Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.Idem pag. 228. XXII. Den 30. Junii 1615. wurde der verruchte Mörder und Mordbrenner Schwiebus / welcher viele böse Thaten gethan/ dessen Urgicht auf 25. Bogen beschriebe gewesen/ zum Neu-Marckt in Breslau erstlich mit Zangen gerissen/ drauf zur Stadt hinaus geschleifft/ gerädert/ an einen Spieß gestecket und daran geschmäucht. Er war die Zeit seines Lebens nur 3. mahl in der Kirchen gewesen / als er getaufft/ getrauet/ und einen Kelch aus der Kirchen gestohlen hatte. Idem pag. 246. XXIII. Anno 16241 den 31. Octob. ist zu Greifenberg bey Baltzer Hammern einem Schmiede auf der Laubnissen Gasse von Vater/ Mutter und Söhnen Feuer angeleget worden/ worauf die gantze Stadt Schule und Rathhaus von der Gluth verzehret / und 3. Schöne Glocken in dem Kirchthurm zerschmeltzet worden. Der Vater ist / von seines Weibes ihm beygebrachten Gifft im Gefängniß gestorben. Die Mutter aber sammt dem eltesten Sohne sind den 25. Sept. im folgenden Jahr auf allen Ecken der Stadt/ zuvor aber vor der Brandstätte/ alwo sie das Feuer angelegt hatten/ an den Händen und an einem Fusse mit glüenden Zangen gerissen/ darnach auf ein hohes höltzernes + gesetzet/ und gantz langweilig von ferne geschmäucht worden. Der mitlere Sohn wurde zwar nicht mit den Zangen gerissen/ aber gleichwol geschmäucht/ und hat viel Stunden lang am + gelebet/ biß er mit brennenden Stroh-Wischen und andern dergleichen Sachen erstickt worden. Dem Jüngsten von 17. Jahren ist der Kopf abgeschlagen und aufs Rad geleget worden. Idem pag. 266. XXIV. Den 19. Junii Anno 1683. wurde ein Geld-Müntzer/ den 26. ejusdem aber eine Geldmüntzerin in Breslau verbrand/ und im Julio eine Zauberin daselbsten auf einem glüenden Pferde geschmäucht. Roch in den denck würdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 345. CAPUT XLIX. DE POENIS CIVITATUM, ET ARATRI IN URBES EVERSAS INDUCTIONE. I. MEnn die Heyden vor Alters eine Stadt anlegen und auf bauen wolten/ giengen sie erst mit ihren Göttern zu Rathe/ und hohleten durch Wahr- Idem pag. 228. XXII. Den 30. Junii 1615. wurde der verruchte Mörder und Mordbrenner Schwiebus / welcher viele böse Thaten gethan/ dessen Urgicht auf 25. Bogen beschriebe gewesen/ zum Neu-Marckt in Breslau erstlich mit Zangen gerissen/ drauf zur Stadt hinaus geschleifft/ gerädert/ an einen Spieß gestecket und daran geschmäucht. Er war die Zeit seines Lebens nur 3. mahl in der Kirchen gewesen / als er getaufft/ getrauet/ und einen Kelch aus der Kirchen gestohlen hatte. Idem pag. 246. XXIII. Anno 16241 den 31. Octob. ist zu Greifenberg bey Baltzer Hammern einem Schmiede auf der Laubnissen Gasse von Vater/ Mutter und Söhnen Feuer angeleget worden/ worauf die gantze Stadt Schule und Rathhaus von der Gluth verzehret / und 3. Schöne Glocken in dem Kirchthurm zerschmeltzet worden. Der Vater ist / von seines Weibes ihm beygebrachten Gifft im Gefängniß gestorben. Die Mutter aber sammt dem eltesten Sohne sind den 25. Sept. im folgenden Jahr auf allen Ecken der Stadt/ zuvor aber vor der Brandstätte/ alwo sie das Feuer angelegt hatten/ an den Händen und an einem Fusse mit glüenden Zangen gerissen/ darnach auf ein hohes höltzernes † gesetzet/ und gantz langweilig von ferne geschmäucht worden. Der mitlere Sohn wurde zwar nicht mit den Zangen gerissen/ aber gleichwol geschmäucht/ und hat viel Stunden lang am † gelebet/ biß er mit brennenden Stroh-Wischen und andern dergleichen Sachen erstickt worden. Dem Jüngsten von 17. Jahren ist der Kopf abgeschlagen und aufs Rad geleget worden. Idem pag. 266. XXIV. Den 19. Junii Anno 1683. wurde ein Geld-Müntzer/ den 26. ejusdem aber eine Geldmüntzerin in Breslau verbrand/ und im Julio eine Zauberin daselbsten auf einem glüenden Pferde geschmäucht. Roch in den denck würdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 345. CAPUT XLIX. DE POENIS CIVITATUM, ET ARATRI IN URBES EVERSAS INDUCTIONE. I. MEnn die Heyden vor Alters eine Stadt anlegen und auf bauen wolten/ giengen sie erst mit ihren Göttern zu Rathe/ und hohleten durch Wahr- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0604" n="594"/> <p>Idem pag. 228.</p> <p>XXII. Den 30. Junii 1615. wurde der verruchte Mörder und Mordbrenner Schwiebus / welcher viele böse Thaten gethan/ dessen Urgicht auf 25. Bogen beschriebe gewesen/ zum Neu-Marckt in Breslau erstlich mit Zangen gerissen/ drauf zur Stadt hinaus geschleifft/ gerädert/ an einen Spieß gestecket und daran geschmäucht. Er war die Zeit seines Lebens nur 3. mahl in der Kirchen gewesen / als er getaufft/ getrauet/ und einen Kelch aus der Kirchen gestohlen hatte.</p> <p>Idem pag. 246.</p> <p>XXIII. Anno 16241 den 31. Octob. ist zu Greifenberg bey Baltzer Hammern einem Schmiede auf der Laubnissen Gasse von Vater/ Mutter und Söhnen Feuer angeleget worden/ worauf die gantze Stadt Schule und Rathhaus von der Gluth verzehret / und 3. Schöne Glocken in dem Kirchthurm zerschmeltzet worden. Der Vater ist / von seines Weibes ihm beygebrachten Gifft im Gefängniß gestorben. Die Mutter aber sammt dem eltesten Sohne sind den 25. Sept. im folgenden Jahr auf allen Ecken der Stadt/ zuvor aber vor der Brandstätte/ alwo sie das Feuer angelegt hatten/ an den Händen und an einem Fusse mit glüenden Zangen gerissen/ darnach auf ein hohes höltzernes † gesetzet/ und gantz langweilig von ferne geschmäucht worden. Der mitlere Sohn wurde zwar nicht mit den Zangen gerissen/ aber gleichwol geschmäucht/ und hat viel Stunden lang am † gelebet/ biß er mit brennenden Stroh-Wischen und andern dergleichen Sachen erstickt worden. Dem Jüngsten von 17. Jahren ist der Kopf abgeschlagen und aufs Rad geleget worden.</p> <p>Idem pag. 266.</p> <p>XXIV. Den 19. Junii Anno 1683. wurde ein Geld-Müntzer/ den 26. ejusdem aber eine Geldmüntzerin in Breslau verbrand/ und im Julio eine Zauberin daselbsten auf einem glüenden Pferde geschmäucht.</p> <p>Roch in den denck würdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 345.</p> <p>CAPUT XLIX.</p> <p>DE POENIS CIVITATUM, ET ARATRI IN URBES EVERSAS INDUCTIONE.</p> <p>I.</p> <p>MEnn die Heyden vor Alters eine Stadt anlegen und auf bauen wolten/ giengen sie erst mit ihren Göttern zu Rathe/ und hohleten durch Wahr- </p> </div> </body> </text> </TEI> [594/0604]
Idem pag. 228.
XXII. Den 30. Junii 1615. wurde der verruchte Mörder und Mordbrenner Schwiebus / welcher viele böse Thaten gethan/ dessen Urgicht auf 25. Bogen beschriebe gewesen/ zum Neu-Marckt in Breslau erstlich mit Zangen gerissen/ drauf zur Stadt hinaus geschleifft/ gerädert/ an einen Spieß gestecket und daran geschmäucht. Er war die Zeit seines Lebens nur 3. mahl in der Kirchen gewesen / als er getaufft/ getrauet/ und einen Kelch aus der Kirchen gestohlen hatte.
Idem pag. 246.
XXIII. Anno 16241 den 31. Octob. ist zu Greifenberg bey Baltzer Hammern einem Schmiede auf der Laubnissen Gasse von Vater/ Mutter und Söhnen Feuer angeleget worden/ worauf die gantze Stadt Schule und Rathhaus von der Gluth verzehret / und 3. Schöne Glocken in dem Kirchthurm zerschmeltzet worden. Der Vater ist / von seines Weibes ihm beygebrachten Gifft im Gefängniß gestorben. Die Mutter aber sammt dem eltesten Sohne sind den 25. Sept. im folgenden Jahr auf allen Ecken der Stadt/ zuvor aber vor der Brandstätte/ alwo sie das Feuer angelegt hatten/ an den Händen und an einem Fusse mit glüenden Zangen gerissen/ darnach auf ein hohes höltzernes † gesetzet/ und gantz langweilig von ferne geschmäucht worden. Der mitlere Sohn wurde zwar nicht mit den Zangen gerissen/ aber gleichwol geschmäucht/ und hat viel Stunden lang am † gelebet/ biß er mit brennenden Stroh-Wischen und andern dergleichen Sachen erstickt worden. Dem Jüngsten von 17. Jahren ist der Kopf abgeschlagen und aufs Rad geleget worden.
Idem pag. 266.
XXIV. Den 19. Junii Anno 1683. wurde ein Geld-Müntzer/ den 26. ejusdem aber eine Geldmüntzerin in Breslau verbrand/ und im Julio eine Zauberin daselbsten auf einem glüenden Pferde geschmäucht.
Roch in den denck würdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 345.
CAPUT XLIX.
DE POENIS CIVITATUM, ET ARATRI IN URBES EVERSAS INDUCTIONE.
I.
MEnn die Heyden vor Alters eine Stadt anlegen und auf bauen wolten/ giengen sie erst mit ihren Göttern zu Rathe/ und hohleten durch Wahr-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |