Nachrichter an/ welcher den Galgen beraubet. Dergleichen Exempel man mehr findet/ daß sie solches practiciret, den Dieben die Däume abgeschnitten/ Galgen-Ketten und dergleichen gelanget/ ihre böse Stücke damit zu treiben/ oder wohl andern zu verkauffen. Ehen derselbe hat tit. 9. pag. 123. ein Urthel/ daß ein Scharffrichter die Weide vergifftet. Item tit. 28. pag. 302. daß ein Abdeckers Knecht einen Fede-Brieff angeschlagen.

allwo er sich eine Zeitlang auf gehalten/ hintergangen/ daß er die Ehre gehabt/ Rector Magnificus zu werden.

Draco, de patriciis p. 289. Besold. in Thes. Pract. v. Scharffrichter/ p. 805. Joh. Volckm. Bechmann, tom. 2. Comment. ad Pandect. pag. 204.

Es hat aber solches/ als ein nichtiges Commentum, und purlautere Unwarheit gedachte Academie in einer besondern A. 1672. edirten Apologia geanthet/ und umständig refutiret.

C. Desgleichen schreibet Antonius Faber,

in Cod lib. 9. tit. 16. def. 1.

daß sich in Sabaudien ein Scharffrichter erkühnet/ eines vornehmen Mannes/ u. berühmten Advocatens Nahmen fälschlich anzunehmen/ und sich öffentlich zuberühmen/ er sey dessen Anverwanter/ welches doch nicht so/ sondern nur dahin angesehen war/ den ehrlichen Mann zubeschimpffen/ und dadurch zu nöthigen/ daß er ihm ein stück Geld geben möchte/ stille zu schweigen; Allein es hat der Sabaudische Senat den Vogel beym Kopf nehmen/ den Staub-Besen geben / und des Landes ewig verweisen lassen. vide Crusium.

de indiciis delictorum p. 4. cap. 52. n. 30. 31. & 32.

[Welcher will/ daß weil man einen Scharffrichter/ der ehrliche vornehme Leute injuriiret und beschimpffet/ an seinen Ehren und guten Nahmen/ dran es ihm ermangelte/ nicht straffen könte/ so solte die Obrigkeit an seinem Leib und Blut es rechen.

arg. L. 7. §. 3. ff. de jurisdict.]

CI. Georg Beatus,

in seinen Peinlichen Recht-Sprüchen/ pag. 800.

führet ein Urthel wider einen Nachrichter an/ welcher den Galgen beraubet. Dergleichen Exempel man mehr findet/ daß sie solches practiciret, den Dieben die Däume abgeschnitten/ Galgen-Ketten und dergleichen gelanget/ ihre böse Stücke damit zu treiben/ oder wohl andern zu verkauffen. Ehen derselbe hat tit. 9. pag. 123. ein Urthel/ daß ein Scharffrichter die Weide vergifftet. Item tit. 28. pag. 302. daß ein Abdeckers Knecht einen Fede-Brieff angeschlagen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0611" n="595"/>
allwo er sich eine Zeitlang auf                      gehalten/ hintergangen/ daß er die Ehre gehabt/ Rector Magnificus zu                      werden.</p>
        <p>Draco, de patriciis p. 289. Besold. in Thes. Pract. v. Scharffrichter/ p. 805.                      Joh. Volckm. Bechmann, tom. 2. Comment. ad Pandect. pag. 204.</p>
        <p>Es hat aber solches/ als ein nichtiges Commentum, und purlautere Unwarheit                      gedachte Academie in einer besondern A. 1672. edirten Apologia geanthet/ und                      umständig refutiret.</p>
        <p>C. Desgleichen schreibet Antonius Faber,</p>
        <p>in Cod lib. 9. tit. 16. def. 1.</p>
        <p>daß sich in Sabaudien ein Scharffrichter erkühnet/ eines vornehmen Mannes/ u.                      berühmten Advocatens Nahmen fälschlich anzunehmen/ und sich öffentlich                      zuberühmen/ er sey dessen Anverwanter/ welches doch nicht so/ sondern nur                      dahin angesehen war/ den ehrlichen Mann zubeschimpffen/ und dadurch zu                      nöthigen/ daß er ihm ein stück Geld geben möchte/ stille zu schweigen; Allein                      es hat der Sabaudische Senat den Vogel beym Kopf nehmen/ den Staub-Besen geben                     / und des Landes ewig verweisen lassen. vide Crusium.</p>
        <p>de indiciis delictorum p. 4. cap. 52. n. 30. 31. &amp; 32.</p>
        <p>[Welcher will/ daß weil man einen Scharffrichter/ der ehrliche vornehme Leute                      injuriiret und beschimpffet/ an seinen Ehren und guten Nahmen/ dran es ihm                      ermangelte/ nicht straffen könte/ so solte die Obrigkeit an seinem Leib und                      Blut es rechen.</p>
        <p>arg. L. 7. §. 3. ff. de jurisdict.]</p>
        <p>CI. Georg Beatus,</p>
        <p>in seinen Peinlichen Recht-Sprüchen/ pag. 800.</p>
        <p>führet ein Urthel wider einen Nachrichter an/ welcher den Galgen beraubet.                      Dergleichen Exempel man mehr findet/ daß sie solches practiciret, den Dieben                      die Däume abgeschnitten/ Galgen-Ketten und dergleichen gelanget/ ihre böse                      Stücke damit zu treiben/ oder wohl andern zu verkauffen. Ehen derselbe hat tit.                      9. pag. 123. ein Urthel/ daß ein Scharffrichter die Weide vergifftet. Item tit.                      28. pag. 302. daß ein Abdeckers Knecht einen Fede-Brieff angeschlagen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[595/0611] allwo er sich eine Zeitlang auf gehalten/ hintergangen/ daß er die Ehre gehabt/ Rector Magnificus zu werden. Draco, de patriciis p. 289. Besold. in Thes. Pract. v. Scharffrichter/ p. 805. Joh. Volckm. Bechmann, tom. 2. Comment. ad Pandect. pag. 204. Es hat aber solches/ als ein nichtiges Commentum, und purlautere Unwarheit gedachte Academie in einer besondern A. 1672. edirten Apologia geanthet/ und umständig refutiret. C. Desgleichen schreibet Antonius Faber, in Cod lib. 9. tit. 16. def. 1. daß sich in Sabaudien ein Scharffrichter erkühnet/ eines vornehmen Mannes/ u. berühmten Advocatens Nahmen fälschlich anzunehmen/ und sich öffentlich zuberühmen/ er sey dessen Anverwanter/ welches doch nicht so/ sondern nur dahin angesehen war/ den ehrlichen Mann zubeschimpffen/ und dadurch zu nöthigen/ daß er ihm ein stück Geld geben möchte/ stille zu schweigen; Allein es hat der Sabaudische Senat den Vogel beym Kopf nehmen/ den Staub-Besen geben / und des Landes ewig verweisen lassen. vide Crusium. de indiciis delictorum p. 4. cap. 52. n. 30. 31. & 32. [Welcher will/ daß weil man einen Scharffrichter/ der ehrliche vornehme Leute injuriiret und beschimpffet/ an seinen Ehren und guten Nahmen/ dran es ihm ermangelte/ nicht straffen könte/ so solte die Obrigkeit an seinem Leib und Blut es rechen. arg. L. 7. §. 3. ff. de jurisdict.] CI. Georg Beatus, in seinen Peinlichen Recht-Sprüchen/ pag. 800. führet ein Urthel wider einen Nachrichter an/ welcher den Galgen beraubet. Dergleichen Exempel man mehr findet/ daß sie solches practiciret, den Dieben die Däume abgeschnitten/ Galgen-Ketten und dergleichen gelanget/ ihre böse Stücke damit zu treiben/ oder wohl andern zu verkauffen. Ehen derselbe hat tit. 9. pag. 123. ein Urthel/ daß ein Scharffrichter die Weide vergifftet. Item tit. 28. pag. 302. daß ein Abdeckers Knecht einen Fede-Brieff angeschlagen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/611
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 595. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/611>, abgerufen am 22.11.2024.