Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.Oder wenn sie etwan aus Affen-Liebe alles übersehen und überhören/ kan der Magistrat ex officio dergleichen Belials-Kinder beym Kopf nehmen/ in die Zucht-Häuser bringen/ oder sonst ihren Verdienst nach exemplarisch abstraffen lassen. arg. L. 5. de patr. potest. D. Simon. d. c. 4. §. 1. Bey den Jüden wurden solche ungehorsame Kinder gesteiniget. Deuter. 21. v. 18. Sonst ist auch erschrecklich das Privilegium, welches Käyser Ludovicus Pius der Stadt Nürnberg Anno 1320. ertheilet/ unter andern des Inhalts: Daß solche halsstarrige Kinder/ wenn sie durch die Thurm-Straffe nicht zubendigen/ gar ersäufft werden solten. Im Zucht-Hauß zu Amsterdam werden vornehmer Leuthe Kinder/ die nicht gut thun wollen/ in ein besonder Zimmer gebracht/ da sie nicht iederman zu sehen bekömmet/ welche deshalber Se paraten genennet werden. Christoph. Peller. in annot. ad cap. 102. Casp. Klock. de AEr ario, n. 3. pag. 908. XII. Achtens/ gehören auch dahin die Luxuriosi & prodigi, die muthwilliger weise/ wieder alle Zurede/ Abmahn- und Warnung ihre und ihrer Weiber Güter verthun/ verschlampampen und durchbringen: Denn solchen geschicht eben recht / daß wenn sie vorher gute Leckerbißgen gegessen/ und den Trunck Wasser verlieb nehmen. Jure Romano wurde solchen Verthuern verbothen/ ihrer Güter sich zugebrauchen/ Paul. lib. 3 sent. tit. 4. ibi: Quando tua bona paterna [unleserliches Material] nequitia tua disperdis, liberos tuos ad egestatem perducis obeam rem tibi ea re [unleserliches Material] interdico. Mit welchen auch Platonis Gesetze überein kahm/ also lautend: [unleserliches Material] bonorum suorum possessio libera & integra esto, tum civi, tum peregrino, nisi quis civis prodigus iis furiose ab. tatur! Ja man setzte ihnen auch wohl Vormünder/ welche derselben Güther administriren / und Rechnung drüber thun musten. L. 1. C. de curat. furios. Hinc orta sequens formula Decreti in nonnullis locis usitata: P. P. Daß nach gnungsam-eingenommener erkundigung Titius durch or- Oder wenn sie etwan aus Affen-Liebe alles übersehen und überhören/ kan der Magistrat ex officio dergleichen Belials-Kinder beym Kopf nehmen/ in die Zucht-Häuser bringen/ oder sonst ihren Verdienst nach exemplarisch abstraffen lassen. arg. L. 5. de patr. potest. D. Simon. d. c. 4. §. 1. Bey den Jüden wurden solche ungehorsame Kinder gesteiniget. Deuter. 21. v. 18. Sonst ist auch erschrecklich das Privilegium, welches Käyser Ludovicus Pius der Stadt Nürnberg Anno 1320. ertheilet/ unter andern des Inhalts: Daß solche halsstarrige Kinder/ wenn sie durch die Thurm-Straffe nicht zubendigen/ gar ersäufft werden solten. Im Zucht-Hauß zu Amsterdam werden vornehmer Leuthe Kinder/ die nicht gut thun wollen/ in ein besonder Zimmer gebracht/ da sie nicht iederman zu sehen bekömmet/ welche deshalber Se paraten genennet werden. Christoph. Peller. in annot. ad cap. 102. Casp. Klock. de AEr ario, n. 3. pag. 908. XII. Achtens/ gehören auch dahin die Luxuriosi & prodigi, die muthwilliger weise/ wieder alle Zurede/ Abmahn- und Warnung ihre und ihrer Weiber Güter verthun/ verschlampampen und durchbringen: Denn solchen geschicht eben recht / daß wenn sie vorher gute Leckerbißgen gegessen/ und den Trunck Wasser verlieb nehmen. Jure Romano wurde solchen Verthuern verbothen/ ihrer Güter sich zugebrauchen/ Paul. lib. 3 sent. tit. 4. ibi: Quando tua bona paterna [unleserliches Material] nequitia tua disperdis, liberos tuos ad egestatem perducis obeam rem tibi ea re [unleserliches Material] interdico. Mit welchen auch Platonis Gesetze überein kahm/ also lautend: [unleserliches Material] bonorum suorum possessio libera & integra esto, tum civi, tum peregrino, nisi quis civis prodigus iis furiosè ab. tatur! Ja man setzte ihnen auch wohl Vormünder/ welche derselben Güther administriren / und Rechnung drüber thun musten. L. 1. C. de curat. furios. Hinc orta sequens formula Decreti in nonnullis locis usitata: P. P. Daß nach gnungsam-eingenommener erkundigung Titius durch or- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0727" n="711"/> <p>Oder wenn sie etwan aus Affen-Liebe alles übersehen und überhören/ kan der Magistrat ex officio dergleichen Belials-Kinder beym Kopf nehmen/ in die Zucht-Häuser bringen/ oder sonst ihren Verdienst nach exemplarisch abstraffen lassen.</p> <p>arg. L. 5. de patr. potest. D. Simon. d. c. 4. §. 1.</p> <p>Bey den Jüden wurden solche ungehorsame Kinder gesteiniget.</p> <p>Deuter. 21. v. 18.</p> <p>Sonst ist auch erschrecklich das Privilegium, welches Käyser Ludovicus Pius der Stadt Nürnberg Anno 1320. ertheilet/ unter andern des Inhalts: Daß solche halsstarrige Kinder/ wenn sie durch die Thurm-Straffe nicht zubendigen/ gar ersäufft werden solten.</p> <p>Im Zucht-Hauß zu Amsterdam werden vornehmer Leuthe Kinder/ die nicht gut thun wollen/ in ein besonder Zimmer gebracht/ da sie nicht iederman zu sehen bekömmet/ welche deshalber Se paraten genennet werden.</p> <p>Christoph. Peller. in annot. ad cap. 102. Casp. Klock. de AEr ario, n. 3. pag. 908.</p> <p>XII. Achtens/ gehören auch dahin die Luxuriosi & prodigi, die muthwilliger weise/ wieder alle Zurede/ Abmahn- und Warnung ihre und ihrer Weiber Güter verthun/ verschlampampen und durchbringen: Denn solchen geschicht eben recht / daß wenn sie vorher gute Leckerbißgen gegessen/ und den Trunck Wasser verlieb nehmen. Jure Romano wurde solchen Verthuern verbothen/ ihrer Güter sich zugebrauchen/ Paul.</p> <p>lib. 3 sent. tit. 4. ibi:</p> <p>Quando tua bona paterna <gap reason="illegible"/> nequitia tua disperdis, liberos tuos ad egestatem perducis obeam rem tibi ea re <gap reason="illegible"/> interdico. Mit welchen auch Platonis Gesetze überein kahm/ also lautend: <gap reason="illegible"/> bonorum suorum possessio libera & integra esto, tum civi, tum peregrino, nisi quis civis prodigus iis furiosè ab. tatur! Ja man setzte ihnen auch wohl Vormünder/ welche derselben Güther administriren / und Rechnung drüber thun musten.</p> <p>L. 1. C. de curat. furios.</p> <p>Hinc orta sequens formula Decreti in nonnullis locis usitata:</p> <p>P. P.</p> <p>Daß nach gnungsam-eingenommener erkundigung Titius durch or- </p> </div> </body> </text> </TEI> [711/0727]
Oder wenn sie etwan aus Affen-Liebe alles übersehen und überhören/ kan der Magistrat ex officio dergleichen Belials-Kinder beym Kopf nehmen/ in die Zucht-Häuser bringen/ oder sonst ihren Verdienst nach exemplarisch abstraffen lassen.
arg. L. 5. de patr. potest. D. Simon. d. c. 4. §. 1.
Bey den Jüden wurden solche ungehorsame Kinder gesteiniget.
Deuter. 21. v. 18.
Sonst ist auch erschrecklich das Privilegium, welches Käyser Ludovicus Pius der Stadt Nürnberg Anno 1320. ertheilet/ unter andern des Inhalts: Daß solche halsstarrige Kinder/ wenn sie durch die Thurm-Straffe nicht zubendigen/ gar ersäufft werden solten.
Im Zucht-Hauß zu Amsterdam werden vornehmer Leuthe Kinder/ die nicht gut thun wollen/ in ein besonder Zimmer gebracht/ da sie nicht iederman zu sehen bekömmet/ welche deshalber Se paraten genennet werden.
Christoph. Peller. in annot. ad cap. 102. Casp. Klock. de AEr ario, n. 3. pag. 908.
XII. Achtens/ gehören auch dahin die Luxuriosi & prodigi, die muthwilliger weise/ wieder alle Zurede/ Abmahn- und Warnung ihre und ihrer Weiber Güter verthun/ verschlampampen und durchbringen: Denn solchen geschicht eben recht / daß wenn sie vorher gute Leckerbißgen gegessen/ und den Trunck Wasser verlieb nehmen. Jure Romano wurde solchen Verthuern verbothen/ ihrer Güter sich zugebrauchen/ Paul.
lib. 3 sent. tit. 4. ibi:
Quando tua bona paterna _ nequitia tua disperdis, liberos tuos ad egestatem perducis obeam rem tibi ea re _ interdico. Mit welchen auch Platonis Gesetze überein kahm/ also lautend: _ bonorum suorum possessio libera & integra esto, tum civi, tum peregrino, nisi quis civis prodigus iis furiosè ab. tatur! Ja man setzte ihnen auch wohl Vormünder/ welche derselben Güther administriren / und Rechnung drüber thun musten.
L. 1. C. de curat. furios.
Hinc orta sequens formula Decreti in nonnullis locis usitata:
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