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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Pontan. d. lib. 2 c. 19. Bornit. de rerum sufficient. tit. 2. c. 5. pag. 74. cit. Knichen, col. 289.

Man hat sich aber hier zu verwundern/ daß in 1502. auch folgenden Jahre/ da doch die Peste sonst fast die gantze Stadt Amsterdam durchlauffen/ in diesem Hause nicht ein einiger Zucht - Bube gestorben/ oder nur behafftet worden: Also daß sich das Sprüchwort: Unkaraut vergehet nicht/ in der That und Warheit erfüllet befand. Neben oder hinter demselben hat man Anno 1663. noch ein anderes Zuchthauß/ welches das absonderliche genennet wird/ gestifftet. In hiesigen befinden sich die jenigen/ welche von niemand wollen gesehen seyn/ als da seynd die ungerathene unbändige Kinder/ welche ihre Eltern selbst eine Zeitlang in diese Zucht - Schule gesetzet/ damit ihn der Kitzel vergehe/ und daßienige / was sie in den Buben-Schulen gelernet/ wieder abgelehret werde. Diese haben ihre sonderliche Kammern/ und thun kei ne Arbeit/ weil die Eltern ihr Kostgeld geben.

Add. Bullaeus in Comment. ad const. crim. Caroli V. art 10. & Martin. Neurath, in addit. ad c. 23. Hippol. a Collib. de increm. urbium lit. 8. p. 358.

Das Spinn- oder Zuchthauß des unnützen und unbändigen Frauen - Volcks

Zu Amsterdam ist wegen vieler verwillderten Mägdlein/ die auff den Gassen lieffen/ auch um der müßiggehenden geilen Mädgen und Weiber willen/ die sich in Huhrhäusern auffhielten/ und des Sauffens beflissen/ ja selbst zum Diebstahl verfiehlen Anno 1596. geftifftet. Selbige unbändige faule Weibes. Bilder wurden alsobald an das Flachs - und Wollen-Spinnen/ Netze stricken/ und dergleichen Arbeit gesetzet. Die ersten Aussen - Mütter/ welche die Bürgemeister über dieses Hauß verordnet/ waren Atgen Klasin und Aaf Hetmansin. Als Anno 1643. dieses Spinnhauß abgebrand/ ist ein viel schöners und prächtigers erbauet/ über der Thür stehet in Stein gehauen/ die Züchtigung / in Gestalt einer Frauen/ und hebet mit der rechten Hand eine Geissel in die höhe/ mit der lincken aber fasset sie eine von den Züchtlingen/ welche ein Netz stricket/ bey den Ermel/ als wolte sie selbige geisseln/ zur Rechten Seiten fitzet eine andere mit einen Spinn-Rocken. Aber wie schön dieses Hauß von aussen anzusehen/ so übeln Geruch giebt von innen der gemeine Sitz - Platz der leichten Mätzen von sich. Dann so bald man die Treppe hinauff gestiegen/ und vor das

Pontan. d. lib. 2 c. 19. Bornit. de rerum sufficient. tit. 2. c. 5. pag. 74. cit. Knichen, col. 289.

Man hat sich aber hier zu verwundern/ daß in 1502. auch folgenden Jahre/ da doch die Peste sonst fast die gantze Stadt Amsterdam durchlauffen/ in diesem Hause nicht ein einiger Zucht - Bube gestorben/ oder nur behafftet worden: Also daß sich das Sprüchwort: Unkaraut vergehet nicht/ in der That und Warheit erfüllet befand. Neben oder hinter demselben hat man Anno 1663. noch ein anderes Zuchthauß/ welches das absonderliche genennet wird/ gestifftet. In hiesigen befinden sich die jenigen/ welche von niemand wollen gesehen seyn/ als da seynd die ungerathene unbändige Kinder/ welche ihre Eltern selbst eine Zeitlang in diese Zucht - Schule gesetzet/ damit ihn der Kitzel vergehe/ und daßienige / was sie in den Buben-Schulen gelernet/ wieder abgelehret werde. Diese haben ihre sonderliche Kammern/ und thun kei ne Arbeit/ weil die Eltern ihr Kostgeld geben.

Add. Bullaeus in Comment. ad const. crim. Caroli V. art 10. & Martin. Neurath, in addit. ad c. 23. Hippol. à Collib. de increm. urbium lit. 8. p. 358.

Das Spinn- oder Zuchthauß des unnützen und unbändigen Frauen - Volcks

Zu Amsterdam ist wegen vieler verwillderten Mägdlein/ die auff den Gassen lieffen/ auch um der müßiggehenden geilen Mädgen und Weiber willen/ die sich in Huhrhäusern auffhielten/ und des Sauffens beflissen/ ja selbst zum Diebstahl verfiehlen Anno 1596. geftifftet. Selbige unbändige faule Weibes. Bilder wurden alsobald an das Flachs - und Wollen-Spinnen/ Netze stricken/ und dergleichen Arbeit gesetzet. Die ersten Aussen - Mütter/ welche die Bürgemeister über dieses Hauß verordnet/ waren Atgen Klasin und Aaf Hetmansin. Als Anno 1643. dieses Spinnhauß abgebrand/ ist ein viel schöners und prächtigers erbauet/ über der Thür stehet in Stein gehauen/ die Züchtigung / in Gestalt einer Frauen/ und hebet mit der rechten Hand eine Geissel in die höhe/ mit der lincken aber fasset sie eine von den Züchtlingen/ welche ein Netz stricket/ bey den Ermel/ als wolte sie selbige geisseln/ zur Rechten Seiten fitzet eine andere mit einen Spinn-Rocken. Aber wie schön dieses Hauß von aussen anzusehen/ so übeln Geruch giebt von innen der gemeine Sitz - Platz der leichten Mätzen von sich. Dann so bald man die Treppe hinauff gestiegen/ und vor das

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        <p>Pontan. d. lib. 2 c. 19. Bornit. de rerum sufficient. tit. 2. c. 5. pag. 74. cit.                      Knichen, col. 289.</p>
        <p>Man hat sich aber hier zu verwundern/ daß in 1502. auch folgenden Jahre/ da                      doch die Peste sonst fast die gantze Stadt Amsterdam durchlauffen/ in diesem                      Hause nicht ein einiger Zucht - Bube gestorben/ oder nur behafftet worden: Also                      daß sich das Sprüchwort: Unkaraut vergehet nicht/ in der That und Warheit                      erfüllet befand. Neben oder hinter demselben hat man Anno 1663. noch ein anderes                      Zuchthauß/ welches das absonderliche genennet wird/ gestifftet. In hiesigen                      befinden sich die jenigen/ welche von niemand wollen gesehen seyn/ als da                      seynd die ungerathene unbändige Kinder/ welche ihre Eltern selbst eine Zeitlang                      in diese Zucht - Schule gesetzet/ damit ihn der Kitzel vergehe/ und daßienige                     / was sie in den Buben-Schulen gelernet/ wieder abgelehret werde. Diese haben                      ihre sonderliche Kammern/ und thun kei ne Arbeit/ weil die Eltern ihr Kostgeld                      geben.</p>
        <p>Add. Bullaeus in Comment. ad const. crim. Caroli V. art 10. &amp; Martin.                      Neurath, in addit. ad c. 23. Hippol. à Collib. de increm. urbium lit. 8. p.                      358.</p>
        <p>Das Spinn- oder Zuchthauß des unnützen und unbändigen Frauen - Volcks</p>
        <p>Zu Amsterdam ist wegen vieler verwillderten Mägdlein/ die auff den Gassen                      lieffen/ auch um der müßiggehenden geilen Mädgen und Weiber willen/ die sich                      in Huhrhäusern auffhielten/ und des Sauffens beflissen/ ja selbst zum                      Diebstahl verfiehlen Anno 1596. geftifftet. Selbige unbändige faule Weibes.                      Bilder wurden alsobald an das Flachs - und Wollen-Spinnen/ Netze stricken/ und                      dergleichen Arbeit gesetzet. Die ersten Aussen - Mütter/ welche die                      Bürgemeister über dieses Hauß verordnet/ waren Atgen Klasin und Aaf Hetmansin.                      Als Anno 1643. dieses Spinnhauß abgebrand/ ist ein viel schöners und                      prächtigers erbauet/ über der Thür stehet in Stein gehauen/ die Züchtigung /                      in Gestalt einer Frauen/ und hebet mit der rechten Hand eine Geissel in die                      höhe/ mit der lincken aber fasset sie eine von den Züchtlingen/ welche ein                      Netz stricket/ bey den Ermel/ als wolte sie selbige geisseln/ zur Rechten                      Seiten fitzet eine andere mit einen Spinn-Rocken. Aber wie schön dieses Hauß von                      aussen anzusehen/ so übeln Geruch giebt von innen der gemeine Sitz - Platz der                      leichten Mätzen von sich. Dann so bald man die Treppe hinauff gestiegen/ und                      vor das
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[719/0735] Pontan. d. lib. 2 c. 19. Bornit. de rerum sufficient. tit. 2. c. 5. pag. 74. cit. Knichen, col. 289. Man hat sich aber hier zu verwundern/ daß in 1502. auch folgenden Jahre/ da doch die Peste sonst fast die gantze Stadt Amsterdam durchlauffen/ in diesem Hause nicht ein einiger Zucht - Bube gestorben/ oder nur behafftet worden: Also daß sich das Sprüchwort: Unkaraut vergehet nicht/ in der That und Warheit erfüllet befand. Neben oder hinter demselben hat man Anno 1663. noch ein anderes Zuchthauß/ welches das absonderliche genennet wird/ gestifftet. In hiesigen befinden sich die jenigen/ welche von niemand wollen gesehen seyn/ als da seynd die ungerathene unbändige Kinder/ welche ihre Eltern selbst eine Zeitlang in diese Zucht - Schule gesetzet/ damit ihn der Kitzel vergehe/ und daßienige / was sie in den Buben-Schulen gelernet/ wieder abgelehret werde. Diese haben ihre sonderliche Kammern/ und thun kei ne Arbeit/ weil die Eltern ihr Kostgeld geben. Add. Bullaeus in Comment. ad const. crim. Caroli V. art 10. & Martin. Neurath, in addit. ad c. 23. Hippol. à Collib. de increm. urbium lit. 8. p. 358. Das Spinn- oder Zuchthauß des unnützen und unbändigen Frauen - Volcks Zu Amsterdam ist wegen vieler verwillderten Mägdlein/ die auff den Gassen lieffen/ auch um der müßiggehenden geilen Mädgen und Weiber willen/ die sich in Huhrhäusern auffhielten/ und des Sauffens beflissen/ ja selbst zum Diebstahl verfiehlen Anno 1596. geftifftet. Selbige unbändige faule Weibes. Bilder wurden alsobald an das Flachs - und Wollen-Spinnen/ Netze stricken/ und dergleichen Arbeit gesetzet. Die ersten Aussen - Mütter/ welche die Bürgemeister über dieses Hauß verordnet/ waren Atgen Klasin und Aaf Hetmansin. Als Anno 1643. dieses Spinnhauß abgebrand/ ist ein viel schöners und prächtigers erbauet/ über der Thür stehet in Stein gehauen/ die Züchtigung / in Gestalt einer Frauen/ und hebet mit der rechten Hand eine Geissel in die höhe/ mit der lincken aber fasset sie eine von den Züchtlingen/ welche ein Netz stricket/ bey den Ermel/ als wolte sie selbige geisseln/ zur Rechten Seiten fitzet eine andere mit einen Spinn-Rocken. Aber wie schön dieses Hauß von aussen anzusehen/ so übeln Geruch giebt von innen der gemeine Sitz - Platz der leichten Mätzen von sich. Dann so bald man die Treppe hinauff gestiegen/ und vor das

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 719. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/735>, abgerufen am 22.11.2024.