Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783."anzusehen sind; allein ein solcher Nothfall macht 5. "Zwingt man mich zu solchen Ausbrücken, 6. "Ist der Schade unersetzlich, so kann ich den 7. "Hat aber Jemand ein Recht, von mit ein Nach diesen Grundsätzen kann also ein auch von binen *) Heisler ist vermuthlich durch die bemerkte zwey-
deutige Eisenmengerische Uebersetzung des Worts: Anass, verleitet worden (S. l. c. p. 26) auch den Fall mit zu den erlaubten zu rechnen "wenn Jemand "einem offenbaren Unrecht, so ihm ein Anderer "thun will, nicht anders als durch einen Eyd ent- "gehn „anzuſehen ſind; allein ein ſolcher Nothfall macht 5. „Zwingt man mich zu ſolchen Ausbruͤcken, 6. „Iſt der Schade unerſetzlich, ſo kann ich den 7. „Hat aber Jemand ein Recht, von mit ein Nach dieſen Grundſaͤtzen kann alſo ein auch von binen *) Heisler iſt vermuthlich durch die bemerkte zwey-
deutige Eiſenmengeriſche Ueberſetzung des Worts: Anaſſ, verleitet worden (S. l. c. p. 26) auch den Fall mit zu den erlaubten zu rechnen „wenn Jemand „einem offenbaren Unrecht, ſo ihm ein Anderer „thun will, nicht anders als durch einen Eyd ent- „gehn <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0344" n="336"/><hi rendition="#fr">„anzuſehen ſind</hi>; allein ein ſolcher Nothfall macht<lb/> „eine Ausnahme.“</p><lb/> <p>5. „Zwingt man mich zu ſolchen Ausbruͤcken,<lb/> „denen ich keinen andern Sinn geben kann, ſo bin<lb/> „ich verbunden, die Wahrheit zu geſtehen und den<lb/> „Schaden, der daraus entſtehen, zu ertragen oder<lb/> „zu erſetzen.</p><lb/> <p>6. „Iſt der Schade unerſetzlich, ſo kann ich den<lb/> „Rechtsraͤuber allenfalls durch einen falſchen Eyd<lb/> „hintergehen.</p><lb/> <p>7. „Hat aber Jemand ein Recht, von mit ein<lb/> „Geſtaͤndniß zu verlangen, ſo wird jede <hi rendition="#fr">Unwahr-<lb/> „heit</hi>, deren ich mich bediene, zur <hi rendition="#fr">Luͤge</hi>, jeder <hi rendition="#fr">Eyd</hi>,<lb/> „bey dem ich die Worte in einem andern, als ge-<lb/> „woͤhnlichen Sinn nehme, zum <hi rendition="#fr">Meyneyde</hi>.“</p><lb/> <p>Nach dieſen Grundſaͤtzen kann alſo ein auch von<lb/> einem Chriſten mit Recht geforderter Eyd, fuͤr einen<lb/> Juden nie zu den Faͤllen <note xml:id="note-0344" next="#note-0345" place="foot" n="*)"><hi rendition="#fr">Heisler</hi> iſt vermuthlich durch die bemerkte zwey-<lb/> deutige Eiſenmengeriſche Ueberſetzung des Worts:<lb/> Anaſſ, verleitet worden (S. l. <hi rendition="#aq">c. p.</hi> 26) auch den<lb/> Fall mit zu den erlaubten zu rechnen „wenn Jemand<lb/> „einem <hi rendition="#fr">offenbaren Unrecht</hi>, ſo ihm ein Anderer<lb/> „thun will, nicht anders als durch einen Eyd ent-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">„gehn</fw></note> gehoͤren, wo die Rab-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">binen</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [336/0344]
„anzuſehen ſind; allein ein ſolcher Nothfall macht
„eine Ausnahme.“
5. „Zwingt man mich zu ſolchen Ausbruͤcken,
„denen ich keinen andern Sinn geben kann, ſo bin
„ich verbunden, die Wahrheit zu geſtehen und den
„Schaden, der daraus entſtehen, zu ertragen oder
„zu erſetzen.
6. „Iſt der Schade unerſetzlich, ſo kann ich den
„Rechtsraͤuber allenfalls durch einen falſchen Eyd
„hintergehen.
7. „Hat aber Jemand ein Recht, von mit ein
„Geſtaͤndniß zu verlangen, ſo wird jede Unwahr-
„heit, deren ich mich bediene, zur Luͤge, jeder Eyd,
„bey dem ich die Worte in einem andern, als ge-
„woͤhnlichen Sinn nehme, zum Meyneyde.“
Nach dieſen Grundſaͤtzen kann alſo ein auch von
einem Chriſten mit Recht geforderter Eyd, fuͤr einen
Juden nie zu den Faͤllen *) gehoͤren, wo die Rab-
binen
*) Heisler iſt vermuthlich durch die bemerkte zwey-
deutige Eiſenmengeriſche Ueberſetzung des Worts:
Anaſſ, verleitet worden (S. l. c. p. 26) auch den
Fall mit zu den erlaubten zu rechnen „wenn Jemand
„einem offenbaren Unrecht, ſo ihm ein Anderer
„thun will, nicht anders als durch einen Eyd ent-
„gehn
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