ge finden, die das Soldatenmaaß haben, und zu Kriegesdiensten angenommen werden können. Viel- leicht ist es die Folge der sehr frühen Ehen, vielleicht der ungemischten Race eines südlichern Volks: aber es komme, woher es wolle, so ist doch klar, daß un- ter den Juden wenig wohlgewachsene Männer sind.
Diese Unbrauchbarkeit der Juden zu Krieges- diensten hat je nach der besondern Beschaffenheit des Staats einen mindern oder mehreren Einfluß in die Frage, ob es politisch gut sey, Juden in das Land zu ziehen? mehr als Einem Sohn eines angesessenen Juden den Schutz zu verleihen? und ihre Vermeh- rung zu begünstigen? Herr D. schreibt zunächst für den Preußischen Staat *), er beruft sich beym Be- schluß auf das Gerücht von dem damals noch erwar- teten Toleranzedict für die Juden im Oesterreichi- schen. Dis ist zwar von seinen Vorschlägen sehr und wesentlich verschieden, und scheint ganz andere End- zwecke zu haben. Aber davon nichts zu sagen, weil ich Edicte nicht recensire, so ist gerade in Absicht auf Begünstigung der Juden zwischen beyden Staaten
ein
*) Ich habe dieses nirgends geäussert, und in der That nur im Allgemeinen meine Meynung über diese Materie sagen wollen, ohne im Mindesten auf irgend einen besondern Staat Rücksicht zu nehmen. D.
D 2
ge finden, die das Soldatenmaaß haben, und zu Kriegesdienſten angenommen werden koͤnnen. Viel- leicht iſt es die Folge der ſehr fruͤhen Ehen, vielleicht der ungemiſchten Race eines ſuͤdlichern Volks: aber es komme, woher es wolle, ſo iſt doch klar, daß un- ter den Juden wenig wohlgewachſene Maͤnner ſind.
Dieſe Unbrauchbarkeit der Juden zu Krieges- dienſten hat je nach der beſondern Beſchaffenheit des Staats einen mindern oder mehreren Einfluß in die Frage, ob es politiſch gut ſey, Juden in das Land zu ziehen? mehr als Einem Sohn eines angeſeſſenen Juden den Schutz zu verleihen? und ihre Vermeh- rung zu beguͤnſtigen? Herr D. ſchreibt zunaͤchſt fuͤr den Preußiſchen Staat *), er beruft ſich beym Be- ſchluß auf das Geruͤcht von dem damals noch erwar- teten Toleranzedict fuͤr die Juden im Oeſterreichi- ſchen. Dis iſt zwar von ſeinen Vorſchlaͤgen ſehr und weſentlich verſchieden, und ſcheint ganz andere End- zwecke zu haben. Aber davon nichts zu ſagen, weil ich Edicte nicht recenſire, ſo iſt gerade in Abſicht auf Beguͤnſtigung der Juden zwiſchen beyden Staaten
ein
*) Ich habe dieſes nirgends geaͤuſſert, und in der That nur im Allgemeinen meine Meynung uͤber dieſe Materie ſagen wollen, ohne im Mindeſten auf irgend einen beſondern Staat Ruͤckſicht zu nehmen. D.
D 2
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0059"n="51"/>
ge finden, die das Soldatenmaaß haben, und zu<lb/>
Kriegesdienſten angenommen werden koͤnnen. Viel-<lb/>
leicht iſt es die Folge der ſehr fruͤhen Ehen, vielleicht<lb/>
der ungemiſchten Race eines ſuͤdlichern Volks: aber<lb/>
es komme, woher es wolle, ſo iſt doch klar, daß un-<lb/>
ter den Juden wenig wohlgewachſene Maͤnner ſind.</p><lb/><p>Dieſe Unbrauchbarkeit der Juden zu Krieges-<lb/>
dienſten hat je nach der beſondern Beſchaffenheit des<lb/>
Staats einen mindern oder mehreren Einfluß in die<lb/>
Frage, ob es politiſch gut ſey, Juden in das Land<lb/>
zu ziehen? mehr als Einem Sohn eines angeſeſſenen<lb/>
Juden den Schutz zu verleihen? und ihre Vermeh-<lb/>
rung zu beguͤnſtigen? Herr D. ſchreibt zunaͤchſt fuͤr<lb/>
den Preußiſchen Staat <noteplace="foot"n="*)">Ich habe dieſes nirgends geaͤuſſert, und in der<lb/>
That nur im Allgemeinen meine Meynung uͤber dieſe<lb/>
Materie ſagen wollen, ohne im Mindeſten auf irgend<lb/>
einen beſondern Staat Ruͤckſicht zu nehmen. <hirendition="#et"><hirendition="#fr">D.</hi></hi></note>, er beruft ſich beym Be-<lb/>ſchluß auf das Geruͤcht von dem damals noch erwar-<lb/>
teten Toleranzedict fuͤr die Juden im Oeſterreichi-<lb/>ſchen. Dis iſt zwar von ſeinen Vorſchlaͤgen ſehr und<lb/>
weſentlich verſchieden, und ſcheint ganz andere End-<lb/>
zwecke zu haben. Aber davon nichts zu ſagen, weil<lb/>
ich Edicte nicht recenſire, ſo iſt gerade in Abſicht auf<lb/>
Beguͤnſtigung der Juden zwiſchen beyden Staaten<lb/><fwplace="bottom"type="sig">D 2</fw><fwplace="bottom"type="catch">ein</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[51/0059]
ge finden, die das Soldatenmaaß haben, und zu
Kriegesdienſten angenommen werden koͤnnen. Viel-
leicht iſt es die Folge der ſehr fruͤhen Ehen, vielleicht
der ungemiſchten Race eines ſuͤdlichern Volks: aber
es komme, woher es wolle, ſo iſt doch klar, daß un-
ter den Juden wenig wohlgewachſene Maͤnner ſind.
Dieſe Unbrauchbarkeit der Juden zu Krieges-
dienſten hat je nach der beſondern Beſchaffenheit des
Staats einen mindern oder mehreren Einfluß in die
Frage, ob es politiſch gut ſey, Juden in das Land
zu ziehen? mehr als Einem Sohn eines angeſeſſenen
Juden den Schutz zu verleihen? und ihre Vermeh-
rung zu beguͤnſtigen? Herr D. ſchreibt zunaͤchſt fuͤr
den Preußiſchen Staat *), er beruft ſich beym Be-
ſchluß auf das Geruͤcht von dem damals noch erwar-
teten Toleranzedict fuͤr die Juden im Oeſterreichi-
ſchen. Dis iſt zwar von ſeinen Vorſchlaͤgen ſehr und
weſentlich verſchieden, und ſcheint ganz andere End-
zwecke zu haben. Aber davon nichts zu ſagen, weil
ich Edicte nicht recenſire, ſo iſt gerade in Abſicht auf
Beguͤnſtigung der Juden zwiſchen beyden Staaten
ein
*) Ich habe dieſes nirgends geaͤuſſert, und in der
That nur im Allgemeinen meine Meynung uͤber dieſe
Materie ſagen wollen, ohne im Mindeſten auf irgend
einen beſondern Staat Ruͤckſicht zu nehmen. D.
D 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/59>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.