Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.auff einen Eses gesetzet in der Stadt mit grossen Hohn herum geführet/ und wieder an seinen vorigen Orth gebracht wurden. XCVII. Die Cortonienser, in der Insul Creta behiengen der Ehebrecher Häupter mit Wollen (molliorem eorum naturam sic exprobrantes) führeten sie also zur Obrigkeit/ die drauff Zeit ihres Lebens vor infam und anrüchtig gehalten wurden. AElian. lib. 12. var. hist. XCVIII. Die Pisidae haben es eben so gemacht/ und etliche Tage nach einander dieselbe so auffgeführet. Stobaeus Serm. 42. Also thaten es die Leprei drey Tage nach einander. Coel. Rhodigin. lib. 2. lect. antiq. c. fin. XCIX. Die alten Teutschen schnitten denen Ehebrecherinnen die Haare und Kleider ab/ entblöseten sie/ zogen sie zum Hause hinaus/ liessen sie durch Städte und Dörffer führen/ und mit Ruthen tapffer zerhauen. Tacit. de morib. Germ. c. 19. n. 2. add. Berneg. ad Tacit. q. 103. circa fin. C. Die Türcken geben denen überwiesenen Ehebrechern viele/ ja wohl tausend Schläge. Rhodigin. lib. 11. Antiq. lect. c. 78. D. Gerhard. loc. de Magistr. polit. §. 313.CI. Die Francken schnitten gleichfalls denen Ehebrecherinnen die Haare/ wie auch zu desto grösserer Beschimpffung/ die Köcke hinten und vorn kurtz ab/ und führten sie/ also verstellet/ durch alle Gassen. Gloss. in c. de benedicto 32. q. 1. CII. Die Neapolitaner, wenn der Mann nicht zuvor aus gerechten Eiffer seinem Ehebrecherischen Weibe die Nase abgeschnitten/ lassen dieselben erbärmlich peitschen. Francisc. Vivius in tr. Commun. opin. lib. 2. verb. Adult. num. 4. CIII. In der Insel Sicilia schneidet man ihnen gleichfalls die Nasen ab. Damhaud. Prax. Crim. c. 91. n. 65. CIV. Socrates in Historia Tripart. lib. 4. c. 18. refert tempore Theodosii Imperatoris hanc adulterii fuisse poenam: Mulier deprehensa in adulterio, auff einen Eses gesetzet in der Stadt mit grossen Hohn herum geführet/ und wieder an seinen vorigen Orth gebracht wurden. XCVII. Die Cortonienser, in der Insul Creta behiengen der Ehebrecher Häupter mit Wollen (molliorem eorum naturam sic exprobrantes) führeten sie also zur Obrigkeit/ die drauff Zeit ihres Lebens vor infam und anrüchtig gehalten wurden. AElian. lib. 12. var. hist. XCVIII. Die Pisidae haben es eben so gemacht/ und etliche Tage nach einander dieselbe so auffgeführet. Stobaeus Serm. 42. Also thaten es die Leprei drey Tage nach einander. Coel. Rhodigin. lib. 2. lect. antiq. c. fin. XCIX. Die alten Teutschen schnitten denen Ehebrecherinnen die Haare und Kleider ab/ entblöseten sie/ zogen sie zum Hause hinaus/ liessen sie durch Städte und Dörffer führen/ und mit Ruthen tapffer zerhauen. Tacit. de morib. Germ. c. 19. n. 2. add. Berneg. ad Tacit. q. 103. circa fin. C. Die Türcken geben denen überwiesenen Ehebrechern viele/ ja wohl tausend Schläge. Rhodigin. lib. 11. Antiq. lect. c. 78. D. Gerhard. loc. de Magistr. polit. §. 313.CI. Die Francken schnitten gleichfalls denen Ehebrecherinnen die Haare/ wie auch zu desto grösserer Beschimpffung/ die Köcke hinten und vorn kurtz ab/ und führten sie/ also verstellet/ durch alle Gassen. Gloss. in c. de benedicto 32. q. 1. CII. Die Neapolitaner, wenn der Mann nicht zuvor aus gerechten Eiffer seinem Ehebrecherischen Weibe die Nase abgeschnitten/ lassen dieselben erbärmlich peitschen. Francisc. Vivius in tr. Commun. opin. lib. 2. verb. Adult. num. 4. CIII. In der Insel Sicilia schneidet man ihnen gleichfalls die Nasen ab. Damhaud. Prax. Crim. c. 91. n. 65. CIV. Socrates in Historia Tripart. lib. 4. c. 18. refert tempore Theodosii Imperatoris hanc adulterii fuisse poenam: Mulier deprehensa in adulterio, <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0100" n="90"/> auff einen Eses gesetzet in der Stadt mit grossen Hohn herum geführet/ und wieder an seinen vorigen Orth gebracht wurden.</p> <l>Plutarch. in problem. c. 115.</l> <l>Alciat. 2. Parerg. c. 7.</l> <l>Arnisaeus de Jure connub. c. 5. sect. 8. n. 6.</l> <p>XCVII. Die Cortonienser, in der Insul Creta behiengen der Ehebrecher Häupter mit Wollen (molliorem eorum naturam sic exprobrantes) führeten sie also zur Obrigkeit/ die drauff Zeit ihres Lebens vor infam und anrüchtig gehalten wurden.</p> <p>AElian. lib. 12. var. hist.</p> <p>XCVIII. Die Pisidae haben es eben so gemacht/ und etliche Tage nach einander dieselbe so auffgeführet.</p> <p>Stobaeus Serm. 42.</p> <p>Also thaten es die Leprei drey Tage nach einander.</p> <p>Coel. Rhodigin. lib. 2. lect. antiq. c. fin.</p> <p>XCIX. Die alten Teutschen schnitten denen Ehebrecherinnen die Haare und Kleider ab/ entblöseten sie/ zogen sie zum Hause hinaus/ liessen sie durch Städte und Dörffer führen/ und mit Ruthen tapffer zerhauen.</p> <p>Tacit. de morib. Germ. c. 19. n. 2.</p> <p>add. Berneg. ad Tacit. q. 103. circa fin.</p> <p>C. Die Türcken geben denen überwiesenen Ehebrechern viele/ ja wohl tausend Schläge.</p> <l>Rhodigin. lib. 11. Antiq. lect. c. 78.</l> <l>D. Gerhard. loc. de Magistr. polit. §. 313.</l> <p>CI. Die Francken schnitten gleichfalls denen Ehebrecherinnen die Haare/ wie auch zu desto grösserer Beschimpffung/ die Köcke hinten und vorn kurtz ab/ und führten sie/ also verstellet/ durch alle Gassen.</p> <p>Gloss. in c. de benedicto 32. q. 1.</p> <p>CII. Die Neapolitaner, wenn der Mann nicht zuvor aus gerechten Eiffer seinem Ehebrecherischen Weibe die Nase abgeschnitten/ lassen dieselben erbärmlich peitschen.</p> <p>Francisc. Vivius in tr. Commun. opin. lib. 2. verb. Adult. num. 4.</p> <p>CIII. In der Insel Sicilia schneidet man ihnen gleichfalls die Nasen ab.</p> <p>Damhaud. Prax. Crim. c. 91. n. 65.</p> <p>CIV. Socrates in Historia Tripart. lib. 4. c. 18. refert tempore Theodosii Imperatoris hanc adulterii fuisse poenam: Mulier deprehensa in adulterio, </p> </div> </body> </text> </TEI> [90/0100]
auff einen Eses gesetzet in der Stadt mit grossen Hohn herum geführet/ und wieder an seinen vorigen Orth gebracht wurden.
Plutarch. in problem. c. 115. Alciat. 2. Parerg. c. 7. Arnisaeus de Jure connub. c. 5. sect. 8. n. 6. XCVII. Die Cortonienser, in der Insul Creta behiengen der Ehebrecher Häupter mit Wollen (molliorem eorum naturam sic exprobrantes) führeten sie also zur Obrigkeit/ die drauff Zeit ihres Lebens vor infam und anrüchtig gehalten wurden.
AElian. lib. 12. var. hist.
XCVIII. Die Pisidae haben es eben so gemacht/ und etliche Tage nach einander dieselbe so auffgeführet.
Stobaeus Serm. 42.
Also thaten es die Leprei drey Tage nach einander.
Coel. Rhodigin. lib. 2. lect. antiq. c. fin.
XCIX. Die alten Teutschen schnitten denen Ehebrecherinnen die Haare und Kleider ab/ entblöseten sie/ zogen sie zum Hause hinaus/ liessen sie durch Städte und Dörffer führen/ und mit Ruthen tapffer zerhauen.
Tacit. de morib. Germ. c. 19. n. 2.
add. Berneg. ad Tacit. q. 103. circa fin.
C. Die Türcken geben denen überwiesenen Ehebrechern viele/ ja wohl tausend Schläge.
Rhodigin. lib. 11. Antiq. lect. c. 78. D. Gerhard. loc. de Magistr. polit. §. 313. CI. Die Francken schnitten gleichfalls denen Ehebrecherinnen die Haare/ wie auch zu desto grösserer Beschimpffung/ die Köcke hinten und vorn kurtz ab/ und führten sie/ also verstellet/ durch alle Gassen.
Gloss. in c. de benedicto 32. q. 1.
CII. Die Neapolitaner, wenn der Mann nicht zuvor aus gerechten Eiffer seinem Ehebrecherischen Weibe die Nase abgeschnitten/ lassen dieselben erbärmlich peitschen.
Francisc. Vivius in tr. Commun. opin. lib. 2. verb. Adult. num. 4.
CIII. In der Insel Sicilia schneidet man ihnen gleichfalls die Nasen ab.
Damhaud. Prax. Crim. c. 91. n. 65.
CIV. Socrates in Historia Tripart. lib. 4. c. 18. refert tempore Theodosii Imperatoris hanc adulterii fuisse poenam: Mulier deprehensa in adulterio,
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