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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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Idem pag. 228.

XXII. Den 30. Junii 1615. wurde der verruchte Mörder und Mordbrenner Schwiebus / welcher viele böse Thaten gethan/ dessen Urgicht auf 25. Bogen beschriebe gewesen/ zum Neu-Marckt in Breslau erstlich mit Zangen gerissen/ drauf zur Stadt hinaus geschleifft/ gerädert/ an einen Spieß gestecket und daran geschmäucht. Er war die Zeit seines Lebens nur 3. mahl in der Kirchen gewesen / als er getaufft/ getrauet/ und einen Kelch aus der Kirchen gestohlen hatte.

Idem pag. 246.

XXIII. Anno 16241 den 31. Octob. ist zu Greifenberg bey Baltzer Hammern einem Schmiede auf der Laubnissen Gasse von Vater/ Mutter und Söhnen Feuer angeleget worden/ worauf die gantze Stadt Schule und Rathhaus von der Gluth verzehret / und 3. Schöne Glocken in dem Kirchthurm zerschmeltzet worden. Der Vater ist / von seines Weibes ihm beygebrachten Gifft im Gefängniß gestorben. Die Mutter aber sammt dem eltesten Sohne sind den 25. Sept. im folgenden Jahr auf allen Ecken der Stadt/ zuvor aber vor der Brandstätte/ alwo sie das Feuer angelegt hatten/ an den Händen und an einem Fusse mit glüenden Zangen gerissen/ darnach auf ein hohes höltzernes + gesetzet/ und gantz langweilig von ferne geschmäucht worden. Der mitlere Sohn wurde zwar nicht mit den Zangen gerissen/ aber gleichwol geschmäucht/ und hat viel Stunden lang am + gelebet/ biß er mit brennenden Stroh-Wischen und andern dergleichen Sachen erstickt worden. Dem Jüngsten von 17. Jahren ist der Kopf abgeschlagen und aufs Rad geleget worden.

Idem pag. 266.

XXIV. Den 19. Junii Anno 1683. wurde ein Geld-Müntzer/ den 26. ejusdem aber eine Geldmüntzerin in Breslau verbrand/ und im Julio eine Zauberin daselbsten auf einem glüenden Pferde geschmäucht.

Roch in den denck würdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 345.

CAPUT XLIX.

DE POENIS CIVITATUM, ET ARATRI IN URBES EVERSAS INDUCTIONE.

I.

MEnn die Heyden vor Alters eine Stadt anlegen und auf bauen wolten/ giengen sie erst mit ihren Göttern zu Rathe/ und hohleten durch Wahr-

Idem pag. 228.

XXII. Den 30. Junii 1615. wurde der verruchte Mörder und Mordbrenner Schwiebus / welcher viele böse Thaten gethan/ dessen Urgicht auf 25. Bogen beschriebe gewesen/ zum Neu-Marckt in Breslau erstlich mit Zangen gerissen/ drauf zur Stadt hinaus geschleifft/ gerädert/ an einen Spieß gestecket und daran geschmäucht. Er war die Zeit seines Lebens nur 3. mahl in der Kirchen gewesen / als er getaufft/ getrauet/ und einen Kelch aus der Kirchen gestohlen hatte.

Idem pag. 246.

XXIII. Anno 16241 den 31. Octob. ist zu Greifenberg bey Baltzer Hammern einem Schmiede auf der Laubnissen Gasse von Vater/ Mutter und Söhnen Feuer angeleget worden/ worauf die gantze Stadt Schule und Rathhaus von der Gluth verzehret / und 3. Schöne Glocken in dem Kirchthurm zerschmeltzet worden. Der Vater ist / von seines Weibes ihm beygebrachten Gifft im Gefängniß gestorben. Die Mutter aber sammt dem eltesten Sohne sind den 25. Sept. im folgenden Jahr auf allen Ecken der Stadt/ zuvor aber vor der Brandstätte/ alwo sie das Feuer angelegt hatten/ an den Händen und an einem Fusse mit glüenden Zangen gerissen/ darnach auf ein hohes höltzernes † gesetzet/ und gantz langweilig von ferne geschmäucht worden. Der mitlere Sohn wurde zwar nicht mit den Zangen gerissen/ aber gleichwol geschmäucht/ und hat viel Stunden lang am † gelebet/ biß er mit brennenden Stroh-Wischen und andern dergleichen Sachen erstickt worden. Dem Jüngsten von 17. Jahren ist der Kopf abgeschlagen und aufs Rad geleget worden.

Idem pag. 266.

XXIV. Den 19. Junii Anno 1683. wurde ein Geld-Müntzer/ den 26. ejusdem aber eine Geldmüntzerin in Breslau verbrand/ und im Julio eine Zauberin daselbsten auf einem glüenden Pferde geschmäucht.

Roch in den denck würdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 345.

CAPUT XLIX.

DE POENIS CIVITATUM, ET ARATRI IN URBES EVERSAS INDUCTIONE.

I.

MEnn die Heyden vor Alters eine Stadt anlegen und auf bauen wolten/ giengen sie erst mit ihren Göttern zu Rathe/ und hohleten durch Wahr-

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        <p>CAPUT XLIX.</p>
        <p>DE POENIS CIVITATUM, ET ARATRI IN URBES EVERSAS INDUCTIONE.</p>
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        <p>MEnn die Heyden vor Alters eine Stadt anlegen und auf bauen wolten/ giengen sie                      erst mit ihren Göttern zu Rathe/ und hohleten durch Wahr-
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[594/0604] Idem pag. 228. XXII. Den 30. Junii 1615. wurde der verruchte Mörder und Mordbrenner Schwiebus / welcher viele böse Thaten gethan/ dessen Urgicht auf 25. Bogen beschriebe gewesen/ zum Neu-Marckt in Breslau erstlich mit Zangen gerissen/ drauf zur Stadt hinaus geschleifft/ gerädert/ an einen Spieß gestecket und daran geschmäucht. Er war die Zeit seines Lebens nur 3. mahl in der Kirchen gewesen / als er getaufft/ getrauet/ und einen Kelch aus der Kirchen gestohlen hatte. Idem pag. 246. XXIII. Anno 16241 den 31. Octob. ist zu Greifenberg bey Baltzer Hammern einem Schmiede auf der Laubnissen Gasse von Vater/ Mutter und Söhnen Feuer angeleget worden/ worauf die gantze Stadt Schule und Rathhaus von der Gluth verzehret / und 3. Schöne Glocken in dem Kirchthurm zerschmeltzet worden. Der Vater ist / von seines Weibes ihm beygebrachten Gifft im Gefängniß gestorben. Die Mutter aber sammt dem eltesten Sohne sind den 25. Sept. im folgenden Jahr auf allen Ecken der Stadt/ zuvor aber vor der Brandstätte/ alwo sie das Feuer angelegt hatten/ an den Händen und an einem Fusse mit glüenden Zangen gerissen/ darnach auf ein hohes höltzernes † gesetzet/ und gantz langweilig von ferne geschmäucht worden. Der mitlere Sohn wurde zwar nicht mit den Zangen gerissen/ aber gleichwol geschmäucht/ und hat viel Stunden lang am † gelebet/ biß er mit brennenden Stroh-Wischen und andern dergleichen Sachen erstickt worden. Dem Jüngsten von 17. Jahren ist der Kopf abgeschlagen und aufs Rad geleget worden. Idem pag. 266. XXIV. Den 19. Junii Anno 1683. wurde ein Geld-Müntzer/ den 26. ejusdem aber eine Geldmüntzerin in Breslau verbrand/ und im Julio eine Zauberin daselbsten auf einem glüenden Pferde geschmäucht. Roch in den denck würdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 345. CAPUT XLIX. DE POENIS CIVITATUM, ET ARATRI IN URBES EVERSAS INDUCTIONE. I. MEnn die Heyden vor Alters eine Stadt anlegen und auf bauen wolten/ giengen sie erst mit ihren Göttern zu Rathe/ und hohleten durch Wahr-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 594. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/604>, abgerufen am 22.11.2024.