Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.ret. Er bekam siebentzig solcher lästerlicher Weiber gefangen/ die er alle mit einander verbrennen ließ. CCLV. Nach Eroberung der Stadt Böhmischen Broda hat er die Kirche und die darin bey 200. Mann befundene Einwohner/ den Pfarrer/ achtzehen Pfaffen und den Syndicum, Nicolaum Navarram mit Drösche-Flegeln zu rode schlagen und verbrennen lassen. Henr. Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. pag. 23. CCLVI. In dem jenigen Theil Virginiens, wo die Werowances regieren/ welche dem Powhatan für ihr Oberhaupt erkennen/ und als einen Kayser respectiren/ läst bemeldter Kayser die Malefiz-Personen durch andere/ und zwar sehr hart/ ja fast Tyrannisch straffen. Etlichen bindet man Hände und Füsse/ wirfft sie darnach in einen Kreiß/ der mit glüenden Kohlen rings herumb ümgeben/ und läst sie alda so lange braten/ biß sie sterben: Unterweilen müssen die Ubelthäter ihre Köpffe auf den Altar legen/ da werden sie mit Prügeln übel zerschlagen. Wenn aber jemand eine grosse Missethat begangen hat/ wird der Thäter an einen Baum gebunden/ woselbst ihm des Königs Trabanten/ mit irdenen Schalen die Glieder abschneiden/ und ins Feuer werffen: Darnach ziehen sie ihm mit eben dergleichen Instrumenten/ auch die Haut ab/ öfnen ihm den Bauch/ und verbrennen ihn sammt den Baum. Auf solche Weise haben sie/ laut ihrer eignen Aussage/ einen Engeländer/ Nahmens Georg Casse, geschändet und hingerichtet. Insgemein aber pflegen sie die Ubelthäter mit Prügeln tapffer abzuschmieren. CCLVII. Von Verbrennen der Leichen in Tartarien, Calicut, Indostan, Tarnassari, Japan: Item Bestattung derselben in Persien und Morenland/ desgleichen in Sina, Tunchin, Korea und Formosa, und wie insonderheit die hinterlassene Wittben sich mit der Leiche ihres Mannes verbrennen lassen/ kan man bey dem Erasmo Francisci in seinem Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel part. 6. disc. 4. & 5. von fol. 1515. bis 1529. Item in seiner Neuaufgerichteten Liebes-Cammer/ Epist. 245. pag. 643. & seqq. Wie auch bey dem Hugone Linscot in Indianischen Reisebuch cap. 36. Jürgen Anders Sohn in der Oriental. Reise-Beschreibung lib. 3. cap. 14. pag. 209. Mandels Loh fol. 12 in seinen Schreiben an Herrn Olearium wegen Ost-Indien/ und andern/ mit mehrern lesen. ret. Er bekam siebentzig solcher lästerlicher Weiber gefangen/ die er alle mit einander verbrennen ließ. CCLV. Nach Eroberung der Stadt Böhmischen Broda hat er die Kirche und die darin bey 200. Mann befundene Einwohner/ den Pfarrer/ achtzehen Pfaffen und den Syndicum, Nicolaum Navarram mit Drösche-Flegeln zu rode schlagen und verbrennen lassen. Henr. Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. pag. 23. CCLVI. In dem jenigen Theil Virginiens, wo die Werowances regieren/ welche dem Powhatan für ihr Oberhaupt erkennen/ und als einen Kayser respectiren/ läst bemeldter Kayser die Malefiz-Personen durch andere/ und zwar sehr hart/ ja fast Tyrannisch straffen. Etlichen bindet man Hände und Füsse/ wirfft sie darnach in einen Kreiß/ der mit glüenden Kohlen rings herumb ümgeben/ und läst sie alda so lange braten/ biß sie sterben: Unterweilen müssen die Ubelthäter ihre Köpffe auf den Altar legen/ da werden sie mit Prügeln übel zerschlagen. Wenn aber jemand eine grosse Missethat begangen hat/ wird der Thäter an einen Baum gebunden/ woselbst ihm des Königs Trabanten/ mit irdenen Schalen die Glieder abschneiden/ und ins Feuer werffen: Darnach ziehen sie ihm mit eben dergleichen Instrumenten/ auch die Haut ab/ öfnen ihm den Bauch/ und verbrennen ihn sammt den Baum. Auf solche Weise haben sie/ laut ihrer eignen Aussage/ einen Engeländer/ Nahmens Georg Casse, geschändet und hingerichtet. Insgemein aber pflegen sie die Ubelthäter mit Prügeln tapffer abzuschmieren. CCLVII. Von Verbrennen der Leichen in Tartarien, Calicut, Indostan, Tarnassari, Japan: Item Bestattung derselben in Persien und Morenland/ desgleichen in Sina, Tunchin, Korea und Formosa, und wie insonderheit die hinterlassene Wittben sich mit der Leiche ihres Mannes verbrennen lassen/ kan man bey dem Erasmo Francisci in seinem Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel part. 6. disc. 4. & 5. von fol. 1515. bis 1529. Item in seiner Neuaufgerichteten Liebes-Cammer/ Epist. 245. pag. 643. & seqq. Wie auch bey dem Hugone Linscot in Indianischen Reisebuch cap. 36. Jürgen Anders Sohn in der Oriental. Reise-Beschreibung lib. 3. cap. 14. pag. 209. Mandels Loh fol. 12 in seinen Schreiben an Herrn Olearium wegen Ost-Indien/ und andern/ mit mehrern lesen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0589" n="579"/> ret. Er bekam siebentzig solcher lästerlicher Weiber gefangen/ die er alle mit einander verbrennen ließ.</p> <p>CCLV. Nach Eroberung der Stadt Böhmischen Broda hat er die Kirche und die darin bey 200. Mann befundene Einwohner/ den Pfarrer/ achtzehen Pfaffen und den Syndicum, Nicolaum Navarram mit Drösche-Flegeln zu rode schlagen und verbrennen lassen.</p> <p>Henr. Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. pag. 23.</p> <p>CCLVI. In dem jenigen Theil Virginiens, wo die Werowances regieren/ welche dem Powhatan für ihr Oberhaupt erkennen/ und als einen Kayser respectiren/ läst bemeldter Kayser die Malefiz-Personen durch andere/ und zwar sehr hart/ ja fast Tyrannisch straffen. Etlichen bindet man Hände und Füsse/ wirfft sie darnach in einen Kreiß/ der mit glüenden Kohlen rings herumb ümgeben/ und läst sie alda so lange braten/ biß sie sterben: Unterweilen müssen die Ubelthäter ihre Köpffe auf den Altar legen/ da werden sie mit Prügeln übel zerschlagen. Wenn aber jemand eine grosse Missethat begangen hat/ wird der Thäter an einen Baum gebunden/ woselbst ihm des Königs Trabanten/ mit irdenen Schalen die Glieder abschneiden/ und ins Feuer werffen: Darnach ziehen sie ihm mit eben dergleichen Instrumenten/ auch die Haut ab/ öfnen ihm den Bauch/ und verbrennen ihn sammt den Baum. Auf solche Weise haben sie/ laut ihrer eignen Aussage/ einen Engeländer/ Nahmens Georg Casse, geschändet und hingerichtet. Insgemein aber pflegen sie die Ubelthäter mit Prügeln tapffer abzuschmieren.</p> <p>CCLVII. Von Verbrennen der Leichen in Tartarien, Calicut, Indostan, Tarnassari, Japan: Item Bestattung derselben in Persien und Morenland/ desgleichen in Sina, Tunchin, Korea und Formosa, und wie insonderheit die hinterlassene Wittben sich mit der Leiche ihres Mannes verbrennen lassen/ kan man bey dem Erasmo Francisci in seinem Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel part. 6. disc. 4. & 5. von fol. 1515. bis 1529.</p> <p>Item in seiner Neuaufgerichteten Liebes-Cammer/ Epist. 245. pag. 643. & seqq.</p> <p>Wie auch bey dem Hugone Linscot in Indianischen Reisebuch cap. 36.</p> <p>Jürgen Anders Sohn in der Oriental. Reise-Beschreibung lib. 3. cap. 14. pag. 209.</p> <p>Mandels Loh fol. 12 in seinen Schreiben an Herrn Olearium wegen Ost-Indien/ und andern/ mit mehrern lesen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [579/0589]
ret. Er bekam siebentzig solcher lästerlicher Weiber gefangen/ die er alle mit einander verbrennen ließ.
CCLV. Nach Eroberung der Stadt Böhmischen Broda hat er die Kirche und die darin bey 200. Mann befundene Einwohner/ den Pfarrer/ achtzehen Pfaffen und den Syndicum, Nicolaum Navarram mit Drösche-Flegeln zu rode schlagen und verbrennen lassen.
Henr. Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. pag. 23.
CCLVI. In dem jenigen Theil Virginiens, wo die Werowances regieren/ welche dem Powhatan für ihr Oberhaupt erkennen/ und als einen Kayser respectiren/ läst bemeldter Kayser die Malefiz-Personen durch andere/ und zwar sehr hart/ ja fast Tyrannisch straffen. Etlichen bindet man Hände und Füsse/ wirfft sie darnach in einen Kreiß/ der mit glüenden Kohlen rings herumb ümgeben/ und läst sie alda so lange braten/ biß sie sterben: Unterweilen müssen die Ubelthäter ihre Köpffe auf den Altar legen/ da werden sie mit Prügeln übel zerschlagen. Wenn aber jemand eine grosse Missethat begangen hat/ wird der Thäter an einen Baum gebunden/ woselbst ihm des Königs Trabanten/ mit irdenen Schalen die Glieder abschneiden/ und ins Feuer werffen: Darnach ziehen sie ihm mit eben dergleichen Instrumenten/ auch die Haut ab/ öfnen ihm den Bauch/ und verbrennen ihn sammt den Baum. Auf solche Weise haben sie/ laut ihrer eignen Aussage/ einen Engeländer/ Nahmens Georg Casse, geschändet und hingerichtet. Insgemein aber pflegen sie die Ubelthäter mit Prügeln tapffer abzuschmieren.
CCLVII. Von Verbrennen der Leichen in Tartarien, Calicut, Indostan, Tarnassari, Japan: Item Bestattung derselben in Persien und Morenland/ desgleichen in Sina, Tunchin, Korea und Formosa, und wie insonderheit die hinterlassene Wittben sich mit der Leiche ihres Mannes verbrennen lassen/ kan man bey dem Erasmo Francisci in seinem Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel part. 6. disc. 4. & 5. von fol. 1515. bis 1529.
Item in seiner Neuaufgerichteten Liebes-Cammer/ Epist. 245. pag. 643. & seqq.
Wie auch bey dem Hugone Linscot in Indianischen Reisebuch cap. 36.
Jürgen Anders Sohn in der Oriental. Reise-Beschreibung lib. 3. cap. 14. pag. 209.
Mandels Loh fol. 12 in seinen Schreiben an Herrn Olearium wegen Ost-Indien/ und andern/ mit mehrern lesen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |