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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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zwar darum/ wenn solches dem Volck nicht annehmlich/ man gleich den Strick zuziehen und ihn dran auffhengen könte.

Stobaeus Serm. 42.

Qvod de Thuriis etiam refert Diodor. Sicul. lib. 12.

vid. Aristor. lib. 2. polit. c. 8. Bodin. lib. 4. de Republ. 4. Lips. lib. 4. polit. c. 9. Vent. de Valent. parth. litig. lib. 1. c. 7. n. 25. pag. 148.

XXI. Die Cholci begruben ihre Todten nicht/ sondern hiengen sie nur an die Bäume.

Kornemann. de mirac. mort. part. 8. c. 4.

XXII. Eben wie vor Alters die Frießländer/ welche den bösen Gebrauch hatten / daß wenn einer entleibet/ derselbe nicht begraben/ sodern mit dem Sarg drin er lag/ so lange in die Lufft gehenget/ und behalten wurde/ biß dessen Befreundten einer den Thäter oder jemand von dessen Anverwandten wieder caputirete, alsdenn der Cörper erst mit grossen Gepränge zur Erden bestattet ward.

Thom. Cantiprat. lib. 2. mir ac. c. 1. §. 15. Kornemann. de mir ac. mortuor. part. 7. c. 30.

XXIII. Denen Milesischen Jungfern ist auff eine Zeit eine wunderbare Sterbens-Lust aus Begier der Hagestoltzschafft ankommen. Weil sie gehoret/ wie das Menschliche Leben/ und sonderlich der Ehestand vielen Trübsalen unterworffen/ und die Frauen den Männern gehorsam/ und ihre Freyheit also verlustig seyn müsten. Deshalber diese thörichte Jungfern in der gantzen Stadt sich zusammen verbunden Hagestoltzinnen zu werden/ nicht zu heyrathen/ ihre Freyheit also zu behalten/ und lieber zu sterben/ als Hochzeit zu halten. Wie dann auch erfolget daß diese Weibesbilder eine nach der andern/ wann sie haben heyrathen sollen/ sich selbst erhenckt.

Weil dann solch Hencker Handwerck und Selbstmord überhand genommen/ und diese alberne wütende Todessucht durch kein Mittel/ zu verhindern/ noch die zarten Gemüther der Jungkern abwendig davon zu machen/ keine zu Gemüthführung gnugsam gewesen[unleserliches Material] So hat die Obrigkeit sich endlich eines andern entschlossen/ und die sich also erhengte Jungfern nackend ausziehen/ an ihr Würge-Strick mit einen Fuß sie anbinden/ und also Mutter nackt mit Spott und Schande durch die Straffen öffentlich schleppen/ und schändlich hernach ledermann zum offenbahren Abscheu hinwerffen lassen. Wie dieses die übrigen noch Hagestoltgierige Mäd-

zwar darum/ wenn solches dem Volck nicht annehmlich/ man gleich den Strick zuziehen und ihn dran auffhengen könte.

Stobaeus Serm. 42.

Qvod de Thuriis etiam refert Diodor. Sicul. lib. 12.

vid. Aristor. lib. 2. polit. c. 8. Bodin. lib. 4. de Republ. 4. Lips. lib. 4. polit. c. 9. Vent. de Valent. parth. litig. lib. 1. c. 7. n. 25. pag. 148.

XXI. Die Cholci begruben ihre Todten nicht/ sondern hiengen sie nur an die Bäume.

Kornemann. de mirac. mort. part. 8. c. 4.

XXII. Eben wie vor Alters die Frießländer/ welche den bösen Gebrauch hatten / daß wenn einer entleibet/ derselbe nicht begraben/ sodern mit dem Sarg drin er lag/ so lange in die Lufft gehenget/ und behalten wurde/ biß dessen Befreundten einer den Thäter oder jemand von dessen Anverwandten wieder caputirete, alsdenn der Cörper erst mit grossen Gepränge zur Erden bestattet ward.

Thom. Cantiprat. lib. 2. mir ac. c. 1. §. 15. Kornemann. de mir ac. mortuor. part. 7. c. 30.

XXIII. Denen Milesischen Jungfern ist auff eine Zeit eine wunderbare Sterbens-Lust aus Begier der Hagestoltzschafft ankommen. Weil sie gehoret/ wie das Menschliche Leben/ und sonderlich der Ehestand vielen Trübsalen unterworffen/ und die Frauen den Männern gehorsam/ und ihre Freyheit also verlustig seyn müsten. Deshalber diese thörichte Jungfern in der gantzen Stadt sich zusammen verbunden Hagestoltzinnen zu werden/ nicht zu heyrathen/ ihre Freyheit also zu behalten/ und lieber zu sterben/ als Hochzeit zu halten. Wie dann auch erfolget daß diese Weibesbilder eine nach der andern/ wann sie haben heyrathen sollen/ sich selbst erhenckt.

Weil dann solch Hencker Handwerck und Selbstmord überhand genommen/ und diese alberne wütende Todessucht durch kein Mittel/ zu verhindern/ noch die zarten Gemüther der Jungkern abwendig davon zu machen/ keine zu Gemüthführung gnugsam gewesen[unleserliches Material] So hat die Obrigkeit sich endlich eines andern entschlossen/ und die sich also erhengte Jungfern nackend ausziehen/ an ihr Würge-Strick mit einen Fuß sie anbinden/ und also Mutter nackt mit Spott und Schande durch die Straffen öffentlich schleppen/ und schändlich hernach ledermann zum offenbahren Abscheu hinwerffen lassen. Wie dieses die übrigen noch Hagestoltgierige Mäd-

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zwar darum/ wenn solches dem Volck                      nicht annehmlich/ man gleich den Strick zuziehen und ihn dran auffhengen                      könte.</p>
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        <p>XXII. Eben wie vor Alters die Frießländer/ welche den bösen Gebrauch hatten /                      daß wenn einer entleibet/ derselbe nicht begraben/ sodern mit dem Sarg drin er                      lag/ so lange in die Lufft gehenget/ und behalten wurde/ biß dessen                      Befreundten einer den Thäter oder jemand von dessen Anverwandten wieder                      caputirete, alsdenn der Cörper erst mit grossen Gepränge zur Erden bestattet                      ward.</p>
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        <l>Kornemann. de mir ac. mortuor. part. 7. c. 30.</l>
        <p>XXIII. Denen Milesischen Jungfern ist auff eine Zeit eine wunderbare                      Sterbens-Lust aus Begier der Hagestoltzschafft ankommen. Weil sie gehoret/ wie                      das Menschliche Leben/ und sonderlich der Ehestand vielen Trübsalen                      unterworffen/ und die Frauen den Männern gehorsam/ und ihre Freyheit also                      verlustig seyn müsten. Deshalber diese thörichte Jungfern in der gantzen Stadt                      sich zusammen verbunden Hagestoltzinnen zu werden/ nicht zu heyrathen/ ihre                      Freyheit also zu behalten/ und lieber zu sterben/ als Hochzeit zu halten. Wie                      dann auch erfolget daß diese Weibesbilder eine nach der andern/ wann sie haben                      heyrathen sollen/ sich selbst erhenckt.</p>
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[205/0215] zwar darum/ wenn solches dem Volck nicht annehmlich/ man gleich den Strick zuziehen und ihn dran auffhengen könte. Stobaeus Serm. 42. Qvod de Thuriis etiam refert Diodor. Sicul. lib. 12. vid. Aristor. lib. 2. polit. c. 8. Bodin. lib. 4. de Republ. 4. Lips. lib. 4. polit. c. 9. Vent. de Valent. parth. litig. lib. 1. c. 7. n. 25. pag. 148. XXI. Die Cholci begruben ihre Todten nicht/ sondern hiengen sie nur an die Bäume. Kornemann. de mirac. mort. part. 8. c. 4. XXII. Eben wie vor Alters die Frießländer/ welche den bösen Gebrauch hatten / daß wenn einer entleibet/ derselbe nicht begraben/ sodern mit dem Sarg drin er lag/ so lange in die Lufft gehenget/ und behalten wurde/ biß dessen Befreundten einer den Thäter oder jemand von dessen Anverwandten wieder caputirete, alsdenn der Cörper erst mit grossen Gepränge zur Erden bestattet ward. Thom. Cantiprat. lib. 2. mir ac. c. 1. §. 15. Kornemann. de mir ac. mortuor. part. 7. c. 30. XXIII. Denen Milesischen Jungfern ist auff eine Zeit eine wunderbare Sterbens-Lust aus Begier der Hagestoltzschafft ankommen. Weil sie gehoret/ wie das Menschliche Leben/ und sonderlich der Ehestand vielen Trübsalen unterworffen/ und die Frauen den Männern gehorsam/ und ihre Freyheit also verlustig seyn müsten. Deshalber diese thörichte Jungfern in der gantzen Stadt sich zusammen verbunden Hagestoltzinnen zu werden/ nicht zu heyrathen/ ihre Freyheit also zu behalten/ und lieber zu sterben/ als Hochzeit zu halten. Wie dann auch erfolget daß diese Weibesbilder eine nach der andern/ wann sie haben heyrathen sollen/ sich selbst erhenckt. Weil dann solch Hencker Handwerck und Selbstmord überhand genommen/ und diese alberne wütende Todessucht durch kein Mittel/ zu verhindern/ noch die zarten Gemüther der Jungkern abwendig davon zu machen/ keine zu Gemüthführung gnugsam gewesen_ So hat die Obrigkeit sich endlich eines andern entschlossen/ und die sich also erhengte Jungfern nackend ausziehen/ an ihr Würge-Strick mit einen Fuß sie anbinden/ und also Mutter nackt mit Spott und Schande durch die Straffen öffentlich schleppen/ und schändlich hernach ledermann zum offenbahren Abscheu hinwerffen lassen. Wie dieses die übrigen noch Hagestoltgierige Mäd-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/215>, abgerufen am 24.11.2024.