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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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chen nirgend war/ doch mochte ihm dieses alles nichts heiffen/ er wurd von den Zunff weistern/ verklaget/ als wäre er mit der eroberten Beute untreulich umgangen. Das verdroß diesen tapffern Mann so sehr/ daß er die undanckbare Stadt verlies/ und sich gen Linternum, auf seinen Bauren Hof begab/ nicht wieder gen Rom wolte/ sondern daselbst starb. Man schreibet/ er habe seiner Haußfrauen kurtz von seinem Tode befohlen / seine Gebeine nicht wieder gen Rom zu bringen/ sondern allda auff seinen Guth zu begraben.

Liv. lib. 39. c. 52. Eutrop. lib 3. Florus, lib. 2.

XII. Käyser Constantinus Magnus hat durch Verleumdung den Arrianer den frommen Bischoff Athanasium ins Elend verwiesen/ da er sich eine Zeitlang zu Trier anfgehalten. Nach 2. Jahren und 4. Monat hat ihn Constantinus der Jüngere / Magni Sohn/ wieder anheim gen Alexandriam zu seiner Kirche erfodert.

Gotofrid. Hist. Chron. pag. 385.

Anno Christi 500. hat König Dieterich von Bern seinen Einzug zu Rom gehalten / und ist von dem Gelehrten Raths-Herrn daselbst/ Boetio, mit einer zierlichen Rede herlich empfangen worden. Der König war anfang gelinde/ und ein Liebhaber des Raths/ enderte sich aber hernach gar sehr/ ließ seinem Hof-Gesinde zu des Raths-Autorithät zu wieder zu leben/ u. selbige zu schwächen. Dieses verdroß dem Boetio sehr/ und als die Ambtleuthe den Rath des Ungehorsams beklagten / wolte er denselben defendiren/ wurd aber drüber von Rom gen Pavia ins Elend gewiesen/ allda er 2 Jahr lang an einen Thurm von gebacknen Steinen seine Zeit zubringen müssen.

Idem p. 410.

Pabst Benedictus ist von dem Käyser Ottone I gefangen genommen/ und nach Hamburg ins Elend geschickt worden/ Anno Christi 865.

idem pag. 490.

XIII. Die Christen so bey den Verfolgungen ins Elend verwiesen/ wurden mit einen sonderlichen und schimpflichen Nahmen von den Ungläubigen Extorres genennet.

D. Sagittarius, de Martyr. crudiatibus cap. 3. §. 18 pag. 41 in welchen Tractat pag. 33. & seqq. er eine gantze Liste heiliger Männer anführet/ so das Elend bauen müssen.

chen nirgend war/ doch mochte ihm dieses alles nichts heiffen/ er wurd von den Zunff weistern/ verklaget/ als wäre er mit der eroberten Beute untreulich umgangen. Das verdroß diesen tapffern Mann so sehr/ daß er die undanckbare Stadt verlies/ und sich gen Linternum, auf seinen Bauren Hof begab/ nicht wieder gen Rom wolte/ sondern daselbst starb. Man schreibet/ er habe seiner Haußfrauen kurtz von seinem Tode befohlen / seine Gebeine nicht wieder gen Rom zu bringen/ sondern allda auff seinen Guth zu begraben.

Liv. lib. 39. c. 52. Eutrop. lib 3. Florus, lib. 2.

XII. Käyser Constantinus Magnus hat durch Verleumdung den Arrianer den frommen Bischoff Athanasium ins Elend verwiesen/ da er sich eine Zeitlang zu Trier anfgehalten. Nach 2. Jahren und 4. Monat hat ihn Constantinus der Jüngere / Magni Sohn/ wieder anheim gen Alexandriam zu seiner Kirche erfodert.

Gotofrid. Hist. Chron. pag. 385.

Anno Christi 500. hat König Dieterich von Bern seinen Einzug zu Rom gehalten / und ist von dem Gelehrten Raths-Herrn daselbst/ Boetio, mit einer zierlichen Rede herlich empfangen worden. Der König war anfang gelinde/ und ein Liebhaber des Raths/ enderte sich aber hernach gar sehr/ ließ seinem Hof-Gesinde zu des Raths-Autorithät zu wieder zu leben/ u. selbige zu schwächen. Dieses verdroß dem Boetio sehr/ und als die Ambtleuthe den Rath des Ungehorsams beklagten / wolte er denselben defendiren/ wurd aber drüber von Rom gen Pavia ins Elend gewiesen/ allda er 2 Jahr lang an einen Thurm von gebacknen Steinen seine Zeit zubringen müssen.

Idem p. 410.

Pabst Benedictus ist von dem Käyser Ottone I gefangen genommen/ und nach Hamburg ins Elend geschickt worden/ Anno Christi 865.

idem pag. 490.

XIII. Die Christen so bey den Verfolgungen ins Elend verwiesen/ wurden mit einen sonderlichen und schimpflichen Nahmen von den Ungläubigen Extorres genennet.

D. Sagittarius, de Martyr. crudiatibus cap. 3. §. 18 pag. 41 in welchen Tractat pag. 33. & seqq. er eine gantze Liste heiliger Männer anführet/ so das Elend bauen müssen.

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        <p>Anno Christi 500. hat König Dieterich von Bern seinen Einzug zu Rom gehalten /                      und ist von dem Gelehrten Raths-Herrn daselbst/ Boetio, mit einer zierlichen                      Rede herlich empfangen worden. Der König war anfang gelinde/ und ein Liebhaber                      des Raths/ enderte sich aber hernach gar sehr/ ließ seinem Hof-Gesinde zu des                      Raths-Autorithät zu wieder zu leben/ u. selbige zu schwächen. Dieses verdroß                      dem Boetio sehr/ und als die Ambtleuthe den Rath des Ungehorsams beklagten /                      wolte er denselben defendiren/ wurd aber drüber von Rom gen Pavia ins Elend                      gewiesen/ allda er 2 Jahr lang an einen Thurm von gebacknen Steinen seine Zeit                      zubringen müssen.</p>
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[767/0783] chen nirgend war/ doch mochte ihm dieses alles nichts heiffen/ er wurd von den Zunff weistern/ verklaget/ als wäre er mit der eroberten Beute untreulich umgangen. Das verdroß diesen tapffern Mann so sehr/ daß er die undanckbare Stadt verlies/ und sich gen Linternum, auf seinen Bauren Hof begab/ nicht wieder gen Rom wolte/ sondern daselbst starb. Man schreibet/ er habe seiner Haußfrauen kurtz von seinem Tode befohlen / seine Gebeine nicht wieder gen Rom zu bringen/ sondern allda auff seinen Guth zu begraben. Liv. lib. 39. c. 52. Eutrop. lib 3. Florus, lib. 2. XII. Käyser Constantinus Magnus hat durch Verleumdung den Arrianer den frommen Bischoff Athanasium ins Elend verwiesen/ da er sich eine Zeitlang zu Trier anfgehalten. Nach 2. Jahren und 4. Monat hat ihn Constantinus der Jüngere / Magni Sohn/ wieder anheim gen Alexandriam zu seiner Kirche erfodert. Gotofrid. Hist. Chron. pag. 385. Anno Christi 500. hat König Dieterich von Bern seinen Einzug zu Rom gehalten / und ist von dem Gelehrten Raths-Herrn daselbst/ Boetio, mit einer zierlichen Rede herlich empfangen worden. Der König war anfang gelinde/ und ein Liebhaber des Raths/ enderte sich aber hernach gar sehr/ ließ seinem Hof-Gesinde zu des Raths-Autorithät zu wieder zu leben/ u. selbige zu schwächen. Dieses verdroß dem Boetio sehr/ und als die Ambtleuthe den Rath des Ungehorsams beklagten / wolte er denselben defendiren/ wurd aber drüber von Rom gen Pavia ins Elend gewiesen/ allda er 2 Jahr lang an einen Thurm von gebacknen Steinen seine Zeit zubringen müssen. Idem p. 410. Pabst Benedictus ist von dem Käyser Ottone I gefangen genommen/ und nach Hamburg ins Elend geschickt worden/ Anno Christi 865. idem pag. 490. XIII. Die Christen so bey den Verfolgungen ins Elend verwiesen/ wurden mit einen sonderlichen und schimpflichen Nahmen von den Ungläubigen Extorres genennet. D. Sagittarius, de Martyr. crudiatibus cap. 3. §. 18 pag. 41 in welchen Tractat pag. 33. & seqq. er eine gantze Liste heiliger Männer anführet/ so das Elend bauen müssen.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 767. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/783>, abgerufen am 22.11.2024.