Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

Bild:
<< vorherige Seite

Landes theils durch Mandatare, theils direct und per-
sönlich theilgenommen.

Thomas Hughes in seinem "Leben Alfred des
Großen" berichtet, daß Edeldamen, selbst Verheirathete,
im Besitz ihrer Güter belassen wurden, daß sie darüber
frei verfügen konnten und auf ihre Besitztitel hin in
dem "Wittenagamott", dem Nationalrath der Angel-
sachsen, Sitz und Stimme hatten. Sie saßen auch
mit in den Provinzial-Versammlungen und bei den
Gemeindeberathungen.

Gurdon, in seinem Buch "Considerations sur les
antiquites du parlement
", weiß von vornehmen Frauen,
welche im Rath der angelsächsischen Häupter zugelassen
wurden.

Der Historiker Beda theilt mit, daß die Aebtissin
Wilde einer geistlichen Synode präsidirte.

Unter Heinrich VIII. hielt Lady Anne Berkeley
im Saal von Glocester als Gerichtspräsidentin einen
Gerichtstag ab. Fosbrook, der Gerichtsschreiber von
Glocester schildert, wie sie kam, sich im öffentlichen
Sitzungssaal auf die Bank setzte, die Präsidentschaft
versah, die Zeugenschaften in Empfang nahm, die An-
geklagten für schuldig erklärte des Complotts und der
Erregung öffentlicher Unordnung, und wie sie dieselben
als Feinde des Menschengeschlechts verurtheilte.

Landes theils durch Mandatare, theils direct und per-
sönlich theilgenommen.

Thomas Hughes in seinem „Leben Alfred des
Großen‟ berichtet, daß Edeldamen, selbst Verheirathete,
im Besitz ihrer Güter belassen wurden, daß sie darüber
frei verfügen konnten und auf ihre Besitztitel hin in
dem „Wittenagamott‟, dem Nationalrath der Angel-
sachsen, Sitz und Stimme hatten. Sie saßen auch
mit in den Provinzial-Versammlungen und bei den
Gemeindeberathungen.

Gurdon, in seinem Buch „Considérations sur les
antiquités du parlement
‟, weiß von vornehmen Frauen,
welche im Rath der angelsächsischen Häupter zugelassen
wurden.

Der Historiker Beda theilt mit, daß die Aebtissin
Wilde einer geistlichen Synode präsidirte.

Unter Heinrich VIII. hielt Lady Anne Berkeley
im Saal von Glocester als Gerichtspräsidentin einen
Gerichtstag ab. Fosbrook, der Gerichtsschreiber von
Glocester schildert, wie sie kam, sich im öffentlichen
Sitzungssaal auf die Bank setzte, die Präsidentschaft
versah, die Zeugenschaften in Empfang nahm, die An-
geklagten für schuldig erklärte des Complotts und der
Erregung öffentlicher Unordnung, und wie sie dieselben
als Feinde des Menschengeschlechts verurtheilte.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0068" n="60"/>
Landes theils durch Mandatare, theils direct und per-<lb/>
sönlich theilgenommen.</p><lb/>
        <p>Thomas Hughes in seinem &#x201E;Leben Alfred des<lb/>
Großen&#x201F; berichtet, daß Edeldamen, selbst Verheirathete,<lb/>
im Besitz ihrer Güter belassen wurden, daß sie darüber<lb/>
frei verfügen konnten und auf ihre Besitztitel hin in<lb/>
dem &#x201E;<hi rendition="#aq">Wittenagamott</hi>&#x201F;, dem Nationalrath der Angel-<lb/>
sachsen, Sitz und Stimme hatten. Sie saßen auch<lb/>
mit in den Provinzial-Versammlungen und bei den<lb/>
Gemeindeberathungen.</p><lb/>
        <p>Gurdon, in seinem Buch &#x201E;<hi rendition="#aq">Considérations sur les<lb/>
antiquités du parlement</hi>&#x201F;, weiß von vornehmen Frauen,<lb/>
welche im Rath der angelsächsischen Häupter zugelassen<lb/>
wurden.</p><lb/>
        <p>Der Historiker Beda theilt mit, daß die Aebtissin<lb/>
Wilde einer geistlichen Synode präsidirte.</p><lb/>
        <p>Unter Heinrich <hi rendition="#aq">VIII</hi>. hielt Lady Anne Berkeley<lb/>
im Saal von Glocester als Gerichtspräsidentin einen<lb/>
Gerichtstag ab. Fosbrook, der Gerichtsschreiber von<lb/>
Glocester schildert, wie sie kam, sich im öffentlichen<lb/>
Sitzungssaal auf die Bank setzte, die Präsidentschaft<lb/>
versah, die Zeugenschaften in Empfang nahm, die An-<lb/>
geklagten für schuldig erklärte des Complotts und der<lb/>
Erregung öffentlicher Unordnung, und wie sie dieselben<lb/>
als Feinde des Menschengeschlechts verurtheilte.</p><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[60/0068] Landes theils durch Mandatare, theils direct und per- sönlich theilgenommen. Thomas Hughes in seinem „Leben Alfred des Großen‟ berichtet, daß Edeldamen, selbst Verheirathete, im Besitz ihrer Güter belassen wurden, daß sie darüber frei verfügen konnten und auf ihre Besitztitel hin in dem „Wittenagamott‟, dem Nationalrath der Angel- sachsen, Sitz und Stimme hatten. Sie saßen auch mit in den Provinzial-Versammlungen und bei den Gemeindeberathungen. Gurdon, in seinem Buch „Considérations sur les antiquités du parlement‟, weiß von vornehmen Frauen, welche im Rath der angelsächsischen Häupter zugelassen wurden. Der Historiker Beda theilt mit, daß die Aebtissin Wilde einer geistlichen Synode präsidirte. Unter Heinrich VIII. hielt Lady Anne Berkeley im Saal von Glocester als Gerichtspräsidentin einen Gerichtstag ab. Fosbrook, der Gerichtsschreiber von Glocester schildert, wie sie kam, sich im öffentlichen Sitzungssaal auf die Bank setzte, die Präsidentschaft versah, die Zeugenschaften in Empfang nahm, die An- geklagten für schuldig erklärte des Complotts und der Erregung öffentlicher Unordnung, und wie sie dieselben als Feinde des Menschengeschlechts verurtheilte.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-04-07T16:13:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-04-07T16:13:32Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/68
Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/68>, abgerufen am 04.12.2024.