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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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der Zunge und Sprache öffentlich ausgeruffen/ daß es andere so eigentlich wissen können/ als wen sie selbst dem Rath-schluß beygewohnet hätten. Und solcher gestalt sind die Reden gleichsam der Menschen sichtbare Gedancken/ und unsichtbare Gemählde / darin die verborgene Hertzens-Stube vorgebildet wird. Den wessen des Hertzens-Brunn-Quelle voll ist/ dessen läufft der Mund über. Wen nun eine holdselige Rede an den Lippen-Porte aussteiget/ kan kein Honig so süsse/ Prov. 16. v. 24. kein Seitenspiel so anehmlich/ Syr. c. 40. v. 20.

und kein Gold so schön seyn/ daher auch nicht allein vor trefliche Redner von den Alten sind Gölden-Mund/ wie Chrysostomus, oder Golden-Redner/ wie Petrus Ravennas genennet worden/ sondern man hat auch die Wohlredenheit in gestalt eines Weibesbildes abgemahlet/ so einen grossen Hauffen Volcks allerley standes an güldenen Ketten nach sich gezogen/ anzudeuten/ daß die Redner-Kunst ihr alle Welt könne verbunden machen.

II. Wie nun der Mißbrauch in allen dingen schaden kan/ also kan auch die Zunge durch unnütze/ ob gleich zierlicher/ Reden ihr selbst eine Brücke zum Untergang bauen. Die Natur hat den Mund nicht ohne Ursache mit dem Bolwerg der Zähne ümmauret/ und mit dem Lippen-Wall ümschantzet/ sondern sie hat wollen andeuten/ daß die Vestung der Beretsamkeit bisweilen müsse verschlossen seyn / weil ein unbedachtsames Plapper-Maul nicht anders ist als eine Stad ohne Mauren / da einjeder aus und einlauffen kan.

III. Wer nun die Thore seines Mundes nach der Lehre Syrachs nicht zu rechter Zeit weiß auf und zu zu schliessen/ wird gar offte von den Feinden überrumpelt/ ich will sagen/ wer nicht reden kan/ wen das Sti[unleserliches Material]schweigen schädlich/ und schweigen/ wen das Reden nicht vortheilhafftig ist/ bringet sich selbst in Schaden/ ja offte gar in Leib und Lebens-Gefahr: Zumahl wen er die Rede sichtbar gemachet/ und dem Papier vertrauet hat.

Michael Weidemann/ in seinen alzuberedten Redner Mens. Jul. 1689. pag. 5. & 6.

IV. Drum auch die hohe Obrigkeit wohl thut/ daß sie die jenige/ so mit der Zungen und Lippen gefrevelt/ auch an solchem Glied andern zum abscheulichen Exempel bestraffet.

der Zunge und Sprache öffentlich ausgeruffen/ daß es andere so eigentlich wissen köñen/ als wen sie selbst dem Rath-schluß beygewohnet hätten. Und solcher gestalt sind die Reden gleichsam der Menschen sichtbare Gedancken/ und unsichtbare Gemählde / darin die verborgene Hertzens-Stube vorgebildet wird. Den wessen des Hertzens-Brunn-Quelle voll ist/ dessen läufft der Mund über. Wen nun eine holdselige Rede an den Lippen-Porte aussteiget/ kan kein Honig so süsse/ Prov. 16. v. 24. kein Seitenspiel so anehmlich/ Syr. c. 40. v. 20.

und kein Gold so schön seyn/ daher auch nicht allein vor trefliche Redner von den Alten sind Gölden-Mund/ wie Chrysostomus, oder Golden-Redner/ wie Petrus Ravennas genennet worden/ sondern man hat auch die Wohlredenheit in gestalt eines Weibesbildes abgemahlet/ so einen grossen Hauffen Volcks allerley standes an güldenen Ketten nach sich gezogen/ anzudeuten/ daß die Redner-Kunst ihr alle Welt könne verbunden machen.

II. Wie nun der Mißbrauch in allen dingen schaden kan/ also kan auch die Zunge durch unnütze/ ob gleich zierlicher/ Reden ihr selbst eine Brücke zum Untergang bauen. Die Natur hat den Mund nicht ohne Ursache mit dem Bolwerg der Zähne ümmauret/ und mit dem Lippen-Wall ümschantzet/ sondern sie hat wollen andeuten/ daß die Vestung der Beretsamkeit bisweilen müsse verschlossen seyn / weil ein unbedachtsames Plapper-Maul nicht anders ist als eine Stad ohne Mauren / da einjeder aus und einlauffen kan.

III. Wer nun die Thore seines Mundes nach der Lehre Syrachs nicht zu rechter Zeit weiß auf und zu zu schliessen/ wird gar offte von den Feinden überrumpelt/ ich will sagen/ wer nicht reden kan/ wen das Sti[unleserliches Material]schweigen schädlich/ und schweigen/ wen das Reden nicht vortheilhafftig ist/ bringet sich selbst in Schaden/ ja offte gar in Leib und Lebens-Gefahr: Zumahl wen er die Rede sichtbar gemachet/ und dem Papier vertrauet hat.

Michael Weidemann/ in seinen alzuberedten Redner Mens. Jul. 1689. pag. 5. & 6.

IV. Drum auch die hohe Obrigkeit wohl thut/ daß sie die jenige/ so mit der Zungen und Lippen gefrevelt/ auch an solchem Glied andern zum abscheulichen Exempel bestraffet.

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[943/0949] der Zunge und Sprache öffentlich ausgeruffen/ daß es andere so eigentlich wissen köñen/ als wen sie selbst dem Rath-schluß beygewohnet hätten. Und solcher gestalt sind die Reden gleichsam der Menschen sichtbare Gedancken/ und unsichtbare Gemählde / darin die verborgene Hertzens-Stube vorgebildet wird. Den wessen des Hertzens-Brunn-Quelle voll ist/ dessen läufft der Mund über. Wen nun eine holdselige Rede an den Lippen-Porte aussteiget/ kan kein Honig so süsse/ Prov. 16. v. 24. kein Seitenspiel so anehmlich/ Syr. c. 40. v. 20. und kein Gold so schön seyn/ daher auch nicht allein vor trefliche Redner von den Alten sind Gölden-Mund/ wie Chrysostomus, oder Golden-Redner/ wie Petrus Ravennas genennet worden/ sondern man hat auch die Wohlredenheit in gestalt eines Weibesbildes abgemahlet/ so einen grossen Hauffen Volcks allerley standes an güldenen Ketten nach sich gezogen/ anzudeuten/ daß die Redner-Kunst ihr alle Welt könne verbunden machen. II. Wie nun der Mißbrauch in allen dingen schaden kan/ also kan auch die Zunge durch unnütze/ ob gleich zierlicher/ Reden ihr selbst eine Brücke zum Untergang bauen. Die Natur hat den Mund nicht ohne Ursache mit dem Bolwerg der Zähne ümmauret/ und mit dem Lippen-Wall ümschantzet/ sondern sie hat wollen andeuten/ daß die Vestung der Beretsamkeit bisweilen müsse verschlossen seyn / weil ein unbedachtsames Plapper-Maul nicht anders ist als eine Stad ohne Mauren / da einjeder aus und einlauffen kan. III. Wer nun die Thore seines Mundes nach der Lehre Syrachs nicht zu rechter Zeit weiß auf und zu zu schliessen/ wird gar offte von den Feinden überrumpelt/ ich will sagen/ wer nicht reden kan/ wen das Sti_ schweigen schädlich/ und schweigen/ wen das Reden nicht vortheilhafftig ist/ bringet sich selbst in Schaden/ ja offte gar in Leib und Lebens-Gefahr: Zumahl wen er die Rede sichtbar gemachet/ und dem Papier vertrauet hat. Michael Weidemann/ in seinen alzuberedten Redner Mens. Jul. 1689. pag. 5. & 6. IV. Drum auch die hohe Obrigkeit wohl thut/ daß sie die jenige/ so mit der Zungen und Lippen gefrevelt/ auch an solchem Glied andern zum abscheulichen Exempel bestraffet.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 943. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/949>, abgerufen am 22.11.2024.