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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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fordert/ und alsdenn die Gelübdsbrüchige von dem höchsten Hügel/ samt den Vögeln zur Speise/ auf den freyen Felde unbegraben liegen.

Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 2. disc. 8. pag. 378.

CAPUT XXXVII.

Vom Einmauren der lebendigen Menschen.

I.

VOr Alters hat man die grausame unchristliche Gewohnheit gehabt/ daß wann eine Vestung/ Castel oder Schloß gebauet worden/ man ein Kind entweder geraubet / oder üm Geld erkaufft/ übers Thor/ oder sonst lebendig eingemauret/ und davor gehalten/ daß alsdann solcher Orth unüberwindlich sey/ und die Mauren von keinem Geschütz der Feinde darnieder geleget werden könten.

II. Drum lieset man auch von einer Wittiben/ die sieben Kinder gehabt/ und und als sie erfuhr/ daß ein Herr seine Residentz erweitern und eine neue Mauer auffführen lassen wolte/ zu dem Ende 300. Rth. vor ein solch Kind zu geben sich erbothen/ habe dieses Weib eins von den sieben davor hingelassen/ in Meynung sich neben den andern sechsen/ desto besser hindurch zu bringen/ hat auch / nach empfangenen Gelde/ mit zugeschauet/ wie das zerqvetschen lassen. Diese untreue Mutter ist drauff des Landes verwiesen/ und nicht lange hernach im Wasser gefunden worden. Vielleicht mag ihr das Geld bekommen seyn/ wie Judä die dreißig Silberlinge.

Christoph. Nicolai in der 2. Passions-Predigt. Job. Stiefeler. in Geistl. Kirchen-Schatz c. 11. pag. 566.

III. Sonst hat man auch wohl die jenigen/ so eine Jungfrau mit Gewalt geschändet / und genothzüchtiget/ zur Straffe lebendig vermauret/ inmassen dem Pausaniae, so sonst ein hochberühmter Fürst gewesen/ wiederfahren: denn als er zu Bisanz (ietzo Constantinopel) eine hübsche Jungfer gewaltsamer Weise geschwängert und jämmerlich ümgebracht/ weissagete Ihm unterwegens eine Seule/ daß er dieser grausamen That halber/ in

fordert/ und alsdenn die Gelübdsbrüchige von dem höchsten Hügel/ samt den Vögeln zur Speise/ auf den freyen Felde unbegraben liegen.

Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 2. disc. 8. pag. 378.

CAPUT XXXVII.

Vom Einmauren der lebendigen Menschen.

I.

VOr Alters hat man die grausame unchristliche Gewohnheit gehabt/ daß wann eine Vestung/ Castel oder Schloß gebauet worden/ man ein Kind entweder geraubet / oder üm Geld erkaufft/ übers Thor/ oder sonst lebendig eingemauret/ und davor gehalten/ daß alsdann solcher Orth unüberwindlich sey/ und die Mauren von keinem Geschütz der Feinde darnieder geleget werden könten.

II. Drum lieset man auch von einer Wittiben/ die sieben Kinder gehabt/ und und als sie erfuhr/ daß ein Herr seine Residentz erweitern und eine neue Mauer auffführen lassen wolte/ zu dem Ende 300. Rth. vor ein solch Kind zu geben sich erbothen/ habe dieses Weib eins von den sieben davor hingelassen/ in Meynung sich neben den andern sechsen/ desto besser hindurch zu bringen/ hat auch / nach empfangenen Gelde/ mit zugeschauet/ wie das zerqvetschen lassen. Diese untreue Mutter ist drauff des Landes verwiesen/ und nicht lange hernach im Wasser gefunden worden. Vielleicht mag ihr das Geld bekommen seyn/ wie Judä die dreißig Silberlinge.

Christoph. Nicolai in der 2. Passions-Predigt. Job. Stiefeler. in Geistl. Kirchen-Schatz c. 11. pag. 566.

III. Sonst hat man auch wohl die jenigen/ so eine Jungfrau mit Gewalt geschändet / und genothzüchtiget/ zur Straffe lebendig vermauret/ inmassen dem Pausaniae, so sonst ein hochberühmter Fürst gewesen/ wiederfahren: denn als er zu Bisanz (ietzo Constantinopel) eine hübsche Jungfer gewaltsamer Weise geschwängert und jämmerlich ümgebracht/ weissagete Ihm unterwegens eine Seule/ daß er dieser grausamen That halber/ in

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[404/0414] fordert/ und alsdenn die Gelübdsbrüchige von dem höchsten Hügel/ samt den Vögeln zur Speise/ auf den freyen Felde unbegraben liegen. Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 2. disc. 8. pag. 378. CAPUT XXXVII. Vom Einmauren der lebendigen Menschen. I. VOr Alters hat man die grausame unchristliche Gewohnheit gehabt/ daß wann eine Vestung/ Castel oder Schloß gebauet worden/ man ein Kind entweder geraubet / oder üm Geld erkaufft/ übers Thor/ oder sonst lebendig eingemauret/ und davor gehalten/ daß alsdann solcher Orth unüberwindlich sey/ und die Mauren von keinem Geschütz der Feinde darnieder geleget werden könten. II. Drum lieset man auch von einer Wittiben/ die sieben Kinder gehabt/ und und als sie erfuhr/ daß ein Herr seine Residentz erweitern und eine neue Mauer auffführen lassen wolte/ zu dem Ende 300. Rth. vor ein solch Kind zu geben sich erbothen/ habe dieses Weib eins von den sieben davor hingelassen/ in Meynung sich neben den andern sechsen/ desto besser hindurch zu bringen/ hat auch / nach empfangenen Gelde/ mit zugeschauet/ wie das zerqvetschen lassen. Diese untreue Mutter ist drauff des Landes verwiesen/ und nicht lange hernach im Wasser gefunden worden. Vielleicht mag ihr das Geld bekommen seyn/ wie Judä die dreißig Silberlinge. Christoph. Nicolai in der 2. Passions-Predigt. Job. Stiefeler. in Geistl. Kirchen-Schatz c. 11. pag. 566. III. Sonst hat man auch wohl die jenigen/ so eine Jungfrau mit Gewalt geschändet / und genothzüchtiget/ zur Straffe lebendig vermauret/ inmassen dem Pausaniae, so sonst ein hochberühmter Fürst gewesen/ wiederfahren: denn als er zu Bisanz (ietzo Constantinopel) eine hübsche Jungfer gewaltsamer Weise geschwängert und jämmerlich ümgebracht/ weissagete Ihm unterwegens eine Seule/ daß er dieser grausamen That halber/ in

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 404. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/414>, abgerufen am 25.11.2024.