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Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

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Wohlfahrt des Staatslebens. Den Beweis dieses An-
tagonismus zwischen Staatsleben und Frauenrechten
haben wir zu fordern. Man wird uns darauf warten
lassen bis zum jüngsten Tag und sich inzwischen auf
das Gottesgericht berufen, welches die Frau durch den
Mangel eines Bartes als unpolitisches Wesen gekenn-
zeichnet hat.

Die Voraussetzung, daß eine Menschenklasse, welche
die Lasten der Bürgerschaft trägt, kein Recht habe be-
stimmend auf diese Lasten einzuwirken, die Voraus-
setzung, daß eine Menschenklasse Gesetzen unterworfen
sein soll, an deren Abfassung sie keinen Antheil gehabt,
hat auf die Dauer nur für einen despotischen Staat
Sinn und Möglichkeit. Die Zulassung eines solchen
Prinzips ist Tyrannei in allen Sprachen der Welt und
für jedes Geschlecht, für den Mann sowohl wie für die
Frau.

Der Anspruch politischer Gleichheit der Geschlechter
in der Kammer und auf der Tribüne erscheint den
Männern als ein sittlicher Frevel und setzt sie der Ge-
fahr eines Lachkrampfes aus. Eine politische Gleich-
heit aber erkennen sie bereitwillig an: die Gleichheit
vor dem Schaffot
. Warum lachten Sie nicht, meine
Herren, als Marie Antoinette's und Madame Roland's
Haupt unter der Guillotine fiel?

Dohm, Zur Frauenfrage. 11

Wohlfahrt des Staatslebens. Den Beweis dieses An-
tagonismus zwischen Staatsleben und Frauenrechten
haben wir zu fordern. Man wird uns darauf warten
lassen bis zum jüngsten Tag und sich inzwischen auf
das Gottesgericht berufen, welches die Frau durch den
Mangel eines Bartes als unpolitisches Wesen gekenn-
zeichnet hat.

Die Voraussetzung, daß eine Menschenklasse, welche
die Lasten der Bürgerschaft trägt, kein Recht habe be-
stimmend auf diese Lasten einzuwirken, die Voraus-
setzung, daß eine Menschenklasse Gesetzen unterworfen
sein soll, an deren Abfassung sie keinen Antheil gehabt,
hat auf die Dauer nur für einen despotischen Staat
Sinn und Möglichkeit. Die Zulassung eines solchen
Prinzips ist Tyrannei in allen Sprachen der Welt und
für jedes Geschlecht, für den Mann sowohl wie für die
Frau.

Der Anspruch politischer Gleichheit der Geschlechter
in der Kammer und auf der Tribüne erscheint den
Männern als ein sittlicher Frevel und setzt sie der Ge-
fahr eines Lachkrampfes aus. Eine politische Gleich-
heit aber erkennen sie bereitwillig an: die Gleichheit
vor dem Schaffot
. Warum lachten Sie nicht, meine
Herren, als Marie Antoinette's und Madame Roland's
Haupt unter der Guillotine fiel?

Dohm, Zur Frauenfrage. 11
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[161/0169] Wohlfahrt des Staatslebens. Den Beweis dieses An- tagonismus zwischen Staatsleben und Frauenrechten haben wir zu fordern. Man wird uns darauf warten lassen bis zum jüngsten Tag und sich inzwischen auf das Gottesgericht berufen, welches die Frau durch den Mangel eines Bartes als unpolitisches Wesen gekenn- zeichnet hat. Die Voraussetzung, daß eine Menschenklasse, welche die Lasten der Bürgerschaft trägt, kein Recht habe be- stimmend auf diese Lasten einzuwirken, die Voraus- setzung, daß eine Menschenklasse Gesetzen unterworfen sein soll, an deren Abfassung sie keinen Antheil gehabt, hat auf die Dauer nur für einen despotischen Staat Sinn und Möglichkeit. Die Zulassung eines solchen Prinzips ist Tyrannei in allen Sprachen der Welt und für jedes Geschlecht, für den Mann sowohl wie für die Frau. Der Anspruch politischer Gleichheit der Geschlechter in der Kammer und auf der Tribüne erscheint den Männern als ein sittlicher Frevel und setzt sie der Ge- fahr eines Lachkrampfes aus. Eine politische Gleich- heit aber erkennen sie bereitwillig an: die Gleichheit vor dem Schaffot. Warum lachten Sie nicht, meine Herren, als Marie Antoinette's und Madame Roland's Haupt unter der Guillotine fiel? Dohm, Zur Frauenfrage. 11

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Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/169>, abgerufen am 04.12.2024.