Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.jeder zeit auff den Nutzen des gemeinen Wesens ihr Absehn richten/ und nach demselben die Straffen solcher Gestalt mäßigen/ damit deren wahrer Zweck gebührend erhalten werde. Endlich hat hier nicht geringen Antheil die Rechts gelahrheit/ in dem sie den jenigen/ welchen die gegebene Gesetze anvertrauet sind/ nicht allein ernstlich verbeut/ solche boßhafftig zu verdrehen/ oder aus Haß und Ansehung der Person sie zu mißbrauchen/ sondern auch zeiget/ mit was für Sorgfalt selbige zu erklären und in begebenden Fällen zu applieiren sind. Umb alle obige Disciplinen und folglich umb das gemeine Beste/ wie auch die gelehrte Welt hat sich verdienet gemacht Herr Jacob Döpler, weyland Hochgräfl. Schwartzburgischer Hoff- und Cammer-Rath/ in dem er ein Theatrum Poenarum, Suppliciorum & Executionum Criminalium oder Schauplatz der Leides- und Lebens-Straffen verfertiget/ denn in solchen finden die Moralisten einen grossen Vorrath an Exempel/ deren moralität sie mit dem Maße ihrer unterschiedenen Hypothesium ausmessen können/ die Vielheit aber mannigfaltiger Gewonheiten/ so bey unterschiedenen Völckern im Schwange gangen/ und deren genaue Erwegung/ ist geschickt die Klugheit/ Straff-Gesetze zu geben oder zu erklären und recht zu gebrauchen/ in eine mehrere Vollkommenheit zu setzen. Den ersten Theil solches Schauplatzes hat der Herr Autor selbst verlegt/ weilen aber nach dessen Absterben dieses Werck an uns kommen/ so sind wir darauff bedacht gewesen/ damit der andere Theil solches nützlichen Tractats auch ehistens der gelehrten Welt mit getheilet werde/ zumahlen der seelige Herr Autor allbereit in der Vorrede deß ersten Theils dar zu Hoffnung gemachet. Und diesen hat nun der geneigte Leser bey itziger Messen in einer guten und correcten Edition zu beliebigen Gebrauch. Er lebe wohl und bleibe gewogen den Verlegern. jeder zeit auff den Nutzen des gemeinen Wesens ihr Absehn richten/ und nach demselben die Straffen solcher Gestalt mäßigen/ damit deren wahrer Zweck gebührend erhalten werde. Endlich hat hier nicht geringen Antheil die Rechts gelahrheit/ in dem sie den jenigen/ welchen die gegebene Gesetze anvertrauet sind/ nicht allein ernstlich verbeut/ solche boßhafftig zu verdrehen/ oder aus Haß und Ansehung der Person sie zu mißbrauchen/ sondern auch zeiget/ mit was für Sorgfalt selbige zu erklären und in begebenden Fällen zu applieiren sind. Umb alle obige Disciplinen und folglich umb das gemeine Beste/ wie auch die gelehrte Welt hat sich verdienet gemacht Herr Jacob Döpler, weyland Hochgräfl. Schwartzburgischer Hoff- und Cammer-Rath/ in dem er ein Theatrum Poenarum, Suppliciorum & Executionum Criminalium oder Schauplatz der Leides- und Lebens-Straffen verfertiget/ denn in solchen finden die Moralisten einen grossen Vorrath an Exempel/ deren moralität sie mit dem Maße ihrer unterschiedenen Hypothesium ausmessen können/ die Vielheit aber mannigfaltiger Gewonheiten/ so bey unterschiedenen Völckern im Schwange gangen/ und deren genaue Erwegung/ ist geschickt die Klugheit/ Straff-Gesetze zu geben oder zu erklären und recht zu gebrauchen/ in eine mehrere Vollkommenheit zu setzen. Den ersten Theil solches Schauplatzes hat der Herr Autor selbst verlegt/ weilen aber nach dessen Absterben dieses Werck an uns kommen/ so sind wir darauff bedacht gewesen/ damit der andere Theil solches nützlichen Tractats auch ehistens der gelehrten Welt mit getheilet werde/ zumahlen der seelige Herr Autor allbereit in der Vorrede deß ersten Theils dar zu Hoffnung gemachet. Und diesen hat nun der geneigte Leser bey itziger Messen in einer guten und correcten Edition zu beliebigen Gebrauch. Er lebe wohl und bleibe gewogen den Verlegern. <TEI> <text> <front> <div> <p><pb facs="#f0007"/> jeder zeit auff den Nutzen des gemeinen Wesens ihr Absehn richten/ und nach demselben die Straffen solcher Gestalt mäßigen/ damit deren wahrer Zweck gebührend erhalten werde. Endlich hat hier nicht geringen Antheil die Rechts gelahrheit/ in dem sie den jenigen/ welchen die gegebene Gesetze anvertrauet sind/ nicht allein ernstlich verbeut/ solche boßhafftig zu verdrehen/ oder aus Haß und Ansehung der Person sie zu mißbrauchen/ sondern auch zeiget/ mit was für Sorgfalt selbige zu erklären und in begebenden Fällen zu applieiren sind. Umb alle obige Disciplinen und folglich umb das gemeine Beste/ wie auch die gelehrte Welt hat sich verdienet gemacht Herr Jacob Döpler, weyland Hochgräfl. Schwartzburgischer Hoff- und Cammer-Rath/ in dem er ein Theatrum Poenarum, Suppliciorum & Executionum Criminalium oder Schauplatz der Leides- und Lebens-Straffen verfertiget/ denn in solchen finden die Moralisten einen grossen Vorrath an Exempel/ deren moralität sie mit dem Maße ihrer unterschiedenen Hypothesium ausmessen können/ die Vielheit aber mannigfaltiger Gewonheiten/ so bey unterschiedenen Völckern im Schwange gangen/ und deren genaue Erwegung/ ist geschickt die Klugheit/ Straff-Gesetze zu geben oder zu erklären und recht zu gebrauchen/ in eine mehrere Vollkommenheit zu setzen. Den ersten Theil solches Schauplatzes hat der Herr Autor selbst verlegt/ weilen aber nach dessen Absterben dieses Werck an uns kommen/ so sind wir darauff bedacht gewesen/ damit der andere Theil solches nützlichen Tractats auch ehistens der gelehrten Welt mit getheilet werde/ zumahlen der seelige Herr Autor allbereit in der Vorrede deß ersten Theils dar zu Hoffnung gemachet. Und diesen hat nun der geneigte Leser bey itziger Messen in einer guten und correcten Edition zu beliebigen Gebrauch.</p> <p>Er lebe wohl und bleibe gewogen</p> <p>den Verlegern.</p> </div> <div> </div> </front> </text> </TEI> [0007]
jeder zeit auff den Nutzen des gemeinen Wesens ihr Absehn richten/ und nach demselben die Straffen solcher Gestalt mäßigen/ damit deren wahrer Zweck gebührend erhalten werde. Endlich hat hier nicht geringen Antheil die Rechts gelahrheit/ in dem sie den jenigen/ welchen die gegebene Gesetze anvertrauet sind/ nicht allein ernstlich verbeut/ solche boßhafftig zu verdrehen/ oder aus Haß und Ansehung der Person sie zu mißbrauchen/ sondern auch zeiget/ mit was für Sorgfalt selbige zu erklären und in begebenden Fällen zu applieiren sind. Umb alle obige Disciplinen und folglich umb das gemeine Beste/ wie auch die gelehrte Welt hat sich verdienet gemacht Herr Jacob Döpler, weyland Hochgräfl. Schwartzburgischer Hoff- und Cammer-Rath/ in dem er ein Theatrum Poenarum, Suppliciorum & Executionum Criminalium oder Schauplatz der Leides- und Lebens-Straffen verfertiget/ denn in solchen finden die Moralisten einen grossen Vorrath an Exempel/ deren moralität sie mit dem Maße ihrer unterschiedenen Hypothesium ausmessen können/ die Vielheit aber mannigfaltiger Gewonheiten/ so bey unterschiedenen Völckern im Schwange gangen/ und deren genaue Erwegung/ ist geschickt die Klugheit/ Straff-Gesetze zu geben oder zu erklären und recht zu gebrauchen/ in eine mehrere Vollkommenheit zu setzen. Den ersten Theil solches Schauplatzes hat der Herr Autor selbst verlegt/ weilen aber nach dessen Absterben dieses Werck an uns kommen/ so sind wir darauff bedacht gewesen/ damit der andere Theil solches nützlichen Tractats auch ehistens der gelehrten Welt mit getheilet werde/ zumahlen der seelige Herr Autor allbereit in der Vorrede deß ersten Theils dar zu Hoffnung gemachet. Und diesen hat nun der geneigte Leser bey itziger Messen in einer guten und correcten Edition zu beliebigen Gebrauch.
Er lebe wohl und bleibe gewogen
den Verlegern.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |