Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783.nicht in unsern Armeen sich eben so gut betragen wür- Suri- *) Stat. Lithuanicum c. 12. art. 9. "Die in Litthauen
"wohnende Tartarn und Juden dürfen von Niemand "mit Geld zu Soldaten geworben werden; müssen "aber bey dem allgemeinen Aufgebot mit zu Felde "ziehn." nicht in unſern Armeen ſich eben ſo gut betragen wuͤr- Suri- *) Stat. Lithuanicum c. 12. art. 9. „Die in Litthauen
„wohnende Tartarn und Juden duͤrfen von Niemand „mit Geld zu Soldaten geworben werden; muͤſſen „aber bey dem allgemeinen Aufgebot mit zu Felde „ziehn.“ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0246" n="238"/> nicht in unſern Armeen ſich eben ſo gut betragen wuͤr-<lb/> den, als ehemals in griechiſchen und roͤmiſchen?<lb/> Auch die neuere Geſchichte liefert aͤhnliche Beyſpiele,<lb/> von denen <hi rendition="#fr">Basnage</hi> <hi rendition="#aq">Hiſt. des Juifs L. 9. c. 34 &</hi> 35<lb/> manche geſamlet hat. So vertheidigten die Juden<lb/> 1648 <hi rendition="#fr">Prag</hi> wider die Schweden, 1686 <hi rendition="#fr">Ofen</hi> wider<lb/> die Oeſterreicher. In Litthauen waren ſie wenigſtens<lb/> ehemals dem allgemeinen Aufgebot ſo gut wie andere<lb/> unterworfen <note place="foot" n="*)"><hi rendition="#aq">Stat. Lithuanicum c. 12. art.</hi> 9. „Die in Litthauen<lb/> „wohnende Tartarn und Juden duͤrfen von Niemand<lb/> „mit Geld zu Soldaten geworben werden; muͤſſen<lb/> „aber bey dem allgemeinen Aufgebot mit zu Felde<lb/> „ziehn.“</note>. Wie die Juden den Kriegsdienſt mit<lb/> ihren religioͤſen Meynungen vereinigen werden iſt ihre<lb/> Sache, um die der Staat ſich nicht bekuͤmmern darf.<lb/> „Wenn das Vaterland vertheidigt werden ſoll, ſagt Hr.<lb/><hi rendition="#fr">Moſes</hi> (S. 76) vortreflich, ſo muß jeder hinzu eilen,<lb/> deſſen Beruf es iſt.“ Keiner darf dieſen Beruf nach ſei-<lb/> nen Meynungen modificiren wollen, ſondern er muß<lb/> dieſe nach jenem umbilden. Das neuerliche Beyſpiel<lb/> der penſylvaniſchen Quacker, die noch weit entſchie-<lb/> dener, als die Juden wider den Krieg waren, habe ich<lb/> ſchon angefuͤhrt, und ich kann demſelben noch ein<lb/> paar Beyſpiele von dieſer Nation ſelbſt beyfuͤgen. In<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Suri-</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [238/0246]
nicht in unſern Armeen ſich eben ſo gut betragen wuͤr-
den, als ehemals in griechiſchen und roͤmiſchen?
Auch die neuere Geſchichte liefert aͤhnliche Beyſpiele,
von denen Basnage Hiſt. des Juifs L. 9. c. 34 & 35
manche geſamlet hat. So vertheidigten die Juden
1648 Prag wider die Schweden, 1686 Ofen wider
die Oeſterreicher. In Litthauen waren ſie wenigſtens
ehemals dem allgemeinen Aufgebot ſo gut wie andere
unterworfen *). Wie die Juden den Kriegsdienſt mit
ihren religioͤſen Meynungen vereinigen werden iſt ihre
Sache, um die der Staat ſich nicht bekuͤmmern darf.
„Wenn das Vaterland vertheidigt werden ſoll, ſagt Hr.
Moſes (S. 76) vortreflich, ſo muß jeder hinzu eilen,
deſſen Beruf es iſt.“ Keiner darf dieſen Beruf nach ſei-
nen Meynungen modificiren wollen, ſondern er muß
dieſe nach jenem umbilden. Das neuerliche Beyſpiel
der penſylvaniſchen Quacker, die noch weit entſchie-
dener, als die Juden wider den Krieg waren, habe ich
ſchon angefuͤhrt, und ich kann demſelben noch ein
paar Beyſpiele von dieſer Nation ſelbſt beyfuͤgen. In
Suri-
*) Stat. Lithuanicum c. 12. art. 9. „Die in Litthauen
„wohnende Tartarn und Juden duͤrfen von Niemand
„mit Geld zu Soldaten geworben werden; muͤſſen
„aber bey dem allgemeinen Aufgebot mit zu Felde
„ziehn.“
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