Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.logen Falle dieselbe Ansicht aus, und Lord Coke, der Eine logische Folge der Feudalrechte der englischen Den "ricos hombres" (vornehme Edelleute) in Die Gallier, sagt Tacitus, ließen die Frauen an Die Föderativ-Republiken der alten Basken ver- *) Diese historischen Notizen sind zum Theil der kleinen Schrift der Mme. C. Coignet "De l'affranchissement politique des femmes en Angleterre" entlehnt. **) Prescott: Ferdinand und Jsabelle.
logen Falle dieselbe Ansicht aus, und Lord Coke, der Eine logische Folge der Feudalrechte der englischen Den „ricos hombres‟ (vornehme Edelleute) in Die Gallier, sagt Tacitus, ließen die Frauen an Die Föderativ-Republiken der alten Basken ver- *) Diese historischen Notizen sind zum Theil der kleinen Schrift der Mme. C. Coignet „De l'affranchissement politique des femmes en Angleterre‟ entlehnt. **) Prescott: Ferdinand und Jsabelle.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0070" n="62"/> logen Falle dieselbe Ansicht aus, und Lord Coke, der<lb/> in diesen Dingen für eine Autorität galt, bestätigte<lb/> lediglich das Urtheil der beiden Richter.<note place="foot" n="*)">Diese historischen<lb/> Notizen sind zum Theil der kleinen<lb/> Schrift der Mme. C. Coignet „<hi rendition="#aq">De l'affranchissement politique<lb/> des femmes en Angleterre</hi>‟ entlehnt.</note></p><lb/> <p>Eine logische Folge der Feudalrechte der englischen<lb/> Frau ist die Frau als regierende Königin.</p><lb/> <p>Den „<hi rendition="#aq">ricos hombres</hi>‟ (vornehme Edelleute) in<lb/> Aragonien war es gestattet, ihre Stimmen in den<lb/> Cortes einem andern dieses Standes zu übertragen.<lb/> Ein ähnliches Vorrecht genossen die Erbtöchter der<lb/> Freiherrn.<note place="foot" n="**)">Prescott: Ferdinand und Jsabelle.</note></p><lb/> <p>Die Gallier, sagt Tacitus, ließen die Frauen an<lb/> ihren berathenden Versammlungen, in denen die wich-<lb/> tigsten Gegenstände zur Verhandlung kamen, Theil<lb/> nehmen. Jhre Stimmen entschieden über die Entschlüsse,<lb/> die man faßte.</p><lb/> <p>Die Föderativ-Republiken der alten Basken ver-<lb/> liehen ebenfalls in allen öffentlichen Angelegenheiten<lb/> den Frauen das Stimmrecht. Später scheint in Frank-<lb/> reich der Einfluß der Frauen auf Staatsangelegenheiten<lb/> mehrere Jahrhunderte hindurch verdrängt worden zu<lb/>   </p> </div> </body> </text> </TEI> [62/0070]
logen Falle dieselbe Ansicht aus, und Lord Coke, der
in diesen Dingen für eine Autorität galt, bestätigte
lediglich das Urtheil der beiden Richter. *)
Eine logische Folge der Feudalrechte der englischen
Frau ist die Frau als regierende Königin.
Den „ricos hombres‟ (vornehme Edelleute) in
Aragonien war es gestattet, ihre Stimmen in den
Cortes einem andern dieses Standes zu übertragen.
Ein ähnliches Vorrecht genossen die Erbtöchter der
Freiherrn. **)
Die Gallier, sagt Tacitus, ließen die Frauen an
ihren berathenden Versammlungen, in denen die wich-
tigsten Gegenstände zur Verhandlung kamen, Theil
nehmen. Jhre Stimmen entschieden über die Entschlüsse,
die man faßte.
Die Föderativ-Republiken der alten Basken ver-
liehen ebenfalls in allen öffentlichen Angelegenheiten
den Frauen das Stimmrecht. Später scheint in Frank-
reich der Einfluß der Frauen auf Staatsangelegenheiten
mehrere Jahrhunderte hindurch verdrängt worden zu
*) Diese historischen
Notizen sind zum Theil der kleinen
Schrift der Mme. C. Coignet „De l'affranchissement politique
des femmes en Angleterre‟ entlehnt.
**) Prescott: Ferdinand und Jsabelle.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-04-07T16:13:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2017-04-07T16:13:32Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |