Dohm, Hedwig: Der Jesuitismus im Hausstande. Berlin, 1873.Kindes der, ausschließlich von Gott und Natur ihr zu- Jch will beweisen, daß die Männer, indem sie sich Worin finden wir oder sollen wir finden den reinsten Jn ihren Gesetzen. Wer macht die Gesetze? Die Männer. Auch die Gesetze, die das Verhältniß der Mutter zu Auch die. Wie könnten demnach diese Gesetze etwas anderes Mit nichten. Das Gesetz schreibt vor, die Anord- Nach dem Tode des Vaters ist die Mutter zur An- Kindes der, ausschließlich von Gott und Natur ihr zu- Jch will beweisen, daß die Männer, indem sie sich Worin finden wir oder sollen wir finden den reinsten Jn ihren Gesetzen. Wer macht die Gesetze? Die Männer. Auch die Gesetze, die das Verhältniß der Mutter zu Auch die. Wie könnten demnach diese Gesetze etwas anderes Mit nichten. Das Gesetz schreibt vor, die Anord- Nach dem Tode des Vaters ist die Mutter zur An- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0056" n="48"/> Kindes der, ausschließlich von Gott und Natur ihr zu-<lb/> gewiesene Beruf sei.</p><lb/> <p>Jch will beweisen, daß die Männer, indem sie sich<lb/> zu Vertretern dieser Meinung machen, mit Gott und<lb/> der Natur einen frevelhaften Spott treiben.</p><lb/> <p>Worin finden wir oder sollen wir finden den reinsten<lb/> Ausdruck und Jnhalt des ethischen Bewußtseins einer<lb/> Nation?</p><lb/> <p>Jn ihren Gesetzen.</p><lb/> <p>Wer macht die Gesetze?</p><lb/> <p>Die Männer.</p><lb/> <p>Auch die Gesetze, die das Verhältniß der Mutter zu<lb/> ihrem Kinde regeln? '</p><lb/> <p>Auch die.</p><lb/> <p>Wie könnten demnach diese Gesetze etwas anderes<lb/> sagen, als daß der Mutter, der natürlichen Erzieherin<lb/> des Kindes, nach dem Tode des Vaters die alleinige<lb/> Bestimmung über das Kind zustehe.</p><lb/> <p>Mit nichten. Das Gesetz schreibt vor, die Anord-<lb/> nung der Art, wie das Kind erzogen werden soll, kommt<lb/> hauptsächlich dem Vater zu. Nur diesem giebt das Ge-<lb/> setz Rechte in Bezug auf das Vermögen der Kinder.</p><lb/> <p>Nach dem Tode des Vaters ist die Mutter zur An-<lb/> zeige wegen Bestellung eines Kurators oder Vormundes<lb/> verpflichtet.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [48/0056]
Kindes der, ausschließlich von Gott und Natur ihr zu-
gewiesene Beruf sei.
Jch will beweisen, daß die Männer, indem sie sich
zu Vertretern dieser Meinung machen, mit Gott und
der Natur einen frevelhaften Spott treiben.
Worin finden wir oder sollen wir finden den reinsten
Ausdruck und Jnhalt des ethischen Bewußtseins einer
Nation?
Jn ihren Gesetzen.
Wer macht die Gesetze?
Die Männer.
Auch die Gesetze, die das Verhältniß der Mutter zu
ihrem Kinde regeln? '
Auch die.
Wie könnten demnach diese Gesetze etwas anderes
sagen, als daß der Mutter, der natürlichen Erzieherin
des Kindes, nach dem Tode des Vaters die alleinige
Bestimmung über das Kind zustehe.
Mit nichten. Das Gesetz schreibt vor, die Anord-
nung der Art, wie das Kind erzogen werden soll, kommt
hauptsächlich dem Vater zu. Nur diesem giebt das Ge-
setz Rechte in Bezug auf das Vermögen der Kinder.
Nach dem Tode des Vaters ist die Mutter zur An-
zeige wegen Bestellung eines Kurators oder Vormundes
verpflichtet.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-07-10T17:06:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2017-07-10T17:06:15Z)
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |