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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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LXIII. Nicht lange hernach starb Kayser Conrad zu Bamberg den 15. Feb. 1152. und waren ihrer viel/ die ohne Scheu sagten/ ihm wäre mit Gisst vergeben worden / und zwar durch Italiänische Medicos, welche König Rogerius in Sicilien und Apulien dem Kayser zugeschickt hatte.

Gottef. pag. 537.

LXIV. Als Kayser Fridericus Barbarossa Pabst Lucio den III. auf Bitte/ wieder die Bürger zu Rom ein Krieges-Heer zu Hülffe nebst seinen Cantzlar schickte/ so den Römern grossen Schaden zufügten/ haben diese die Brunnen vergifftet/ daß / ehe man dieses Schelmstück gemercket/ über tausend Teutsche Knechte nebst den Cantzlar selber dran sturben/ drumb die andern abzogen.

Idem pag. 553.

LXV. Manfredus ein Bastard Hertzog zu Tarento im Königreich Neapolis ließ seinen Stieff-Bruder König Conraden Friderici II. des Römischen Kaysers Sohn mit Gifft hinrichten/ der gestalt/ daß der König ein Clystier gebrauchen möchte/ eine ansehnliche Summa Geldes versprach/ wenn er ihn vergebe/ also brachte der Medicus Gifft ins Clystier/ daß er starb auf den Himmelfarts-Abend im Jahr 1254. und ist zu Neapolis begraben worden.

Gottefrid. pag. 577.

LXVI. Im Jahr 1250. als Kayser Friederich der Andere in einem Schloß in Apulia Florentina oder Florenzola genannt/ sich aufhielt/ befand er sich den 13. Decembris übel/ und hatte alsobald den Argwohn ihme wäre Gifft beygebracht worden. Und ob wohl ihme die Medici in etwas halffen/ starb er doch den 16. Tag desselben Monats. Etliche schreiben sein Bastard Sohn Manfrid, den er zum Hertzog zu Tarent gemacht/ damit er doch nicht wohl zu frieden war/ habe ihn mit einen Küssen/ so er ihm auf den Mund gehalten/ ersticket.

Idem p. 576.

LXVII. Anno 1288. sind die Tartarn in Monat December/ da die Wasser überfrohren / mit grausamer Macht in Polen gefallen/ alle Menschen erschlagen/ und allein die jungen Töchter zu ihrer Unzucht übrig behalten/ deren über die 12000. gewesen. Zu ihren Abzug haben sie auch die Wasser und Brunnen vergifftet/ daß also dieselbe Lande/ sonderlich an den Grentzen/ etliche Jahr wüst und ungebauet blieben.

Idem. pag. 600.

LXIII. Nicht lange hernach starb Kayser Conrad zu Bamberg den 15. Feb. 1152. und waren ihrer viel/ die ohne Scheu sagten/ ihm wäre mit Gisst vergeben worden / und zwar durch Italiänische Medicos, welche König Rogerius in Sicilien und Apulien dem Kayser zugeschickt hatte.

Gottef. pag. 537.

LXIV. Als Kayser Fridericus Barbarossa Pabst Lucio den III. auf Bitte/ wieder die Bürger zu Rom ein Krieges-Heer zu Hülffe nebst seinen Cantzlar schickte/ so den Römern grossen Schaden zufügten/ haben diese die Brunnen vergifftet/ daß / ehe man dieses Schelmstück gemercket/ über tausend Teutsche Knechte nebst den Cantzlar selber dran sturben/ drumb die andern abzogen.

Idem pag. 553.

LXV. Manfredus ein Bastard Hertzog zu Tarento im Königreich Neapolis ließ seinen Stieff-Bruder König Conraden Friderici II. des Römischen Kaysers Sohn mit Gifft hinrichten/ der gestalt/ daß der König ein Clystier gebrauchen möchte/ eine ansehnliche Summa Geldes versprach/ wenn er ihn vergebe/ also brachte der Medicus Gifft ins Clystier/ daß er starb auf den Himmelfarts-Abend im Jahr 1254. und ist zu Neapolis begraben worden.

Gottefrid. pag. 577.

LXVI. Im Jahr 1250. als Kayser Friederich der Andere in einem Schloß in Apulia Florentina oder Florenzola genannt/ sich aufhielt/ befand er sich den 13. Decembris übel/ und hatte alsobald den Argwohn ihme wäre Gifft beygebracht worden. Und ob wohl ihme die Medici in etwas halffen/ starb er doch den 16. Tag desselben Monats. Etliche schreiben sein Bastard Sohn Manfrid, den er zum Hertzog zu Tarent gemacht/ damit er doch nicht wohl zu frieden war/ habe ihn mit einen Küssen/ so er ihm auf den Mund gehalten/ ersticket.

Idem p. 576.

LXVII. Anno 1288. sind die Tartarn in Monat December/ da die Wasser überfrohren / mit grausamer Macht in Polen gefallen/ alle Menschen erschlagen/ und allein die jungen Töchter zu ihrer Unzucht übrig behalten/ deren über die 12000. gewesen. Zu ihren Abzug haben sie auch die Wasser und Brunnen vergifftet/ daß also dieselbe Lande/ sonderlich an den Grentzen/ etliche Jahr wüst und ungebauet blieben.

Idem. pag. 600.

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        <p>Gottefrid. pag. 577.</p>
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[449/0459] LXIII. Nicht lange hernach starb Kayser Conrad zu Bamberg den 15. Feb. 1152. und waren ihrer viel/ die ohne Scheu sagten/ ihm wäre mit Gisst vergeben worden / und zwar durch Italiänische Medicos, welche König Rogerius in Sicilien und Apulien dem Kayser zugeschickt hatte. Gottef. pag. 537. LXIV. Als Kayser Fridericus Barbarossa Pabst Lucio den III. auf Bitte/ wieder die Bürger zu Rom ein Krieges-Heer zu Hülffe nebst seinen Cantzlar schickte/ so den Römern grossen Schaden zufügten/ haben diese die Brunnen vergifftet/ daß / ehe man dieses Schelmstück gemercket/ über tausend Teutsche Knechte nebst den Cantzlar selber dran sturben/ drumb die andern abzogen. Idem pag. 553. LXV. Manfredus ein Bastard Hertzog zu Tarento im Königreich Neapolis ließ seinen Stieff-Bruder König Conraden Friderici II. des Römischen Kaysers Sohn mit Gifft hinrichten/ der gestalt/ daß der König ein Clystier gebrauchen möchte/ eine ansehnliche Summa Geldes versprach/ wenn er ihn vergebe/ also brachte der Medicus Gifft ins Clystier/ daß er starb auf den Himmelfarts-Abend im Jahr 1254. und ist zu Neapolis begraben worden. Gottefrid. pag. 577. LXVI. Im Jahr 1250. als Kayser Friederich der Andere in einem Schloß in Apulia Florentina oder Florenzola genannt/ sich aufhielt/ befand er sich den 13. Decembris übel/ und hatte alsobald den Argwohn ihme wäre Gifft beygebracht worden. Und ob wohl ihme die Medici in etwas halffen/ starb er doch den 16. Tag desselben Monats. Etliche schreiben sein Bastard Sohn Manfrid, den er zum Hertzog zu Tarent gemacht/ damit er doch nicht wohl zu frieden war/ habe ihn mit einen Küssen/ so er ihm auf den Mund gehalten/ ersticket. Idem p. 576. LXVII. Anno 1288. sind die Tartarn in Monat December/ da die Wasser überfrohren / mit grausamer Macht in Polen gefallen/ alle Menschen erschlagen/ und allein die jungen Töchter zu ihrer Unzucht übrig behalten/ deren über die 12000. gewesen. Zu ihren Abzug haben sie auch die Wasser und Brunnen vergifftet/ daß also dieselbe Lande/ sonderlich an den Grentzen/ etliche Jahr wüst und ungebauet blieben. Idem. pag. 600.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 449. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/459>, abgerufen am 22.11.2024.