piscopi ejusdem civitatis, qui, praesente Decio persecutore, ore lapidibus laeso manibus extensis, oculos ad coelum elevans emisit Spiritum. Deßgleichen S. Felici presbytero. Martyrolog. Rom. IX. Kl. Jul. weiter Graciliano, und der Jungfer Felicissimae, Martyrolog. Rom. prid. Id. Aug. wie auch S. Zenoni, Martyrolog. Rom. XI. Kl. Januarii, ibi: Nicomediae passio S. Zenonis militis, qui cum Diocletianum Cereri immolantem derisisset, maxillis confractis, dentibusque excussis capite truncatus est.
D. Casp. Sagittarius, de Cruciat. Martyr. c. 16. §. 28. & seqq. us[unleserliches Material] 33.
II. Ferner sind die Zähne ausgeschlagen und ausgebrochen worden der H. Apolloniae, einer betagten Jungfer/ zu Zeiten obgedachten Käysers Decii.
Dionys. Alexandrin. Epist. ad Fabium Antiochenum, apud Euseb. lib. 6. c. c. 41. Niceph. lib. 8. c. 30.
Der Anastasiae, Fabroniae, und andern mehr.
Gallon. de Cruciat. Martyr. pag. 420.
III. In Hißpanien wird demjenigen/ welcher einen Mein-Eyd begangen/ oder falsch Zeugnis/ auch nur in civilibus gegeben/ der fünfte Theil der Zähne zur Straffe ausgebrochen.
Covarruv. ad c. quamvis de Pact. in 6 part. 1. §. 7. n. 9. Zahn, de Mendaciis, lib. 3. c. 17. n. 21.
IV. König Johannes in Engelland/ als er Anno 1206. mit König Philippo in Franckreich kriegete/ und dieser ihm die Normandi wegnahm/ hat er aus Mangel Geldes die Juden angegriffen/ und ihnen ihre Barschafft wegnehmen lassen. Ein reicher Jude aber hatte sein Geld versteckt/ und konte niemand erfahren/ wo er solches hingethan. Der König ließ ihn gefangen setzen/ und alle Tage einen Zahn ausbrechen/ biß er es anzeigte. Da man ihm nun sieben Zähne also mit grossen Schmertzen ausgebrochen/ war er froh daß er die verborgene Schätze hervor that / welches er auch wohl hätte vorher thun/ und die Zähne behalten können.
Gotefrid. Hist. Chron. pag. 570.
V. Zu Ardebil in Persien hat man einen Wucherer/ so Monatlich anderthalben Thalr. pro cento genommen/ mit einem Hammer die Zähne ausgeschlagen.
Erasm. Francisci, in Neu-Polirten Geschicht-Kunst und Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 8. pag. 403.
piscopi ejusdem civitatis, qui, praesente Decio persecutore, ore lapidibus laeso manibus extensis, oculos ad coelum elevans emisit Spiritum. Deßgleichen S. Felici presbytero. Martyrolog. Rom. IX. Kl. Jul. weiter Graciliano, und der Jungfer Felicissimae, Martyrolog. Rom. prid. Id. Aug. wie auch S. Zenoni, Martyrolog. Rom. XI. Kl. Januarii, ibi: Nicomediae passio S. Zenonis militis, qui cum Diocletianum Cereri immolantem derisisset, maxillis confractis, dentibusque excussis capite truncatus est.
D. Casp. Sagittarius, de Cruciat. Martyr. c. 16. §. 28. & seqq. us[unleserliches Material] 33.
II. Ferner sind die Zähne ausgeschlagen und ausgebrochen worden der H. Apolloniae, einer betagten Jungfer/ zu Zeiten obgedachten Käysers Decii.
Dionys. Alexandrin. Epist. ad Fabium Antiochenum, apud Euseb. lib. 6. c. c. 41. Niceph. lib. 8. c. 30.
Der Anastasiae, Fabroniae, und andern mehr.
Gallon. de Cruciat. Martyr. pag. 420.
III. In Hißpanien wird demjenigen/ welcher einen Mein-Eyd begangen/ oder falsch Zeugnis/ auch nur in civilibus gegeben/ der fünfte Theil der Zähne zur Straffe ausgebrochen.
Covarruv. ad c. quamvis de Pact. in 6 part. 1. §. 7. n. 9. Zahn, de Mendaciis, lib. 3. c. 17. n. 21.
IV. König Johannes in Engelland/ als er Anno 1206. mit König Philippo in Franckreich kriegete/ und dieser ihm die Normandi wegnahm/ hat er aus Mangel Geldes die Juden angegriffen/ und ihnen ihre Barschafft wegnehmen lassen. Ein reicher Jude aber hatte sein Geld versteckt/ und konte niemand erfahren/ wo er solches hingethan. Der König ließ ihn gefangen setzen/ und alle Tage einen Zahn ausbrechen/ biß er es anzeigte. Da man ihm nun sieben Zähne also mit grossen Schmertzen ausgebrochen/ war er froh daß er die verborgene Schätze hervor that / welches er auch wohl hätte vorher thun/ und die Zähne behalten können.
Gotefrid. Hist. Chron. pag. 570.
V. Zu Ardebil in Persien hat man einen Wucherer/ so Monatlich anderthalben Thalr. pro cento genommen/ mit einem Hammer die Zähne ausgeschlagen.
Erasm. Francisci, in Neu-Polirten Geschicht-Kunst und Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 8. pag. 403.
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piscopi ejusdem civitatis, qui, praesente Decio persecutore, ore lapidibus laeso manibus extensis, oculos ad coelum elevans emisit Spiritum. Deßgleichen S. Felici presbytero. Martyrolog. Rom. IX. Kl. Jul. weiter Graciliano, und der Jungfer Felicissimae, Martyrolog. Rom. prid. Id. Aug. wie auch S. Zenoni, Martyrolog. Rom. XI. Kl. Januarii, ibi: Nicomediae passio S. Zenonis militis, qui cum Diocletianum Cereri immolantem derisisset, maxillis confractis, dentibusque excussis capite truncatus est.</p><p>D. Casp. Sagittarius, de Cruciat. Martyr. c. 16. §. 28. & seqq. us<gapreason="illegible"/> 33.</p><p>II. Ferner sind die Zähne ausgeschlagen und ausgebrochen worden der H. Apolloniae, einer betagten Jungfer/ zu Zeiten obgedachten Käysers Decii.</p><p>Dionys. Alexandrin. Epist. ad Fabium Antiochenum, apud Euseb. lib. 6. c. c. 41. Niceph. lib. 8. c. 30.</p><p>Der Anastasiae, Fabroniae, und andern mehr.</p><p>Gallon. de Cruciat. Martyr. pag. 420.</p><p>III. In Hißpanien wird demjenigen/ welcher einen Mein-Eyd begangen/ oder falsch Zeugnis/ auch nur in civilibus gegeben/ der fünfte Theil der Zähne zur Straffe ausgebrochen.</p><p>Covarruv. ad c. quamvis de Pact. in 6 part. 1. §. 7. n. 9. Zahn, de Mendaciis, lib. 3. c. 17. n. 21.</p><p>IV. König Johannes in Engelland/ als er Anno 1206. mit König Philippo in Franckreich kriegete/ und dieser ihm die Normandi wegnahm/ hat er aus Mangel Geldes die Juden angegriffen/ und ihnen ihre Barschafft wegnehmen lassen. Ein reicher Jude aber hatte sein Geld versteckt/ und konte niemand erfahren/ wo er solches hingethan. Der König ließ ihn gefangen setzen/ und alle Tage einen Zahn ausbrechen/ biß er es anzeigte. Da man ihm nun sieben Zähne also mit grossen Schmertzen ausgebrochen/ war er froh daß er die verborgene Schätze hervor that / welches er auch wohl hätte vorher thun/ und die Zähne behalten können.</p><p>Gotefrid. Hist. Chron. pag. 570.</p><p>V. Zu Ardebil in Persien hat man einen Wucherer/ so Monatlich anderthalben Thalr. pro cento genommen/ mit einem Hammer die Zähne ausgeschlagen.</p><p>Erasm. Francisci, in Neu-Polirten Geschicht-Kunst und Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 8. pag. 403.</p></div></body></text></TEI>
[955/0961]
piscopi ejusdem civitatis, qui, praesente Decio persecutore, ore lapidibus laeso manibus extensis, oculos ad coelum elevans emisit Spiritum. Deßgleichen S. Felici presbytero. Martyrolog. Rom. IX. Kl. Jul. weiter Graciliano, und der Jungfer Felicissimae, Martyrolog. Rom. prid. Id. Aug. wie auch S. Zenoni, Martyrolog. Rom. XI. Kl. Januarii, ibi: Nicomediae passio S. Zenonis militis, qui cum Diocletianum Cereri immolantem derisisset, maxillis confractis, dentibusque excussis capite truncatus est.
D. Casp. Sagittarius, de Cruciat. Martyr. c. 16. §. 28. & seqq. us_ 33.
II. Ferner sind die Zähne ausgeschlagen und ausgebrochen worden der H. Apolloniae, einer betagten Jungfer/ zu Zeiten obgedachten Käysers Decii.
Dionys. Alexandrin. Epist. ad Fabium Antiochenum, apud Euseb. lib. 6. c. c. 41. Niceph. lib. 8. c. 30.
Der Anastasiae, Fabroniae, und andern mehr.
Gallon. de Cruciat. Martyr. pag. 420.
III. In Hißpanien wird demjenigen/ welcher einen Mein-Eyd begangen/ oder falsch Zeugnis/ auch nur in civilibus gegeben/ der fünfte Theil der Zähne zur Straffe ausgebrochen.
Covarruv. ad c. quamvis de Pact. in 6 part. 1. §. 7. n. 9. Zahn, de Mendaciis, lib. 3. c. 17. n. 21.
IV. König Johannes in Engelland/ als er Anno 1206. mit König Philippo in Franckreich kriegete/ und dieser ihm die Normandi wegnahm/ hat er aus Mangel Geldes die Juden angegriffen/ und ihnen ihre Barschafft wegnehmen lassen. Ein reicher Jude aber hatte sein Geld versteckt/ und konte niemand erfahren/ wo er solches hingethan. Der König ließ ihn gefangen setzen/ und alle Tage einen Zahn ausbrechen/ biß er es anzeigte. Da man ihm nun sieben Zähne also mit grossen Schmertzen ausgebrochen/ war er froh daß er die verborgene Schätze hervor that / welches er auch wohl hätte vorher thun/ und die Zähne behalten können.
Gotefrid. Hist. Chron. pag. 570.
V. Zu Ardebil in Persien hat man einen Wucherer/ so Monatlich anderthalben Thalr. pro cento genommen/ mit einem Hammer die Zähne ausgeschlagen.
Erasm. Francisci, in Neu-Polirten Geschicht-Kunst und Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 8. pag. 403.
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 955. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/961>, abgerufen am 24.11.2024.
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