Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.allwo er sich eine Zeitlang auf gehalten/ hintergangen/ daß er die Ehre gehabt/ Rector Magnificus zu werden. Draco, de patriciis p. 289. Besold. in Thes. Pract. v. Scharffrichter/ p. 805. Joh. Volckm. Bechmann, tom. 2. Comment. ad Pandect. pag. 204. Es hat aber solches/ als ein nichtiges Commentum, und purlautere Unwarheit gedachte Academie in einer besondern A. 1672. edirten Apologia geanthet/ und umständig refutiret. C. Desgleichen schreibet Antonius Faber, in Cod lib. 9. tit. 16. def. 1. daß sich in Sabaudien ein Scharffrichter erkühnet/ eines vornehmen Mannes/ u. berühmten Advocatens Nahmen fälschlich anzunehmen/ und sich öffentlich zuberühmen/ er sey dessen Anverwanter/ welches doch nicht so/ sondern nur dahin angesehen war/ den ehrlichen Mann zubeschimpffen/ und dadurch zu nöthigen/ daß er ihm ein stück Geld geben möchte/ stille zu schweigen; Allein es hat der Sabaudische Senat den Vogel beym Kopf nehmen/ den Staub-Besen geben / und des Landes ewig verweisen lassen. vide Crusium. de indiciis delictorum p. 4. cap. 52. n. 30. 31. & 32. [Welcher will/ daß weil man einen Scharffrichter/ der ehrliche vornehme Leute injuriiret und beschimpffet/ an seinen Ehren und guten Nahmen/ dran es ihm ermangelte/ nicht straffen könte/ so solte die Obrigkeit an seinem Leib und Blut es rechen. arg. L. 7. §. 3. ff. de jurisdict.] CI. Georg Beatus, in seinen Peinlichen Recht-Sprüchen/ pag. 800. führet ein Urthel wider einen Nachrichter an/ welcher den Galgen beraubet. Dergleichen Exempel man mehr findet/ daß sie solches practiciret, den Dieben die Däume abgeschnitten/ Galgen-Ketten und dergleichen gelanget/ ihre böse Stücke damit zu treiben/ oder wohl andern zu verkauffen. Ehen derselbe hat tit. 9. pag. 123. ein Urthel/ daß ein Scharffrichter die Weide vergifftet. Item tit. 28. pag. 302. daß ein Abdeckers Knecht einen Fede-Brieff angeschlagen. allwo er sich eine Zeitlang auf gehalten/ hintergangen/ daß er die Ehre gehabt/ Rector Magnificus zu werden. Draco, de patriciis p. 289. Besold. in Thes. Pract. v. Scharffrichter/ p. 805. Joh. Volckm. Bechmann, tom. 2. Comment. ad Pandect. pag. 204. Es hat aber solches/ als ein nichtiges Commentum, und purlautere Unwarheit gedachte Academie in einer besondern A. 1672. edirten Apologia geanthet/ und umständig refutiret. C. Desgleichen schreibet Antonius Faber, in Cod lib. 9. tit. 16. def. 1. daß sich in Sabaudien ein Scharffrichter erkühnet/ eines vornehmen Mannes/ u. berühmten Advocatens Nahmen fälschlich anzunehmen/ und sich öffentlich zuberühmen/ er sey dessen Anverwanter/ welches doch nicht so/ sondern nur dahin angesehen war/ den ehrlichen Mann zubeschimpffen/ und dadurch zu nöthigen/ daß er ihm ein stück Geld geben möchte/ stille zu schweigen; Allein es hat der Sabaudische Senat den Vogel beym Kopf nehmen/ den Staub-Besen geben / und des Landes ewig verweisen lassen. vide Crusium. de indiciis delictorum p. 4. cap. 52. n. 30. 31. & 32. [Welcher will/ daß weil man einen Scharffrichter/ der ehrliche vornehme Leute injuriiret und beschimpffet/ an seinen Ehren und guten Nahmen/ dran es ihm ermangelte/ nicht straffen könte/ so solte die Obrigkeit an seinem Leib und Blut es rechen. arg. L. 7. §. 3. ff. de jurisdict.] CI. Georg Beatus, in seinen Peinlichen Recht-Sprüchen/ pag. 800. führet ein Urthel wider einen Nachrichter an/ welcher den Galgen beraubet. Dergleichen Exempel man mehr findet/ daß sie solches practiciret, den Dieben die Däume abgeschnitten/ Galgen-Ketten und dergleichen gelanget/ ihre böse Stücke damit zu treiben/ oder wohl andern zu verkauffen. Ehen derselbe hat tit. 9. pag. 123. ein Urthel/ daß ein Scharffrichter die Weide vergifftet. Item tit. 28. pag. 302. daß ein Abdeckers Knecht einen Fede-Brieff angeschlagen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0611" n="595"/> allwo er sich eine Zeitlang auf gehalten/ hintergangen/ daß er die Ehre gehabt/ Rector Magnificus zu werden.</p> <p>Draco, de patriciis p. 289. Besold. in Thes. Pract. v. Scharffrichter/ p. 805. Joh. Volckm. Bechmann, tom. 2. Comment. ad Pandect. pag. 204.</p> <p>Es hat aber solches/ als ein nichtiges Commentum, und purlautere Unwarheit gedachte Academie in einer besondern A. 1672. edirten Apologia geanthet/ und umständig refutiret.</p> <p>C. Desgleichen schreibet Antonius Faber,</p> <p>in Cod lib. 9. tit. 16. def. 1.</p> <p>daß sich in Sabaudien ein Scharffrichter erkühnet/ eines vornehmen Mannes/ u. berühmten Advocatens Nahmen fälschlich anzunehmen/ und sich öffentlich zuberühmen/ er sey dessen Anverwanter/ welches doch nicht so/ sondern nur dahin angesehen war/ den ehrlichen Mann zubeschimpffen/ und dadurch zu nöthigen/ daß er ihm ein stück Geld geben möchte/ stille zu schweigen; Allein es hat der Sabaudische Senat den Vogel beym Kopf nehmen/ den Staub-Besen geben / und des Landes ewig verweisen lassen. vide Crusium.</p> <p>de indiciis delictorum p. 4. cap. 52. n. 30. 31. & 32.</p> <p>[Welcher will/ daß weil man einen Scharffrichter/ der ehrliche vornehme Leute injuriiret und beschimpffet/ an seinen Ehren und guten Nahmen/ dran es ihm ermangelte/ nicht straffen könte/ so solte die Obrigkeit an seinem Leib und Blut es rechen.</p> <p>arg. L. 7. §. 3. ff. de jurisdict.]</p> <p>CI. Georg Beatus,</p> <p>in seinen Peinlichen Recht-Sprüchen/ pag. 800.</p> <p>führet ein Urthel wider einen Nachrichter an/ welcher den Galgen beraubet. Dergleichen Exempel man mehr findet/ daß sie solches practiciret, den Dieben die Däume abgeschnitten/ Galgen-Ketten und dergleichen gelanget/ ihre böse Stücke damit zu treiben/ oder wohl andern zu verkauffen. Ehen derselbe hat tit. 9. pag. 123. ein Urthel/ daß ein Scharffrichter die Weide vergifftet. Item tit. 28. pag. 302. daß ein Abdeckers Knecht einen Fede-Brieff angeschlagen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [595/0611]
allwo er sich eine Zeitlang auf gehalten/ hintergangen/ daß er die Ehre gehabt/ Rector Magnificus zu werden.
Draco, de patriciis p. 289. Besold. in Thes. Pract. v. Scharffrichter/ p. 805. Joh. Volckm. Bechmann, tom. 2. Comment. ad Pandect. pag. 204.
Es hat aber solches/ als ein nichtiges Commentum, und purlautere Unwarheit gedachte Academie in einer besondern A. 1672. edirten Apologia geanthet/ und umständig refutiret.
C. Desgleichen schreibet Antonius Faber,
in Cod lib. 9. tit. 16. def. 1.
daß sich in Sabaudien ein Scharffrichter erkühnet/ eines vornehmen Mannes/ u. berühmten Advocatens Nahmen fälschlich anzunehmen/ und sich öffentlich zuberühmen/ er sey dessen Anverwanter/ welches doch nicht so/ sondern nur dahin angesehen war/ den ehrlichen Mann zubeschimpffen/ und dadurch zu nöthigen/ daß er ihm ein stück Geld geben möchte/ stille zu schweigen; Allein es hat der Sabaudische Senat den Vogel beym Kopf nehmen/ den Staub-Besen geben / und des Landes ewig verweisen lassen. vide Crusium.
de indiciis delictorum p. 4. cap. 52. n. 30. 31. & 32.
[Welcher will/ daß weil man einen Scharffrichter/ der ehrliche vornehme Leute injuriiret und beschimpffet/ an seinen Ehren und guten Nahmen/ dran es ihm ermangelte/ nicht straffen könte/ so solte die Obrigkeit an seinem Leib und Blut es rechen.
arg. L. 7. §. 3. ff. de jurisdict.]
CI. Georg Beatus,
in seinen Peinlichen Recht-Sprüchen/ pag. 800.
führet ein Urthel wider einen Nachrichter an/ welcher den Galgen beraubet. Dergleichen Exempel man mehr findet/ daß sie solches practiciret, den Dieben die Däume abgeschnitten/ Galgen-Ketten und dergleichen gelanget/ ihre böse Stücke damit zu treiben/ oder wohl andern zu verkauffen. Ehen derselbe hat tit. 9. pag. 123. ein Urthel/ daß ein Scharffrichter die Weide vergifftet. Item tit. 28. pag. 302. daß ein Abdeckers Knecht einen Fede-Brieff angeschlagen.
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