Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.Kays. Rechten nicht definiret qvoniam forte de sceleribus ejusmodiabominandis Leges ferri non debuerunt juxta Solonis monitum. Weil aber gleichwol die Boßheit so hoch gestiegen/ wie solches die Exempel Henrici VII. (v. Joh. Micrael. Syntagm. Hist. L. 2. c. 5. n. 15.) und Gotfridi Lotharing. Ducis, dem ein Geistl, si superis placet, Gift in den Kelch gethan/ uti id refert Ant. Hornb. Hist. L. 1. p. 35. bezeugen; So könnte auch billich aufs Feuer erkannt werden. v. Stryck. de Jur. Sens. Diss. 6. c. 4. n. 33. CCLXXXIV. Der so beschriene Atheist Jul. Caes. Vaninus wurde zu Tholosa Anno 1669. verbrand/ worbey denn sonderlich notabel, daß als er jetzt sterben solte / die Gotteslästerlichen Worte ausgeruffen: Precarer Deum, ut vindicaret injuriam mihi illatam; Verum cum incertum Deusne, num Diabolus sit? neutrum imploro. v. Gisb. Voetius Disp. Select. P. 1. p. 147. CCLXXXV. Casimirus Liszynky Podsedeck Brzesky ein Polnischer Edelmann/ kam wegen eines edirten und aus 15. Bogen bestehenden Buches/ worinnen er das wahre Wesen GOttes verläugnet/ und expresse decisive & positive ofters dsarinnen gesetzt/ wir Atheisten glauben also sc in die Inqvisiton, und wurde ihm/ nach dem er bey seiner Defension wenig urhebliches vorbringen können/ auch das Todes Urthel zuerkannt/ welches darinnen bestund: Daß seine Schrifften in seiner Hand / auf dem Marckte/ er selbst nachgehends aus der Stadt geführet/ und lebendig verbrannt/ seine Güter confisciret, das Hauß/ darinnen er gewohnet / abgebrochen/ und der Platz zu ewigen Zeiten wüste gelassen werden solte. Es widerfuhr aber gedachtem Delinqventen noch die Gnade/ daß er zu erst decolliret, hernach verbrand/ und denn seine Asche in ein Stücke geladen/ und gegen die Tartarey zu geschossen wurde. DIß geschahe Anno 1689. den 30. Martii / nach dem Ausspruch des Königl. Senats auf dem Reichs-Tage zu Warschau/ wie die davon heraus gekommene Historische Relation, so eben in gedachtem Jahre gedruckt worden/ mit mehrerem zeuget. Damit man auch Nachricht habe von den Heck-Thalern oder Heck-Groschen der Hexen und Zauberer/ auch wie sie denselben erlangen und bekommen; Schreibet Georg Steinhardus über das andere Gebot/ pag. 72. daß der Heckthaler oder Groschen also erfunden worden: In der Christnacht Kays. Rechten nicht definiret qvoniam fortè de sceleribus ejusmodiabominandis Leges ferri non debuerunt juxta Solonis monitum. Weil aber gleichwol die Boßheit so hoch gestiegen/ wie solches die Exempel Henrici VII. (v. Joh. Micrael. Syntagm. Hist. L. 2. c. 5. n. 15.) und Gotfridi Lotharing. Ducis, dem ein Geistl, si superis placet, Gift in den Kelch gethan/ uti id refert Ant. Hornb. Hist. L. 1. p. 35. bezeugen; So könnte auch billich aufs Feuer erkannt werden. v. Stryck. de Jur. Sens. Diss. 6. c. 4. n. 33. CCLXXXIV. Der so beschriene Atheist Jul. Caes. Vaninus wurde zu Tholosa Anno 1669. verbrand/ worbey denn sonderlich notabel, daß als er jetzt sterben solte / die Gotteslästerlichen Worte ausgeruffen: Precarer Deum, ut vindicaret injuriam mihi illatam; Verum cum incertum Deusne, num Diabolus sit? neutrum imploro. v. Gisb. Voëtius Disp. Select. P. 1. p. 147. CCLXXXV. Casimirus Liszynky Podsedeck Brzesky ein Polnischer Edelmann/ kam wegen eines edirten und aus 15. Bogen bestehenden Buches/ worinnen er das wahre Wesen GOttes verläugnet/ und expresse decisive & positive ofters dsarinnen gesetzt/ wir Atheisten glauben also sc in die Inqvisiton, und wurde ihm/ nach dem er bey seiner Defension wenig urhebliches vorbringen können/ auch das Todes Urthel zuerkannt/ welches darinnen bestund: Daß seine Schrifften in seiner Hand / auf dem Marckte/ er selbst nachgehends aus der Stadt geführet/ und lebendig verbrannt/ seine Güter confisciret, das Hauß/ darinnen er gewohnet / abgebrochen/ und der Platz zu ewigen Zeiten wüste gelassen werden solte. Es widerfuhr aber gedachtem Delinqventen noch die Gnade/ daß er zu erst decolliret, hernach verbrand/ und denn seine Asche in ein Stücke geladen/ und gegen die Tartarey zu geschossen wurde. DIß geschahe Anno 1689. den 30. Martii / nach dem Ausspruch des Königl. Senats auf dem Reichs-Tage zu Warschau/ wie die davon heraus gekommene Historische Relation, so eben in gedachtem Jahre gedruckt worden/ mit mehrerem zeuget. Damit man auch Nachricht habe von den Heck-Thalern oder Heck-Groschen der Hexen und Zauberer/ auch wie sie denselben erlangen und bekommen; Schreibet Georg Steinhardus über das andere Gebot/ pag. 72. daß der Heckthaler oder Groschen also erfunden worden: In der Christnacht <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0596" n="586"/> Kays. Rechten nicht definiret qvoniam fortè de sceleribus ejusmodiabominandis Leges ferri non debuerunt juxta Solonis monitum. Weil aber gleichwol die Boßheit so hoch gestiegen/ wie solches die Exempel Henrici VII. (v. Joh. Micrael. Syntagm. Hist. L. 2. c. 5. n. 15.) und Gotfridi Lotharing. Ducis, dem ein Geistl, si superis placet, Gift in den Kelch gethan/ uti id refert Ant. Hornb. Hist. L. 1. p. 35. bezeugen; So könnte auch billich aufs Feuer erkannt werden.</p> <p>v. Stryck. de Jur. Sens. Diss. 6. c. 4. n. 33.</p> <p>CCLXXXIV. Der so beschriene Atheist Jul. Caes. Vaninus wurde zu Tholosa Anno 1669. verbrand/ worbey denn sonderlich notabel, daß als er jetzt sterben solte / die Gotteslästerlichen Worte ausgeruffen: Precarer Deum, ut vindicaret injuriam mihi illatam; Verum cum incertum Deusne, num Diabolus sit? neutrum imploro.</p> <p>v. Gisb. Voëtius Disp. Select. P. 1. p. 147.</p> <p>CCLXXXV. Casimirus Liszynky Podsedeck Brzesky ein Polnischer Edelmann/ kam wegen eines edirten und aus 15. Bogen bestehenden Buches/ worinnen er das wahre Wesen GOttes verläugnet/ und expresse decisive & positive ofters dsarinnen gesetzt/ wir Atheisten glauben also sc in die Inqvisiton, und wurde ihm/ nach dem er bey seiner Defension wenig urhebliches vorbringen können/ auch das Todes Urthel zuerkannt/ welches darinnen bestund: Daß seine Schrifften in seiner Hand / auf dem Marckte/ er selbst nachgehends aus der Stadt geführet/ und lebendig verbrannt/ seine Güter confisciret, das Hauß/ darinnen er gewohnet / abgebrochen/ und der Platz zu ewigen Zeiten wüste gelassen werden solte. Es widerfuhr aber gedachtem Delinqventen noch die Gnade/ daß er zu erst decolliret, hernach verbrand/ und denn seine Asche in ein Stücke geladen/ und gegen die Tartarey zu geschossen wurde. DIß geschahe Anno 1689. den 30. Martii / nach dem Ausspruch des Königl. Senats auf dem Reichs-Tage zu Warschau/ wie die davon heraus gekommene Historische Relation, so eben in gedachtem Jahre gedruckt worden/ mit mehrerem zeuget.</p> <p>Damit man auch Nachricht habe von den Heck-Thalern oder Heck-Groschen der Hexen und Zauberer/ auch wie sie denselben erlangen und bekommen;</p> <p>Schreibet Georg Steinhardus über das andere Gebot/ pag. 72. daß der Heckthaler oder Groschen also erfunden worden: In der Christnacht </p> </div> </body> </text> </TEI> [586/0596]
Kays. Rechten nicht definiret qvoniam fortè de sceleribus ejusmodiabominandis Leges ferri non debuerunt juxta Solonis monitum. Weil aber gleichwol die Boßheit so hoch gestiegen/ wie solches die Exempel Henrici VII. (v. Joh. Micrael. Syntagm. Hist. L. 2. c. 5. n. 15.) und Gotfridi Lotharing. Ducis, dem ein Geistl, si superis placet, Gift in den Kelch gethan/ uti id refert Ant. Hornb. Hist. L. 1. p. 35. bezeugen; So könnte auch billich aufs Feuer erkannt werden.
v. Stryck. de Jur. Sens. Diss. 6. c. 4. n. 33.
CCLXXXIV. Der so beschriene Atheist Jul. Caes. Vaninus wurde zu Tholosa Anno 1669. verbrand/ worbey denn sonderlich notabel, daß als er jetzt sterben solte / die Gotteslästerlichen Worte ausgeruffen: Precarer Deum, ut vindicaret injuriam mihi illatam; Verum cum incertum Deusne, num Diabolus sit? neutrum imploro.
v. Gisb. Voëtius Disp. Select. P. 1. p. 147.
CCLXXXV. Casimirus Liszynky Podsedeck Brzesky ein Polnischer Edelmann/ kam wegen eines edirten und aus 15. Bogen bestehenden Buches/ worinnen er das wahre Wesen GOttes verläugnet/ und expresse decisive & positive ofters dsarinnen gesetzt/ wir Atheisten glauben also sc in die Inqvisiton, und wurde ihm/ nach dem er bey seiner Defension wenig urhebliches vorbringen können/ auch das Todes Urthel zuerkannt/ welches darinnen bestund: Daß seine Schrifften in seiner Hand / auf dem Marckte/ er selbst nachgehends aus der Stadt geführet/ und lebendig verbrannt/ seine Güter confisciret, das Hauß/ darinnen er gewohnet / abgebrochen/ und der Platz zu ewigen Zeiten wüste gelassen werden solte. Es widerfuhr aber gedachtem Delinqventen noch die Gnade/ daß er zu erst decolliret, hernach verbrand/ und denn seine Asche in ein Stücke geladen/ und gegen die Tartarey zu geschossen wurde. DIß geschahe Anno 1689. den 30. Martii / nach dem Ausspruch des Königl. Senats auf dem Reichs-Tage zu Warschau/ wie die davon heraus gekommene Historische Relation, so eben in gedachtem Jahre gedruckt worden/ mit mehrerem zeuget.
Damit man auch Nachricht habe von den Heck-Thalern oder Heck-Groschen der Hexen und Zauberer/ auch wie sie denselben erlangen und bekommen;
Schreibet Georg Steinhardus über das andere Gebot/ pag. 72. daß der Heckthaler oder Groschen also erfunden worden: In der Christnacht
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |