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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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XXII. Richardus der andere Königs Eduardi in Engeland Sohn/ als er noch ein Knabe war/ ist von seinen Unterthanen mit Hunger ertödtet worden/ weil er zur Regierung untüchtig war.

XXIII. Pabst Benedictus IV. ward von Cincio einen Römischen Bürger ins Gefängniß geworffen/ drin er Hungers gestorben/ andere sagen/ er sey stranguliret worden.

XXIV. Dem Pabst Bonifacio VIII. welcher in Feindschafft mit König Philippo in Franckreich stund/ ist es eben also ergangen/ wie ihn der König gefangen bekommen.

Ravisius Textor. in officin. lib. 2. cap. 90.

XXV. Mitten in der Italienischen Stadt Bolognia stehet ein hoher Thurm Asinelle genannt/ der hat 500. höltzerne Stuffen/ oben dran henget ein vier Eckt vergitterter Korb/ darinn man einen Mönch/ so aus der Beicht geschwatzet / gesetzet und Hnngers sterben lassen.

Erasmus Francisci part. 3. Acerr.

XXVI. Ein Ungarischer Edelmann ertapte einen andern bey seinem Weibe in der Cammer im Ehebruch/ den warf er ins Gefängniß und wolte ihn lassen Hungers sterben. Damit er aber desto grössern Hunger ausstehen müste/ ließ er ihm bisweilen ein gebraten Hun vor die Nase legen/ daß der Geruch desselben ihm die Begierde zu essen vermehren möchte.

Als er nun 6. Tage in solcher Matter zugebracht/ hat man am siebenden Tage befunden/ daß er ihm an beyden Armen das Fleisch abgefressen.

Johann Wier. de Jejun. Joh. Müller allegor. Tom. 2. c. 40. § 689. n. 5. pag. 425.

XXVII. Avicenna lib. de Carn. in fin. schreibet/ daß ein Mensch natürlicher Weise bis auf den siebenden Tag den Hunger ausstehen könte/ ehe er stürbe / aber nach der Zeit nehme der Magen keine Speise mehr an/ wie man dessen ein Exempel an König Carln den VII. in Franckreich gehabt/ welcher vor Zorn / Schmertzen und Unmuth in etlichen Tagen weder essen noch trincken wollen. Und als er hernach gerne Speise und Tranck zu sich genommen hätte/ hat er nicht gekont.

XXVIII. Theils haben es nur bis auf fünfe/ andere auf den 9. 11. 12./ auch gar den vierzehendten Tag gebracht/ bis sie dahin gestorben/ wie nach der Länge bey dem Paulo Zachia qvaest.

Medicolegal. lib. 4. cap. 7. per tot. zu lesen

XXIX. Doch kan der Mensch eher und länger Hunger als Durst leiden/ in-

XXII. Richardus der andere Königs Eduardi in Engeland Sohn/ als er noch ein Knabe war/ ist von seinen Unterthanen mit Hunger ertödtet worden/ weil er zur Regierung untüchtig war.

XXIII. Pabst Benedictus IV. ward von Cincio einen Römischen Bürger ins Gefängniß geworffen/ drin er Hungers gestorben/ andere sagen/ er sey stranguliret worden.

XXIV. Dem Pabst Bonifacio VIII. welcher in Feindschafft mit König Philippo in Franckreich stund/ ist es eben also ergangen/ wie ihn der König gefangen bekommen.

Ravisius Textor. in officin. lib. 2. cap. 90.

XXV. Mitten in der Italienischen Stadt Bolognia stehet ein hoher Thurm Asinelle genannt/ der hat 500. höltzerne Stuffen/ oben dran henget ein vier Eckt vergitterter Korb/ darinn man einen Mönch/ so aus der Beicht geschwatzet / gesetzet und Hnngers sterben lassen.

Erasmus Francisci part. 3. Acerr.

XXVI. Ein Ungarischer Edelmann ertapte einen andern bey seinem Weibe in der Cammer im Ehebruch/ den warf er ins Gefängniß und wolte ihn lassen Hungers sterben. Damit er aber desto grössern Hunger ausstehen müste/ ließ er ihm bisweilen ein gebraten Hun vor die Nase legen/ daß der Geruch desselben ihm die Begierde zu essen vermehren möchte.

Als er nun 6. Tage in solcher Matter zugebracht/ hat man am siebenden Tage befunden/ daß er ihm an beyden Armen das Fleisch abgefressen.

Johann Wier. de Jejun. Joh. Müller allegor. Tom. 2. c. 40. § 689. n. 5. pag. 425.

XXVII. Avicenna lib. de Carn. in fin. schreibet/ daß ein Mensch natürlicher Weise bis auf den siebenden Tag den Hunger ausstehen könte/ ehe er stürbe / aber nach der Zeit nehme der Magen keine Speise mehr an/ wie man dessen ein Exempel an König Carln den VII. in Franckreich gehabt/ welcher vor Zorn / Schmertzen und Unmuth in etlichen Tagen weder essen noch trincken wollen. Und als er hernach gerne Speise und Tranck zu sich genommen hätte/ hat er nicht gekont.

XXVIII. Theils haben es nur bis auf fünfe/ andere auf den 9. 11. 12./ auch gar den vierzehendten Tag gebracht/ bis sie dahin gestorben/ wie nach der Länge bey dem Paulo Zachia qvaest.

Medicolegal. lib. 4. cap. 7. per tot. zu lesen

XXIX. Doch kan der Mensch eher und länger Hunger als Durst leiden/ in-

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        <p>XXIV. Dem Pabst Bonifacio VIII. welcher in Feindschafft mit König Philippo in                      Franckreich stund/ ist es eben also ergangen/ wie ihn der König gefangen                      bekommen.</p>
        <p>Ravisius Textor. in officin. lib. 2. cap. 90.</p>
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        <p>Erasmus Francisci part. 3. Acerr.</p>
        <p>XXVI. Ein Ungarischer Edelmann ertapte einen andern bey seinem Weibe in der                      Cammer im Ehebruch/ den warf er ins Gefängniß und wolte ihn lassen Hungers                      sterben. Damit er aber desto grössern Hunger ausstehen müste/ ließ er ihm                      bisweilen ein gebraten Hun vor die Nase legen/ daß der Geruch desselben ihm die                      Begierde zu essen vermehren möchte.</p>
        <p>Als er nun 6. Tage in solcher Matter zugebracht/ hat man am siebenden Tage                      befunden/ daß er ihm an beyden Armen das Fleisch abgefressen.</p>
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[456/0466] XXII. Richardus der andere Königs Eduardi in Engeland Sohn/ als er noch ein Knabe war/ ist von seinen Unterthanen mit Hunger ertödtet worden/ weil er zur Regierung untüchtig war. XXIII. Pabst Benedictus IV. ward von Cincio einen Römischen Bürger ins Gefängniß geworffen/ drin er Hungers gestorben/ andere sagen/ er sey stranguliret worden. XXIV. Dem Pabst Bonifacio VIII. welcher in Feindschafft mit König Philippo in Franckreich stund/ ist es eben also ergangen/ wie ihn der König gefangen bekommen. Ravisius Textor. in officin. lib. 2. cap. 90. XXV. Mitten in der Italienischen Stadt Bolognia stehet ein hoher Thurm Asinelle genannt/ der hat 500. höltzerne Stuffen/ oben dran henget ein vier Eckt vergitterter Korb/ darinn man einen Mönch/ so aus der Beicht geschwatzet / gesetzet und Hnngers sterben lassen. Erasmus Francisci part. 3. Acerr. XXVI. Ein Ungarischer Edelmann ertapte einen andern bey seinem Weibe in der Cammer im Ehebruch/ den warf er ins Gefängniß und wolte ihn lassen Hungers sterben. Damit er aber desto grössern Hunger ausstehen müste/ ließ er ihm bisweilen ein gebraten Hun vor die Nase legen/ daß der Geruch desselben ihm die Begierde zu essen vermehren möchte. Als er nun 6. Tage in solcher Matter zugebracht/ hat man am siebenden Tage befunden/ daß er ihm an beyden Armen das Fleisch abgefressen. Johann Wier. de Jejun. Joh. Müller allegor. Tom. 2. c. 40. § 689. n. 5. pag. 425. XXVII. Avicenna lib. de Carn. in fin. schreibet/ daß ein Mensch natürlicher Weise bis auf den siebenden Tag den Hunger ausstehen könte/ ehe er stürbe / aber nach der Zeit nehme der Magen keine Speise mehr an/ wie man dessen ein Exempel an König Carln den VII. in Franckreich gehabt/ welcher vor Zorn / Schmertzen und Unmuth in etlichen Tagen weder essen noch trincken wollen. Und als er hernach gerne Speise und Tranck zu sich genommen hätte/ hat er nicht gekont. XXVIII. Theils haben es nur bis auf fünfe/ andere auf den 9. 11. 12./ auch gar den vierzehendten Tag gebracht/ bis sie dahin gestorben/ wie nach der Länge bey dem Paulo Zachia qvaest. Medicolegal. lib. 4. cap. 7. per tot. zu lesen XXIX. Doch kan der Mensch eher und länger Hunger als Durst leiden/ in-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 456. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/466>, abgerufen am 22.11.2024.