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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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ne untern Schein falscher Freundschafft hinrichten lassen/ so gar daß auch der Nilus von ihren Blut gantz roth worden.

XV. Doch hat auch hernach dieses/ was sonsten die Heyden geglaubt/ Diis curoe, esse ultionem, bey ihm eingetroffen/ denn als er seinem Groß Hoffmeister Macrino auch das Licht ausblasen lassen wolte/ ist dieser ihm zuvor kommen / und hat mit 2. Rottmeistern gehandelt dem Kayser vom Brodte zu helffen/ welches auch gantz glücklich vollzogen worden: Denn als der Kayser bey der Stadt Haran über eine Seite gieng s. v. seine Nothdurfft zu verrichten/ folgeten ihm diese 2. nach/ und schlugen ihn über solcher saubern Arbeit zu tode/ so geschehen den 8. April Anno 217. als er 6. Jahr 2. Monat und 5. Tage dem Römischen Reich beschwerlich gewesen war/ und ist hernach dieser Macrinus, der ihn erwürgen lassen/ sein Successor worden.

Wie solches Dio und Xiphilinus weitläufftig beschrieben.

XVI. Der Orientalische Kayser Zeno hat nichts denckwürdiges verrichtet/ sondern ergab sich nur den Wollüsten und Sauffen/ drumb er auch Anno 491. ein schlechtes und jämmerliches Ende nahm/ wovon man doch zweyerley Meynungen findet.

Etliche sagen/ er sey mit der schweren Noth behafftet gewesen/ und/ an derselben offte für tod darnieder gelegen. Und da er auf eine Zeit lange in Ohnmacht lag/ habe man ihn viel zu bald hinaus in sein Grab getragen/ und also lebendig drein geleget.

Andere geben vor/ seine Gemahlin Ariadne habe ein groß Mißfallen an seiner Völlerey gehabt/ und da er sich einsmahls dermassen überladen/ daß zwischen ihm und einen Todten kein Unterscheid/ habe die Ariadne ihn in sein Königlich Grab legen/ und mit einen grossen Stein zudecken lassen. Und ob er wol/ nach dem er wieder zu sich selber kommen/ jämmerlich gebrüllet und geheulet/ hat ihm doch niemand zu Hülffe kommen dürffen/ denn die Gemahlin gerne dieses Seufers los gewesen/ welches draus abzunehmen/ daß sie am viertzigsten Tag nach des Kaysers Tod ihren Secretarium Anastasium zum Gemahl genommen/ welchen sie auch zugleich zu in Kayserthum erhoben.

Zonar. tom. 3. Cedren. pag. 291.

XVII. Anno 955. als die Ungarn abermahl in Bayern einfielen/ hat Kayser Otto der erste ihnen eine Schlacht geliefert und das Feld behalten. Weil nun die Soldaten des Metzelns müde wahren/ haben sie etliche hundert lebendig begraben.

ne untern Schein falscher Freundschafft hinrichten lassen/ so gar daß auch der Nilus von ihren Blut gantz roth worden.

XV. Doch hat auch hernach dieses/ was sonsten die Heyden geglaubt/ Diis curoe, esse ultionem, bey ihm eingetroffen/ denn als er seinem Groß Hoffmeister Macrino auch das Licht ausblasen lassen wolte/ ist dieser ihm zuvor kommen / und hat mit 2. Rottmeistern gehandelt dem Kayser vom Brodte zu helffen/ welches auch gantz glücklich vollzogen worden: Denn als der Kayser bey der Stadt Haran über eine Seite gieng s. v. seine Nothdurfft zu verrichten/ folgeten ihm diese 2. nach/ und schlugen ihn über solcher saubern Arbeit zu tode/ so geschehen den 8. April Anno 217. als er 6. Jahr 2. Monat und 5. Tage dem Römischen Reich beschwerlich gewesen war/ und ist hernach dieser Macrinus, der ihn erwürgen lassen/ sein Successor worden.

Wie solches Dio und Xiphilinus weitläufftig beschrieben.

XVI. Der Orientalische Kayser Zeno hat nichts denckwürdiges verrichtet/ sondern ergab sich nur den Wollüsten und Sauffen/ drumb er auch Anno 491. ein schlechtes und jämmerliches Ende nahm/ wovon man doch zweyerley Meynungen findet.

Etliche sagen/ er sey mit der schweren Noth behafftet gewesen/ und/ an derselben offte für tod darnieder gelegen. Und da er auf eine Zeit lange in Ohnmacht lag/ habe man ihn viel zu bald hinaus in sein Grab getragen/ und also lebendig drein geleget.

Andere geben vor/ seine Gemahlin Ariadne habe ein groß Mißfallen an seiner Völlerey gehabt/ und da er sich einsmahls dermassen überladen/ daß zwischen ihm und einen Todten kein Unterscheid/ habe die Ariadne ihn in sein Königlich Grab legen/ und mit einen grossen Stein zudecken lassen. Und ob er wol/ nach dem er wieder zu sich selber kommen/ jämmerlich gebrüllet und geheulet/ hat ihm doch niemand zu Hülffe kommen dürffen/ denn die Gemahlin gerne dieses Seufers los gewesen/ welches draus abzunehmen/ daß sie am viertzigsten Tag nach des Kaysers Tod ihren Secretarium Anastasium zum Gemahl genommen/ welchen sie auch zugleich zu in Kayserthum erhoben.

Zonar. tom. 3. Cedren. pag. 291.

XVII. Anno 955. als die Ungarn abermahl in Bayern einfielen/ hat Kayser Otto der erste ihnen eine Schlacht geliefert und das Feld behalten. Weil nun die Soldaten des Metzelns müde wahren/ haben sie etliche hundert lebendig begraben.

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[422/0432] ne untern Schein falscher Freundschafft hinrichten lassen/ so gar daß auch der Nilus von ihren Blut gantz roth worden. XV. Doch hat auch hernach dieses/ was sonsten die Heyden geglaubt/ Diis curoe, esse ultionem, bey ihm eingetroffen/ denn als er seinem Groß Hoffmeister Macrino auch das Licht ausblasen lassen wolte/ ist dieser ihm zuvor kommen / und hat mit 2. Rottmeistern gehandelt dem Kayser vom Brodte zu helffen/ welches auch gantz glücklich vollzogen worden: Denn als der Kayser bey der Stadt Haran über eine Seite gieng s. v. seine Nothdurfft zu verrichten/ folgeten ihm diese 2. nach/ und schlugen ihn über solcher saubern Arbeit zu tode/ so geschehen den 8. April Anno 217. als er 6. Jahr 2. Monat und 5. Tage dem Römischen Reich beschwerlich gewesen war/ und ist hernach dieser Macrinus, der ihn erwürgen lassen/ sein Successor worden. Wie solches Dio und Xiphilinus weitläufftig beschrieben. XVI. Der Orientalische Kayser Zeno hat nichts denckwürdiges verrichtet/ sondern ergab sich nur den Wollüsten und Sauffen/ drumb er auch Anno 491. ein schlechtes und jämmerliches Ende nahm/ wovon man doch zweyerley Meynungen findet. Etliche sagen/ er sey mit der schweren Noth behafftet gewesen/ und/ an derselben offte für tod darnieder gelegen. Und da er auf eine Zeit lange in Ohnmacht lag/ habe man ihn viel zu bald hinaus in sein Grab getragen/ und also lebendig drein geleget. Andere geben vor/ seine Gemahlin Ariadne habe ein groß Mißfallen an seiner Völlerey gehabt/ und da er sich einsmahls dermassen überladen/ daß zwischen ihm und einen Todten kein Unterscheid/ habe die Ariadne ihn in sein Königlich Grab legen/ und mit einen grossen Stein zudecken lassen. Und ob er wol/ nach dem er wieder zu sich selber kommen/ jämmerlich gebrüllet und geheulet/ hat ihm doch niemand zu Hülffe kommen dürffen/ denn die Gemahlin gerne dieses Seufers los gewesen/ welches draus abzunehmen/ daß sie am viertzigsten Tag nach des Kaysers Tod ihren Secretarium Anastasium zum Gemahl genommen/ welchen sie auch zugleich zu in Kayserthum erhoben. Zonar. tom. 3. Cedren. pag. 291. XVII. Anno 955. als die Ungarn abermahl in Bayern einfielen/ hat Kayser Otto der erste ihnen eine Schlacht geliefert und das Feld behalten. Weil nun die Soldaten des Metzelns müde wahren/ haben sie etliche hundert lebendig begraben.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 422. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/432>, abgerufen am 24.11.2024.