Arist. Per Deos ta[unleserliches Material] bomines ego te obtestor, Hegio,Nae tu ist hunc bominem perduis. Heg. curabitur,Nam noctu nervo vinctus custodibitur,Interdiu sub terra lapides eximet.Deu ego hunc cruciabo, non uno absolvam die.Arist. Certum ne est tibi istud? He. Non moriri certiust.Abducite istum actutum Hyppolitum fabrum,Jubete huic crassas compedes impingier.Inde extra portam ad meum libertum CordalumIn Lapicidinas facile deductus siet.
II. Es war auch zu Rom nahe bey dem Gefängnis Tulliano ein Orht/ welcher Latomia genennet wurde.
vid. Budaeum, in not. ad Pandect. pag. 419.
III. In solchen Stein-Brüchen machte man auch Gefängnisse/ wie ein es dergleichen zu Syracusa in Sicilien gewesen/ dessen auch Cicero V. in Verrem gedencket/ wie schon in vorhergehenden X. cap. berühret.
IV. Die Florentiner haben die von ihnen überwundene gefangene Pisaner, nicht vor so gar langer Zeit/ in solche Latomias bringen/ und drin arbeiten lassen.
Calvin. in Lex. Jurid. v. Latomia. fol. 509. col. 1[unleserliches Material]
V. Heut zu Tage werden noch wohl ein und andere Personen/ so was hartes verbrochen/ zuweilen auch wohl schimpflich auf Fürsten und Herren geredet/ auf Vestungen/ oder an andere verwahrete Oerter gebracht/ da sie ihr Lebtage/ bey Wasser und Brot/ oder doch anderer geringer Speise/ Marmor oder andere harte Steine schneiden/ oder wenn ihnen der Staupenschlag/ Brennung eines Mahl- und Zeichens vor der Stirn/ und dergleichen harte Leibes-Straffen zuerkant werden / sie aber Gnade erlangen/ daß sie auf gewisse Zeit und Jahre geschlossen an diesen und jenen Bau an stat der Straffe arbeiten/ oder in Ketten und Banden im Karn gehen/ den Unflat und Koth von den Gassen aus der Stadt wegführen/ oder sonst Handreichung thun müssen. Etlicher Orthen henget
Arist. Per Deos ta[unleserliches Material] bomines ego te obtestor, Hegio,Nae tu ist hunc bominem perduis. Heg. curabitur,Nam noctu nervo vinctus custodibitur,Interdiu sub terra lapides eximet.Deu ego hunc cruciabo, non uno absolvam die.Arist. Certum ne est tibi istud? He. Non moriri certiust.Abducite istum actutum Hyppolitum fabrum,Jubete huic crassas compedes impingier.Inde extra portam ad meum libertum CordalumIn Lapicidinas facilè deductus siet.
II. Es war auch zu Rom nahe bey dem Gefängnis Tulliano ein Orht/ welcher Latomia genennet wurde.
vid. Budaeum, in not. ad Pandect. pag. 419.
III. In solchen Stein-Brüchen machte man auch Gefängnisse/ wie ein es dergleichen zu Syracusa in Sicilien gewesen/ dessen auch Cicero V. in Verrem gedencket/ wie schon in vorhergehenden X. cap. berühret.
IV. Die Florentiner haben die von ihnen überwundene gefangene Pisaner, nicht vor so gar langer Zeit/ in solche Latomias bringen/ und drin arbeiten lassen.
Calvin. in Lex. Jurid. v. Latomia. fol. 509. col. 1[unleserliches Material]
V. Heut zu Tage werden noch wohl ein und andere Personen/ so was hartes verbrochen/ zuweilen auch wohl schimpflich auf Fürsten und Herren geredet/ auf Vestungen/ oder an andere verwahrete Oerter gebracht/ da sie ihr Lebtage/ bey Wasser und Brot/ oder doch anderer geringer Speise/ Marmor oder andere harte Steine schneiden/ oder wenn ihnen der Staupenschlag/ Brennung eines Mahl- und Zeichens vor der Stirn/ und dergleichen harte Leibes-Straffen zuerkant werden / sie aber Gnade erlangen/ daß sie auf gewisse Zeit und Jahre geschlossen an diesen und jenen Bau an stat der Straffe arbeiten/ oder in Ketten und Banden im Karn gehen/ den Unflat und Koth von den Gassen aus der Stadt wegführen/ oder sonst Handreichung thun müssen. Etlicher Orthen henget
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Arist. Per Deos ta_ bomines ego te obtestor, Hegio, Nae tu ist hunc bominem perduis. Heg. curabitur, Nam noctu nervo vinctus custodibitur, Interdiu sub terra lapides eximet. Deu ego hunc cruciabo, non uno absolvam die. Arist. Certum ne est tibi istud? He. Non moriri certiust. Abducite istum actutum Hyppolitum fabrum, Jubete huic crassas compedes impingier. Inde extra portam ad meum libertum Cordalum In Lapicidinas facilè deductus siet. II. Es war auch zu Rom nahe bey dem Gefängnis Tulliano ein Orht/ welcher Latomia genennet wurde.
vid. Budaeum, in not. ad Pandect. pag. 419.
III. In solchen Stein-Brüchen machte man auch Gefängnisse/ wie ein es dergleichen zu Syracusa in Sicilien gewesen/ dessen auch Cicero V. in Verrem gedencket/ wie schon in vorhergehenden X. cap. berühret.
IV. Die Florentiner haben die von ihnen überwundene gefangene Pisaner, nicht vor so gar langer Zeit/ in solche Latomias bringen/ und drin arbeiten lassen.
Calvin. in Lex. Jurid. v. Latomia. fol. 509. col. 1_
V. Heut zu Tage werden noch wohl ein und andere Personen/ so was hartes verbrochen/ zuweilen auch wohl schimpflich auf Fürsten und Herren geredet/ auf Vestungen/ oder an andere verwahrete Oerter gebracht/ da sie ihr Lebtage/ bey Wasser und Brot/ oder doch anderer geringer Speise/ Marmor oder andere harte Steine schneiden/ oder wenn ihnen der Staupenschlag/ Brennung eines Mahl- und Zeichens vor der Stirn/ und dergleichen harte Leibes-Straffen zuerkant werden / sie aber Gnade erlangen/ daß sie auf gewisse Zeit und Jahre geschlossen an diesen und jenen Bau an stat der Straffe arbeiten/ oder in Ketten und Banden im Karn gehen/ den Unflat und Koth von den Gassen aus der Stadt wegführen/ oder sonst Handreichung thun müssen. Etlicher Orthen henget
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 692. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/708>, abgerufen am 22.11.2024.
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