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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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allen die Brüste abschneiden lassen/ soll sie daher nachgehends Weibes-Pein/ und zusammen gezogen/ Wimpffen genennet worden seyn.

Münster. Cosmograph. p. 599. M. Rudolph. Roth, in Attila Hunnor. Rege §. 29.

Und solches bestätige auch Oldenburger/ in Limnaeo enucleato, lib. 4. c. 63. anführende/ daß deshalber noch auf den Rathhause zu Wimpfen folgende alte Reimen zubefinden:

Cornelia war diese Stadt Verzeitn genant/ ietzund so hat Sie den Nahmen verwandelt/ heist Winipfen/ kömt daher wie man weiß / Daß zu Zeit des Köngs Attila Die Hungarn sie zerschleiffet gar All Mannsbild sie tödten behend / Die Weibsbildr erstlich all geschänd: Hernach ihr Brüste abgeschnitten / Darum die Stadt anf Ceutsche Sitten Weibs - Pein/ ietzt Wimpfen/ sonst gar fein

Mulierum poena zu Latein.

IX. D. Benedictus Carpzovius gedencket in seiner Practica Criminali, part. 3. c. 133. n. 34. eines Kerls/ der femem Weibe täglich dermaßen an ihren Brüsten gesogen/ daß ihr die Leibes - Kräffte und ihrem Kinde die Nahrung dadurch gäntzlich entzogen worden. Welchen man durch Straffe davon abhalten müssen/ weil er in Güte nicht davon abstchen wollen: das Urthel/ von den Churfürst Sächß Schöppen zu Leipzig indieser Sache gesprochen / lautet also:

Ist hiebevorn H H. zu Kecht die Straffe des Gefängnisses auf einen Monat lang derowegen zuerkant worden/ daß er sein Weib täg lichen dermaßen an ihren Brüsten ausgesogen/ daß ihr die Leibes - Kräffte/ und ihrem Kinde die Nahrung dadurch gänzlich entzogen worden. Und wiewohl vorberührtem Urthel auch dieses mit angehenckt worden/ da er sich des Aussaugens seines Weibes ferner nicht enthalten würde/ daß er also dannn einer Loibes-Straffe gewärtig seyn solte; So hat er doch/ als sein Weib anderweit auszusaugen sich unterstanden/ daher sein Schweher

allen die Brüste abschneiden lassen/ soll sie daher nachgehends Weibes-Pein/ und zusammen gezogen/ Wimpffen genennet worden seyn.

Münster. Cosmograph. p. 599. M. Rudolph. Roth, in Attila Hunnor. Rege §. 29.

Und solches bestätige auch Oldenburger/ in Limnaeo enucleato, lib. 4. c. 63. anführende/ daß deshalber noch auf den Rathhause zu Wimpfen folgende alte Reimen zubefinden:

Cornelia war diese Stadt Verzeitn genant/ ietzund so hat Sie den Nahmen verwandelt/ heist Winipfen/ kömt daher wie man weiß / Daß zu Zeit des Köngs Attila Die Hungarn sie zerschleiffet gar All Mannsbild sie tödten behend / Die Weibsbildr erstlich all geschänd: Hernach ihr Brüste abgeschnitten / Darum die Stadt anf Ceutsche Sitten Weibs - Pein/ ietzt Wimpfen/ sonst gar fein

Mulierum poena zu Latein.

IX. D. Benedictus Carpzovius gedencket in seiner Practica Criminali, part. 3. c. 133. n. 34. eines Kerls/ der femem Weibe täglich dermaßen an ihren Brüstẽ gesogen/ daß ihr die Leibes - Kräffte und ihrem Kinde die Nahrung dadurch gäntzlich entzogen worden. Welchen man durch Straffe davon abhalten müssen/ weil er in Güte nicht davon abstchen wollen: das Urthel/ von dẽ Churfürst Sächß Schöppen zu Leipzig indieser Sache gesprochen / lautet also:

Ist hiebevorn H H. zu Kecht die Straffe des Gefängnisses auf einen Monat lang derowegen zuerkant worden/ daß er sein Weib täg lichen dermaßen an ihren Brüsten ausgesogen/ daß ihr die Leibes - Kräffte/ und ihrem Kinde die Nahrung dadurch gänzlich entzogen worden. Und wiewohl vorberührtem Urthel auch dieses mit angehenckt worden/ da er sich des Aussaugens seines Weibes ferner nicht enthalten würde/ daß er also dannn einer Loibes-Straffe gewärtig seyn solte; So hat er doch/ als sein Weib anderweit auszusaugen sich unterstanden/ daher sein Schweher

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allen die Brüste abschneiden lassen/ soll sie daher nachgehends                      Weibes-Pein/ und zusammen gezogen/ Wimpffen genennet worden seyn.</p>
        <p>Münster. Cosmograph. p. 599. M. Rudolph. Roth, in Attila Hunnor. Rege §. 29.</p>
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        <l>Cornelia war diese Stadt</l>
        <l>Verzeitn genant/ ietzund so hat</l>
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[961/0967] allen die Brüste abschneiden lassen/ soll sie daher nachgehends Weibes-Pein/ und zusammen gezogen/ Wimpffen genennet worden seyn. Münster. Cosmograph. p. 599. M. Rudolph. Roth, in Attila Hunnor. Rege §. 29. Und solches bestätige auch Oldenburger/ in Limnaeo enucleato, lib. 4. c. 63. anführende/ daß deshalber noch auf den Rathhause zu Wimpfen folgende alte Reimen zubefinden: Cornelia war diese Stadt Verzeitn genant/ ietzund so hat Sie den Nahmen verwandelt/ heist Winipfen/ kömt daher wie man weiß / Daß zu Zeit des Köngs Attila Die Hungarn sie zerschleiffet gar All Mannsbild sie tödten behend / Die Weibsbildr erstlich all geschänd: Hernach ihr Brüste abgeschnitten / Darum die Stadt anf Ceutsche Sitten Weibs - Pein/ ietzt Wimpfen/ sonst gar fein Mulierum poena zu Latein. IX. D. Benedictus Carpzovius gedencket in seiner Practica Criminali, part. 3. c. 133. n. 34. eines Kerls/ der femem Weibe täglich dermaßen an ihren Brüstẽ gesogen/ daß ihr die Leibes - Kräffte und ihrem Kinde die Nahrung dadurch gäntzlich entzogen worden. Welchen man durch Straffe davon abhalten müssen/ weil er in Güte nicht davon abstchen wollen: das Urthel/ von dẽ Churfürst Sächß Schöppen zu Leipzig indieser Sache gesprochen / lautet also: Ist hiebevorn H H. zu Kecht die Straffe des Gefängnisses auf einen Monat lang derowegen zuerkant worden/ daß er sein Weib täg lichen dermaßen an ihren Brüsten ausgesogen/ daß ihr die Leibes - Kräffte/ und ihrem Kinde die Nahrung dadurch gänzlich entzogen worden. Und wiewohl vorberührtem Urthel auch dieses mit angehenckt worden/ da er sich des Aussaugens seines Weibes ferner nicht enthalten würde/ daß er also dannn einer Loibes-Straffe gewärtig seyn solte; So hat er doch/ als sein Weib anderweit auszusaugen sich unterstanden/ daher sein Schweher

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 961. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/967>, abgerufen am 24.11.2024.