einmal zur Gewohnheit gewordenen Hanges der Ju- den zum herumschweifenden Trödel-Handel theils des Vorurtheils des gemeinen Volks unter den Christen, welches nicht gern mit Juden arbeitet, ist. Die Regierung würde bey diesen Umständen wohl nicht übel thun, wenn sie, so wie dem jüdischen Caltiva- teur einige jüdische Knechte, so auch dem jüdischen Fabrikanten, eine verhältnißmäßige Zahl jüdischer Arbeiter zur Bedingung machte. Hielte er sie nicht so würde er (fals er nicht die Unmöglichkeit beweisen könnte) eine gewisse Abgabe bezahlen, dagegen aber für eine die gesetzmäßige Norm überschreitende Zahl eine Belohnung erhalten müssen. Vielleicht könnte man auch so weit geben, jeden neuen Fabrikanten, der irgend Vortheile vom Staate genöße (denn ohne diese wäre die Einschränkung unbillig) zu verpflichten, einige jüdische Arbeiter zu halten, so wie auch jedem Freymeister für das Recht außer den Zünften zu ar- beiten, die Verbindlichkeit aufzulegen, einen jüdi- schen Lehrjungen anzuziehen oder einen Gesellen die- ser Nation zu ha ten.
Man hat es mir als etwas meinen allgemeinen Aeusse ungen Widersprechendes vorgeworfen, wenn ich zuweilen einschränkende Zwangsmittel vorschlage. Freilich halte ich überhaupt es für das Beßte, die
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einmal zur Gewohnheit gewordenen Hanges der Ju- den zum herumſchweifenden Troͤdel-Handel theils des Vorurtheils des gemeinen Volks unter den Chriſten, welches nicht gern mit Juden arbeitet, iſt. Die Regierung wuͤrde bey dieſen Umſtaͤnden wohl nicht uͤbel thun, wenn ſie, ſo wie dem juͤdiſchen Caltiva- teur einige juͤdiſche Knechte, ſo auch dem juͤdiſchen Fabrikanten, eine verhaͤltnißmaͤßige Zahl juͤdiſcher Arbeiter zur Bedingung machte. Hielte er ſie nicht ſo wuͤrde er (fals er nicht die Unmoͤglichkeit beweiſen koͤnnte) eine gewiſſe Abgabe bezahlen, dagegen aber fuͤr eine die geſetzmaͤßige Norm uͤberſchreitende Zahl eine Belohnung erhalten muͤſſen. Vielleicht koͤnnte man auch ſo weit geben, jeden neuen Fabrikanten, der irgend Vortheile vom Staate genoͤße (denn ohne dieſe waͤre die Einſchraͤnkung unbillig) zu verpflichten, einige juͤdiſche Arbeiter zu halten, ſo wie auch jedem Freymeiſter fuͤr das Recht außer den Zuͤnften zu ar- beiten, die Verbindlichkeit aufzulegen, einen juͤdi- ſchen Lehrjungen anzuziehen oder einen Geſellen die- ſer Nation zu ha ten.
Man hat es mir als etwas meinen allgemeinen Aeuſſe ungen Widerſprechendes vorgeworfen, wenn ich zuweilen einſchraͤnkende Zwangsmittel vorſchlage. Freilich halte ich uͤberhaupt es fuͤr das Beßte, die
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einmal zur Gewohnheit gewordenen Hanges der Ju-
den zum herumſchweifenden Troͤdel-Handel theils des
Vorurtheils des gemeinen Volks unter den Chriſten,
welches nicht gern mit Juden arbeitet, iſt. Die
Regierung wuͤrde bey dieſen Umſtaͤnden wohl nicht
uͤbel thun, wenn ſie, ſo wie dem juͤdiſchen Caltiva-
teur einige juͤdiſche Knechte, ſo auch dem juͤdiſchen
Fabrikanten, eine verhaͤltnißmaͤßige Zahl juͤdiſcher
Arbeiter zur Bedingung machte. Hielte er ſie nicht
ſo wuͤrde er (fals er nicht die Unmoͤglichkeit beweiſen
koͤnnte) eine gewiſſe Abgabe bezahlen, dagegen aber
fuͤr eine die geſetzmaͤßige Norm uͤberſchreitende Zahl
eine Belohnung erhalten muͤſſen. Vielleicht koͤnnte
man auch ſo weit geben, jeden neuen Fabrikanten,
der irgend Vortheile vom Staate genoͤße (denn ohne
dieſe waͤre die Einſchraͤnkung unbillig) zu verpflichten,
einige juͤdiſche Arbeiter zu halten, ſo wie auch jedem
Freymeiſter fuͤr das Recht außer den Zuͤnften zu ar-
beiten, die Verbindlichkeit aufzulegen, einen juͤdi-
ſchen Lehrjungen anzuziehen oder einen Geſellen die-
ſer Nation zu ha ten.
Man hat es mir als etwas meinen allgemeinen
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Freilich halte ich uͤberhaupt es fuͤr das Beßte, die
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 294. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/302>, abgerufen am 27.11.2024.
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