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Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

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Bei einer Belagerung von Remiremont, so erzählt
der Geschichtsschreiber der Abtei, erfüllte die Aebtissin
Katharina von Lothringen treu ihre Pflicht als Capi-
tain, als Soldat und gute Fürstin.

Erst Ludwig der Vierzehnte hob im Jnteresse der
Centralisation die Rechte der Feudalherrinnen auf.

Die wenigen Daten genügen, das traditionelle
Recht der Frau auf politische Theilnahme am Staats-
leben festzustellen.

Jch brauche wohl kaum hinzuzufügen, daß die
Frauen dieser historischen Basis keineswegs bedürfen.

Hätte nie eine Frau Gericht gehalten, hätte nie
eine Frau im Wittenagamott der Angelsachsen oder im
Rath der Gallier gesessen, hätte nie eine Pairin über
einem König eine Krone gehalten, so wäre dennoch ihr
Anspruch, als selbstständiger Mensch und als Bürgerin
im Staate betrachtet zu werden, um kein Gedanken-
atom geringer.

Diese historischen Notizen beweisen nur die Jn-
konsequenz der Männer in ihrem Handeln und Denken
den Frauen gegenüber und die Willkür, mit der sie
die Geschicke derselben von jeher bestimmt haben.

Das Stimmrecht der Frauen findet in England,
selbst im Hause der Lords, lebhafte Unterstützung.
Mitglieder der Cabinette sprechen zu Gunsten desselben,

Dohm, Zur Frauenfrage. 5

Bei einer Belagerung von Remiremont, so erzählt
der Geschichtsschreiber der Abtei, erfüllte die Aebtissin
Katharina von Lothringen treu ihre Pflicht als Capi-
tain, als Soldat und gute Fürstin.

Erst Ludwig der Vierzehnte hob im Jnteresse der
Centralisation die Rechte der Feudalherrinnen auf.

Die wenigen Daten genügen, das traditionelle
Recht der Frau auf politische Theilnahme am Staats-
leben festzustellen.

Jch brauche wohl kaum hinzuzufügen, daß die
Frauen dieser historischen Basis keineswegs bedürfen.

Hätte nie eine Frau Gericht gehalten, hätte nie
eine Frau im Wittenagamott der Angelsachsen oder im
Rath der Gallier gesessen, hätte nie eine Pairin über
einem König eine Krone gehalten, so wäre dennoch ihr
Anspruch, als selbstständiger Mensch und als Bürgerin
im Staate betrachtet zu werden, um kein Gedanken-
atom geringer.

Diese historischen Notizen beweisen nur die Jn-
konsequenz der Männer in ihrem Handeln und Denken
den Frauen gegenüber und die Willkür, mit der sie
die Geschicke derselben von jeher bestimmt haben.

Das Stimmrecht der Frauen findet in England,
selbst im Hause der Lords, lebhafte Unterstützung.
Mitglieder der Cabinette sprechen zu Gunsten desselben,

Dohm, Zur Frauenfrage. 5
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[65/0073] Bei einer Belagerung von Remiremont, so erzählt der Geschichtsschreiber der Abtei, erfüllte die Aebtissin Katharina von Lothringen treu ihre Pflicht als Capi- tain, als Soldat und gute Fürstin. Erst Ludwig der Vierzehnte hob im Jnteresse der Centralisation die Rechte der Feudalherrinnen auf. Die wenigen Daten genügen, das traditionelle Recht der Frau auf politische Theilnahme am Staats- leben festzustellen. Jch brauche wohl kaum hinzuzufügen, daß die Frauen dieser historischen Basis keineswegs bedürfen. Hätte nie eine Frau Gericht gehalten, hätte nie eine Frau im Wittenagamott der Angelsachsen oder im Rath der Gallier gesessen, hätte nie eine Pairin über einem König eine Krone gehalten, so wäre dennoch ihr Anspruch, als selbstständiger Mensch und als Bürgerin im Staate betrachtet zu werden, um kein Gedanken- atom geringer. Diese historischen Notizen beweisen nur die Jn- konsequenz der Männer in ihrem Handeln und Denken den Frauen gegenüber und die Willkür, mit der sie die Geschicke derselben von jeher bestimmt haben. Das Stimmrecht der Frauen findet in England, selbst im Hause der Lords, lebhafte Unterstützung. Mitglieder der Cabinette sprechen zu Gunsten desselben,   Dohm, Zur Frauenfrage. 5

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Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/73>, abgerufen am 04.12.2024.