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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Gitter gelanget/ diese hübsche Thierlein zu schauen/ kömmet einen ein solcher äckelhafftiger dampfichter O.[unleserliches Material]a'm entgegen/ daß man die Nase zu halten muß. Man findet aber dieselbe allda in drey unterschiedliche Buchten abgeschieden. In der ersten sitzen diejenigen/ die auff den Brantewein zu sehr verleckert sind/ und lieber ihren Rock samt dem Hembde versetzen oder verkauffen/ als die Käle unbefeuchtet lassen wollen. In der andern sind die geile versoffene Mären/ die in Hurhäusern ihren Leib samt der Scham um ein liederliches Hurengeld vermiethet. In der Dritten befinden sich die allerehrligsten: Nemlich dieselben/ die sich so ehrlich getragen/ daß man sie auff das öffentliche Schau - Gerüste zum Tantz geführet/ um zum Zeugnis ihres ehrlichen Verhaltens mit den Wapen der Stadt gemercket. Alle diese Bucht - Säue werden durch ihre Zucht - Mütter'zur Arbeit angetrieben: Und wann sie sich unnütze machen/ spielet man ihnen mit einen Trummelstock auff ihren eignen Kalbesfälle zum Tantz/ oder wirfft sie in ein finsteres Loch/ da sie auff eine Zeitlang ihre Lust büssen. Zu gewissen Stunden wird ihnen auch eines und das andere Stück aus der Heil. Schrifft vorgelesen / mit beygefügter Ermahnung/ daß sie sich der Zucht befleißigen/ und ihr ungebundenes gottloses Leben verlassen wolten. Ausser dieser gemeinen Züchtlingen findet man noch andere/ welche in ihren absonderlichen Kammern wohnen/ und nicht mögen beschauet werden. Dieselbe sind entweder Jungfrauen / die ihren eignen Vorrath durch andere zuviel Nutzen lassen/ und deßwegen von ihren Eltern hieher in Verwahrung gethan worden: Oder aber Ehefrauen/ die theils ihre Haußhaltung durch ein wildes ungezäumtes Leben gäntzlich verwahrloset/ theis auch ihr eignes Geräthe fremden Männern/ vor ein Gläßlein Weins/ oder sonst etwas/ zu brauchen überlassen. Zum Unterhalt dieses Zuchthauses müssen alle viertel Jahr/ durch die gantze Stadt die gemeine Trinck - Häuser/ und alle Häuser/ da man Wein/ Brantewein und andere gebrante Wasser / wie auch Speck/ Butter u. Käse verkaufft/ zehen Stüver geben: Ja selbsten die jenigen/ da man nur geringes Bier verkaufft/ fünff Stüder/ welches gewißlich/ wann man es alles zusammen rechnen solte/ ein groß Geld ausmachen würde.

add. Pontan. hist. Amstelodam. d. lib. 2. c. 9. & Schookius, in Belgio faderato, lib. 16. c. ult. in fin.

Christoph. Peller,

in annot. ad Saepe dict. cap. 102. Casp. Klockii, de AErario u. 3. pag. 908.

Gitter gelanget/ diese hübsche Thierlein zu schauen/ kömmet einen ein solcher äckelhafftiger dampfichter O.[unleserliches Material]a'm entgegen/ daß man die Nase zu halten muß. Man findet aber dieselbe allda in drey unterschiedliche Buchten abgeschieden. In der ersten sitzen diejenigen/ die auff den Brantewein zu sehr verleckert sind/ und lieber ihren Rock samt dem Hembde versetzen oder verkauffen/ als die Käle unbefeuchtet lassen wollen. In der andern sind die geile versoffene Mären/ die in Hurhäusern ihren Leib samt der Scham um ein liederliches Hurengeld vermiethet. In der Dritten befinden sich die allerehrligsten: Nemlich dieselben/ die sich so ehrlich getragen/ daß man sie auff das öffentliche Schau - Gerüste zum Tantz geführet/ um zum Zeugnis ihres ehrlichen Verhaltens mit den Wapen der Stadt gemercket. Alle diese Bucht - Säue werden durch ihre Zucht - Mütter'zur Arbeit angetrieben: Und wann sie sich unnütze machen/ spielet man ihnen mit einen Trummelstock auff ihren eignen Kalbesfälle zum Tantz/ oder wirfft sie in ein finsteres Loch/ da sie auff eine Zeitlang ihre Lust büssen. Zu gewissen Stunden wird ihnen auch eines und das andere Stück aus der Heil. Schrifft vorgelesen / mit beygefügter Ermahnung/ daß sie sich der Zucht befleißigen/ und ihr ungebundenes gottloses Leben verlassen wolten. Ausser dieser gemeinen Züchtlingen findet man noch andere/ welche in ihren absonderlichen Kammern wohnen/ und nicht mögen beschauet werden. Dieselbe sind entweder Jungfrauen / die ihren eignen Vorrath durch andere zuviel Nutzen lassen/ und deßwegen von ihren Eltern hieher in Verwahrung gethan worden: Oder aber Ehefrauen/ die theils ihre Haußhaltung durch ein wildes ungezäumtes Leben gäntzlich verwahrloset/ theis auch ihr eignes Geräthe fremden Männern/ vor ein Gläßlein Weins/ oder sonst etwas/ zu brauchen überlassen. Zum Unterhalt dieses Zuchthauses müssen alle viertel Jahr/ durch die gantze Stadt die gemeine Trinck - Häuser/ und alle Häuser/ da man Wein/ Brantewein und andere gebrante Wasser / wie auch Speck/ Butter u. Käse verkaufft/ zehen Stüver geben: Ja selbsten die jenigen/ da man nur geringes Bier verkaufft/ fünff Stüder/ welches gewißlich/ wann man es alles zusammen rechnen solte/ ein groß Geld ausmachen würde.

add. Pontan. hist. Amstelodam. d. lib. 2. c. 9. & Schookius, in Belgio faderato, lib. 16. c. ult. in fin.

Christoph. Peller,

in annot. ad Saepè dict. cap. 102. Casp. Klockii, de AErario u. 3. pag. 908.

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        <p>Christoph. Peller,</p>
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[720/0736] Gitter gelanget/ diese hübsche Thierlein zu schauen/ kömmet einen ein solcher äckelhafftiger dampfichter O._ a'm entgegen/ daß man die Nase zu halten muß. Man findet aber dieselbe allda in drey unterschiedliche Buchten abgeschieden. In der ersten sitzen diejenigen/ die auff den Brantewein zu sehr verleckert sind/ und lieber ihren Rock samt dem Hembde versetzen oder verkauffen/ als die Käle unbefeuchtet lassen wollen. In der andern sind die geile versoffene Mären/ die in Hurhäusern ihren Leib samt der Scham um ein liederliches Hurengeld vermiethet. In der Dritten befinden sich die allerehrligsten: Nemlich dieselben/ die sich so ehrlich getragen/ daß man sie auff das öffentliche Schau - Gerüste zum Tantz geführet/ um zum Zeugnis ihres ehrlichen Verhaltens mit den Wapen der Stadt gemercket. Alle diese Bucht - Säue werden durch ihre Zucht - Mütter'zur Arbeit angetrieben: Und wann sie sich unnütze machen/ spielet man ihnen mit einen Trummelstock auff ihren eignen Kalbesfälle zum Tantz/ oder wirfft sie in ein finsteres Loch/ da sie auff eine Zeitlang ihre Lust büssen. Zu gewissen Stunden wird ihnen auch eines und das andere Stück aus der Heil. Schrifft vorgelesen / mit beygefügter Ermahnung/ daß sie sich der Zucht befleißigen/ und ihr ungebundenes gottloses Leben verlassen wolten. Ausser dieser gemeinen Züchtlingen findet man noch andere/ welche in ihren absonderlichen Kammern wohnen/ und nicht mögen beschauet werden. Dieselbe sind entweder Jungfrauen / die ihren eignen Vorrath durch andere zuviel Nutzen lassen/ und deßwegen von ihren Eltern hieher in Verwahrung gethan worden: Oder aber Ehefrauen/ die theils ihre Haußhaltung durch ein wildes ungezäumtes Leben gäntzlich verwahrloset/ theis auch ihr eignes Geräthe fremden Männern/ vor ein Gläßlein Weins/ oder sonst etwas/ zu brauchen überlassen. Zum Unterhalt dieses Zuchthauses müssen alle viertel Jahr/ durch die gantze Stadt die gemeine Trinck - Häuser/ und alle Häuser/ da man Wein/ Brantewein und andere gebrante Wasser / wie auch Speck/ Butter u. Käse verkaufft/ zehen Stüver geben: Ja selbsten die jenigen/ da man nur geringes Bier verkaufft/ fünff Stüder/ welches gewißlich/ wann man es alles zusammen rechnen solte/ ein groß Geld ausmachen würde. add. Pontan. hist. Amstelodam. d. lib. 2. c. 9. & Schookius, in Belgio faderato, lib. 16. c. ult. in fin. Christoph. Peller, in annot. ad Saepè dict. cap. 102. Casp. Klockii, de AErario u. 3. pag. 908.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 720. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/736>, abgerufen am 28.06.2024.