tische Verfassung ist zum Theil (vorzüglich in den Reichsstädten) mit der zünftigen genau verflochten; unser Volk ist einmal an sie gewöhnt, hat sogar ge- wisse Begriffe von Ehre an sie geheftet; jeder Staat hängt hierin so sehr von seinen Nachbarn ab, daß eine plötzliche Abschaffung wahrscheinlich sehr nach- theilige Folgen, vieleicht auf lange Zeit, vieleicht wich- tigere, als man vermuthen sollte, hervorbringen dürfte. Mir scheint also in dieser, wie in den mei- sten politischen Unternehmungen, eine almählige, planmäßige Verbesserung, successive Abschaffung ein- zelner Mißbräuche, und eine gleichsam sich selbst bil- dende Umwandlung, das Rathsamste. Die Ideen des Volks können denn mit den Reformen der Re- gierung gleichen Schritt halten; man wird nicht ta- deln, was man kaum, da es geschah, gewahr ward, und die Zünfte werden nicht mehr seyn, ohne daß man sie vermißt. Hier ist nicht der Ort einen sol- chen Plan genauer zu entwickeln; verschiedene Ver- fügungen, die zu ihm gehören, sind schon in meh- rern Staaten, auch durch die bekannten Reichsschlüsse von 1731 und 1772, und in einzelnen de[u]tschen Landen, besonders im Preußischen durch noch bestimmtere Ver- ordnungen gemacht; aber ich glaube, man müßte noch einige Schritte mehr thun *).
Wenn
*) Ueber das für und wider dieser Materie ist schon
sehr
tiſche Verfaſſung iſt zum Theil (vorzuͤglich in den Reichsſtaͤdten) mit der zuͤnftigen genau verflochten; unſer Volk iſt einmal an ſie gewoͤhnt, hat ſogar ge- wiſſe Begriffe von Ehre an ſie geheftet; jeder Staat haͤngt hierin ſo ſehr von ſeinen Nachbarn ab, daß eine ploͤtzliche Abſchaffung wahrſcheinlich ſehr nach- theilige Folgen, vieleicht auf lange Zeit, vieleicht wich- tigere, als man vermuthen ſollte, hervorbringen duͤrfte. Mir ſcheint alſo in dieſer, wie in den mei- ſten politiſchen Unternehmungen, eine almaͤhlige, planmaͤßige Verbeſſerung, ſucceſſive Abſchaffung ein- zelner Mißbraͤuche, und eine gleichſam ſich ſelbſt bil- dende Umwandlung, das Rathſamſte. Die Ideen des Volks koͤnnen denn mit den Reformen der Re- gierung gleichen Schritt halten; man wird nicht ta- deln, was man kaum, da es geſchah, gewahr ward, und die Zuͤnfte werden nicht mehr ſeyn, ohne daß man ſie vermißt. Hier iſt nicht der Ort einen ſol- chen Plan genauer zu entwickeln; verſchiedene Ver- fuͤgungen, die zu ihm gehoͤren, ſind ſchon in meh- rern Staaten, auch durch die bekannten Reichsſchluͤſſe von 1731 und 1772, und in einzelnen de[u]tſchen Landen, beſonders im Preußiſchen durch noch beſtimmtere Ver- ordnungen gemacht; aber ich glaube, man muͤßte noch einige Schritte mehr thun *).
Wenn
*) Ueber das fuͤr und wider dieſer Materie iſt ſchon
ſehr
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tiſche Verfaſſung iſt zum Theil (vorzuͤglich in den
Reichsſtaͤdten) mit der zuͤnftigen genau verflochten;
unſer Volk iſt einmal an ſie gewoͤhnt, hat ſogar ge-
wiſſe Begriffe von Ehre an ſie geheftet; jeder Staat
haͤngt hierin ſo ſehr von ſeinen Nachbarn ab, daß
eine ploͤtzliche Abſchaffung wahrſcheinlich ſehr nach-
theilige Folgen, vieleicht auf lange Zeit, vieleicht wich-
tigere, als man vermuthen ſollte, hervorbringen
duͤrfte. Mir ſcheint alſo in dieſer, wie in den mei-
ſten politiſchen Unternehmungen, eine almaͤhlige,
planmaͤßige Verbeſſerung, ſucceſſive Abſchaffung ein-
zelner Mißbraͤuche, und eine gleichſam ſich ſelbſt bil-
dende Umwandlung, das Rathſamſte. Die Ideen
des Volks koͤnnen denn mit den Reformen der Re-
gierung gleichen Schritt halten; man wird nicht ta-
deln, was man kaum, da es geſchah, gewahr ward,
und die Zuͤnfte werden nicht mehr ſeyn, ohne daß
man ſie vermißt. Hier iſt nicht der Ort einen ſol-
chen Plan genauer zu entwickeln; verſchiedene Ver-
fuͤgungen, die zu ihm gehoͤren, ſind ſchon in meh-
rern Staaten, auch durch die bekannten Reichsſchluͤſſe
von 1731 und 1772, und in einzelnen deutſchen Landen,
beſonders im Preußiſchen durch noch beſtimmtere Ver-
ordnungen gemacht; aber ich glaube, man muͤßte noch
einige Schritte mehr thun *).
Wenn
*) Ueber das fuͤr und wider dieſer Materie iſt ſchon
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 274. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/282>, abgerufen am 29.11.2024.
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