Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

Bild:
<< vorherige Seite

Ein Sprüchwort von Poitou sagt sehr naiv: "Wenn
ein Vater seine letzte Tochter an den Mann gebracht,
dann folgt er dem Zuge mit einem Besen auf der
Achsel, denn endlich ist das Haus rein gekehrt."

Der Historiker Froissart sagt zur Rechtfertigung
des salischen Gesetzes: "Das Königreich Frankreich sei
zu edler Natur, sich von einer Frau regieren zu lassen."
Jn gewissen Fällen, meint ein anderer Schriftsteller
(Beaumanoir) sind die Männer entschuldigt, wenn sie
ihren Frauen ein Leid zufügen und hat die Justiz sich
nicht hineinzumischen, denn der Mann kann seine Frau
schlagen, nur nicht dabei schwer beschädigen oder
tödten.

Geoffroy Landry, als er seiner Tochter Lehren
ertheilt, sagt ihr: denn der Mann hat das Recht über
Leben und Tod seiner Frau. Nach Südfrankreichs
Sitte war der Mann im Voraus entschuldigt, wenn er
die Frau im Moment des Zornes tödtete. Dort peitschte
einmal ein Ehemann seine Frau bis auf's Blut und
wickelte sie in eine mit Pfeffer bestreute Ochsenhaut,
aus welcher er sie nicht eher befreite, als bis sie ihm
strengsten Gehorsam versprochen hatte.

Jn dem Gedicht eines Troubadours: "l'art d'aimer"
kommt folgende Stelle vor: "Hüte dich, deine Dame zu
schlagen, denke daran, daß sie nicht deine Frau ist und

Ein Sprüchwort von Poitou sagt sehr naiv: „Wenn
ein Vater seine letzte Tochter an den Mann gebracht,
dann folgt er dem Zuge mit einem Besen auf der
Achsel, denn endlich ist das Haus rein gekehrt.‟

Der Historiker Froissart sagt zur Rechtfertigung
des salischen Gesetzes: „Das Königreich Frankreich sei
zu edler Natur, sich von einer Frau regieren zu lassen.‟
Jn gewissen Fällen, meint ein anderer Schriftsteller
(Beaumanoir) sind die Männer entschuldigt, wenn sie
ihren Frauen ein Leid zufügen und hat die Justiz sich
nicht hineinzumischen, denn der Mann kann seine Frau
schlagen, nur nicht dabei schwer beschädigen oder
tödten.

Geoffroy Landry, als er seiner Tochter Lehren
ertheilt, sagt ihr: denn der Mann hat das Recht über
Leben und Tod seiner Frau. Nach Südfrankreichs
Sitte war der Mann im Voraus entschuldigt, wenn er
die Frau im Moment des Zornes tödtete. Dort peitschte
einmal ein Ehemann seine Frau bis auf's Blut und
wickelte sie in eine mit Pfeffer bestreute Ochsenhaut,
aus welcher er sie nicht eher befreite, als bis sie ihm
strengsten Gehorsam versprochen hatte.

Jn dem Gedicht eines Troubadours: „l'art d'aimer
kommt folgende Stelle vor: „Hüte dich, deine Dame zu
schlagen, denke daran, daß sie nicht deine Frau ist und

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0099" n="91"/>
        <p>Ein Sprüchwort von Poitou sagt sehr naiv: &#x201E;Wenn<lb/>
ein Vater seine letzte Tochter an den Mann gebracht,<lb/>
dann folgt er dem Zuge mit einem Besen auf der<lb/>
Achsel, denn endlich ist das Haus rein gekehrt.&#x201F;</p><lb/>
        <p>Der Historiker Froissart sagt zur Rechtfertigung<lb/>
des salischen Gesetzes: &#x201E;Das Königreich Frankreich sei<lb/>
zu edler Natur, sich von einer Frau regieren zu lassen.&#x201F;<lb/>
Jn gewissen Fällen, meint ein anderer Schriftsteller<lb/>
(Beaumanoir) sind die Männer entschuldigt, wenn sie<lb/>
ihren Frauen ein Leid zufügen und hat die Justiz sich<lb/>
nicht hineinzumischen, denn der Mann kann seine Frau<lb/>
schlagen, nur nicht dabei schwer beschädigen oder<lb/>
tödten.</p><lb/>
        <p>Geoffroy Landry, als er seiner Tochter Lehren<lb/>
ertheilt, sagt ihr: denn der Mann hat das Recht über<lb/>
Leben und Tod seiner Frau. Nach Südfrankreichs<lb/>
Sitte war der Mann im Voraus entschuldigt, wenn er<lb/>
die Frau im Moment des Zornes tödtete. Dort peitschte<lb/>
einmal ein Ehemann seine Frau bis auf's Blut und<lb/>
wickelte sie in eine mit Pfeffer bestreute Ochsenhaut,<lb/>
aus welcher er sie nicht eher befreite, als bis sie ihm<lb/>
strengsten Gehorsam versprochen hatte.</p><lb/>
        <p>Jn dem Gedicht eines Troubadours: &#x201E;<hi rendition="#aq">l'art d'aimer</hi>&#x201F;<lb/>
kommt folgende Stelle vor: &#x201E;Hüte dich, deine Dame zu<lb/>
schlagen, denke daran, daß sie nicht deine Frau ist und<lb/>
&#x2003;
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[91/0099] Ein Sprüchwort von Poitou sagt sehr naiv: „Wenn ein Vater seine letzte Tochter an den Mann gebracht, dann folgt er dem Zuge mit einem Besen auf der Achsel, denn endlich ist das Haus rein gekehrt.‟ Der Historiker Froissart sagt zur Rechtfertigung des salischen Gesetzes: „Das Königreich Frankreich sei zu edler Natur, sich von einer Frau regieren zu lassen.‟ Jn gewissen Fällen, meint ein anderer Schriftsteller (Beaumanoir) sind die Männer entschuldigt, wenn sie ihren Frauen ein Leid zufügen und hat die Justiz sich nicht hineinzumischen, denn der Mann kann seine Frau schlagen, nur nicht dabei schwer beschädigen oder tödten. Geoffroy Landry, als er seiner Tochter Lehren ertheilt, sagt ihr: denn der Mann hat das Recht über Leben und Tod seiner Frau. Nach Südfrankreichs Sitte war der Mann im Voraus entschuldigt, wenn er die Frau im Moment des Zornes tödtete. Dort peitschte einmal ein Ehemann seine Frau bis auf's Blut und wickelte sie in eine mit Pfeffer bestreute Ochsenhaut, aus welcher er sie nicht eher befreite, als bis sie ihm strengsten Gehorsam versprochen hatte. Jn dem Gedicht eines Troubadours: „l'art d'aimer‟ kommt folgende Stelle vor: „Hüte dich, deine Dame zu schlagen, denke daran, daß sie nicht deine Frau ist und  

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-04-07T16:13:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-04-07T16:13:32Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/99
Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/99>, abgerufen am 04.12.2024.