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Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

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Unter Heinrich III. berief man vier Aebtissinnen
ins Parlament. Unter der Regierung Eduards wurden
im Parlament mehrere Edeldamen durch Mandatare
vertreten.

Die letzte öffentliche Manifestation politischer
Frauenrechte in England datirt von 1640, doch waren
diese Rechte bereits im Absterben begriffen, denn der
Sheriff machte damals die Bemerkung, daß es
demüthigend für einen Mann sei, von einer Frau ge-
wählt zu werden.

Jm folgenden Jahrhundert erkennen die Richter
zwar die Rechte der Frauen noch an, aber die Aus-
übung derselben ist nicht mehr üblich.

1739, unter der Regierung Georg II., als Sir
William Lee als Oberrichter und Sir Francis Page
als zweiter Richter fungirten, stellte man dem könig-
lichen Gerichtshof die Frage, ob eine "feme sole" (be-
güterte unverheirathete Frau) ihre Stimme abgeben
dürfe für die Beamten der Gemeinde und für die
Sakristane, und ob sie selber befähigt sei, diese Funk-
tionen auszuüben. Jm Lauf der Verhandlung erklärte
Sir William Lee, daß dieses Recht unanfechtbar sei
und daß in vielen Fällen die "feme sole" selbst für
Parlamentsmitglieder ihre Stimme abgegeben habe.
Der Richter Sir Francis Page sprach in einem ana-

Unter Heinrich III. berief man vier Aebtissinnen
ins Parlament. Unter der Regierung Eduards wurden
im Parlament mehrere Edeldamen durch Mandatare
vertreten.

Die letzte öffentliche Manifestation politischer
Frauenrechte in England datirt von 1640, doch waren
diese Rechte bereits im Absterben begriffen, denn der
Sheriff machte damals die Bemerkung, daß es
demüthigend für einen Mann sei, von einer Frau ge-
wählt zu werden.

Jm folgenden Jahrhundert erkennen die Richter
zwar die Rechte der Frauen noch an, aber die Aus-
übung derselben ist nicht mehr üblich.

1739, unter der Regierung Georg II., als Sir
William Lee als Oberrichter und Sir Francis Page
als zweiter Richter fungirten, stellte man dem könig-
lichen Gerichtshof die Frage, ob eine „feme sole‟ (be-
güterte unverheirathete Frau) ihre Stimme abgeben
dürfe für die Beamten der Gemeinde und für die
Sakristane, und ob sie selber befähigt sei, diese Funk-
tionen auszuüben. Jm Lauf der Verhandlung erklärte
Sir William Lee, daß dieses Recht unanfechtbar sei
und daß in vielen Fällen die „feme sole‟ selbst für
Parlamentsmitglieder ihre Stimme abgegeben habe.
Der Richter Sir Francis Page sprach in einem ana-

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[61/0069] Unter Heinrich III. berief man vier Aebtissinnen ins Parlament. Unter der Regierung Eduards wurden im Parlament mehrere Edeldamen durch Mandatare vertreten. Die letzte öffentliche Manifestation politischer Frauenrechte in England datirt von 1640, doch waren diese Rechte bereits im Absterben begriffen, denn der Sheriff machte damals die Bemerkung, daß es demüthigend für einen Mann sei, von einer Frau ge- wählt zu werden. Jm folgenden Jahrhundert erkennen die Richter zwar die Rechte der Frauen noch an, aber die Aus- übung derselben ist nicht mehr üblich. 1739, unter der Regierung Georg II., als Sir William Lee als Oberrichter und Sir Francis Page als zweiter Richter fungirten, stellte man dem könig- lichen Gerichtshof die Frage, ob eine „feme sole‟ (be- güterte unverheirathete Frau) ihre Stimme abgeben dürfe für die Beamten der Gemeinde und für die Sakristane, und ob sie selber befähigt sei, diese Funk- tionen auszuüben. Jm Lauf der Verhandlung erklärte Sir William Lee, daß dieses Recht unanfechtbar sei und daß in vielen Fällen die „feme sole‟ selbst für Parlamentsmitglieder ihre Stimme abgegeben habe. Der Richter Sir Francis Page sprach in einem ana-  

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Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/69>, abgerufen am 05.05.2024.