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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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ich bitte dich/ bin ich rein und unschuldig/ so stehe mir bey/ daß ich dieses Sieb voll Wasser zum Tempel trage / welches auch geschahe. Dargegen ist eine andere Jungfer Urbinia, so sich schänden lassen/ mit Ruthen geschlagen/ durch die Stadt geführet/ und zu letzt auch lebendig begraben worden.

Münster d. loco.

VIII. Anno Mundi 617. ist eine Vestalische Jungfer mit Nahmen Minucia zu Rom lebendig begraben worden/ aus dieser Ursache/ sie hatte sich eine Zeitlang viel sauberer und zierlicher in Kleidung getragen als einer Nonnen gebühret / und offter in Spiegel geguckt/ als ihren Gottesdienst abgewartet/ daher sie in der Argwohn kommen/ sie wäre nicht keusch geblieben/ welches sich auch/ nach fleißiger Erkundigung also befunden.

Livius lib. 3. c. 15. ibiqve Gronovius in Not. p. 696. Edict. Elzevir. d. A. 1679.

IX. Im Jahr der Welt drey tausend siebenhundert und etliche dreyßig als die Römer unterschiedliche mahl von Hannibale, der Carthaginenser General, geschlagen worden/ haben sich 2. Vestalische Jungfern schwängern lassen/ eine hat sich für Furcht selbst erhenckt/ die andere aber ist lebendig begraben/ und der Geselle/ so die That verübt/ ist mit Ruthen so lange gestrichen worden/ bis er gestorben.

Livius lib. 22. c. 57.

X. Oppia gleichfals eine Vestalische Jungfer ließ sich schwängern/ und ward Anno Mundi 1464. lebendig begraben.

Liv. lib. 2. c. 42.

XI. Cambyses König in Persien ließ zwölff vornehme Persianische Herrn gefänglich einziehen/ und umb einer liederliche Ursache Willen/ lebendig begraben/ mit den Köpfen untersich gekehret.

XII. Käyser Bassianus Caracalla ließ 4. Vestalische Nonnen lebendig begraben / ihnen Schuld gebende/ daß sie Unzucht getrieben/ daran er ihnen doch/ wie die Scribenten melden/ unrecht und es blos aus verteufelter Bosheit und Rache gethan/ weil sie ihm nicht zu Willen seyn wollen.

Dio. lib. 77.

XIII. Hierbey können wir nicht unerinnert lassen/ was sonsten von ihm bekandt / daß er mehrmahl mit seiner eigenen Mutter Jocasta Blutschande getrieben.

XIV. Hierzu kam noch seine unmenschliche Grausamkeit indem er zu Alexandria und an andern Orten viele tausend Bürger/ und deren Söh-

ich bitte dich/ bin ich rein und unschuldig/ so stehe mir bey/ daß ich dieses Sieb voll Wasser zum Tempel trage / welches auch geschahe. Dargegen ist eine andere Jungfer Urbinia, so sich schänden lassen/ mit Ruthen geschlagen/ durch die Stadt geführet/ und zu letzt auch lebendig begraben worden.

Münster d. loco.

VIII. Anno Mundi 617. ist eine Vestalische Jungfer mit Nahmen Minucia zu Rom lebendig begraben worden/ aus dieser Ursache/ sie hatte sich eine Zeitlang viel sauberer und zierlicher in Kleidung getragen als einer Nonnen gebühret / und offter in Spiegel geguckt/ als ihren Gottesdienst abgewartet/ daher sie in der Argwohn kommen/ sie wäre nicht keusch geblieben/ welches sich auch/ nach fleißiger Erkundigung also befunden.

Livius lib. 3. c. 15. ibiqve Gronovius in Not. p. 696. Edict. Elzevir. d. A. 1679.

IX. Im Jahr der Welt drey tausend siebenhundert und etliche dreyßig als die Römer unterschiedliche mahl von Hannibale, der Carthaginenser General, geschlagen worden/ haben sich 2. Vestalische Jungfern schwängern lassen/ eine hat sich für Furcht selbst erhenckt/ die andere aber ist lebendig begraben/ und der Geselle/ so die That verübt/ ist mit Ruthen so lange gestrichen worden/ bis er gestorben.

Livius lib. 22. c. 57.

X. Oppia gleichfals eine Vestalische Jungfer ließ sich schwängern/ und ward Anno Mundi 1464. lebendig begraben.

Liv. lib. 2. c. 42.

XI. Cambyses König in Persien ließ zwölff vornehme Persianische Herrn gefänglich einziehen/ und umb einer liederliche Ursache Willen/ lebendig begraben/ mit den Köpfen untersich gekehret.

XII. Käyser Bassianus Caracalla ließ 4. Vestalische Nonnen lebendig begraben / ihnen Schuld gebende/ daß sie Unzucht getrieben/ daran er ihnen doch/ wie die Scribenten melden/ unrecht und es blos aus verteufelter Bosheit und Rache gethan/ weil sie ihm nicht zu Willen seyn wollen.

Dio. lib. 77.

XIII. Hierbey können wir nicht unerinnert lassen/ was sonsten von ihm bekandt / daß er mehrmahl mit seiner eigenen Mutter Jocasta Blutschande getrieben.

XIV. Hierzu kam noch seine unmenschliche Grausamkeit indem er zu Alexandria und an andern Orten viele tausend Bürger/ und deren Söh-

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[421/0431] ich bitte dich/ bin ich rein und unschuldig/ so stehe mir bey/ daß ich dieses Sieb voll Wasser zum Tempel trage / welches auch geschahe. Dargegen ist eine andere Jungfer Urbinia, so sich schänden lassen/ mit Ruthen geschlagen/ durch die Stadt geführet/ und zu letzt auch lebendig begraben worden. Münster d. loco. VIII. Anno Mundi 617. ist eine Vestalische Jungfer mit Nahmen Minucia zu Rom lebendig begraben worden/ aus dieser Ursache/ sie hatte sich eine Zeitlang viel sauberer und zierlicher in Kleidung getragen als einer Nonnen gebühret / und offter in Spiegel geguckt/ als ihren Gottesdienst abgewartet/ daher sie in der Argwohn kommen/ sie wäre nicht keusch geblieben/ welches sich auch/ nach fleißiger Erkundigung also befunden. Livius lib. 3. c. 15. ibiqve Gronovius in Not. p. 696. Edict. Elzevir. d. A. 1679. IX. Im Jahr der Welt drey tausend siebenhundert und etliche dreyßig als die Römer unterschiedliche mahl von Hannibale, der Carthaginenser General, geschlagen worden/ haben sich 2. Vestalische Jungfern schwängern lassen/ eine hat sich für Furcht selbst erhenckt/ die andere aber ist lebendig begraben/ und der Geselle/ so die That verübt/ ist mit Ruthen so lange gestrichen worden/ bis er gestorben. Livius lib. 22. c. 57. X. Oppia gleichfals eine Vestalische Jungfer ließ sich schwängern/ und ward Anno Mundi 1464. lebendig begraben. Liv. lib. 2. c. 42. XI. Cambyses König in Persien ließ zwölff vornehme Persianische Herrn gefänglich einziehen/ und umb einer liederliche Ursache Willen/ lebendig begraben/ mit den Köpfen untersich gekehret. XII. Käyser Bassianus Caracalla ließ 4. Vestalische Nonnen lebendig begraben / ihnen Schuld gebende/ daß sie Unzucht getrieben/ daran er ihnen doch/ wie die Scribenten melden/ unrecht und es blos aus verteufelter Bosheit und Rache gethan/ weil sie ihm nicht zu Willen seyn wollen. Dio. lib. 77. XIII. Hierbey können wir nicht unerinnert lassen/ was sonsten von ihm bekandt / daß er mehrmahl mit seiner eigenen Mutter Jocasta Blutschande getrieben. XIV. Hierzu kam noch seine unmenschliche Grausamkeit indem er zu Alexandria und an andern Orten viele tausend Bürger/ und deren Söh-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 421. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/431>, abgerufen am 24.11.2024.