Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.Bei einer Belagerung von Remiremont, so erzählt Erst Ludwig der Vierzehnte hob im Jnteresse der Die wenigen Daten genügen, das traditionelle Jch brauche wohl kaum hinzuzufügen, daß die Hätte nie eine Frau Gericht gehalten, hätte nie Diese historischen Notizen beweisen nur die Jn- Das Stimmrecht der Frauen findet in England, Dohm, Zur Frauenfrage. 5
Bei einer Belagerung von Remiremont, so erzählt Erst Ludwig der Vierzehnte hob im Jnteresse der Die wenigen Daten genügen, das traditionelle Jch brauche wohl kaum hinzuzufügen, daß die Hätte nie eine Frau Gericht gehalten, hätte nie Diese historischen Notizen beweisen nur die Jn- Das Stimmrecht der Frauen findet in England, Dohm, Zur Frauenfrage. 5
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0073" n="65"/> <p>Bei einer Belagerung von Remiremont, so erzählt<lb/> der Geschichtsschreiber der Abtei, erfüllte die Aebtissin<lb/> Katharina von Lothringen treu ihre Pflicht als Capi-<lb/> tain, als Soldat und gute Fürstin.</p><lb/> <p>Erst Ludwig der Vierzehnte hob im Jnteresse der<lb/> Centralisation die Rechte der Feudalherrinnen auf.</p><lb/> <p>Die wenigen Daten genügen, das traditionelle<lb/> Recht der Frau auf politische Theilnahme am Staats-<lb/> leben festzustellen.</p><lb/> <p>Jch brauche wohl kaum hinzuzufügen, daß die<lb/> Frauen dieser historischen Basis keineswegs bedürfen.</p><lb/> <p>Hätte nie eine Frau Gericht gehalten, hätte nie<lb/> eine Frau im Wittenagamott der Angelsachsen oder im<lb/> Rath der Gallier gesessen, hätte nie eine Pairin über<lb/> einem König eine Krone gehalten, so wäre dennoch ihr<lb/> Anspruch, als selbstständiger Mensch und als Bürgerin<lb/> im Staate betrachtet zu werden, um kein Gedanken-<lb/> atom geringer.</p><lb/> <p>Diese historischen Notizen beweisen nur die Jn-<lb/> konsequenz der Männer in ihrem Handeln und Denken<lb/> den Frauen gegenüber und die Willkür, mit der sie<lb/> die Geschicke derselben von jeher bestimmt haben.</p><lb/> <p>Das Stimmrecht der Frauen findet in England,<lb/> selbst im Hause der Lords, lebhafte Unterstützung.<lb/> Mitglieder der Cabinette sprechen zu Gunsten desselben,<lb/> <fw place="bottom" type="sig"><hi rendition="#g">Dohm</hi>, Zur Frauenfrage. 5</fw><lb/>   </p> </div> </body> </text> </TEI> [65/0073]
Bei einer Belagerung von Remiremont, so erzählt
der Geschichtsschreiber der Abtei, erfüllte die Aebtissin
Katharina von Lothringen treu ihre Pflicht als Capi-
tain, als Soldat und gute Fürstin.
Erst Ludwig der Vierzehnte hob im Jnteresse der
Centralisation die Rechte der Feudalherrinnen auf.
Die wenigen Daten genügen, das traditionelle
Recht der Frau auf politische Theilnahme am Staats-
leben festzustellen.
Jch brauche wohl kaum hinzuzufügen, daß die
Frauen dieser historischen Basis keineswegs bedürfen.
Hätte nie eine Frau Gericht gehalten, hätte nie
eine Frau im Wittenagamott der Angelsachsen oder im
Rath der Gallier gesessen, hätte nie eine Pairin über
einem König eine Krone gehalten, so wäre dennoch ihr
Anspruch, als selbstständiger Mensch und als Bürgerin
im Staate betrachtet zu werden, um kein Gedanken-
atom geringer.
Diese historischen Notizen beweisen nur die Jn-
konsequenz der Männer in ihrem Handeln und Denken
den Frauen gegenüber und die Willkür, mit der sie
die Geschicke derselben von jeher bestimmt haben.
Das Stimmrecht der Frauen findet in England,
selbst im Hause der Lords, lebhafte Unterstützung.
Mitglieder der Cabinette sprechen zu Gunsten desselben,
Dohm, Zur Frauenfrage. 5
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-04-07T16:13:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2017-04-07T16:13:32Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |