Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.hierauf wurd der Erhenckte unter der Thür-Schwelle durch den Hencker aus dem Hause gezogen/ und nach Gewonheit verbrandt. CCLXXIX. Anno 1617. den 20. Junii ist eines alten Häußlers zu Großhartzdorff in Schlesien unzüchtiges Weib/ welche mit ihrem Sohne von 20. Jahren Blutschande getrieben/ sammt ihme geköpfft/ und nach mahls verbrand worden. Roch in den denckwürdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 254. CCLXXX. Den 11. Aug. desselben Jahrs wurde ein Häußler zu Ludwigs-Dorff auch in Schlesien/ weil er mit einer Bäurin und der Tochter Blutschande begangen / erstlich decolliret, und hernach verbrand. Idem pag. 255. CCLXXXI. Anno 1507. den 19. Augusti hat ein Zimmermann den Brieg in Schlesien angesteckt/ und 69. Häuser dadurch in die Asche geleget/ er hatte die Brun-Schwengel nebst den Eymern abgehauen/ daß man nicht löschen konte/ er ward aber ertapt/ und verbrand. Hern. Roch in der Schlesischen Chronic. pag. 156. CCLXXXII. Anno 1567. lebte Stephan Hübener ein Einwohner zu Trautenau in Böhmen bey grossen Glück/ daß er viele sammlete/ und trefliche Gebäude aufführete / daß jedermann sich verwunderte und ihn ehrete/ als einen grossen Freund des weltlichen Glücks. Endlich legte er sich kranck ein und starb/ und wurde herrlich begraben. Kurtz hierauf ließ er sich wieder lebendig sehen/ hertzte viele Leute/ umbfing sie / und drückte etliche so hart/ daß sie theils davon sturben/ thiels auch ertränckten. Diese sagten alle aus/ daß sie der reiche Mann also tractiret. Hierüber wurde von den Gerichten selbigen Orts geurtheilet/ daß es ein Teuffels-Wesen wäre / befahlen derowegen dem Hencker den Leichnam wieder auszugraben. Als solches geschahe/ wurde er alsbald unter den Galgen geschleppet/ und ihm der Kopf abgehauen. Da sprang das Blut/ wie auch aus der Brust heraus/ aus welcher ihm der Hencker das Hertze blutig riß/ ob er schon fünff Monath in der Erden gelegen. Wurde also der Cörper und das Hertz/ in Beyseyn einer grossen Menge Volcks/ zu Pulver verbrandt/ drauf hörete das Ubel auf. Henrich Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. pag. 50. & 51. CCLXXXIII. Daß die Strafe des Verbrennens auch denen Priestern zuerkannt werden könne/ die denen Communicanten eine vergifftete Hostie oder Kelch reichen/ ist ausser Zweiffel/ ob sie gleich in gemeinen beschriebenen hierauf wurd der Erhenckte unter der Thür-Schwelle durch den Hencker aus dem Hause gezogen/ und nach Gewonheit verbrandt. CCLXXIX. Anno 1617. den 20. Junii ist eines alten Häußlers zu Großhartzdorff in Schlesien unzüchtiges Weib/ welche mit ihrem Sohne von 20. Jahren Blutschande getrieben/ sammt ihme geköpfft/ und nach mahls verbrand worden. Roch in den denckwürdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 254. CCLXXX. Den 11. Aug. desselben Jahrs wurde ein Häußler zu Ludwigs-Dorff auch in Schlesien/ weil er mit einer Bäurin und der Tochter Blutschande begangen / erstlich decolliret, und hernach verbrand. Idem pag. 255. CCLXXXI. Anno 1507. den 19. Augusti hat ein Zimmermann den Brieg in Schlesien angesteckt/ und 69. Häuser dadurch in die Asche geleget/ er hatte die Brun-Schwengel nebst den Eymern abgehauen/ daß man nicht löschen konte/ er ward aber ertapt/ und verbrand. Hern. Roch in der Schlesischen Chronic. pag. 156. CCLXXXII. Anno 1567. lebte Stephan Hübener ein Einwohner zu Trautenau in Böhmen bey grossen Glück/ daß er viele sammlete/ und trefliche Gebäude aufführete / daß jedermann sich verwunderte und ihn ehrete/ als einen grossen Freund des weltlichen Glücks. Endlich legte er sich kranck ein und starb/ und wurde herrlich begraben. Kurtz hierauf ließ er sich wieder lebendig sehen/ hertzte viele Leute/ umbfing sie / und drückte etliche so hart/ daß sie theils davon sturben/ thiels auch ertränckten. Diese sagten alle aus/ daß sie der reiche Mann also tractiret. Hierüber wurde von den Gerichten selbigen Orts geurtheilet/ daß es ein Teuffels-Wesen wäre / befahlen derowegen dem Hencker den Leichnam wieder auszugraben. Als solches geschahe/ wurde er alsbald unter den Galgen geschleppet/ und ihm der Kopf abgehauen. Da sprang das Blut/ wie auch aus der Brust heraus/ aus welcher ihm der Hencker das Hertze blutig riß/ ob er schon fünff Monath in der Erden gelegen. Wurde also der Cörper und das Hertz/ in Beyseyn einer grossen Menge Volcks/ zu Pulver verbrandt/ drauf hörete das Ubel auf. Henrich Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. pag. 50. & 51. CCLXXXIII. Daß die Strafe des Verbrennens auch denen Priestern zuerkannt werden könne/ die denen Communicanten eine vergifftete Hostie oder Kelch reichen/ ist ausser Zweiffel/ ob sie gleich in gemeinen beschriebenen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0595" n="585"/> hierauf wurd der Erhenckte unter der Thür-Schwelle durch den Hencker aus dem Hause gezogen/ und nach Gewonheit verbrandt.</p> <p>CCLXXIX. Anno 1617. den 20. Junii ist eines alten Häußlers zu Großhartzdorff in Schlesien unzüchtiges Weib/ welche mit ihrem Sohne von 20. Jahren Blutschande getrieben/ sammt ihme geköpfft/ und nach mahls verbrand worden.</p> <p>Roch in den denckwürdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 254.</p> <p>CCLXXX. Den 11. Aug. desselben Jahrs wurde ein Häußler zu Ludwigs-Dorff auch in Schlesien/ weil er mit einer Bäurin und der Tochter Blutschande begangen / erstlich decolliret, und hernach verbrand.</p> <p>Idem pag. 255.</p> <p>CCLXXXI. Anno 1507. den 19. Augusti hat ein Zimmermann den Brieg in Schlesien angesteckt/ und 69. Häuser dadurch in die Asche geleget/ er hatte die Brun-Schwengel nebst den Eymern abgehauen/ daß man nicht löschen konte/ er ward aber ertapt/ und verbrand.</p> <p>Hern. Roch in der Schlesischen Chronic. pag. 156.</p> <p>CCLXXXII. Anno 1567. lebte Stephan Hübener ein Einwohner zu Trautenau in Böhmen bey grossen Glück/ daß er viele sammlete/ und trefliche Gebäude aufführete / daß jedermann sich verwunderte und ihn ehrete/ als einen grossen Freund des weltlichen Glücks.</p> <p>Endlich legte er sich kranck ein und starb/ und wurde herrlich begraben. Kurtz hierauf ließ er sich wieder lebendig sehen/ hertzte viele Leute/ umbfing sie / und drückte etliche so hart/ daß sie theils davon sturben/ thiels auch ertränckten.</p> <p>Diese sagten alle aus/ daß sie der reiche Mann also tractiret. Hierüber wurde von den Gerichten selbigen Orts geurtheilet/ daß es ein Teuffels-Wesen wäre / befahlen derowegen dem Hencker den Leichnam wieder auszugraben. Als solches geschahe/ wurde er alsbald unter den Galgen geschleppet/ und ihm der Kopf abgehauen. Da sprang das Blut/ wie auch aus der Brust heraus/ aus welcher ihm der Hencker das Hertze blutig riß/ ob er schon fünff Monath in der Erden gelegen. Wurde also der Cörper und das Hertz/ in Beyseyn einer grossen Menge Volcks/ zu Pulver verbrandt/ drauf hörete das Ubel auf.</p> <p>Henrich Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. pag. 50. & 51.</p> <p>CCLXXXIII. Daß die Strafe des Verbrennens auch denen Priestern zuerkannt werden könne/ die denen Communicanten eine vergifftete Hostie oder Kelch reichen/ ist ausser Zweiffel/ ob sie gleich in gemeinen beschriebenen </p> </div> </body> </text> </TEI> [585/0595]
hierauf wurd der Erhenckte unter der Thür-Schwelle durch den Hencker aus dem Hause gezogen/ und nach Gewonheit verbrandt.
CCLXXIX. Anno 1617. den 20. Junii ist eines alten Häußlers zu Großhartzdorff in Schlesien unzüchtiges Weib/ welche mit ihrem Sohne von 20. Jahren Blutschande getrieben/ sammt ihme geköpfft/ und nach mahls verbrand worden.
Roch in den denckwürdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 254.
CCLXXX. Den 11. Aug. desselben Jahrs wurde ein Häußler zu Ludwigs-Dorff auch in Schlesien/ weil er mit einer Bäurin und der Tochter Blutschande begangen / erstlich decolliret, und hernach verbrand.
Idem pag. 255.
CCLXXXI. Anno 1507. den 19. Augusti hat ein Zimmermann den Brieg in Schlesien angesteckt/ und 69. Häuser dadurch in die Asche geleget/ er hatte die Brun-Schwengel nebst den Eymern abgehauen/ daß man nicht löschen konte/ er ward aber ertapt/ und verbrand.
Hern. Roch in der Schlesischen Chronic. pag. 156.
CCLXXXII. Anno 1567. lebte Stephan Hübener ein Einwohner zu Trautenau in Böhmen bey grossen Glück/ daß er viele sammlete/ und trefliche Gebäude aufführete / daß jedermann sich verwunderte und ihn ehrete/ als einen grossen Freund des weltlichen Glücks.
Endlich legte er sich kranck ein und starb/ und wurde herrlich begraben. Kurtz hierauf ließ er sich wieder lebendig sehen/ hertzte viele Leute/ umbfing sie / und drückte etliche so hart/ daß sie theils davon sturben/ thiels auch ertränckten.
Diese sagten alle aus/ daß sie der reiche Mann also tractiret. Hierüber wurde von den Gerichten selbigen Orts geurtheilet/ daß es ein Teuffels-Wesen wäre / befahlen derowegen dem Hencker den Leichnam wieder auszugraben. Als solches geschahe/ wurde er alsbald unter den Galgen geschleppet/ und ihm der Kopf abgehauen. Da sprang das Blut/ wie auch aus der Brust heraus/ aus welcher ihm der Hencker das Hertze blutig riß/ ob er schon fünff Monath in der Erden gelegen. Wurde also der Cörper und das Hertz/ in Beyseyn einer grossen Menge Volcks/ zu Pulver verbrandt/ drauf hörete das Ubel auf.
Henrich Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. pag. 50. & 51.
CCLXXXIII. Daß die Strafe des Verbrennens auch denen Priestern zuerkannt werden könne/ die denen Communicanten eine vergifftete Hostie oder Kelch reichen/ ist ausser Zweiffel/ ob sie gleich in gemeinen beschriebenen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |