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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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Wie Kayser Hadrianus gethan/ der allezeit sein gejagtes Wildpret mit seinen Freunden/ Bekannten und lieben Getreuen getheilet.

AElius Spartianus in ipsius vita.

Item die alte Chur- und Fürsten zu Sachsen.

Desgleichen Hertzog Wilhelm zu Braunschweig/ Hertzog Erichs und Hertzog Heinrichs Herr Vater/ welche bey ihren Jagdten die nähest angelegene Städte und Dörffer bedacht/ und ein oder mehr Stücke dahin gesandt/ unter die Gemeinde / und sonderlich die zu vertheilen/ denen das Wildpret an den Früchten oder in den Wiesen Schaden gethan.

Spangenberg d. tr. §. 11. & 12. pag. 16. & 17.

LV. Sie lassen auch mit den Jagen die rechte Zeit halten/ damit weder die Sonn- oder Festtage dadurch entheiliget/ noch auch die Unterthanen von den GOttes-Dienst abgehalten/ viel weniger die Bestell- und Erndte-Zeit verhindert / Mißwachs oder ander Schaden an den Früchten davon entstehe/ und die selber an ihren Gefällen grossen Abgang leiden/ sondern der Bauersmann das Land begatten / und was GOtt im Felde und auf den Wiesen bescheret/ trocken einbringen könne.

LVI. Ferner verstatten sie daß die arme Leute in der Wildbahn und auf den Wald-Dörfern/ das Wildpret durch Scheufel/ Trommeln/ Klappern und kleine bellende Hunde/ die doch beknüttelt seyn müssen/ von ihren vestelten Arckern und Wiesen wegscheuen dürffen.

Bocer. de Regal. c. 1. n. 70.

LVII. Wiewohl das Letztere die Jäger nicht gerne eingehen wollen/ und wenn es schon die Herren zulassen/ so viel nur immer müglich/ abwehren/ als die mannichmahl einen Hirsch oder Thier mehr aestimiren als aller Bauren Aecker.

Vid. D. Cancellar. Fritsch de Peccat. Princip. concl. 36. §. 2. & de peccat. Venatorum concl. 4. & 9. in fin.

LVIII. Darwieder aber D. Luther tom. 11. Witeb. sup. c. 25. Genes. sehr. nachdencklich also schreibet:

Unsere Fürsten sündigen nicht allein damit/ daß sie ihrem Ambt nicht genung thun / und sich der armen Unterthanen nicht annehmen/ sondern sündigen auch gantz schwerlich/ daß sie mit ihren vielen unmüßigen Jagden die arme Leute beschweren / den armen Bauren und Ackerleuten die Früchte verderben/ machen ihnen den Acker gantz wüste/ und man muß keinerley Weise das Wild aus den Gärten oder Aeckern wegtreiben/ sondern es muß

Wie Kayser Hadrianus gethan/ der allezeit sein gejagtes Wildpret mit seinen Freunden/ Bekannten und lieben Getreuen getheilet.

AElius Spartianus in ipsius vita.

Item die alte Chur- und Fürsten zu Sachsen.

Desgleichen Hertzog Wilhelm zu Braunschweig/ Hertzog Erichs und Hertzog Heinrichs Herr Vater/ welche bey ihren Jagdten die nähest angelegene Städte und Dörffer bedacht/ und ein oder mehr Stücke dahin gesandt/ unter die Gemeinde / und sonderlich die zu vertheilen/ denen das Wildpret an den Früchten oder in den Wiesen Schaden gethan.

Spangenberg d. tr. §. 11. & 12. pag. 16. & 17.

LV. Sie lassen auch mit den Jagen die rechte Zeit halten/ damit weder die Sonn- oder Festtage dadurch entheiliget/ noch auch die Unterthanen von den GOttes-Dienst abgehalten/ viel weniger die Bestell- und Erndte-Zeit verhindert / Mißwachs oder ander Schaden an den Früchten davon entstehe/ und die selber an ihren Gefällen grossen Abgang leiden/ sondern der Bauersmann das Land begatten / und was GOtt im Felde und auf den Wiesen bescheret/ trocken einbringen könne.

LVI. Ferner verstatten sie daß die arme Leute in der Wildbahn und auf den Wald-Dörfern/ das Wildpret durch Scheufel/ Trommeln/ Klappern und kleine bellende Hunde/ die doch beknüttelt seyn müssen/ von ihren vestelten Arckern und Wiesen wegscheuen dürffen.

Bocer. de Regal. c. 1. n. 70.

LVII. Wiewohl das Letztere die Jäger nicht gerne eingehen wollen/ und wenn es schon die Herren zulassen/ so viel nur immer müglich/ abwehren/ als die mannichmahl einen Hirsch oder Thier mehr aestimiren als aller Bauren Aecker.

Vid. D. Cancellar. Fritsch de Peccat. Princip. concl. 36. §. 2. & de peccat. Venatorum concl. 4. & 9. in fin.

LVIII. Darwieder aber D. Luther tom. 11. Witeb. sup. c. 25. Genes. sehr. nachdencklich also schreibet:

Unsere Fürsten sündigen nicht allein damit/ daß sie ihrem Ambt nicht genung thun / und sich der armen Unterthanen nicht annehmen/ sondern sündigen auch gantz schwerlich/ daß sie mit ihren vielen unmüßigen Jagden die arme Leute beschweren / den armen Bauren und Ackerleuten die Früchte verderben/ machen ihnen den Acker gantz wüste/ und man muß keinerley Weise das Wild aus den Gärten oder Aeckern wegtreiben/ sondern es muß

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[489/0499] Wie Kayser Hadrianus gethan/ der allezeit sein gejagtes Wildpret mit seinen Freunden/ Bekannten und lieben Getreuen getheilet. AElius Spartianus in ipsius vita. Item die alte Chur- und Fürsten zu Sachsen. Desgleichen Hertzog Wilhelm zu Braunschweig/ Hertzog Erichs und Hertzog Heinrichs Herr Vater/ welche bey ihren Jagdten die nähest angelegene Städte und Dörffer bedacht/ und ein oder mehr Stücke dahin gesandt/ unter die Gemeinde / und sonderlich die zu vertheilen/ denen das Wildpret an den Früchten oder in den Wiesen Schaden gethan. Spangenberg d. tr. §. 11. & 12. pag. 16. & 17. LV. Sie lassen auch mit den Jagen die rechte Zeit halten/ damit weder die Sonn- oder Festtage dadurch entheiliget/ noch auch die Unterthanen von den GOttes-Dienst abgehalten/ viel weniger die Bestell- und Erndte-Zeit verhindert / Mißwachs oder ander Schaden an den Früchten davon entstehe/ und die selber an ihren Gefällen grossen Abgang leiden/ sondern der Bauersmann das Land begatten / und was GOtt im Felde und auf den Wiesen bescheret/ trocken einbringen könne. LVI. Ferner verstatten sie daß die arme Leute in der Wildbahn und auf den Wald-Dörfern/ das Wildpret durch Scheufel/ Trommeln/ Klappern und kleine bellende Hunde/ die doch beknüttelt seyn müssen/ von ihren vestelten Arckern und Wiesen wegscheuen dürffen. Bocer. de Regal. c. 1. n. 70. LVII. Wiewohl das Letztere die Jäger nicht gerne eingehen wollen/ und wenn es schon die Herren zulassen/ so viel nur immer müglich/ abwehren/ als die mannichmahl einen Hirsch oder Thier mehr aestimiren als aller Bauren Aecker. Vid. D. Cancellar. Fritsch de Peccat. Princip. concl. 36. §. 2. & de peccat. Venatorum concl. 4. & 9. in fin. LVIII. Darwieder aber D. Luther tom. 11. Witeb. sup. c. 25. Genes. sehr. nachdencklich also schreibet: Unsere Fürsten sündigen nicht allein damit/ daß sie ihrem Ambt nicht genung thun / und sich der armen Unterthanen nicht annehmen/ sondern sündigen auch gantz schwerlich/ daß sie mit ihren vielen unmüßigen Jagden die arme Leute beschweren / den armen Bauren und Ackerleuten die Früchte verderben/ machen ihnen den Acker gantz wüste/ und man muß keinerley Weise das Wild aus den Gärten oder Aeckern wegtreiben/ sondern es muß

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 489. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/499>, abgerufen am 22.11.2024.