Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.allen die Brüste abschneiden lassen/ soll sie daher nachgehends Weibes-Pein/ und zusammen gezogen/ Wimpffen genennet worden seyn. Münster. Cosmograph. p. 599. M. Rudolph. Roth, in Attila Hunnor. Rege §. 29. Und solches bestätige auch Oldenburger/ in Limnaeo enucleato, lib. 4. c. 63. anführende/ daß deshalber noch auf den Rathhause zu Wimpfen folgende alte Reimen zubefinden: Cornelia war diese Stadt Verzeitn genant/ ietzund so hat Sie den Nahmen verwandelt/ heist Winipfen/ kömt daher wie man weiß / Daß zu Zeit des Köngs Attila Die Hungarn sie zerschleiffet gar All Mannsbild sie tödten behend / Die Weibsbildr erstlich all geschänd: Hernach ihr Brüste abgeschnitten / Darum die Stadt anf Ceutsche Sitten Weibs - Pein/ ietzt Wimpfen/ sonst gar feinMulierum poena zu Latein. IX. D. Benedictus Carpzovius gedencket in seiner Practica Criminali, part. 3. c. 133. n. 34. eines Kerls/ der femem Weibe täglich dermaßen an ihren Brüsten gesogen/ daß ihr die Leibes - Kräffte und ihrem Kinde die Nahrung dadurch gäntzlich entzogen worden. Welchen man durch Straffe davon abhalten müssen/ weil er in Güte nicht davon abstchen wollen: das Urthel/ von den Churfürst Sächß Schöppen zu Leipzig indieser Sache gesprochen / lautet also: Ist hiebevorn H H. zu Kecht die Straffe des Gefängnisses auf einen Monat lang derowegen zuerkant worden/ daß er sein Weib täg lichen dermaßen an ihren Brüsten ausgesogen/ daß ihr die Leibes - Kräffte/ und ihrem Kinde die Nahrung dadurch gänzlich entzogen worden. Und wiewohl vorberührtem Urthel auch dieses mit angehenckt worden/ da er sich des Aussaugens seines Weibes ferner nicht enthalten würde/ daß er also dannn einer Loibes-Straffe gewärtig seyn solte; So hat er doch/ als sein Weib anderweit auszusaugen sich unterstanden/ daher sein Schweher allen die Brüste abschneiden lassen/ soll sie daher nachgehends Weibes-Pein/ und zusammen gezogen/ Wimpffen genennet worden seyn. Münster. Cosmograph. p. 599. M. Rudolph. Roth, in Attila Hunnor. Rege §. 29. Und solches bestätige auch Oldenburger/ in Limnaeo enucleato, lib. 4. c. 63. anführende/ daß deshalber noch auf den Rathhause zu Wimpfen folgende alte Reimen zubefinden: Cornelia war diese Stadt Verzeitn genant/ ietzund so hat Sie den Nahmen verwandelt/ heist Winipfen/ kömt daher wie man weiß / Daß zu Zeit des Köngs Attila Die Hungarn sie zerschleiffet gar All Mannsbild sie tödten behend / Die Weibsbildr erstlich all geschänd: Hernach ihr Brüste abgeschnitten / Darum die Stadt anf Ceutsche Sitten Weibs - Pein/ ietzt Wimpfen/ sonst gar feinMulierum poena zu Latein. IX. D. Benedictus Carpzovius gedencket in seiner Practica Criminali, part. 3. c. 133. n. 34. eines Kerls/ der femem Weibe täglich dermaßen an ihren Brüstẽ gesogen/ daß ihr die Leibes - Kräffte und ihrem Kinde die Nahrung dadurch gäntzlich entzogen worden. Welchen man durch Straffe davon abhalten müssen/ weil er in Güte nicht davon abstchen wollen: das Urthel/ von dẽ Churfürst Sächß Schöppen zu Leipzig indieser Sache gesprochen / lautet also: Ist hiebevorn H H. zu Kecht die Straffe des Gefängnisses auf einen Monat lang derowegen zuerkant worden/ daß er sein Weib täg lichen dermaßen an ihren Brüsten ausgesogen/ daß ihr die Leibes - Kräffte/ und ihrem Kinde die Nahrung dadurch gänzlich entzogen worden. Und wiewohl vorberührtem Urthel auch dieses mit angehenckt worden/ da er sich des Aussaugens seines Weibes ferner nicht enthalten würde/ daß er also dannn einer Loibes-Straffe gewärtig seyn solte; So hat er doch/ als sein Weib anderweit auszusaugen sich unterstanden/ daher sein Schweher <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0967" n="961"/> allen die Brüste abschneiden lassen/ soll sie daher nachgehends Weibes-Pein/ und zusammen gezogen/ Wimpffen genennet worden seyn.</p> <p>Münster. Cosmograph. p. 599. M. Rudolph. Roth, in Attila Hunnor. Rege §. 29.</p> <p>Und solches bestätige auch Oldenburger/ in Limnaeo enucleato, lib. 4. c. 63. anführende/ daß deshalber noch auf den Rathhause zu Wimpfen folgende alte Reimen zubefinden:</p> <l>Cornelia war diese Stadt</l> <l>Verzeitn genant/ ietzund so hat</l> <l>Sie den Nahmen verwandelt/ heist</l> <l>Winipfen/ kömt daher wie man weiß /</l> <l>Daß zu Zeit des Köngs Attila</l> <l>Die Hungarn sie zerschleiffet gar</l> <l>All Mannsbild sie tödten behend /</l> <l>Die Weibsbildr erstlich all geschänd:</l> <l>Hernach ihr Brüste abgeschnitten /</l> <l>Darum die Stadt anf Ceutsche Sitten</l> <l>Weibs - Pein/ ietzt Wimpfen/ sonst gar fein</l> <p>Mulierum poena zu Latein.</p> <p>IX. D. Benedictus Carpzovius gedencket in seiner Practica Criminali, part. 3. c. 133. n. 34. eines Kerls/ der femem Weibe täglich dermaßen an ihren Brüstẽ gesogen/ daß ihr die Leibes - Kräffte und ihrem Kinde die Nahrung dadurch gäntzlich entzogen worden. Welchen man durch Straffe davon abhalten müssen/ weil er in Güte nicht davon abstchen wollen: das Urthel/ von dẽ Churfürst Sächß Schöppen zu Leipzig indieser Sache gesprochen / lautet also:</p> <p>Ist hiebevorn H H. zu Kecht die Straffe des Gefängnisses auf einen Monat lang derowegen zuerkant worden/ daß er sein Weib täg lichen dermaßen an ihren Brüsten ausgesogen/ daß ihr die Leibes - Kräffte/ und ihrem Kinde die Nahrung dadurch gänzlich entzogen worden. Und wiewohl vorberührtem Urthel auch dieses mit angehenckt worden/ da er sich des Aussaugens seines Weibes ferner nicht enthalten würde/ daß er also dannn einer Loibes-Straffe gewärtig seyn solte; So hat er doch/ als sein Weib anderweit auszusaugen sich unterstanden/ daher sein Schweher </p> </div> </body> </text> </TEI> [961/0967]
allen die Brüste abschneiden lassen/ soll sie daher nachgehends Weibes-Pein/ und zusammen gezogen/ Wimpffen genennet worden seyn.
Münster. Cosmograph. p. 599. M. Rudolph. Roth, in Attila Hunnor. Rege §. 29.
Und solches bestätige auch Oldenburger/ in Limnaeo enucleato, lib. 4. c. 63. anführende/ daß deshalber noch auf den Rathhause zu Wimpfen folgende alte Reimen zubefinden:
Cornelia war diese Stadt Verzeitn genant/ ietzund so hat Sie den Nahmen verwandelt/ heist Winipfen/ kömt daher wie man weiß / Daß zu Zeit des Köngs Attila Die Hungarn sie zerschleiffet gar All Mannsbild sie tödten behend / Die Weibsbildr erstlich all geschänd: Hernach ihr Brüste abgeschnitten / Darum die Stadt anf Ceutsche Sitten Weibs - Pein/ ietzt Wimpfen/ sonst gar fein Mulierum poena zu Latein.
IX. D. Benedictus Carpzovius gedencket in seiner Practica Criminali, part. 3. c. 133. n. 34. eines Kerls/ der femem Weibe täglich dermaßen an ihren Brüstẽ gesogen/ daß ihr die Leibes - Kräffte und ihrem Kinde die Nahrung dadurch gäntzlich entzogen worden. Welchen man durch Straffe davon abhalten müssen/ weil er in Güte nicht davon abstchen wollen: das Urthel/ von dẽ Churfürst Sächß Schöppen zu Leipzig indieser Sache gesprochen / lautet also:
Ist hiebevorn H H. zu Kecht die Straffe des Gefängnisses auf einen Monat lang derowegen zuerkant worden/ daß er sein Weib täg lichen dermaßen an ihren Brüsten ausgesogen/ daß ihr die Leibes - Kräffte/ und ihrem Kinde die Nahrung dadurch gänzlich entzogen worden. Und wiewohl vorberührtem Urthel auch dieses mit angehenckt worden/ da er sich des Aussaugens seines Weibes ferner nicht enthalten würde/ daß er also dannn einer Loibes-Straffe gewärtig seyn solte; So hat er doch/ als sein Weib anderweit auszusaugen sich unterstanden/ daher sein Schweher
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Zitationshilfe: | Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 961. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/967>, abgerufen am 25.06.2024. |