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Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

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Jungfrau oder eine bejahrte Frau müssen auch in ihrer
eigenen Wohnung nichts nach ihrem Belieben vor-
nehmen. Jn der Kindheit muß ein Frauenzimmer von
ihrem Vater abhängen, in ihrem jungfräulichen Alter
von ihrem Ehemann, und wenn er todt ist, von ihrem
Sohn; wenn sie keine Söhne hat, von den nahen Ver-
wandten ihres Gatten, oder, hat er keine hinterlassen,
von den Verwandten ihres Vaters und wenn sie keine
väterlichen Blutsfreunde hat, von dem Landesherrn.
Ein Frauenzimmer darf nie nach Unabhängigkeit streben.
Sollte ein Ehemann auch die eingeführten Gebräuche
nicht beachten, in eine andere Frau verliebt sein oder
keine guten Eigenschaften haben, so muß ein tugend-
haftes Weib ihn doch immer als einen Gott
verehren
. Nur insofern eine Frau ihren Herrn ehrt,
wird sie in den Himmel erhoben." Nach diesem Ge-
setzbuch dürfen die religiösen Gebräuche von den Frauen
während der Abwesenheit der Männer nicht geübt
werden.

Noch viel entschiedner sprechen die Mohamedaner
der Frau Menschenthum und Seele ab, indem sie sie
außerhalb der Religion stellen.

Die mohamedanischen Frauen sind keine Mit-
glieder der Kirche. Es ist ihnen nicht erlaubt, beim
Gottesdienst der Männer anwesend zu sein, für sie

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Jungfrau oder eine bejahrte Frau müssen auch in ihrer
eigenen Wohnung nichts nach ihrem Belieben vor-
nehmen. Jn der Kindheit muß ein Frauenzimmer von
ihrem Vater abhängen, in ihrem jungfräulichen Alter
von ihrem Ehemann, und wenn er todt ist, von ihrem
Sohn; wenn sie keine Söhne hat, von den nahen Ver-
wandten ihres Gatten, oder, hat er keine hinterlassen,
von den Verwandten ihres Vaters und wenn sie keine
väterlichen Blutsfreunde hat, von dem Landesherrn.
Ein Frauenzimmer darf nie nach Unabhängigkeit streben.
Sollte ein Ehemann auch die eingeführten Gebräuche
nicht beachten, in eine andere Frau verliebt sein oder
keine guten Eigenschaften haben, so muß ein tugend-
haftes Weib ihn doch immer als einen Gott
verehren
. Nur insofern eine Frau ihren Herrn ehrt,
wird sie in den Himmel erhoben.‟ Nach diesem Ge-
setzbuch dürfen die religiösen Gebräuche von den Frauen
während der Abwesenheit der Männer nicht geübt
werden.

Noch viel entschiedner sprechen die Mohamedaner
der Frau Menschenthum und Seele ab, indem sie sie
außerhalb der Religion stellen.

Die mohamedanischen Frauen sind keine Mit-
glieder der Kirche. Es ist ihnen nicht erlaubt, beim
Gottesdienst der Männer anwesend zu sein, für sie

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[83/0091] Jungfrau oder eine bejahrte Frau müssen auch in ihrer eigenen Wohnung nichts nach ihrem Belieben vor- nehmen. Jn der Kindheit muß ein Frauenzimmer von ihrem Vater abhängen, in ihrem jungfräulichen Alter von ihrem Ehemann, und wenn er todt ist, von ihrem Sohn; wenn sie keine Söhne hat, von den nahen Ver- wandten ihres Gatten, oder, hat er keine hinterlassen, von den Verwandten ihres Vaters und wenn sie keine väterlichen Blutsfreunde hat, von dem Landesherrn. Ein Frauenzimmer darf nie nach Unabhängigkeit streben. Sollte ein Ehemann auch die eingeführten Gebräuche nicht beachten, in eine andere Frau verliebt sein oder keine guten Eigenschaften haben, so muß ein tugend- haftes Weib ihn doch immer als einen Gott verehren. Nur insofern eine Frau ihren Herrn ehrt, wird sie in den Himmel erhoben.‟ Nach diesem Ge- setzbuch dürfen die religiösen Gebräuche von den Frauen während der Abwesenheit der Männer nicht geübt werden. Noch viel entschiedner sprechen die Mohamedaner der Frau Menschenthum und Seele ab, indem sie sie außerhalb der Religion stellen. Die mohamedanischen Frauen sind keine Mit- glieder der Kirche. Es ist ihnen nicht erlaubt, beim Gottesdienst der Männer anwesend zu sein, für sie   6*

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Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/91>, abgerufen am 05.05.2024.