Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.will/ alsdann an des Tages-Licht führen/ welches auch zu andern Zeiten geschehen muß/ ne luce priventur vegetativa. L. 1. ff. de exhib. reor. Rutger Rulando, de Commissar. lib. 4. c. fin. Oldekop. tit. 3. Observ. Crim. 4. n. 14. LXXXVI. Zuweilen geschicht es auch wohl/ daß wenn ein Landes- Herr seinen Einzug in eine Stadt hält/ oder die Huldigung einnimmet/ die Gegene/ so eben nicht so gar was schweres verbrochen/ laßgelassen werden/ oder wenn etwann Friede zwischen grossen Potentaten geschlossen wird/ wegen der allgemeinen Freude / welches wie Menoch, de A. I. Q. cas. 302. n. 15. bezeuget/ in Meylandischen Stat geschehen/ als Anno 1544. der Friede zwischen Käyser Carln den V. und Francisco Könige in Franckreich publiciret wurde/ item wie Anno 1559. König Philippus in Spanien/ und König Henricus in Franckreich Friede miteinander machten. Addit tamen, remissionem hanc ob pacem non prodesse Reo criminis falsi. Juxta Bartol. in L. Lucius. in fin. ff. ad S. C. Turpil. Marsil. in rubr. ff. ad Leg. Cornel. de falsis. n. 12. & singul. 163. LXXXVII. Das Gefängnis zu Pariß/ darein auch grosse Herren gesetzet werden / wird die Bastille genennet. Martin. Zeiler. p. 2. tit. Gefängnis pag. 89. im Hand-Buch / LXXXVIII. Zu Londen in Engeland/ unten fast am Ende der Stadt/ nemlich da die Stadt-Mauer an den Fluß Tems aufhöret/ ist der in den Historien berühmte Londinische Thurm/ oder das Castel/ so Britanisch Bringvvin und Tovvegvvin genant wird/ ist ein vierecktes groß Gebäude mit vier starcken hohen Thürmen / ohne Hof/ stehet gantz frey/ hat keinen Graben herum. Inwendig sind etliche finstere schlechte Gemächer/ an stat eines Daches ist es oben gantz eben und mit Bley gedeckt. Es siehen zwanzig grosse Stücke oben hinter der Zinnen/ oder Brust-Wehr herum. Man kan die Stadt von solchen überschiessen/ auch sehr weit ins Land herum sehen. Um diesen Thurm ist ein grosser Platz/ darauf viel Häuser / desgleichen auch das Zeughaus/ und die Königliche Müntze/ so dann ist erst eine Mauer herum/ und an den drey Seiten ein breiter Wasser-Graben/ an will/ alsdann an des Tages-Licht führen/ welches auch zu andern Zeiten geschehen muß/ ne luce priventur vegetativâ. L. 1. ff. de exhib. reor. Rutger Rulando, de Commissar. lib. 4. c. fin. Oldekop. tit. 3. Observ. Crim. 4. n. 14. LXXXVI. Zuweilen geschicht es auch wohl/ daß wenn ein Landes- Herr seinen Einzug in eine Stadt hält/ oder die Huldigung einnimmet/ die Gegene/ so eben nicht so gar was schweres verbrochen/ laßgelassen werden/ oder wenn etwann Friede zwischen grossen Potentaten geschlossen wird/ wegen der allgemeinen Freude / welches wie Menoch, de A. I. Q. cas. 302. n. 15. bezeuget/ in Meylandischen Stat geschehen/ als Anno 1544. der Friede zwischen Käyser Carln den V. und Francisco Könige in Franckreich publiciret wurde/ item wie Anno 1559. König Philippus in Spanien/ und König Henricus in Franckreich Friede miteinander machten. Addit tamen, remissionem hanc ob pacem non prodesse Reo criminis falsi. Juxta Bartol. in L. Lucius. in fin. ff. ad S. C. Turpil. Marsil. in rubr. ff. ad Leg. Cornel. de falsis. n. 12. & singul. 163. LXXXVII. Das Gefängnis zu Pariß/ darein auch grosse Herren gesetzet werden / wird die Bastille genennet. Martin. Zeiler. p. 2. tit. Gefängnis pag. 89. im Hand-Buch / LXXXVIII. Zu Londen in Engeland/ unten fast am Ende der Stadt/ nemlich da die Stadt-Mauer an den Fluß Tems aufhöret/ ist der in den Historien berühmte Londinische Thurm/ oder das Castel/ so Britanisch Bringvvin und Tovvegvvin genant wird/ ist ein vierecktes groß Gebäude mit vier starcken hohen Thürmen / ohne Hof/ stehet gantz frey/ hat keinen Graben herum. Inwendig sind etliche finstere schlechte Gemächer/ an stat eines Daches ist es oben gantz eben und mit Bley gedeckt. Es siehen zwanzig grosse Stücke oben hinter der Zinnen/ oder Brust-Wehr herum. Man kan die Stadt von solchen überschiessen/ auch sehr weit ins Land herum sehen. 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Q. cas. 302. n. 15.</p> <p>bezeuget/ in Meylandischen Stat geschehen/ als Anno 1544. der Friede zwischen Käyser Carln den V. und Francisco Könige in Franckreich publiciret wurde/ item wie Anno 1559. König Philippus in Spanien/ und König Henricus in Franckreich Friede miteinander machten. Addit tamen, remissionem hanc ob pacem non prodesse Reo criminis falsi.</p> <p>Juxta Bartol. in L. Lucius. in fin. ff. ad S. C. Turpil. Marsil. in rubr. ff. ad Leg. Cornel. de falsis. n. 12. & singul. 163.</p> <p>LXXXVII. Das Gefängnis zu Pariß/ darein auch grosse Herren gesetzet werden / wird die Bastille genennet.</p> <p>Martin. Zeiler. p. 2. tit. Gefängnis pag. 89. im Hand-Buch /</p> <p>LXXXVIII. Zu Londen in Engeland/ unten fast am Ende der Stadt/ nemlich da die Stadt-Mauer an den Fluß Tems aufhöret/ ist der in den Historien berühmte Londinische Thurm/ oder das Castel/ so Britanisch Bringvvin und Tovvegvvin genant wird/ ist ein vierecktes groß Gebäude mit vier starcken hohen Thürmen / ohne Hof/ stehet gantz frey/ hat keinen Graben herum. Inwendig sind etliche finstere schlechte Gemächer/ an stat eines Daches ist es oben gantz eben und mit Bley gedeckt. Es siehen zwanzig grosse Stücke oben hinter der Zinnen/ oder Brust-Wehr herum. Man kan die Stadt von solchen überschiessen/ auch sehr weit ins Land herum sehen. Um diesen Thurm ist ein grosser Platz/ darauf viel Häuser / desgleichen auch das Zeughaus/ und die Königliche Müntze/ so dann ist erst eine Mauer herum/ und an den drey Seiten ein breiter Wasser-Graben/ an </p> </div> </body> </text> </TEI> [681/0697]
will/ alsdann an des Tages-Licht führen/ welches auch zu andern Zeiten geschehen muß/ ne luce priventur vegetativâ.
L. 1. ff. de exhib. reor.
Rutger Rulando,
de Commissar. lib. 4. c. fin. Oldekop. tit. 3. Observ. Crim. 4. n. 14.
LXXXVI. Zuweilen geschicht es auch wohl/ daß wenn ein Landes- Herr seinen Einzug in eine Stadt hält/ oder die Huldigung einnimmet/ die Gegene/ so eben nicht so gar was schweres verbrochen/ laßgelassen werden/ oder wenn etwann Friede zwischen grossen Potentaten geschlossen wird/ wegen der allgemeinen Freude / welches wie Menoch,
de A. I. Q. cas. 302. n. 15.
bezeuget/ in Meylandischen Stat geschehen/ als Anno 1544. der Friede zwischen Käyser Carln den V. und Francisco Könige in Franckreich publiciret wurde/ item wie Anno 1559. König Philippus in Spanien/ und König Henricus in Franckreich Friede miteinander machten. Addit tamen, remissionem hanc ob pacem non prodesse Reo criminis falsi.
Juxta Bartol. in L. Lucius. in fin. ff. ad S. C. Turpil. Marsil. in rubr. ff. ad Leg. Cornel. de falsis. n. 12. & singul. 163.
LXXXVII. Das Gefängnis zu Pariß/ darein auch grosse Herren gesetzet werden / wird die Bastille genennet.
Martin. Zeiler. p. 2. tit. Gefängnis pag. 89. im Hand-Buch /
LXXXVIII. Zu Londen in Engeland/ unten fast am Ende der Stadt/ nemlich da die Stadt-Mauer an den Fluß Tems aufhöret/ ist der in den Historien berühmte Londinische Thurm/ oder das Castel/ so Britanisch Bringvvin und Tovvegvvin genant wird/ ist ein vierecktes groß Gebäude mit vier starcken hohen Thürmen / ohne Hof/ stehet gantz frey/ hat keinen Graben herum. Inwendig sind etliche finstere schlechte Gemächer/ an stat eines Daches ist es oben gantz eben und mit Bley gedeckt. Es siehen zwanzig grosse Stücke oben hinter der Zinnen/ oder Brust-Wehr herum. Man kan die Stadt von solchen überschiessen/ auch sehr weit ins Land herum sehen. Um diesen Thurm ist ein grosser Platz/ darauf viel Häuser / desgleichen auch das Zeughaus/ und die Königliche Müntze/ so dann ist erst eine Mauer herum/ und an den drey Seiten ein breiter Wasser-Graben/ an
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