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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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Gottefrid. in der Hist. Chronic. part. 5. pag. 485

XVIII. Der König in Persien Schach Sefi hat grausam tyrannisiret, deswegen ihm auch Gifft beygebracht worden/ so doch nur eine Monatliche Kranckheit operiter. Nach dem aber eine Magd im Frauenzimmer/ so sich mit einer andern verunwilliget / vorbrachte als wenn der Gifft aus dem Frauenzimmer herkommen wäre/ durch Anstifftung seiner Muhmen Isachan, hat drauf der König in der Nacht eine lange Grube in den Garten machen und viertzig Personen aus dem Frauenzimer an Weibern und Mägden lebendig begraben lassen. Seine leibliche Mutter soll auch mit drunter gewesen syn.

Olear. P. R. part. 2. pag. 444. ed. vet.

XIX. Ein geitziger Priester in Meyland überthurte die Leute sehr bey Berdigung der Todten. Nun begab sichs/ daß der Hertzog im Vorbeyreithen ein Weib für der Hausthür stehen sahe/ welches die Hände wand/ heulte und schrie. Er ließ fragen umb die Ursache. Nach dem er nun erfuhr ihr Mann sey gestorben/ und wolte ihn der Pater nicht eher begraben lassen/ sie erlegte denn eine wichtige Summe Geldes/ und ob sie gleich ihr Häusgen deshalber gerne verstisse/ ja es bereit feil gebothen/ wolte es doch niemand kauffen: inmittelst müste der Cörper/ wie ein ander Aaß für ihren Augen verwesen/ und könte niemand wegen üblen Geruchs schier mehr bleiben/ sc. Der Hertzog als ohne dem ein ernsthaffter Herr schickte gleich drauf zum Pater und ließ Befehl thun die Leiche ehrlich zu begraben/ er wolte alles richtig machen und ihn auch absonderlich lohnen.

Der Pater wurd froh/ stellete eine volckreiche Begängniß an/ ließ alle Glocken läuten und verhoffte grosse Gnade dadurch zu erlangen. Der Hertzog nebst seinen Hoffleuten gienn persönlich mit und fehlete an Ceremonien nichts. Zuvor aber ließ gemelter Hertzog dem Todtengräber sagen/ er solle das Grab weit und tief machen/ welches auch geschahe. Wie nun alles verrichtet und die Exeqvien vollbracht/ schalt der Hertzog den geitzigen Pfaffen/ wegen Ubersetzung der armen Leute die Haut voll/ und ließ ihn lebendig sammt den Todten begraben / halff nichts/ ob er schon versprach/ die Wittbe so lange er lebte zu ernehren / ja so bald er nur mit Erden zugedeckt/ ordnete der Hertzog an/ daß alle seine Verlassenschafft in continenti ihr eingeräumet werden muste.

Wer ein recht Geistlich Hertze führet/

Bey dem man keine Geldsucht spüret.

Gottefrid. in der Hist. Chronic. part. 5. pag. 485

XVIII. Der König in Persien Schach Sefi hat grausam tyrannisiret, deswegen ihm auch Gifft beygebracht worden/ so doch nur eine Monatliche Kranckheit operiter. Nach dem aber eine Magd im Frauenzimmer/ so sich mit einer andern verunwilliget / vorbrachte als wenn der Gifft aus dem Frauenzimmer herkommen wäre/ durch Anstifftung seiner Muhmen Isachan, hat drauf der König in der Nacht eine lange Grube in den Garten machen und viertzig Personen aus dem Frauenzimer an Weibern und Mägden lebendig begraben lassen. Seine leibliche Mutter soll auch mit drunter gewesen syn.

Olear. P. R. part. 2. pag. 444. ed. vet.

XIX. Ein geitziger Priester in Meyland überthurte die Leute sehr bey Berdigung der Todten. Nun begab sichs/ daß der Hertzog im Vorbeyreithen ein Weib für der Hausthür stehen sahe/ welches die Hände wand/ heulte und schrie. Er ließ fragen umb die Ursache. Nach dem er nun erfuhr ihr Mann sey gestorben/ und wolte ihn der Pater nicht eher begraben lassen/ sie erlegte denn eine wichtige Summe Geldes/ und ob sie gleich ihr Häusgen deshalber gerne verstisse/ ja es bereit feil gebothen/ wolte es doch niemand kauffen: inmittelst müste der Cörper/ wie ein ander Aaß für ihren Augen verwesen/ und könte niemand wegen üblen Geruchs schier mehr bleiben/ sc. Der Hertzog als ohne dem ein ernsthaffter Herr schickte gleich drauf zum Pater und ließ Befehl thun die Leiche ehrlich zu begraben/ er wolte alles richtig machen und ihn auch absonderlich lohnen.

Der Pater wurd froh/ stellete eine volckreiche Begängniß an/ ließ alle Glocken läuten und verhoffte grosse Gnade dadurch zu erlangen. Der Hertzog nebst seinen Hoffleuten gienn persönlich mit und fehlete an Ceremonien nichts. Zuvor aber ließ gemelter Hertzog dem Todtengräber sagen/ er solle das Grab weit und tief machen/ welches auch geschahe. Wie nun alles verrichtet und die Exeqvien vollbracht/ schalt der Hertzog den geitzigen Pfaffen/ wegen Ubersetzung der armen Leute die Haut voll/ und ließ ihn lebendig sammt den Todten begraben / halff nichts/ ob er schon versprach/ die Wittbe so lange er lebte zu ernehren / ja so bald er nur mit Erden zugedeckt/ ordnete der Hertzog an/ daß alle seine Verlassenschafft in continenti ihr eingeräumet werden muste.

Wer ein recht Geistlich Hertze führet/

Bey dem man keine Geldsucht spüret.

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        <p>Gottefrid. in der Hist. Chronic. part. 5. pag. 485</p>
        <p>XVIII. Der König in Persien Schach Sefi hat grausam tyrannisiret, deswegen ihm                      auch Gifft beygebracht worden/ so doch nur eine Monatliche Kranckheit operiter.                      Nach dem aber eine Magd im Frauenzimmer/ so sich mit einer andern verunwilliget                     / vorbrachte als wenn der Gifft aus dem Frauenzimmer herkommen wäre/ durch                      Anstifftung seiner Muhmen Isachan, hat drauf der König in der Nacht eine lange                      Grube in den Garten machen und viertzig Personen aus dem Frauenzimer an Weibern                      und Mägden lebendig begraben lassen. Seine leibliche Mutter soll auch mit                      drunter gewesen syn.</p>
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        <p>XIX. Ein geitziger Priester in Meyland überthurte die Leute sehr bey Berdigung                      der Todten. Nun begab sichs/ daß der Hertzog im Vorbeyreithen ein Weib für der                      Hausthür stehen sahe/ welches die Hände wand/ heulte und schrie. Er ließ                      fragen umb die Ursache. Nach dem er nun erfuhr ihr Mann sey gestorben/ und                      wolte ihn der Pater nicht eher begraben lassen/ sie erlegte denn eine wichtige                      Summe Geldes/ und ob sie gleich ihr Häusgen deshalber gerne verstisse/ ja es                      bereit feil gebothen/ wolte es doch niemand kauffen: inmittelst müste der                      Cörper/ wie ein ander Aaß für ihren Augen verwesen/ und könte niemand wegen                      üblen Geruchs schier mehr bleiben/ sc. Der Hertzog als ohne dem ein                      ernsthaffter Herr schickte gleich drauf zum Pater und ließ Befehl thun die                      Leiche ehrlich zu begraben/ er wolte alles richtig machen und ihn auch                      absonderlich lohnen.</p>
        <p>Der Pater wurd froh/ stellete eine volckreiche Begängniß an/ ließ alle Glocken                      läuten und verhoffte grosse Gnade dadurch zu erlangen. Der Hertzog nebst seinen                      Hoffleuten gienn persönlich mit und fehlete an Ceremonien nichts. Zuvor aber                      ließ gemelter Hertzog dem Todtengräber sagen/ er solle das Grab weit und tief                      machen/ welches auch geschahe. Wie nun alles verrichtet und die Exeqvien                      vollbracht/ schalt der Hertzog den geitzigen Pfaffen/ wegen Ubersetzung der                      armen Leute die Haut voll/ und ließ ihn lebendig sammt den Todten begraben /                      halff nichts/ ob er schon versprach/ die Wittbe so lange er lebte zu ernehren                     / ja so bald er nur mit Erden zugedeckt/ ordnete der Hertzog an/ daß alle                      seine Verlassenschafft in continenti ihr eingeräumet werden muste.</p>
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[423/0433] Gottefrid. in der Hist. Chronic. part. 5. pag. 485 XVIII. Der König in Persien Schach Sefi hat grausam tyrannisiret, deswegen ihm auch Gifft beygebracht worden/ so doch nur eine Monatliche Kranckheit operiter. Nach dem aber eine Magd im Frauenzimmer/ so sich mit einer andern verunwilliget / vorbrachte als wenn der Gifft aus dem Frauenzimmer herkommen wäre/ durch Anstifftung seiner Muhmen Isachan, hat drauf der König in der Nacht eine lange Grube in den Garten machen und viertzig Personen aus dem Frauenzimer an Weibern und Mägden lebendig begraben lassen. Seine leibliche Mutter soll auch mit drunter gewesen syn. Olear. P. R. part. 2. pag. 444. ed. vet. XIX. Ein geitziger Priester in Meyland überthurte die Leute sehr bey Berdigung der Todten. Nun begab sichs/ daß der Hertzog im Vorbeyreithen ein Weib für der Hausthür stehen sahe/ welches die Hände wand/ heulte und schrie. Er ließ fragen umb die Ursache. Nach dem er nun erfuhr ihr Mann sey gestorben/ und wolte ihn der Pater nicht eher begraben lassen/ sie erlegte denn eine wichtige Summe Geldes/ und ob sie gleich ihr Häusgen deshalber gerne verstisse/ ja es bereit feil gebothen/ wolte es doch niemand kauffen: inmittelst müste der Cörper/ wie ein ander Aaß für ihren Augen verwesen/ und könte niemand wegen üblen Geruchs schier mehr bleiben/ sc. Der Hertzog als ohne dem ein ernsthaffter Herr schickte gleich drauf zum Pater und ließ Befehl thun die Leiche ehrlich zu begraben/ er wolte alles richtig machen und ihn auch absonderlich lohnen. Der Pater wurd froh/ stellete eine volckreiche Begängniß an/ ließ alle Glocken läuten und verhoffte grosse Gnade dadurch zu erlangen. Der Hertzog nebst seinen Hoffleuten gienn persönlich mit und fehlete an Ceremonien nichts. Zuvor aber ließ gemelter Hertzog dem Todtengräber sagen/ er solle das Grab weit und tief machen/ welches auch geschahe. Wie nun alles verrichtet und die Exeqvien vollbracht/ schalt der Hertzog den geitzigen Pfaffen/ wegen Ubersetzung der armen Leute die Haut voll/ und ließ ihn lebendig sammt den Todten begraben / halff nichts/ ob er schon versprach/ die Wittbe so lange er lebte zu ernehren / ja so bald er nur mit Erden zugedeckt/ ordnete der Hertzog an/ daß alle seine Verlassenschafft in continenti ihr eingeräumet werden muste. Wer ein recht Geistlich Hertze führet/ Bey dem man keine Geldsucht spüret.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 423. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/433>, abgerufen am 24.11.2024.