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Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

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"Jn einem Staate, sagt Frau v. Stael, wo man
einer Frau im Jnteresse des Staates den Hals ab-
schneidet, müßte sie doch wenigstens wissen warum?"
Die Männer antworten auf dergleichen naseweise
Fragen niemals.

Warum sollten sie auch? Die Stimmen der Besitz-
und Machtlosen verschlingt die Welle des großen Lebens-
stroms - echolos. Erst wenn die Frauen das Stimm-
recht erlangt haben, wird ihr Wille, ihr Glück und ihre
Meinung in die Wagschale fallen an den Stätten, wo
man die Geschicke der Klassen und Nationen abwägt.

Aus ihrer Macht über die Frauen leiten die
Männer ihre Rechte den Frauen gegenüber her. Die
Thatsache der Herrschaft ist aber kein Recht. Gesetzlich
bestimmen sie alle die Maßregeln, Gebräuche und Ord-
nungen, die zur Unterdrückung des weiblichen Geschlechts
dienen und nennen diese Arrangements dann einen Rechts-
zustand. Das Unrecht wird aber nicht geringer, wenn
ein Gesetz es sanktionirt hat, die Unterdrückung nicht
weniger nichtswürdig, sondern nur um so furchtbarer,
wenn sie einen universellen, einen weltgeschichtlichen Cha-
rakter trägt. Es giebt kein Recht des Unrechtes oder sollte
doch kein's geben. So lange es heißt: der Mann will
und die Frau soll, leben wir nicht in einem Rechts-,
sondern in einem Gewaltstaat.

„Jn einem Staate, sagt Frau v. Stael, wo man
einer Frau im Jnteresse des Staates den Hals ab-
schneidet, müßte sie doch wenigstens wissen warum?‟
Die Männer antworten auf dergleichen naseweise
Fragen niemals.

Warum sollten sie auch? Die Stimmen der Besitz-
und Machtlosen verschlingt die Welle des großen Lebens-
stroms – echolos. Erst wenn die Frauen das Stimm-
recht erlangt haben, wird ihr Wille, ihr Glück und ihre
Meinung in die Wagschale fallen an den Stätten, wo
man die Geschicke der Klassen und Nationen abwägt.

Aus ihrer Macht über die Frauen leiten die
Männer ihre Rechte den Frauen gegenüber her. Die
Thatsache der Herrschaft ist aber kein Recht. Gesetzlich
bestimmen sie alle die Maßregeln, Gebräuche und Ord-
nungen, die zur Unterdrückung des weiblichen Geschlechts
dienen und nennen diese Arrangements dann einen Rechts-
zustand. Das Unrecht wird aber nicht geringer, wenn
ein Gesetz es sanktionirt hat, die Unterdrückung nicht
weniger nichtswürdig, sondern nur um so furchtbarer,
wenn sie einen universellen, einen weltgeschichtlichen Cha-
rakter trägt. Es giebt kein Recht des Unrechtes oder sollte
doch kein's geben. So lange es heißt: der Mann will
und die Frau soll, leben wir nicht in einem Rechts-,
sondern in einem Gewaltstaat.

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[162/0170] „Jn einem Staate, sagt Frau v. Stael, wo man einer Frau im Jnteresse des Staates den Hals ab- schneidet, müßte sie doch wenigstens wissen warum?‟ Die Männer antworten auf dergleichen naseweise Fragen niemals. Warum sollten sie auch? Die Stimmen der Besitz- und Machtlosen verschlingt die Welle des großen Lebens- stroms – echolos. Erst wenn die Frauen das Stimm- recht erlangt haben, wird ihr Wille, ihr Glück und ihre Meinung in die Wagschale fallen an den Stätten, wo man die Geschicke der Klassen und Nationen abwägt. Aus ihrer Macht über die Frauen leiten die Männer ihre Rechte den Frauen gegenüber her. Die Thatsache der Herrschaft ist aber kein Recht. Gesetzlich bestimmen sie alle die Maßregeln, Gebräuche und Ord- nungen, die zur Unterdrückung des weiblichen Geschlechts dienen und nennen diese Arrangements dann einen Rechts- zustand. Das Unrecht wird aber nicht geringer, wenn ein Gesetz es sanktionirt hat, die Unterdrückung nicht weniger nichtswürdig, sondern nur um so furchtbarer, wenn sie einen universellen, einen weltgeschichtlichen Cha- rakter trägt. Es giebt kein Recht des Unrechtes oder sollte doch kein's geben. So lange es heißt: der Mann will und die Frau soll, leben wir nicht in einem Rechts-, sondern in einem Gewaltstaat.

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Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 162. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/170>, abgerufen am 02.05.2024.