Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

Bild:
<< vorherige Seite

Verdacht kommen/ als wenn er mit dem Agathocle conspiriret, und deshalber mitten auf den Marckt ans Creutz genagelt worden/ da er dann am Creutz mit grossen Geschrey/ Schänden / Schmitzen und Schmähen auf den Undanck der Bürgerschafft verschieden.

Justinus lib. 2.

XXIII. Hanno der Carthaginenser hat es auch erfahren/ welcher zu Zeiten Philippi Königs in Macedonien gelebet/ als er wegen seiner Macht und Reichthum zum Tyrannen werden wolte/ von den Bürgern gefangen genommen/ ihm die Augen ausgestochen/ die Schien-Beine zerschlagen und mit den Händen ans Creutz genagelt worden.

Joh. Ravis. Textor. (ex Trogo) officin. lib. 3. cap. 19. pag. 251.

XXIV. Ingleichen Anayctes Sesti praefectus, der gleichfals die Straffe ausstehen müssen/ teste Herodoto. Item praefectus praesidii Mamertinorum, qvod formidine simul & ignavia arcem amisisset.

Polyb. lib. 1. Hist.

XXV. 5. Die Griechen bedieneten sich derselben auch meisterlich/ gestalt denn Alexander Magnus de Artzt/ welcher den Hephaestionem, der sich beym Banquet übersoffen/ nicht curiren konte/ sondern starb/ creutzigen ließe/ untern nichtigen Vorwand/ er hätte ihn verwarloset.

Curt. lib. 10. c. 4.

XXVI. Eben dieser Alexander als er die Stadt Tyrum mit Sturm eroberte/ ließ 2000. Bürger creutzigen und dran verzappeln.

Curt. lib. 4. c. 3. 4. & 6.

XXVII. Einige halten davor/ er habe auch Bessum Darii Mörder creutzigen / hernach mit Pfeilen durchschiessen/ und sein Fleisch mit Schleudern von einander werffen lassen. Andere aber wollen/ daß Bessus mit niedergebogenen Bäumen von einander sey gerissen worden.

Curt. lib. 7. c. 5. Justinus lib. 12. c. 5.

XXVIII. Zoilus der bekandte Verläumder hatte Schmäh-Verse wieder Homerum den König Prolomaeo überreichet/ der ihm aber keiner Ant-

Verdacht kommen/ als wenn er mit dem Agathocle conspiriret, und deshalber mitten auf den Marckt ans Creutz genagelt worden/ da er dann am Creutz mit grossen Geschrey/ Schänden / Schmitzen und Schmähen auf den Undanck der Bürgerschafft verschieden.

Justinus lib. 2.

XXIII. Hanno der Carthaginenser hat es auch erfahren/ welcher zu Zeiten Philippi Königs in Macedonien gelebet/ als er wegen seiner Macht und Reichthum zum Tyrannen werden wolte/ von den Bürgern gefangen genommen/ ihm die Augen ausgestochen/ die Schien-Beine zerschlagen und mit den Händen ans Creutz genagelt worden.

Joh. Ravis. Textor. (ex Trogo) officin. lib. 3. cap. 19. pag. 251.

XXIV. Ingleichen Anayctes Sesti praefectus, der gleichfals die Straffe ausstehen müssen/ teste Herodoto. Item praefectus praesidii Mamertinorum, qvod formidine simul & ignavia arcem amisisset.

Polyb. lib. 1. Hist.

XXV. 5. Die Griechen bedieneten sich derselben auch meisterlich/ gestalt denn Alexander Magnus de Artzt/ welcher den Hephaestionem, der sich beym Banquet übersoffen/ nicht curiren konte/ sondern starb/ creutzigen ließe/ untern nichtigen Vorwand/ er hätte ihn verwarloset.

Curt. lib. 10. c. 4.

XXVI. Eben dieser Alexander als er die Stadt Tyrum mit Sturm eroberte/ ließ 2000. Bürger creutzigen und dran verzappeln.

Curt. lib. 4. c. 3. 4. & 6.

XXVII. Einige halten davor/ er habe auch Bessum Darii Mörder creutzigen / hernach mit Pfeilen durchschiessen/ und sein Fleisch mit Schleudern von einander werffen lassen. Andere aber wollen/ daß Bessus mit niedergebogenen Bäumen von einander sey gerissen worden.

Curt. lib. 7. c. 5. Justinus lib. 12. c. 5.

XXVIII. Zoilus der bekandte Verläumder hatte Schmäh-Verse wieder Homerum den König Prolomaeo überreichet/ der ihm aber keiner Ant-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0513" n="503"/>
Verdacht kommen/ als wenn er mit                      dem Agathocle conspiriret, und deshalber mitten auf den Marckt ans Creutz                      genagelt worden/ da er dann am Creutz mit grossen Geschrey/ Schänden /                      Schmitzen und Schmähen auf den Undanck der Bürgerschafft verschieden.</p>
        <p>Justinus lib. 2.</p>
        <p>XXIII. Hanno der Carthaginenser hat es auch erfahren/ welcher zu Zeiten Philippi                      Königs in Macedonien gelebet/ als er wegen seiner Macht und Reichthum zum                      Tyrannen werden wolte/ von den Bürgern gefangen genommen/ ihm die Augen                      ausgestochen/ die Schien-Beine zerschlagen und mit den Händen ans Creutz                      genagelt worden.</p>
        <p>Joh. Ravis. Textor. (ex Trogo) officin. lib. 3. cap. 19. pag. 251.</p>
        <p>XXIV. Ingleichen Anayctes Sesti praefectus, der gleichfals die Straffe ausstehen                      müssen/ teste Herodoto. Item praefectus praesidii Mamertinorum, qvod formidine                      simul &amp; ignavia arcem amisisset.</p>
        <p>Polyb. lib. 1. Hist.</p>
        <p>XXV. 5. Die Griechen bedieneten sich derselben auch meisterlich/ gestalt denn                      Alexander Magnus de Artzt/ welcher den Hephaestionem, der sich beym Banquet                      übersoffen/ nicht curiren konte/ sondern starb/ creutzigen ließe/ untern                      nichtigen Vorwand/ er hätte ihn verwarloset.</p>
        <p>Curt. lib. 10. c. 4.</p>
        <p>XXVI. Eben dieser Alexander als er die Stadt Tyrum mit Sturm eroberte/ ließ                      2000. Bürger creutzigen und dran verzappeln.</p>
        <p>Curt. lib. 4. c. 3. 4. &amp; 6.</p>
        <p>XXVII. Einige halten davor/ er habe auch Bessum Darii Mörder creutzigen /                      hernach mit Pfeilen durchschiessen/ und sein Fleisch mit Schleudern von                      einander werffen lassen. Andere aber wollen/ daß Bessus mit niedergebogenen                      Bäumen von einander sey gerissen worden.</p>
        <l>Curt. lib. 7. c. 5.</l>
        <l>Justinus lib. 12. c. 5.</l>
        <p>XXVIII. Zoilus der bekandte Verläumder hatte Schmäh-Verse wieder Homerum den                      König Prolomaeo überreichet/ der ihm aber keiner Ant-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[503/0513] Verdacht kommen/ als wenn er mit dem Agathocle conspiriret, und deshalber mitten auf den Marckt ans Creutz genagelt worden/ da er dann am Creutz mit grossen Geschrey/ Schänden / Schmitzen und Schmähen auf den Undanck der Bürgerschafft verschieden. Justinus lib. 2. XXIII. Hanno der Carthaginenser hat es auch erfahren/ welcher zu Zeiten Philippi Königs in Macedonien gelebet/ als er wegen seiner Macht und Reichthum zum Tyrannen werden wolte/ von den Bürgern gefangen genommen/ ihm die Augen ausgestochen/ die Schien-Beine zerschlagen und mit den Händen ans Creutz genagelt worden. Joh. Ravis. Textor. (ex Trogo) officin. lib. 3. cap. 19. pag. 251. XXIV. Ingleichen Anayctes Sesti praefectus, der gleichfals die Straffe ausstehen müssen/ teste Herodoto. Item praefectus praesidii Mamertinorum, qvod formidine simul & ignavia arcem amisisset. Polyb. lib. 1. Hist. XXV. 5. Die Griechen bedieneten sich derselben auch meisterlich/ gestalt denn Alexander Magnus de Artzt/ welcher den Hephaestionem, der sich beym Banquet übersoffen/ nicht curiren konte/ sondern starb/ creutzigen ließe/ untern nichtigen Vorwand/ er hätte ihn verwarloset. Curt. lib. 10. c. 4. XXVI. Eben dieser Alexander als er die Stadt Tyrum mit Sturm eroberte/ ließ 2000. Bürger creutzigen und dran verzappeln. Curt. lib. 4. c. 3. 4. & 6. XXVII. Einige halten davor/ er habe auch Bessum Darii Mörder creutzigen / hernach mit Pfeilen durchschiessen/ und sein Fleisch mit Schleudern von einander werffen lassen. Andere aber wollen/ daß Bessus mit niedergebogenen Bäumen von einander sey gerissen worden. Curt. lib. 7. c. 5. Justinus lib. 12. c. 5. XXVIII. Zoilus der bekandte Verläumder hatte Schmäh-Verse wieder Homerum den König Prolomaeo überreichet/ der ihm aber keiner Ant-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/513
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 503. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/513>, abgerufen am 24.11.2024.