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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Gotteslästerern keine lindere Straffe anthun möge / als ihnen die Zunge durchstechen/ und sie aus dem Lande verweisen. Wormit auch der Capitain Imperiale Cinuzzi, de la disciplina militare l. 1. c. 52. n. 41. übereinstunmet: Doch ist er der Meinung/ es wäre besser/ daß man sie am Leben straffe/ als des Landes verwiese.

XXIV. Als Anno 1553. die Wiedertäuffer einen grossen Aufstand in der Stadt Amsterdam angerichtet/ wurden ihrer viele enthäuptet/ gehengt/ geviertheilet und gerädert/ sonderlich bekahm Jacob Jansen/ oder Jacob von Kampen/ der sich vor einen König zu Zion aufgeworffen/ und zum Bischoff zu Amsterdam gemacht / seinen verdienten Lohn. Daß schröckliche Urthel wider ihn lautete also: "Weil Jacob Janson/ bürtig von Iselmünde unter Mastenbruch/ sonsten Jacob von Kampen genennet/ sich erkühnet hat/ den Bund der Widertäuffer anzunehmen/ indem er sich durch Peter Holtzsägern wieder tauffen lassen/ und von dem Sacrament der H. Kirchen eine böse Meinung geführet/ dem Heil. Christen-Glauben zuwider / auch denen Verordnungen derselben Kirchen/ und den geschriebenen Rechten/ auch Ausschreiben seiner Königlichen Maj. unsers gnädigsten Herrn/ ja/ welches ärger ist/ das Amt anderen Menschen zu predigen/ zu lehren/ zu verleithen / und wieder zu tauffen/ ihm durch vorgemelten Holtzsäger aufgeleget/ angenommen und verrichtet/ sonderlich aber in dieser Stadt/ als ein Bischoff derselben / auch zu Leiden und Alsmuhr unterschiedliche Leuthe von der Warheit des H. Christen-Glaubens gebracht/ verleitet und wieder getaufft hat/ welche auch eines Theils [Gott bessere es] in solchen Irthum geblieben und gestorben seynd / in Verstörung des H. Christlichen Glaubens/ und Forderung der einfältigen Menschen/ durch den vorgemelten Verleither betrogen: Welches alles Sachen seynd / die eine sonderliche Straffe/ andern zur Abkehr/ vereischen: So ist es/ daß meine Herren/ die Schöppen/ auf den Eisch meines Herrn des Schultzen/ wegen S. K. May wieder mehrgemeldten Verbrecher gethan/ indem man auf seine Verantwortung und Bekäntnis/ auch auf die Beschaffenheit dieser Sachen reiflich Achtung geschlagen/ den gemeldten Missethäter durch Verurtheilung verdamt haben / daß er mit einer Bischoffs-Mütze auf seinen Kopf in einem Stuhl auf öffentlichen Blutgerüste vor dieser Stadt aufgerichtet/ eine Stunde oder länger / nachdem es de Schultheisse beliebt/ sitzen/ u. wann er allda so lange gesessen/ seine Zunge/ damit er seine fal-

Gotteslästerern keine lindere Straffe anthun möge / als ihnen die Zunge durchstechen/ und sie aus dem Lande verweisen. Wormit auch der Capitain Imperiale Cinuzzi, de la disciplina militare l. 1. c. 52. n. 41. übereinstunmet: Doch ist er der Meinung/ es wäre besser/ daß man sie am Leben straffe/ als des Landes verwiese.

XXIV. Als Anno 1553. die Wiedertäuffer einen grossen Aufstand in der Stadt Amsterdam angerichtet/ wurden ihrer viele enthäuptet/ gehengt/ geviertheilet und gerädert/ sonderlich bekahm Jacob Jansen/ oder Jacob von Kampen/ der sich vor einen König zu Zion aufgeworffen/ und zum Bischoff zu Amsterdam gemacht / seinen verdienten Lohn. Daß schröckliche Urthel wider ihn lautete also: „Weil Jacob Janson/ bürtig von Iselmünde unter Mastenbruch/ sonsten Jacob von Kampen genennet/ sich erkühnet hat/ den Bund der Widertäuffer anzunehmen/ indem er sich durch Peter Holtzsägern wieder tauffen lassen/ und von dem Sacrament der H. Kirchen eine böse Meinung geführet/ dem Heil. Christen-Glauben zuwider / auch denen Verordnungen derselben Kirchen/ und den geschriebenen Rechten/ auch Ausschreiben seiner Königlichen Maj. unsers gnädigsten Herrn/ ja/ welches ärger ist/ das Amt anderen Menschen zu predigen/ zu lehren/ zu verleithen / und wieder zu tauffen/ ihm durch vorgemelten Holtzsäger aufgeleget/ angenommen und verrichtet/ sonderlich aber in dieser Stadt/ als ein Bischoff derselben / auch zu Leiden und Alsmuhr unterschiedliche Leuthe von der Warheit des H. Christen-Glaubens gebracht/ verleitet und wieder getaufft hat/ welche auch eines Theils [Gott bessere es] in solchen Irthum geblieben und gestorben seynd / in Verstörung des H. Christlichen Glaubens/ und Forderung der einfältigen Menschen/ durch den vorgemelten Verleither betrogen: Welches alles Sachen seynd / die eine sonderliche Straffe/ andern zur Abkehr/ vereischen: So ist es/ daß meine Herren/ die Schöppen/ auf den Eisch meines Herrn des Schultzen/ wegen S. K. May wieder mehrgemeldten Verbrecher gethan/ indem man auf seine Verantwortung und Bekäntnis/ auch auf die Beschaffenheit dieser Sachen reiflich Achtung geschlagen/ den gemeldten Missethäter durch Verurtheilung verdamt haben / daß er mit einer Bischoffs-Mütze auf seinen Kopf in einem Stuhl auf öffentlichen Blutgerüste vor dieser Stadt aufgerichtet/ eine Stunde oder länger / nachdem es de Schultheisse beliebt/ sitzen/ u. wann er allda so lange gesessen/ seine Zunge/ damit er seine fal-

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Gotteslästerern keine lindere Straffe anthun möge /                      als ihnen die Zunge durchstechen/ und sie aus dem Lande verweisen. Wormit auch                      der Capitain Imperiale Cinuzzi, de la disciplina militare l. 1. c. 52. n. 41.                      übereinstunmet: Doch ist er der Meinung/ es wäre besser/ daß man sie am Leben                      straffe/ als des Landes verwiese.</p>
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[949/0955] Gotteslästerern keine lindere Straffe anthun möge / als ihnen die Zunge durchstechen/ und sie aus dem Lande verweisen. Wormit auch der Capitain Imperiale Cinuzzi, de la disciplina militare l. 1. c. 52. n. 41. übereinstunmet: Doch ist er der Meinung/ es wäre besser/ daß man sie am Leben straffe/ als des Landes verwiese. XXIV. Als Anno 1553. die Wiedertäuffer einen grossen Aufstand in der Stadt Amsterdam angerichtet/ wurden ihrer viele enthäuptet/ gehengt/ geviertheilet und gerädert/ sonderlich bekahm Jacob Jansen/ oder Jacob von Kampen/ der sich vor einen König zu Zion aufgeworffen/ und zum Bischoff zu Amsterdam gemacht / seinen verdienten Lohn. Daß schröckliche Urthel wider ihn lautete also: „Weil Jacob Janson/ bürtig von Iselmünde unter Mastenbruch/ sonsten Jacob von Kampen genennet/ sich erkühnet hat/ den Bund der Widertäuffer anzunehmen/ indem er sich durch Peter Holtzsägern wieder tauffen lassen/ und von dem Sacrament der H. Kirchen eine böse Meinung geführet/ dem Heil. Christen-Glauben zuwider / auch denen Verordnungen derselben Kirchen/ und den geschriebenen Rechten/ auch Ausschreiben seiner Königlichen Maj. unsers gnädigsten Herrn/ ja/ welches ärger ist/ das Amt anderen Menschen zu predigen/ zu lehren/ zu verleithen / und wieder zu tauffen/ ihm durch vorgemelten Holtzsäger aufgeleget/ angenommen und verrichtet/ sonderlich aber in dieser Stadt/ als ein Bischoff derselben / auch zu Leiden und Alsmuhr unterschiedliche Leuthe von der Warheit des H. Christen-Glaubens gebracht/ verleitet und wieder getaufft hat/ welche auch eines Theils [Gott bessere es] in solchen Irthum geblieben und gestorben seynd / in Verstörung des H. Christlichen Glaubens/ und Forderung der einfältigen Menschen/ durch den vorgemelten Verleither betrogen: Welches alles Sachen seynd / die eine sonderliche Straffe/ andern zur Abkehr/ vereischen: So ist es/ daß meine Herren/ die Schöppen/ auf den Eisch meines Herrn des Schultzen/ wegen S. K. May wieder mehrgemeldten Verbrecher gethan/ indem man auf seine Verantwortung und Bekäntnis/ auch auf die Beschaffenheit dieser Sachen reiflich Achtung geschlagen/ den gemeldten Missethäter durch Verurtheilung verdamt haben / daß er mit einer Bischoffs-Mütze auf seinen Kopf in einem Stuhl auf öffentlichen Blutgerüste vor dieser Stadt aufgerichtet/ eine Stunde oder länger / nachdem es de Schultheisse beliebt/ sitzen/ u. wann er allda so lange gesessen/ seine Zunge/ damit er seine fal-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 949. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/955>, abgerufen am 23.11.2024.