Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.Landes theils durch Mandatare, theils direct und per- Thomas Hughes in seinem "Leben Alfred des Gurdon, in seinem Buch "Considerations sur les Der Historiker Beda theilt mit, daß die Aebtissin Unter Heinrich VIII. hielt Lady Anne Berkeley Landes theils durch Mandatare, theils direct und per- Thomas Hughes in seinem „Leben Alfred des Gurdon, in seinem Buch „Considérations sur les Der Historiker Beda theilt mit, daß die Aebtissin Unter Heinrich VIII. hielt Lady Anne Berkeley <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0068" n="60"/> Landes theils durch Mandatare, theils direct und per-<lb/> sönlich theilgenommen.</p><lb/> <p>Thomas Hughes in seinem „Leben Alfred des<lb/> Großen‟ berichtet, daß Edeldamen, selbst Verheirathete,<lb/> im Besitz ihrer Güter belassen wurden, daß sie darüber<lb/> frei verfügen konnten und auf ihre Besitztitel hin in<lb/> dem „<hi rendition="#aq">Wittenagamott</hi>‟, dem Nationalrath der Angel-<lb/> sachsen, Sitz und Stimme hatten. Sie saßen auch<lb/> mit in den Provinzial-Versammlungen und bei den<lb/> Gemeindeberathungen.</p><lb/> <p>Gurdon, in seinem Buch „<hi rendition="#aq">Considérations sur les<lb/> antiquités du parlement</hi>‟, weiß von vornehmen Frauen,<lb/> welche im Rath der angelsächsischen Häupter zugelassen<lb/> wurden.</p><lb/> <p>Der Historiker Beda theilt mit, daß die Aebtissin<lb/> Wilde einer geistlichen Synode präsidirte.</p><lb/> <p>Unter Heinrich <hi rendition="#aq">VIII</hi>. hielt Lady Anne Berkeley<lb/> im Saal von Glocester als Gerichtspräsidentin einen<lb/> Gerichtstag ab. Fosbrook, der Gerichtsschreiber von<lb/> Glocester schildert, wie sie kam, sich im öffentlichen<lb/> Sitzungssaal auf die Bank setzte, die Präsidentschaft<lb/> versah, die Zeugenschaften in Empfang nahm, die An-<lb/> geklagten für schuldig erklärte des Complotts und der<lb/> Erregung öffentlicher Unordnung, und wie sie dieselben<lb/> als Feinde des Menschengeschlechts verurtheilte.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [60/0068]
Landes theils durch Mandatare, theils direct und per-
sönlich theilgenommen.
Thomas Hughes in seinem „Leben Alfred des
Großen‟ berichtet, daß Edeldamen, selbst Verheirathete,
im Besitz ihrer Güter belassen wurden, daß sie darüber
frei verfügen konnten und auf ihre Besitztitel hin in
dem „Wittenagamott‟, dem Nationalrath der Angel-
sachsen, Sitz und Stimme hatten. Sie saßen auch
mit in den Provinzial-Versammlungen und bei den
Gemeindeberathungen.
Gurdon, in seinem Buch „Considérations sur les
antiquités du parlement‟, weiß von vornehmen Frauen,
welche im Rath der angelsächsischen Häupter zugelassen
wurden.
Der Historiker Beda theilt mit, daß die Aebtissin
Wilde einer geistlichen Synode präsidirte.
Unter Heinrich VIII. hielt Lady Anne Berkeley
im Saal von Glocester als Gerichtspräsidentin einen
Gerichtstag ab. Fosbrook, der Gerichtsschreiber von
Glocester schildert, wie sie kam, sich im öffentlichen
Sitzungssaal auf die Bank setzte, die Präsidentschaft
versah, die Zeugenschaften in Empfang nahm, die An-
geklagten für schuldig erklärte des Complotts und der
Erregung öffentlicher Unordnung, und wie sie dieselben
als Feinde des Menschengeschlechts verurtheilte.
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