Hier breche ich diese Untersuchungen ab, da die wenige Muße abgerißener Stunden, welche ich den- selben widmen können, und der Wunsch meines schätzbaren Freundes, der diese Schrift verlegt, die- sen bereits angekündigten Theil nicht zu spät zu lie- fern, mir nicht erlauben noch die letzte Hauptabthei- lung, welche von verschiednen Modificationen der bürgerlichen und sittlichen Umbildung der Juden handeln wird, beyzufügen. Nie hätte ich geglaubt noch einmal einen zweyten Theil zu liefern als ich den ersten herausgab, und itzt sehe ich mich sogar zu einem dritten nicht ganz willig hingeleitet, der indeß gewiß, so bald es mir möglich ist, erscheinen soll, wenn ich anders einen fortdauernden Beyfall des Publikums hoffen darf. Man wird die Mate- rien, welche diesem Theile vorbehalten sind, ziemlich nach dem voraussehen können, was ich von mir ge- machten Einwürfen noch unbeantwortet gelaßen ha- be, und ich will nur anführen, daß die Untersu- chung der Feyertage, des Kirchenrechts und der Autonomie der Juden vorzüglich unter denselben ihren Platz finden werden.
Nichts
Hier breche ich dieſe Unterſuchungen ab, da die wenige Muße abgerißener Stunden, welche ich den- ſelben widmen koͤnnen, und der Wunſch meines ſchaͤtzbaren Freundes, der dieſe Schrift verlegt, die- ſen bereits angekuͤndigten Theil nicht zu ſpaͤt zu lie- fern, mir nicht erlauben noch die letzte Hauptabthei- lung, welche von verſchiednen Modificationen der buͤrgerlichen und ſittlichen Umbildung der Juden handeln wird, beyzufuͤgen. Nie haͤtte ich geglaubt noch einmal einen zweyten Theil zu liefern als ich den erſten herausgab, und itzt ſehe ich mich ſogar zu einem dritten nicht ganz willig hingeleitet, der indeß gewiß, ſo bald es mir moͤglich iſt, erſcheinen ſoll, wenn ich anders einen fortdauernden Beyfall des Publikums hoffen darf. Man wird die Mate- rien, welche dieſem Theile vorbehalten ſind, ziemlich nach dem vorausſehen koͤnnen, was ich von mir ge- machten Einwuͤrfen noch unbeantwortet gelaßen ha- be, und ich will nur anfuͤhren, daß die Unterſu- chung der Feyertage, des Kirchenrechts und der Autonomie der Juden vorzuͤglich unter denſelben ihren Platz finden werden.
Nichts
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Hier breche ich dieſe Unterſuchungen ab, da die
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ſelben widmen koͤnnen, und der Wunſch meines
ſchaͤtzbaren Freundes, der dieſe Schrift verlegt, die-
ſen bereits angekuͤndigten Theil nicht zu ſpaͤt zu lie-
fern, mir nicht erlauben noch die letzte Hauptabthei-
lung, welche von verſchiednen Modificationen der
buͤrgerlichen und ſittlichen Umbildung der Juden
handeln wird, beyzufuͤgen. Nie haͤtte ich geglaubt
noch einmal einen zweyten Theil zu liefern als ich
den erſten herausgab, und itzt ſehe ich mich ſogar
zu einem dritten nicht ganz willig hingeleitet, der
indeß gewiß, ſo bald es mir moͤglich iſt, erſcheinen
ſoll, wenn ich anders einen fortdauernden Beyfall
des Publikums hoffen darf. Man wird die Mate-
rien, welche dieſem Theile vorbehalten ſind, ziemlich
nach dem vorausſehen koͤnnen, was ich von mir ge-
machten Einwuͤrfen noch unbeantwortet gelaßen ha-
be, und ich will nur anfuͤhren, daß die Unterſu-
chung der Feyertage, des Kirchenrechts und der
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 347. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/355>, abgerufen am 21.11.2024.
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