That bewiesen, daß sie diesen Verdacht auf keine Weise verdiene, da sie sogar die Zigeuner, eine in dem Gedauken unsers Volks noch weit mehr verach- tete und allerdings auch verwildertere Menschenart, der Handwerkszünfte fähig erklärt hat, wie dieses schon durch ein Chur-Braunschweigisches Edict vom Jahr 1712 *) geschehen ist.
Ich sehe also keinen Grund, warum man nicht die Zünfte anhalten wollte, auch jüdische Knaben in die Lehre zu nehmen. Anfangs müßte man freylich einigen Widerstand erwarten, aber er würde sich verliehren, wie er in Absicht der durch die älteren Ge- setze erst zünftig erklärten Personen sich allmälig ver- lohren hat. In Deutschland würde hiezu freylich ein allgemeiner Reichsschluß erfodert werden, und wenn derselbe, wegen des Antheils, den in den Reichs- städten die Zünfte an Regierungsrechten haben, nicht zu bewirken wäre, müßte zunächst eine Association mehrerer Stände seine Stelle vertreten. Die großen Staaten, (vorzüglich die weitläuftige und wohl ar- rondirte österreichische wie auch die preußische Mo- narchie könnten hierinn schon mit größerer Freyheit für sich handeln, da sie der Verbindung ihrer Hand-
werker
*) Herr D. Krünitz führt dasselbe an in der Oeco- nom. Encyclopädie, XXI, S. 502.
That bewieſen, daß ſie dieſen Verdacht auf keine Weiſe verdiene, da ſie ſogar die Zigeuner, eine in dem Gedauken unſers Volks noch weit mehr verach- tete und allerdings auch verwildertere Menſchenart, der Handwerkszuͤnfte faͤhig erklaͤrt hat, wie dieſes ſchon durch ein Chur-Braunſchweigiſches Edict vom Jahr 1712 *) geſchehen iſt.
Ich ſehe alſo keinen Grund, warum man nicht die Zuͤnfte anhalten wollte, auch juͤdiſche Knaben in die Lehre zu nehmen. Anfangs muͤßte man freylich einigen Widerſtand erwarten, aber er wuͤrde ſich verliehren, wie er in Abſicht der durch die aͤlteren Ge- ſetze erſt zuͤnftig erklaͤrten Perſonen ſich allmaͤlig ver- lohren hat. In Deutſchland wuͤrde hiezu freylich ein allgemeiner Reichsſchluß erfodert werden, und wenn derſelbe, wegen des Antheils, den in den Reichs- ſtaͤdten die Zuͤnfte an Regierungsrechten haben, nicht zu bewirken waͤre, muͤßte zunaͤchſt eine Aſſociation mehrerer Staͤnde ſeine Stelle vertreten. Die großen Staaten, (vorzuͤglich die weitlaͤuftige und wohl ar- rondirte oͤſterreichiſche wie auch die preußiſche Mo- narchie koͤnnten hierinn ſchon mit groͤßerer Freyheit fuͤr ſich handeln, da ſie der Verbindung ihrer Hand-
werker
*) Herr D. Kruͤnitz fuͤhrt daſſelbe an in der Oeco- nom. Encyclopaͤdie, XXI, S. 502.
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That bewieſen, daß ſie dieſen Verdacht auf keine
Weiſe verdiene, da ſie ſogar die Zigeuner, eine in
dem Gedauken unſers Volks noch weit mehr verach-
tete und allerdings auch verwildertere Menſchenart,
der Handwerkszuͤnfte faͤhig erklaͤrt hat, wie dieſes
ſchon durch ein Chur-Braunſchweigiſches Edict vom
Jahr 1712 *) geſchehen iſt.
Ich ſehe alſo keinen Grund, warum man nicht
die Zuͤnfte anhalten wollte, auch juͤdiſche Knaben in
die Lehre zu nehmen. Anfangs muͤßte man freylich
einigen Widerſtand erwarten, aber er wuͤrde ſich
verliehren, wie er in Abſicht der durch die aͤlteren Ge-
ſetze erſt zuͤnftig erklaͤrten Perſonen ſich allmaͤlig ver-
lohren hat. In Deutſchland wuͤrde hiezu freylich
ein allgemeiner Reichsſchluß erfodert werden, und
wenn derſelbe, wegen des Antheils, den in den Reichs-
ſtaͤdten die Zuͤnfte an Regierungsrechten haben, nicht
zu bewirken waͤre, muͤßte zunaͤchſt eine Aſſociation
mehrerer Staͤnde ſeine Stelle vertreten. Die großen
Staaten, (vorzuͤglich die weitlaͤuftige und wohl ar-
rondirte oͤſterreichiſche wie auch die preußiſche Mo-
narchie koͤnnten hierinn ſchon mit groͤßerer Freyheit
fuͤr ſich handeln, da ſie der Verbindung ihrer Hand-
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*) Herr D. Kruͤnitz fuͤhrt daſſelbe an in der Oeco-
nom. Encyclopaͤdie, XXI, S. 502.
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 284. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/292>, abgerufen am 28.11.2024.
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