ich schon im ersten Theile bemerkt habe, daß man jüdischen Handwerkern das Arbeiten erlaubte, auch ohne in eine Innung aufgenommen zu seyn, gegen die Bedingung, versteht sich, daß gleiche Lasten, wie von den Zunftgenossen, auch von ihnen getragen würden. Ich habe sogar, weil ich es für so sehr wichtig halte, die Juden bald zu dieser Beschäfti- gung zu leiten, einige Ermunterungen für die jüdi- schen Handwerker vorgeschlagen. Man hat dieses für die zünftigen unbillig finden wollen; ich kann aber nach folgenden Gründen nicht so urtheilen. Die Anstellung neuer unzünftiger Meister kann den ältern keinen größern Nachtheil bringen, als die sie auch von neuen zünftigen im gleichen Grade er- warten müssen. Dieser Anzahl kann bey allen soge- nannten ungeschlossenen und auch bey den geschlos- senen Handwerken nach dem Gutfinden des Lan- desherrn vermehrt werden, ohne daß die Innungen es wehren dürfen. Es ist eine sehr gewöhnliche Sa- che, daß bey allen Handwerken sogenannte Frey- meister, welches gewöhnlich solche Leute sind, denen an den Erfordernissen der Zunft etwas abgeht, an- gestellt werden, und in vielen Landen haben die Soldaten das Recht alle Arten von Gewerben und Handwerken zu treiben, ohne daß sie einmal die Ab-
gaben
ich ſchon im erſten Theile bemerkt habe, daß man juͤdiſchen Handwerkern das Arbeiten erlaubte, auch ohne in eine Innung aufgenommen zu ſeyn, gegen die Bedingung, verſteht ſich, daß gleiche Laſten, wie von den Zunftgenoſſen, auch von ihnen getragen wuͤrden. Ich habe ſogar, weil ich es fuͤr ſo ſehr wichtig halte, die Juden bald zu dieſer Beſchaͤfti- gung zu leiten, einige Ermunterungen fuͤr die juͤdi- ſchen Handwerker vorgeſchlagen. Man hat dieſes fuͤr die zuͤnftigen unbillig finden wollen; ich kann aber nach folgenden Gruͤnden nicht ſo urtheilen. Die Anſtellung neuer unzuͤnftiger Meiſter kann den aͤltern keinen groͤßern Nachtheil bringen, als die ſie auch von neuen zuͤnftigen im gleichen Grade er- warten muͤſſen. Dieſer Anzahl kann bey allen ſoge- nannten ungeſchloſſenen und auch bey den geſchloſ- ſenen Handwerken nach dem Gutfinden des Lan- desherrn vermehrt werden, ohne daß die Innungen es wehren duͤrfen. Es iſt eine ſehr gewoͤhnliche Sa- che, daß bey allen Handwerken ſogenannte Frey- meiſter, welches gewoͤhnlich ſolche Leute ſind, denen an den Erforderniſſen der Zunft etwas abgeht, an- geſtellt werden, und in vielen Landen haben die Soldaten das Recht alle Arten von Gewerben und Handwerken zu treiben, ohne daß ſie einmal die Ab-
gaben
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ich ſchon im erſten Theile bemerkt habe, daß man
juͤdiſchen Handwerkern das Arbeiten erlaubte, auch
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die Bedingung, verſteht ſich, daß gleiche Laſten, wie
von den Zunftgenoſſen, auch von ihnen getragen
wuͤrden. Ich habe ſogar, weil ich es fuͤr ſo ſehr
wichtig halte, die Juden bald zu dieſer Beſchaͤfti-
gung zu leiten, einige Ermunterungen fuͤr die juͤdi-
ſchen Handwerker vorgeſchlagen. Man hat dieſes
fuͤr die zuͤnftigen unbillig finden wollen; ich kann
aber nach folgenden Gruͤnden nicht ſo urtheilen.
Die Anſtellung neuer unzuͤnftiger Meiſter kann den
aͤltern keinen groͤßern Nachtheil bringen, als die
ſie auch von neuen zuͤnftigen im gleichen Grade er-
warten muͤſſen. Dieſer Anzahl kann bey allen ſoge-
nannten ungeſchloſſenen und auch bey den geſchloſ-
ſenen Handwerken nach dem Gutfinden des Lan-
desherrn vermehrt werden, ohne daß die Innungen
es wehren duͤrfen. Es iſt eine ſehr gewoͤhnliche Sa-
che, daß bey allen Handwerken ſogenannte Frey-
meiſter, welches gewoͤhnlich ſolche Leute ſind, denen
an den Erforderniſſen der Zunft etwas abgeht, an-
geſtellt werden, und in vielen Landen haben die
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 286. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/294>, abgerufen am 28.11.2024.
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