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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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seine Tochter mit dem Kinde zu sich zunehmen verursachet worden sc. So wird vorgedachter H. H. von wegen berührtes seines unziemlichen Vornehmens anderweit auf zween Monat lang mit Gefangnis gestrafft/ und darinnen mit Wasser und Brodt gespeiset/ mit dieser fernern Verwarnung/ da er in künfftigen davon nochmahls nicht abstehen werde/ daß mit einer Leibes - Straffe wieder ihn verfahren werden soll/ V. R. W. Ad requisitionem Quaestoris in Löbnitz/ Mens. Mart. An. 1605.

X. Heute zu Tage wenn ein Weibesbild einen grausamen Mord an ihren Mann oder Kindern begangen/ und ihr unter andern die glüende Zangen-Risse zuerkandt werden/ geschehen dieselbe auch an den Brüsten und Armen/ wo es fleischicht ist.

CAPUT XL VIII.

Von Abhauung der Einger. I.

Unter andern Solennitäten/ welche bey Ablegung eines Cörperlichen Eydes pflegen vorzugehen/ ist auch dieses eine mit/ daß der Eyd-Schwerer den Daumen/ item den Zeige - und Mittel - Finger der rechten Hand/ bey Absch werung des Eydes / nebst den Arm in die höhe heben/ und halten/ den Gold - und kleinen Finger aber in die Hand aber ein GOtt und HErr aller Dinge bedeutet.

Georg. Crauser, Horcolog. Christian. quaest. 8. pag. 52. & 53. D. Stryke, de jure Sensuum, dissert. 7. c. 2. n. 39.

so daß Verstand dieser ist/ als ob der Eyd - Schwerer sagte: So ferne ich falsch schwere/ oder gesch worne Eyde nicht/ halte/ oder auch die War-

seine Tochter mit dem Kinde zu sich zunehmen verursachet worden sc. So wird vorgedachter H. H. von wegen berührtes seines unziemlichen Vornehmens anderweit auf zween Monat lang mit Gefangnis gestrafft/ und darinnen mit Wasser und Brodt gespeiset/ mit dieser fernern Verwarnung/ da er in künfftigen davon nochmahls nicht abstehen werde/ daß mit einer Leibes - Straffe wieder ihn verfahren werden soll/ V. R. W. Ad requisitionem Quaestoris in Löbnitz/ Mens. Mart. An. 1605.

X. Heute zu Tage wenn ein Weibesbild einen grausamen Mord an ihren Mann oder Kindern begangen/ und ihr unter andern die glüende Zangen-Risse zuerkandt werden/ geschehen dieselbe auch an den Brüsten und Armen/ wo es fleischicht ist.

CAPUT XL VIII.

Von Abhauung der Einger. I.

Unter andern Solennitäten/ welche bey Ablegung eines Cörperlichen Eydes pflegen vorzugehen/ ist auch dieses eine mit/ daß der Eyd-Schwerer den Daumen/ item den Zeige - und Mittel - Finger der rechten Hand/ bey Absch werung des Eydes / nebst den Arm in die höhe heben/ und halten/ den Gold - und kleinen Finger aber in die Hand aber ein GOtt und HErr aller Dinge bedeutet.

Georg. Crauser, Horcolog. Christian. quaest. 8. pag. 52. & 53. D. Stryke, de jure Sensuum, dissert. 7. c. 2. n. 39.

so daß Verstand dieser ist/ als ob der Eyd - Schwerer sagte: So ferne ich falsch schwere/ oder gesch worne Eyde nicht/ halte/ oder auch die War-

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[962/0968] seine Tochter mit dem Kinde zu sich zunehmen verursachet worden sc. So wird vorgedachter H. H. von wegen berührtes seines unziemlichen Vornehmens anderweit auf zween Monat lang mit Gefangnis gestrafft/ und darinnen mit Wasser und Brodt gespeiset/ mit dieser fernern Verwarnung/ da er in künfftigen davon nochmahls nicht abstehen werde/ daß mit einer Leibes - Straffe wieder ihn verfahren werden soll/ V. R. W. Ad requisitionem Quaestoris in Löbnitz/ Mens. Mart. An. 1605. X. Heute zu Tage wenn ein Weibesbild einen grausamen Mord an ihren Mann oder Kindern begangen/ und ihr unter andern die glüende Zangen-Risse zuerkandt werden/ geschehen dieselbe auch an den Brüsten und Armen/ wo es fleischicht ist. CAPUT XL VIII. Von Abhauung der Einger. I. Unter andern Solennitäten/ welche bey Ablegung eines Cörperlichen Eydes pflegen vorzugehen/ ist auch dieses eine mit/ daß der Eyd-Schwerer den Daumen/ item den Zeige - und Mittel - Finger der rechten Hand/ bey Absch werung des Eydes / nebst den Arm in die höhe heben/ und halten/ den Gold - und kleinen Finger aber in die Hand aber ein GOtt und HErr aller Dinge bedeutet. Georg. Crauser, Horcolog. Christian. quaest. 8. pag. 52. & 53. D. Stryke, de jure Sensuum, dissert. 7. c. 2. n. 39. so daß Verstand dieser ist/ als ob der Eyd - Schwerer sagte: So ferne ich falsch schwere/ oder gesch worne Eyde nicht/ halte/ oder auch die War-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 962. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/968>, abgerufen am 24.11.2024.