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Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

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sein, in der Feudalzeit aber sehen wir ihn wieder auf-
leben. Die Frauen werden erhoben zur Würde von
Herzoginnen, Pairinnen, Richterinnen und Gesandtinnen.
Mit allen Rechten einer Feudalherrin bekleidet, ent-
wickelt die Frau bei der Verwaltung ihrer Besitzungen
ein ungewöhnliches administratives Talent. Drei Frauen
unterzeichnen den Vertrag von Cambrai.

Nach Montaigne durften die Frauen, welchen die
Pairswürde verliehen war, in allen Angelegenheiten,
die zur Competenz der Pairskammer gehörten, mit-
stimmen. Man sah sie in ihrer Eigenschaft als Pai-
rinnen von Frankreich ihre Sitze im Parlamente ein-
nehmen, und bei öffentlichen Feierlichkeiten, wie die
Krönung der Könige, sich ihrer Würde gemäß verhalten.
Die Gräfin von Flandern saß in der Pairsversamm-
lung, der der heilige Ludwig präsidirte.

Es sind uns zahlreiche Verhaftsbefehle aufbewahrt
worden, die von weiblichen Richtern aus dem 13. und
14. Jahrhundert herrühren.

Die Aebtissinnen von Remiremont und ihre Dechan-
tinnen handhabten das Richteramt in den zu ihrem
Kloster gehörigen Distrikten, auch hatten sie das Recht,
Deputirte zu den lothringischen Staaten zu ernennen.

Die Geschichte weiß Beispiele davon, daß die

sein, in der Feudalzeit aber sehen wir ihn wieder auf-
leben. Die Frauen werden erhoben zur Würde von
Herzoginnen, Pairinnen, Richterinnen und Gesandtinnen.
Mit allen Rechten einer Feudalherrin bekleidet, ent-
wickelt die Frau bei der Verwaltung ihrer Besitzungen
ein ungewöhnliches administratives Talent. Drei Frauen
unterzeichnen den Vertrag von Cambrai.

Nach Montaigne durften die Frauen, welchen die
Pairswürde verliehen war, in allen Angelegenheiten,
die zur Competenz der Pairskammer gehörten, mit-
stimmen. Man sah sie in ihrer Eigenschaft als Pai-
rinnen von Frankreich ihre Sitze im Parlamente ein-
nehmen, und bei öffentlichen Feierlichkeiten, wie die
Krönung der Könige, sich ihrer Würde gemäß verhalten.
Die Gräfin von Flandern saß in der Pairsversamm-
lung, der der heilige Ludwig präsidirte.

Es sind uns zahlreiche Verhaftsbefehle aufbewahrt
worden, die von weiblichen Richtern aus dem 13. und
14. Jahrhundert herrühren.

Die Aebtissinnen von Remiremont und ihre Dechan-
tinnen handhabten das Richteramt in den zu ihrem
Kloster gehörigen Distrikten, auch hatten sie das Recht,
Deputirte zu den lothringischen Staaten zu ernennen.

Die Geschichte weiß Beispiele davon, daß die

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[63/0071] sein, in der Feudalzeit aber sehen wir ihn wieder auf- leben. Die Frauen werden erhoben zur Würde von Herzoginnen, Pairinnen, Richterinnen und Gesandtinnen. Mit allen Rechten einer Feudalherrin bekleidet, ent- wickelt die Frau bei der Verwaltung ihrer Besitzungen ein ungewöhnliches administratives Talent. Drei Frauen unterzeichnen den Vertrag von Cambrai. Nach Montaigne durften die Frauen, welchen die Pairswürde verliehen war, in allen Angelegenheiten, die zur Competenz der Pairskammer gehörten, mit- stimmen. Man sah sie in ihrer Eigenschaft als Pai- rinnen von Frankreich ihre Sitze im Parlamente ein- nehmen, und bei öffentlichen Feierlichkeiten, wie die Krönung der Könige, sich ihrer Würde gemäß verhalten. Die Gräfin von Flandern saß in der Pairsversamm- lung, der der heilige Ludwig präsidirte. Es sind uns zahlreiche Verhaftsbefehle aufbewahrt worden, die von weiblichen Richtern aus dem 13. und 14. Jahrhundert herrühren. Die Aebtissinnen von Remiremont und ihre Dechan- tinnen handhabten das Richteramt in den zu ihrem Kloster gehörigen Distrikten, auch hatten sie das Recht, Deputirte zu den lothringischen Staaten zu ernennen. Die Geschichte weiß Beispiele davon, daß die  

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Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/71>, abgerufen am 04.12.2024.