Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

Bild:
<< vorherige Seite

Wie Kayser Hadrianus gethan/ der allezeit sein gejagtes Wildpret mit seinen Freunden/ Bekannten und lieben Getreuen getheilet.

AElius Spartianus in ipsius vita.

Item die alte Chur- und Fürsten zu Sachsen.

Desgleichen Hertzog Wilhelm zu Braunschweig/ Hertzog Erichs und Hertzog Heinrichs Herr Vater/ welche bey ihren Jagdten die nähest angelegene Städte und Dörffer bedacht/ und ein oder mehr Stücke dahin gesandt/ unter die Gemeinde / und sonderlich die zu vertheilen/ denen das Wildpret an den Früchten oder in den Wiesen Schaden gethan.

Spangenberg d. tr. §. 11. & 12. pag. 16. & 17.

LV. Sie lassen auch mit den Jagen die rechte Zeit halten/ damit weder die Sonn- oder Festtage dadurch entheiliget/ noch auch die Unterthanen von den GOttes-Dienst abgehalten/ viel weniger die Bestell- und Erndte-Zeit verhindert / Mißwachs oder ander Schaden an den Früchten davon entstehe/ und die selber an ihren Gefällen grossen Abgang leiden/ sondern der Bauersmann das Land begatten / und was GOtt im Felde und auf den Wiesen bescheret/ trocken einbringen könne.

LVI. Ferner verstatten sie daß die arme Leute in der Wildbahn und auf den Wald-Dörfern/ das Wildpret durch Scheufel/ Trommeln/ Klappern und kleine bellende Hunde/ die doch beknüttelt seyn müssen/ von ihren vestelten Arckern und Wiesen wegscheuen dürffen.

Bocer. de Regal. c. 1. n. 70.

LVII. Wiewohl das Letztere die Jäger nicht gerne eingehen wollen/ und wenn es schon die Herren zulassen/ so viel nur immer müglich/ abwehren/ als die mannichmahl einen Hirsch oder Thier mehr aestimiren als aller Bauren Aecker.

Vid. D. Cancellar. Fritsch de Peccat. Princip. concl. 36. §. 2. & de peccat. Venatorum concl. 4. & 9. in fin.

LVIII. Darwieder aber D. Luther tom. 11. Witeb. sup. c. 25. Genes. sehr. nachdencklich also schreibet:

Unsere Fürsten sündigen nicht allein damit/ daß sie ihrem Ambt nicht genung thun / und sich der armen Unterthanen nicht annehmen/ sondern sündigen auch gantz schwerlich/ daß sie mit ihren vielen unmüßigen Jagden die arme Leute beschweren / den armen Bauren und Ackerleuten die Früchte verderben/ machen ihnen den Acker gantz wüste/ und man muß keinerley Weise das Wild aus den Gärten oder Aeckern wegtreiben/ sondern es muß

Wie Kayser Hadrianus gethan/ der allezeit sein gejagtes Wildpret mit seinen Freunden/ Bekannten und lieben Getreuen getheilet.

AElius Spartianus in ipsius vita.

Item die alte Chur- und Fürsten zu Sachsen.

Desgleichen Hertzog Wilhelm zu Braunschweig/ Hertzog Erichs und Hertzog Heinrichs Herr Vater/ welche bey ihren Jagdten die nähest angelegene Städte und Dörffer bedacht/ und ein oder mehr Stücke dahin gesandt/ unter die Gemeinde / und sonderlich die zu vertheilen/ denen das Wildpret an den Früchten oder in den Wiesen Schaden gethan.

Spangenberg d. tr. §. 11. & 12. pag. 16. & 17.

LV. Sie lassen auch mit den Jagen die rechte Zeit halten/ damit weder die Sonn- oder Festtage dadurch entheiliget/ noch auch die Unterthanen von den GOttes-Dienst abgehalten/ viel weniger die Bestell- und Erndte-Zeit verhindert / Mißwachs oder ander Schaden an den Früchten davon entstehe/ und die selber an ihren Gefällen grossen Abgang leiden/ sondern der Bauersmann das Land begatten / und was GOtt im Felde und auf den Wiesen bescheret/ trocken einbringen könne.

LVI. Ferner verstatten sie daß die arme Leute in der Wildbahn und auf den Wald-Dörfern/ das Wildpret durch Scheufel/ Trommeln/ Klappern und kleine bellende Hunde/ die doch beknüttelt seyn müssen/ von ihren vestelten Arckern und Wiesen wegscheuen dürffen.

Bocer. de Regal. c. 1. n. 70.

LVII. Wiewohl das Letztere die Jäger nicht gerne eingehen wollen/ und wenn es schon die Herren zulassen/ so viel nur immer müglich/ abwehren/ als die mannichmahl einen Hirsch oder Thier mehr aestimiren als aller Bauren Aecker.

Vid. D. Cancellar. Fritsch de Peccat. Princip. concl. 36. §. 2. & de peccat. Venatorum concl. 4. & 9. in fin.

LVIII. Darwieder aber D. Luther tom. 11. Witeb. sup. c. 25. Genes. sehr. nachdencklich also schreibet:

Unsere Fürsten sündigen nicht allein damit/ daß sie ihrem Ambt nicht genung thun / und sich der armen Unterthanen nicht annehmen/ sondern sündigen auch gantz schwerlich/ daß sie mit ihren vielen unmüßigen Jagden die arme Leute beschweren / den armen Bauren und Ackerleuten die Früchte verderben/ machen ihnen den Acker gantz wüste/ und man muß keinerley Weise das Wild aus den Gärten oder Aeckern wegtreiben/ sondern es muß

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0499" n="489"/>
        <p>Wie Kayser Hadrianus gethan/ der allezeit sein gejagtes Wildpret mit seinen                      Freunden/ Bekannten und lieben Getreuen getheilet.</p>
        <p>AElius Spartianus in ipsius vita.</p>
        <p>Item die alte Chur- und Fürsten zu Sachsen.</p>
        <p>Desgleichen Hertzog Wilhelm zu Braunschweig/ Hertzog Erichs und Hertzog                      Heinrichs Herr Vater/ welche bey ihren Jagdten die nähest angelegene Städte und                      Dörffer bedacht/ und ein oder mehr Stücke dahin gesandt/ unter die Gemeinde /                      und sonderlich die zu vertheilen/ denen das Wildpret an den Früchten oder in                      den Wiesen Schaden gethan.</p>
        <p>Spangenberg d. tr. §. 11. &amp; 12. pag. 16. &amp; 17.</p>
        <p>LV. Sie lassen auch mit den Jagen die rechte Zeit halten/ damit weder die Sonn-                      oder Festtage dadurch entheiliget/ noch auch die Unterthanen von den                      GOttes-Dienst abgehalten/ viel weniger die Bestell- und Erndte-Zeit verhindert                     / Mißwachs oder ander Schaden an den Früchten davon entstehe/ und die selber an                      ihren Gefällen grossen Abgang leiden/ sondern der Bauersmann das Land begatten                     / und was GOtt im Felde und auf den Wiesen bescheret/ trocken einbringen                      könne.</p>
        <p>LVI. Ferner verstatten sie daß die arme Leute in der Wildbahn und auf den                      Wald-Dörfern/ das Wildpret durch Scheufel/ Trommeln/ Klappern und kleine                      bellende Hunde/ die doch beknüttelt seyn müssen/ von ihren vestelten Arckern                      und Wiesen wegscheuen dürffen.</p>
        <p>Bocer. de Regal. c. 1. n. 70.</p>
        <p>LVII. Wiewohl das Letztere die Jäger nicht gerne eingehen wollen/ und wenn es                      schon die Herren zulassen/ so viel nur immer müglich/ abwehren/ als die                      mannichmahl einen Hirsch oder Thier mehr aestimiren als aller Bauren Aecker.</p>
        <p>Vid. D. Cancellar. Fritsch de Peccat. Princip. concl. 36. §. 2. &amp; de peccat.                      Venatorum concl. 4. &amp; 9. in fin.</p>
        <p>LVIII. Darwieder aber D. Luther tom. 11. Witeb. sup. c. 25. Genes. sehr.                      nachdencklich also schreibet:</p>
        <p>Unsere Fürsten sündigen nicht allein damit/ daß sie ihrem Ambt nicht genung thun                     / und sich der armen Unterthanen nicht annehmen/ sondern sündigen auch gantz                      schwerlich/ daß sie mit ihren vielen unmüßigen Jagden die arme Leute beschweren                     / den armen Bauren und Ackerleuten die Früchte verderben/ machen ihnen den                      Acker gantz wüste/ und man muß keinerley Weise das Wild aus den Gärten oder                      Aeckern wegtreiben/ sondern es muß
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[489/0499] Wie Kayser Hadrianus gethan/ der allezeit sein gejagtes Wildpret mit seinen Freunden/ Bekannten und lieben Getreuen getheilet. AElius Spartianus in ipsius vita. Item die alte Chur- und Fürsten zu Sachsen. Desgleichen Hertzog Wilhelm zu Braunschweig/ Hertzog Erichs und Hertzog Heinrichs Herr Vater/ welche bey ihren Jagdten die nähest angelegene Städte und Dörffer bedacht/ und ein oder mehr Stücke dahin gesandt/ unter die Gemeinde / und sonderlich die zu vertheilen/ denen das Wildpret an den Früchten oder in den Wiesen Schaden gethan. Spangenberg d. tr. §. 11. & 12. pag. 16. & 17. LV. Sie lassen auch mit den Jagen die rechte Zeit halten/ damit weder die Sonn- oder Festtage dadurch entheiliget/ noch auch die Unterthanen von den GOttes-Dienst abgehalten/ viel weniger die Bestell- und Erndte-Zeit verhindert / Mißwachs oder ander Schaden an den Früchten davon entstehe/ und die selber an ihren Gefällen grossen Abgang leiden/ sondern der Bauersmann das Land begatten / und was GOtt im Felde und auf den Wiesen bescheret/ trocken einbringen könne. LVI. Ferner verstatten sie daß die arme Leute in der Wildbahn und auf den Wald-Dörfern/ das Wildpret durch Scheufel/ Trommeln/ Klappern und kleine bellende Hunde/ die doch beknüttelt seyn müssen/ von ihren vestelten Arckern und Wiesen wegscheuen dürffen. Bocer. de Regal. c. 1. n. 70. LVII. Wiewohl das Letztere die Jäger nicht gerne eingehen wollen/ und wenn es schon die Herren zulassen/ so viel nur immer müglich/ abwehren/ als die mannichmahl einen Hirsch oder Thier mehr aestimiren als aller Bauren Aecker. Vid. D. Cancellar. Fritsch de Peccat. Princip. concl. 36. §. 2. & de peccat. Venatorum concl. 4. & 9. in fin. LVIII. Darwieder aber D. Luther tom. 11. Witeb. sup. c. 25. Genes. sehr. nachdencklich also schreibet: Unsere Fürsten sündigen nicht allein damit/ daß sie ihrem Ambt nicht genung thun / und sich der armen Unterthanen nicht annehmen/ sondern sündigen auch gantz schwerlich/ daß sie mit ihren vielen unmüßigen Jagden die arme Leute beschweren / den armen Bauren und Ackerleuten die Früchte verderben/ machen ihnen den Acker gantz wüste/ und man muß keinerley Weise das Wild aus den Gärten oder Aeckern wegtreiben/ sondern es muß

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/499
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 489. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/499>, abgerufen am 27.07.2024.