Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.Gottefrid. Hist. Chron. part. 6. pag. 661. XLVI. Bey den Alten war es bräuchlich/ wenn ihrer zweene miteinander giengen / und kamen zu einen Stein/ so durfften sie sich nicht scheiden oder den Stein in der Mitten lassen/ sondern musten bede auf einen Stein/ So durfften sie sich nicht scheiden oder den Stein in der Mitten lassen/ sondern musten bede auf einer Seite neben einander hingehen/ sich darbey zu erinnern/ so ja etwan bisweilen Lapis offensionis, ein Stein des Anstossens/ und Wiederwille zwischen ihnen vorfiele/ solten sie sich doch deshalber nicht flugs richtern trennen / sondern wieder versöhnen lassen. Denn wir sind gebrechliche Menschen/ und können gar leicht ein ander zu nahe treten. Gal. 6. M. Stiefler in Geistl. Hist. Schatz/ c. 11. pag. 626. XLVII. In der Insel Ceylon hat man folgenden Gebrauch die Geldstrafen von den Leuten heraus zu pressen/ nemlich: Die Beambte halten halten einen solchen Mann / wo sie ihn nur antreffen/ auf der Stelle an/ nehmen ihm alda sein Schwerd und Messer ab/ und lassen ihn seinen Hut und Wammst ablegen/ und also muß er da sitzen bleiben/ nebst denen/ so ihn verwahren/ biß er seine Strafe erlegt. Und wenn er solche Zahlung verzögert/ legt man ihm ferner einen grossen Stein auf den Rücken/ und muß er in solchen Stand verbleiben/ biß er bezahlet: Thut er es nicht/ so beladen sie ihn mit noch mehr Steinen/ biß er endlich fernere Marter zu verhüten/ sich beqvemet. Sie haben auch noch einen andern Weg den Abtrag der auferlegten Geld-Straffen zu erpressen. Sie nehmen einige Zweige von Dornen und ziehen sie demselbigen Manne zwischen den blossen Schenckeln durch / biß daß er zahlet. Wenn aber einer dennoch halsstarrig bleibet/ legen sie ihn in Ketten und Banden. Robert. Knox in der Ceylanischen Reisebeschreibung/ lib. 3. c. 9. pag. 220. XLVIII. Der jenige Caciqva oder Fürst in Peru, welcher seinen Unterthanen ohn Bewilligung des Jugae getödtet/ muste zur Straffe einen grossen Stein/ auf den Schultern tragen: welches man für eine grosse Schande hielte. Begieng er dergleichen That hernach/ im Fall nicht eine sonderbare hohe Fürbitte ihn errettete/ wurde er seines Standes dennoch entsetzet. Erasmus Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 2. pag. 397. XLIX. Von den Zauber-Steinen/ welche die Araber dem jenigen/ wieder welchen sie eine Feindschafft gehabt/ auf den Acker oder andere Feld-Güter gesetzet / drüber der Eigenthums-Herr/ oder wer sonst dieselbe gebauet/ eines Gottefrid. Hist. Chron. part. 6. pag. 661. XLVI. Bey den Alten war es bräuchlich/ wenn ihrer zweene miteinander giengen / und kamen zu einen Stein/ so durfften sie sich nicht scheiden oder den Stein in der Mitten lassen/ sondern musten bede auf einen Stein/ So durfften sie sich nicht scheiden oder den Stein in der Mitten lassen/ sondern musten bede auf einer Seite neben einander hingehen/ sich darbey zu erinnern/ so ja etwan bisweilen Lapis offensionis, ein Stein des Anstossens/ und Wiederwille zwischen ihnen vorfiele/ solten sie sich doch deshalber nicht flugs richtern trennen / sondern wieder versöhnen lassen. Denn wir sind gebrechliche Menschen/ und können gar leicht ein ander zu nahe treten. Gal. 6. M. Stiefler in Geistl. Hist. Schatz/ c. 11. pag. 626. XLVII. In der Insel Ceylon hat man folgenden Gebrauch die Geldstrafen von den Leuten heraus zu pressen/ nemlich: Die Beambte halten halten einen solchen Mann / wo sie ihn nur antreffen/ auf der Stelle an/ nehmen ihm alda sein Schwerd und Messer ab/ und lassen ihn seinen Hut und Wammst ablegen/ und also muß er da sitzen bleiben/ nebst denen/ so ihn verwahren/ biß er seine Strafe erlegt. Und wenn er solche Zahlung verzögert/ legt man ihm ferner einen grossen Stein auf den Rücken/ und muß er in solchen Stand verbleiben/ biß er bezahlet: Thut er es nicht/ so beladen sie ihn mit noch mehr Steinen/ biß er endlich fernere Marter zu verhüten/ sich beqvemet. Sie haben auch noch einen andern Weg den Abtrag der auferlegten Geld-Straffen zu erpressen. Sie nehmen einige Zweige von Dornen und ziehen sie demselbigen Manne zwischen den blossen Schenckeln durch / biß daß er zahlet. Wenn aber einer dennoch halsstarrig bleibet/ legen sie ihn in Ketten und Banden. Robert. Knox in der Ceylanischen Reisebeschreibung/ lib. 3. c. 9. pag. 220. XLVIII. Der jenige Caciqva oder Fürst in Peru, welcher seinen Unterthanen ohn Bewilligung des Jugae getödtet/ muste zur Straffe einen grossen Stein/ auf den Schultern tragen: welches man für eine grosse Schande hielte. Begieng er dergleichen That hernach/ im Fall nicht eine sonderbare hohe Fürbitte ihn errettete/ wurde er seines Standes dennoch entsetzet. Erasmus Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 2. pag. 397. XLIX. Von den Zauber-Steinen/ welche die Araber dem jenigen/ wieder welchen sie eine Feindschafft gehabt/ auf den Acker oder andere Feld-Güter gesetzet / drüber der Eigenthums-Herr/ oder wer sonst dieselbe gebauet/ eines <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0427" n="417"/> <p>Gottefrid. Hist. Chron. part. 6. pag. 661.</p> <p>XLVI. Bey den Alten war es bräuchlich/ wenn ihrer zweene miteinander giengen / und kamen zu einen Stein/ so durfften sie sich nicht scheiden oder den Stein in der Mitten lassen/ sondern musten bede auf einen Stein/ So durfften sie sich nicht scheiden oder den Stein in der Mitten lassen/ sondern musten bede auf einer Seite neben einander hingehen/ sich darbey zu erinnern/ so ja etwan bisweilen Lapis offensionis, ein Stein des Anstossens/ und Wiederwille zwischen ihnen vorfiele/ solten sie sich doch deshalber nicht flugs richtern trennen / sondern wieder versöhnen lassen. Denn wir sind gebrechliche Menschen/ und können gar leicht ein ander zu nahe treten. Gal. 6.</p> <p>M. Stiefler in Geistl. Hist. Schatz/ c. 11. pag. 626.</p> <p>XLVII. In der Insel Ceylon hat man folgenden Gebrauch die Geldstrafen von den Leuten heraus zu pressen/ nemlich: Die Beambte halten halten einen solchen Mann / wo sie ihn nur antreffen/ auf der Stelle an/ nehmen ihm alda sein Schwerd und Messer ab/ und lassen ihn seinen Hut und Wammst ablegen/ und also muß er da sitzen bleiben/ nebst denen/ so ihn verwahren/ biß er seine Strafe erlegt. Und wenn er solche Zahlung verzögert/ legt man ihm ferner einen grossen Stein auf den Rücken/ und muß er in solchen Stand verbleiben/ biß er bezahlet: Thut er es nicht/ so beladen sie ihn mit noch mehr Steinen/ biß er endlich fernere Marter zu verhüten/ sich beqvemet. Sie haben auch noch einen andern Weg den Abtrag der auferlegten Geld-Straffen zu erpressen. Sie nehmen einige Zweige von Dornen und ziehen sie demselbigen Manne zwischen den blossen Schenckeln durch / biß daß er zahlet. Wenn aber einer dennoch halsstarrig bleibet/ legen sie ihn in Ketten und Banden.</p> <p>Robert. Knox in der Ceylanischen Reisebeschreibung/ lib. 3. c. 9. pag. 220.</p> <p>XLVIII. Der jenige Caciqva oder Fürst in Peru, welcher seinen Unterthanen ohn Bewilligung des Jugae getödtet/ muste zur Straffe einen grossen Stein/ auf den Schultern tragen: welches man für eine grosse Schande hielte. Begieng er dergleichen That hernach/ im Fall nicht eine sonderbare hohe Fürbitte ihn errettete/ wurde er seines Standes dennoch entsetzet.</p> <p>Erasmus Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 2. pag. 397.</p> <p>XLIX. Von den Zauber-Steinen/ welche die Araber dem jenigen/ wieder welchen sie eine Feindschafft gehabt/ auf den Acker oder andere Feld-Güter gesetzet / drüber der Eigenthums-Herr/ oder wer sonst dieselbe gebauet/ eines </p> </div> </body> </text> </TEI> [417/0427]
Gottefrid. Hist. Chron. part. 6. pag. 661.
XLVI. Bey den Alten war es bräuchlich/ wenn ihrer zweene miteinander giengen / und kamen zu einen Stein/ so durfften sie sich nicht scheiden oder den Stein in der Mitten lassen/ sondern musten bede auf einen Stein/ So durfften sie sich nicht scheiden oder den Stein in der Mitten lassen/ sondern musten bede auf einer Seite neben einander hingehen/ sich darbey zu erinnern/ so ja etwan bisweilen Lapis offensionis, ein Stein des Anstossens/ und Wiederwille zwischen ihnen vorfiele/ solten sie sich doch deshalber nicht flugs richtern trennen / sondern wieder versöhnen lassen. Denn wir sind gebrechliche Menschen/ und können gar leicht ein ander zu nahe treten. Gal. 6.
M. Stiefler in Geistl. Hist. Schatz/ c. 11. pag. 626.
XLVII. In der Insel Ceylon hat man folgenden Gebrauch die Geldstrafen von den Leuten heraus zu pressen/ nemlich: Die Beambte halten halten einen solchen Mann / wo sie ihn nur antreffen/ auf der Stelle an/ nehmen ihm alda sein Schwerd und Messer ab/ und lassen ihn seinen Hut und Wammst ablegen/ und also muß er da sitzen bleiben/ nebst denen/ so ihn verwahren/ biß er seine Strafe erlegt. Und wenn er solche Zahlung verzögert/ legt man ihm ferner einen grossen Stein auf den Rücken/ und muß er in solchen Stand verbleiben/ biß er bezahlet: Thut er es nicht/ so beladen sie ihn mit noch mehr Steinen/ biß er endlich fernere Marter zu verhüten/ sich beqvemet. Sie haben auch noch einen andern Weg den Abtrag der auferlegten Geld-Straffen zu erpressen. Sie nehmen einige Zweige von Dornen und ziehen sie demselbigen Manne zwischen den blossen Schenckeln durch / biß daß er zahlet. Wenn aber einer dennoch halsstarrig bleibet/ legen sie ihn in Ketten und Banden.
Robert. Knox in der Ceylanischen Reisebeschreibung/ lib. 3. c. 9. pag. 220.
XLVIII. Der jenige Caciqva oder Fürst in Peru, welcher seinen Unterthanen ohn Bewilligung des Jugae getödtet/ muste zur Straffe einen grossen Stein/ auf den Schultern tragen: welches man für eine grosse Schande hielte. Begieng er dergleichen That hernach/ im Fall nicht eine sonderbare hohe Fürbitte ihn errettete/ wurde er seines Standes dennoch entsetzet.
Erasmus Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 2. pag. 397.
XLIX. Von den Zauber-Steinen/ welche die Araber dem jenigen/ wieder welchen sie eine Feindschafft gehabt/ auf den Acker oder andere Feld-Güter gesetzet / drüber der Eigenthums-Herr/ oder wer sonst dieselbe gebauet/ eines
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