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Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

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höchsten Aemter in der Magistratur durch Erbschaft
jungen Mädchen zugefallen waren.

Unter dem Titel von Lehnsherrinnen (chevalieres
fieffees
) wohnten sie den Gerichtssitzungen bei und prä-
sidirten den Plaidoyers mit dem Federhut auf dem
Kopf und der Audienzrobe angethan. Jn ihrer Ab-
wesenheit durften die Beisitzer und Schöffen nicht
plaidiren.

Ungeachtet energischer Protestationen von Seiten
der Feudalherren bestätigten eine Zeit lang Päpste
und Könige die Frauen in diesen Rechten.

Als Ermengarde, Vicomtesse de Narbonne, in der
Ausübung ihrer richterlichen Befugnisse gehindert wurde,
flehte sie den Schutz des Königs, Ludwigs des Kindes,
an, der ihr als Antwort einen Brief schrieb, in dem
die Worte standen: "Nous ordonnons qu'il ne soit
permis a personne de decliner votre juridiction
".

Machaut, Gräfin von Artois und Bourgogne,
wohnte als Pairin von Frankreich der Krönung Phi-
lipps V. zu Rheims bei und hielt mit den andern
Pairs des Königreichs die Krone.

Nicht klein war die Zahl souveräner Feudalher-
rinnen, welche ihre Lehnsleute in den Krieg führten,
welche Truppen equipirten und Milizen von Edelleuten
und Bürgern befehligten.

höchsten Aemter in der Magistratur durch Erbschaft
jungen Mädchen zugefallen waren.

Unter dem Titel von Lehnsherrinnen (chevalières
fieffées
) wohnten sie den Gerichtssitzungen bei und prä-
sidirten den Plaidoyers mit dem Federhut auf dem
Kopf und der Audienzrobe angethan. Jn ihrer Ab-
wesenheit durften die Beisitzer und Schöffen nicht
plaidiren.

Ungeachtet energischer Protestationen von Seiten
der Feudalherren bestätigten eine Zeit lang Päpste
und Könige die Frauen in diesen Rechten.

Als Ermengarde, Vicomtesse de Narbonne, in der
Ausübung ihrer richterlichen Befugnisse gehindert wurde,
flehte sie den Schutz des Königs, Ludwigs des Kindes,
an, der ihr als Antwort einen Brief schrieb, in dem
die Worte standen: „Nous ordonnons qu'il ne soit
permis à personne de décliner votre juridiction
‟.

Machaut, Gräfin von Artois und Bourgogne,
wohnte als Pairin von Frankreich der Krönung Phi-
lipps V. zu Rheims bei und hielt mit den andern
Pairs des Königreichs die Krone.

Nicht klein war die Zahl souveräner Feudalher-
rinnen, welche ihre Lehnsleute in den Krieg führten,
welche Truppen equipirten und Milizen von Edelleuten
und Bürgern befehligten.

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[64/0072] höchsten Aemter in der Magistratur durch Erbschaft jungen Mädchen zugefallen waren. Unter dem Titel von Lehnsherrinnen (chevalières fieffées) wohnten sie den Gerichtssitzungen bei und prä- sidirten den Plaidoyers mit dem Federhut auf dem Kopf und der Audienzrobe angethan. Jn ihrer Ab- wesenheit durften die Beisitzer und Schöffen nicht plaidiren. Ungeachtet energischer Protestationen von Seiten der Feudalherren bestätigten eine Zeit lang Päpste und Könige die Frauen in diesen Rechten. Als Ermengarde, Vicomtesse de Narbonne, in der Ausübung ihrer richterlichen Befugnisse gehindert wurde, flehte sie den Schutz des Königs, Ludwigs des Kindes, an, der ihr als Antwort einen Brief schrieb, in dem die Worte standen: „Nous ordonnons qu'il ne soit permis à personne de décliner votre juridiction‟. Machaut, Gräfin von Artois und Bourgogne, wohnte als Pairin von Frankreich der Krönung Phi- lipps V. zu Rheims bei und hielt mit den andern Pairs des Königreichs die Krone. Nicht klein war die Zahl souveräner Feudalher- rinnen, welche ihre Lehnsleute in den Krieg führten, welche Truppen equipirten und Milizen von Edelleuten und Bürgern befehligten.

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Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/72>, abgerufen am 09.11.2024.